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Artikel mit ‘Gothaer’ getagged
14.
Juni '11
In der Vergangenheit hatte ich bereits über den Unterschied zwischen Aussagen in bunten Prospekten und den Versicherungsbedingungen geschrieben. Ein eindrucksvolles Beispiel zu solchem Unfu,g ist in dem Artikel “Wie Kunden und Vermittler für dumm verkauft werden sollen – das Gothaer Hilfsmittelmanagement in der PKV” anschaulich dokumentiert.
Eigentlich sollte man ja meinen, dass Versicherer aus so einem “Supergau aus Marketingsicht” lernen. Mal sehen ob das in diesem Fall passiert ist.
Letze Woche erreichte mich via Mail ein neues Prospekt der Gothaer Versicherung. Wer genau Herausgeber des Prospektes “Die Gothaer Service-Erklärung” mit der Druckstücknummer 115108 – 05.2011 ist, lässt sich nicht so genau sagen. Es wäre neben der Gothaer Krankenversicherung auch die Lebensversicherung des Konzerns möglich. Steht aber nirgends.
KT – BU Übergang, was ist das denn?
Der so genannte KT-BU Übergang beschreibt den (möglichst) nahtlosen Übergang von der Zahlung des Krankentagegeldes bis zum Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente. In dem Beitrag “Krankentagegeld und die Abstimmung auf die Berufsunfähigkeitsabsicherung” finden Sie zunächst generelle Informationen hierzu. In der Krankentaggeeldversicherung wird die Leistung solange erbracht, wie der Versicherte arbeitsunfähig ist. Dabei ist maßgebend, dass eine Besserung zu erwarten ist und nicht dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt, welche zur Nichtausübung des Berufes führt. Dieses wäre dann nicht mehr der Zustand der Arbeitsunfähigkeit, sondern vielmehr der Berufsunfähigkeit. Bereits mehrfach musste sich das oberste Gericht, der Bundesgerichtshof, mit der Frage beschäftigen, ob der Versicherte denn nun noch arbeits- oder schon berufsunfähig ist. Urteile dazu finden Sie in der Unterrubrik Urteile im Downloadbereich.

(c) Sven Hennig, online-pkv.de
Was steht nun in den Bedingungen bei der Gothaer?
In den Versicherungsbedingungen zum Krankentagegeldtarif TG der Gothaer Krankenversicherung findet man folgende Formulierungen dazu:
§ 15 Sonstige Beendigungsgründe
(1) Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen (…)
b) mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit;
(2) Der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen haben das Recht, einen von ihnen gekündigten oder einen wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit gemäß Abs. 1 Buchstabe b) beendeten Vertrag nach Maßgabe des Tarifs in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzusetzen, sofern mit einer Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zu rechnen ist.
Das bedeutet somit auch, 3 Monate nach (behauptetem) Eintritt der Berufsunfähigkeit, hat der Versicherte keine Einkünfte aus der Krankentageldversicherung mehr. Besteht dann keine Versicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit, so entstehen unkalkulierbare finanzielle Lücken. Daher kann der Kunde (auch bei der Gothaer) einen solchen Schutz abschließen. In den Bedingungen zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Druckstück 255103, 01-2011) heißt es dazu:
Der Anspruch auf Versicherungsleistungen entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Bei verspäteter Meldung leisten wir bis zu drei Jahre ab Zeitpunkt der Meldung rückwirkend. Wenn die Verspätung der Meldung nicht auf das Verschulden des Versicherungsnehmers zurückzuführen ist, leisten wir rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der Berufsunfähigkeit.
Klingt doch alles gar nicht schlecht, oder etwa doch nicht?
Dazu schauen wir noch einmal in die beiden Bedingungen und betrachten hier die Definition der Berufsunfähigkeit einmal genauer. In der Krankenversicherung heißt es bekanntlich:
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig ist.
In dem Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung aber:
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn
a. die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich länger als sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, tätig zu sein, und
b. sie keiner anderen Tätigkeit nachgeht, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, und
c. sie auch keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen könnte, die sie innerhalb der letzten 12 Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit konkret ausgeübt hat. Eine frühere berufliche Tätigkeit wird nicht berücksichtigt, wenn der Berufswechsel auf ärztliches Anraten oder wegen eines nicht von der versicherten Person verursachten Wegfalls der früheren Tätigkeit erfolgte.
Hier wird sehr schnell deutlich, das “Berufsunfähigkeit” nicht gleich “Berufsunfähigkeit” ist und es daher durchaus vorkommen kann, das der Krankentagegeldversicherer meint man sei berufsunfähig (dann braucht dieser nicht mehr zahlen) und der Berufsunfähigkeitsversicherer das ganz anders sieht und behauptet, man wäre “noch nicht” berufsunfähig.
Was hat es nun mit der “Service Erklärung” der Gothaer auf sich?
Denn mit der Service-Erklärung garantieren Gothaer Kranken- und Lebensversicherung AG ihren Kunden eine unkomplizierte, reibungslose und schnelle Leistungsprüfung beim Übergang vom Krankentagegeld auf die Berufsunfähigkeitsrente.
So wird hier eine Garantie ausgesprochen, die für mein Verständnis selbstverständlich sein sollte. Das ein Unternehmen schnell seine Leistungspflicht prüft und reibungslos arbeitet, dazu noch unkompliziert- WOW, aber das erwarte ich sowieso. Weiterhin gibt es, so das Unternehmen weiter, Vorteile die da wären:
- Meldepflicht automatisch erfüllt
- unbürokratischer Ablauf
- schnelle Klarheit über den weiteren Verlauf
- Optimale Nutzung der Nachleistungszeit
FAZIT: Und was bringt mir diese Erklärung nun?
Offen gesagt, außer ein bisschen Marketing, nichts. Das ist einfach zu erklären. Zum einen handelt es sich bei der Servicegarantie um ein Prospekt, welches keinen vertraglich bindenden Charakter hat. Ob es daher in die Versicherungspoilice(n) der jeweiligen Kunden geschrieben wird, also als Klausel oder besondere Bedingung zum Vertragsbestandteil wird, bleibt abzuwarten. Ich habe in der letzten Woche beide Vorstände angeschrieben und um schriftliche Bestätigung zu dieser Frage gebeten.
Einen echten Mehrwert (außer vielleicht die automatische Erfüllung der Meldepflicht) kann ich hier nicht erkennen. Es ist mal wieder etwas aus der Rubrik “unnützes möglichst gut aufbauschen um einen Marketingeffekt zu erzielen”.
Warum die Gothaer das tut, die Frage können Sie sich bestimmt selbst beantworten. Zumal aus meiner Sicht der Berufsunfähigkeitsschutz der Gothaer nicht unbedingt zu den leistungsstärksten zählt. Sollten sie sich dennoch für einen solchen entscheiden oder bereits entschieden haben, so beachten Sie dabei bitte unter anderem die Formulierungen zu der abstrakten Verweisung, dem Berufswechsel und dem Ausscheiden aus dem Beruf, den Vorgaben bei der Nachprüfung, Ausschlüssen im Kleingedruckten und vielem mehr.
Dabei gibt es durchaus Unternehmen, welche solche KT-BU Übergänge vertraglich lösen und auch in Ihre Bedingungen schreiben. Eine solche Formulierung und damit eine die auch einen Mehrwert bringt, finden Sie bei der Halleschen Krankenversicherung und der Alten Leipziger Lebensversicherung. Die Bedingungen Alte Leipziger KT – BU Übergang finden Sie im Downloadbereich unter Versicherungsbedingungen.
Bevor sie also (leider wieder einmal) Prospekten glauben und sich vermeintlichen Garantien hingeben, beachten Sie bitte die Auswahlkriterien der Privaten Krankenversicherung und natürlich auch die Kriterien zur Berufsunfähigkeitsversicherung und lassen sich ausreichend Zeit bei der Suche des für Sie passenden Produktes.
Weiterführende Informationen:
Gothaer Service Erklärung (KT-BU Übergang), Stand 05.2011
“Der Beste Tarif ist der Gothaer MediVita 500? – oder: Was von solchen Versprechungen zu halten ist
Alle Blogartikel zum Thema Gothaer
Tags: Garantie, Gothaer, KT BU Übergang, Prospekt
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27.
Mai '11
Auch die Gothaer gibt für einige der Tarife eine so genannte Beitragsgarantie heraus. Grundsätzlich bedeutet das nichts anderes wie: “Bis zum Tag XX passen wir unsere Tarife nicht an, danach wieder.”
Diese Beitragsgarantien wurden und werden von vielen, fast allen, Gesellschaften veröffentlicht um sich den einen oder anderen Neukunden noch zu sichern. Das Ganze bringt zwar gar nichts, klingt aber gut.
Folgende Tarife werden im Jahr 2012 keine Anpassung bekommen:
BA und BW A bei Männern und Frauen
BE nur bei Frauen stabil
BSS in allen Personengruppen
BWZ und BZ bei den Männern
MA bei Männern und Frauen
MA1 o bei Kindern und Frauen, der MA1 1 nur bei Frauen
MA1 2 bei Männern
MAX 2 nur bei den Frauen
MediAmbulant bei Kindern und Männern
MediComfort bei Männern, MediDent bei Frauen
MediStart 1/2 bei Männern
MediTop 1 und MediTravel für alle, der MediTop 2 nur bei Männern und Frauen
MediVita 250/ 500 nur bei Kindern und Frauen
MS und MS3 bei Männern
Dazu noch einige Tagegeld- und Zusatzbausteine
Wichtig bei der Tarifauswahl in der Privaten Krankenversicherung sind eben die Auswahlkriterien und die persönlichen Umstände. Nur wenn dies passen und sich damit der passende Tarif ermitteln lässt, so kann diese Wahl langfristig gut sein. Wenn Sie sich aufgrund einer Beitragsgarantie zu einem Tarifabschluss “überreden lassen”, dann hat der Berater etwas nicht verstanden und Sie sollten sich schnell einen anderen suchen.
Weitere Artikel zur Gothaer Krankenversicherung:
“Der Beste Tarif ist der Gothaer MediVita 500? – oder: Was von solchen Versprechungen zu halten ist
Beitragsentwicklung Gothaer GS0 Tarif – Bestandskunde
Beitragsanpassungen der Gothaer Krankenversicherung 2011
Wie Kunden und Vermittler für dumm verkauft werden sollen: Das Gothaer Hilfsmittelmanagement
Tags: BAP 2012, Beitragsgarantie, Gothaer
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08.
April '11
Genau diese Aussage bekam ich heute von einem Kunden gesagt. Auf meine Frage warum, erzählte er mit folgende Geschichte:
Ich beschäftige mich nun schon 3 Tage mit dem Thema der Privaten Krankenversicherung (PKV) und habe vier Vergleichsrechner im Internet befragt, dazu noch zwei Berater gesprochen, die mich daraufhin angerufen hatten. Drei der Rechner haben mir diesen(Gothaer MediVita 500) Tarif empfohlen, ein anderer noch den Tarif KVE von der Hanse Merkur Krankenversicherung.
Ich fragte zurück, wie es denn zu der “Empfehlung” kam und welche Kriterien denn zu Grunde gelegt wurden. Die Antwort war “gar gruselig” aber wie erwartet. Der Interessent erzählte mir weiter folgendes:
“Es wurde gefragt wie hoch die Selbstbeteiligung sein soll, welche Versorgung bei Zahnbehandlung und -ersatz erstattet werden soll. Weiterhin wollten die von mir wissen ob mir eine Leistung für Brillen wichtig ist und natürlich auch noch ob ich angestellt oder selbstständig bin. Alle Fragen habe ich beantwortet und dann kam es zu der Empfehlung.”
Schauen wir uns nun einmal die Kriterien und die Vorgaben an und dazu passend die Tarife:
Beide Tarife bieten sicherlich eine Leistung bei Brillenersatz, auch bei Zahnersatz und Zahnbehandlung wird eine Summe X geleistet. Dazu ist sogar eine Selbstbeteiligung in verschiedenen Stufen wählbar. Damit wären die Kriterien wohl erfüllt, oder vielleicht doch nicht?
Die Kriterien hier sind völlig ungeeignet. Ungeeignet deshalb, weil diese zum einen nicht einmal ansatzweise ausreichen und auf der anderen Seite ungeeignet sind, eine Private Krankenversicherung als lebenslanges Produkt auszuwählen. Stellen Sie sich vor Sie wollten anstelle der PKV einen Vertrag für einen Hauskauf abschließen. Der Makler fragt Sie, was das Haus denn für Anforderungen erfüllen muss und Sie antworten: “Ein brauner Teppichboden muss drin sein, weiterhin mindestens ein Bad und… ach ja, ein Dach muss es auch haben.”
Komisch, oder? Würden Sie so ihr Haus aussuchen? Was ist mit Faktoren wie Lage, Größe, Ausstattung, Anzahl und Aufteilung der Räume und dergleichen? Alles unwichtig? Welches der Häuser hätten Sie denn gerne?

Das bunte finden Sie etwas wage? Etwas zu individuell? Genau das ist es, auch die Private Krankenversicherung (PKV) folgt keinem einheitlichen Muster, sondern ist individuell anzustimmen auf den persönlichen Bedarf.
Bezogen auf die private Krankenversicherung (PKV) bedeutet dieses Hausbeispiel: Wann und wo ist der Versicherungsschutz gegeben (Geltungsbereich und Erweiterungen), Welche Ärzte kann ich auswählen, sowohl ambulant wie stationär und welche Heilmittel sind versichert? Welche Hilfsmittel enthält der Tarif und stelle ich mich dabei schlechter als in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) derzeit? Was für Beträge an offenen oder versteckten Selbstbeteiligungen kann ich mir finanziell leisten?
Doch wie ist es nun mit dem “besten Tarif”, dem MediVita der Gothaer Krankenversicherung? Ist dieser eher das individuelle Haus oder eher das, mit den Löchern im Dach? Ein gutes Beispiel dafür bieten die Hilfsmittel. So lautet die Formulierung dort:
3.3 Hilfsmittel sind Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Sprechgeräte, Stützapparate, orthopädische Einlagen und Schuhe, Bandagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe und gegen Verunstaltung und Verkrüppelung ärztlich verordnete Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle.
Doch mit welchem Haus lässt sich die zweite Alternative, der Tarif KVE der Hanse Merkur vergleichen? Auch hier zunächst die Formulierung der Hilfsmittel:
1.4 Hilfsmittel zu 90%
Als Hilfsmittel gelten ausschließlich: Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädischen Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädischen Schuhe, Einlagen und Schuhzurichtungen; Orthesen und Prothesen, jeweils in funktionaler Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hör- und Sprechhilfen sind bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR je Versicherungsfall erstattungsfähig.
oder auch eine interessante Formulierung im Bereich der Zahn(ersatz)leistungen:
3.2 Zahnersatz und Kieferorthopädie
Erstattungsfähig im Rahmen dieser medizinisch notwendigen Heilbehandlung sind weiterhin zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, soweit sie im Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers aufgeführt sind und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge berechnet werden.
Der Versicherer kann das Preis- und Leistungsverzeichnis abändern, um die Erstattung der angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen (§ 9 GOZ) sicherzustellen.
Und da “kann” nicht “muss” heisst, aber das kennen Sie ja schon. Und meistens folgt nun das Argument, die Versicherer oder gerade der, bei dem mein Bekannter/ Freund/ Kollege versichert ist, der ist so kulant und die dort Versicherten sind ja sehr zufrieden. Dann sollten Sie aber genau hinterfragen, welche Leistungen bereits in Anspruch genommen wurden und wie und wann die Abrechnung erfolgte. Eine Aussage “ich bin zufrieden” von jemandem, der nie etwas hatte,ist nicht so viel wert und daher nicht aussagekräftig. Zum Thema Kulanz finden Sie weitere Erläuterungen im Blogbeitrag “Ich will einen Krankenversicherer, der kulant ist“.
Fazit:
Aussagen, das ein Tarif der beste ist, sind so nicht haltbar. Den besten Tarif kann es auch gar nicht geben, da dazu viel zu viele Auswahlkriterien zu beachten sind und viele Bereiche mit so unterschiedlichen Ansprüchen versehen, dass es keinen “besten” Tarif geben kann. Ein für mich persönlich guter Tarif, muss bei Ihnen noch lang nicht den Bedarf decken und somit “gut” sein.
Lassen Sie sich Zeit bei der Auswahl und überlegen sehr genau, welche Auswahlkriterien für Sie wichtig sind und welche Ansprüche Sie stellen. Was ist allein tragbar und finanziell zu verkraften? Die Brille oder anteilig der Zahnersatz schon, das Hilfsmittel für mehrere zehntausend Euro vielleicht nicht.
Tags: Auswahlkriterien, GKV, Gothaer, Hanse Merkur, PKV, Tarifanalyse
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11.
März '11
Da ist wieder so ein Fall. Einer über den ich mich ärgern kann, weil er einfach ausgesessen wird und man anscheinend nach dem Motto “mal sehen wann sie aufgeben” handelt. Einige Gesellschaften scheinen dieses “Spielchen auf Zeit” ja gut zu beherrschen, wie bereits in der “Unendlichen Geschichte mit einem Kölner Krankenversicherer” die Central eindrucksvoll bewiesen hat.
Das die Gothaer Krankenversicherung mich nicht mag, mir die Courtagezusage gekündigt wurde im letzten Jahr, nachdem ich doch mit der Hilfsmittelgarantie nur etwas auf den Zahn gefühlt habe und unglaubliche Hintergründe zu Tage kamen, spricht das Haus Gothaer anscheinend nur sehr langsam mit mir- oder eben gar nicht.
Im Dezember des letzten Jahres bekam auch einer meiner Kunden eine Beitragsanpassung der Gothaer Krankenversicherung. Da ein Überdenken des Versicherungsschutzes und ggf. ein Wechseln in eine andere Gesellschaft, aufgrund von Gesundheitszustand, Eintrittsalter und weiteren Faktoren, nicht mehr sinnvoll ist, wurde ein Tarifwechsel nach §204 VVG besprochen und geplant. Der besagte Paragraph beschreibt ein RECHT des Versicherungsnehmers, auf einen Tarifwechsel. Da dieses unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen passiert, lässt sich ein solcher Wechsel nur von der Gesellschaft berechnen.
Auszug § 204 VVG
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser
Das Interesse an solchen Umstellungen ist- verständlicherweise- nicht wirklich groß bei den Unternehmen. Oft werden die Kunden hingehalten und vertröstet, denn warum sollte das Unternehmen weniger Prämie für gleichartigen Versicherungsschutz gut finden? Aber es ist nun mal ein RECHT des Kunden.
Daraus ergibt sich folgende Historie hier, in diesem Fall:
5. Dezember 2010 – Anfrage per Fax an die Gothaer Krankenversicherung, Vollmacht liegt bei, Vertragsunterlagen/ Umstellungsunterlagen werden angefordert
Fax erfolgreich zugestellt, 3 Seiten, 2010/12/05 15:16:35
was passierte? NICHTS. Ich möchte nicht sagen “wie überall” denn es gibt durchaus Gesellschaften, welche den Kunden auch jetzt noch als einen solchen behandeln und ihn vielleicht nicht als Bittsteller sehen. Aber auch Faxe können verloren gehen, somit gab es im Dezember kurz vor Weihnachten die erste Erinnerung. Die freundliche Dame an der “Hotline” sagte, man habe nur viel zu tun, komme aber noch was.
Januar 2011 – Erinnerung Nummer 2, 3 und 4. Sowohl per Fax als auch telefonisch werden die Anfragen nochmals gestellt. Eine Mail an die Serviceadresse der Gothaer bringt auch keinen Erfolg. Mittlerweile ist der Kunde nicht mehr so geduldig, schließlich geht es Monat für Monat um bares Geld.
Auch diese Nachfragen, Sie können es sich denken, bringen nicht den gewünschten Erfolg, geschweige denn eine Entschuldigung oder zumindest Erklärung dafür.
27. 02. 2011 – Das gleiche Fax wird nun nochmals verschickt. Fax auch hier erfolgreich versandt, 3 Seiten, 2011/02/27 19:51:17
Es passiert… nein, nicht was sie denken, es passiert doch was. Es kommt eine Mail mit dem Hinweis, vertrauliche Unterlagen müsse man besonders schützen und sendet mir eine E-Mail mit einer pdf Datei. Diese ist durch ein KENNWORT geschützt. Ich erhalte diese Mail am 3. 3. 2011, 13:22 Uhr.
03. 03. 2011, 13:22 Uhr – also genau 30 Sekunden nach der ersten Mail mit der pdf Datei (dazu gleich mehr) schickt man mir das Kennwort für die erste Datei, wohl bedacht (wegen der Sicherheit) an die GLEICHE Mailadresse.
Klar, das ist sicher. Derjenige, der meine Mails um 13:22 Uhr ausspionieren wollte, der macht dieses natürlich 30 Sekunden später nicht mehr. Das ist ja wohl mal klar. Entschuldigung liebe Gothaer Krankenversicherungs-Sicherheitsexperten, so einen Unsinn hatten wir auch lange nicht. Aber egal denken wir (der Kunde sitzt mir eh gerade im Zug gegenüber) und öffnen erwartungsvoll das verschlüsselte Dokument.
Nach dem Öffnen schauen wir beide nicht schlecht. Es enthält eine Seite einer ausgedruckten E-Mail mit folgendem Inhalt:

Gut, man kann “denen” daraus ja keinen Vorwurf machen. Da steht ja nichts davon drin, dass ich diese hier, heute oder dieses Jahr noch erhalte. Bei der Hilfsmittelgarantie haben wir ja schon gelernt, genaues Lesen ist durchaus förderlich. Hier steht eben nur SIE ERHALTEN, von wann steht da nichts.
Also, am gleichen Tag noch einen Hinweis an die Gothaer, wann diese denn kommen, denn die Mail ist leer bzw. enthält nur oben genannten Text, das würde dem Kunden nichts bringen. Einige Tage später, eine weitere… ja Sie vermuten es schon: ERINNERUNG.
10. 03. 2011 - auch bis heute ist wieder nichts passiert, also heute nochmals per Fax und Mail daran erinnert. Passiert nun nichts, dann wird sich wohl ein Gericht oder der Ombudsmann für die PKV damit beschäftigen müssen.
Wenn doch irgendwann einmal die Vorschläge kommen, dann bin ich mal gespannt auf die Frage, ob denn rückwirkend umgestellt wird oder wer dem Kunden die verschlampten Gelder erstattet.
Anmerkung: Nach erneuten Faxen gestern, kam heute (11.03.) morgen ein erstes Fax. Noch nicht gesichtet und m.E. nach erstem Blick nicht ganz aussagekräftig, aber schau’n wir mal.
Tags: Gothaer, Hinhaltetaktik, Schlamperei
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06.
Dezember '10
Ich hatte es ja angekündigt. Für einige Gesellschaften wird es sicher nicht unbedingt die angenehmste Reihe von Blogbeiträgen. Ich hatte im letzten Jahr bereits eine solche Sammlung angekündigt, leider haben die meisten Gesellschaften nicht reagiert, geschweige denn Beitragsentwicklungen von Bestandskunden zur Verfügung gestellt.
Daher habe ich vor einigen Tagen erneut einen Aufruf gestartet, dieses aber nicht an Gesellschaften, sondern an Versicherte. Diese werde ich nun in loser Folge hier veröffentlichen.
Alle Beitragsentwicklungen finden Sie durch den Blog Tag “reale Beitragsentwicklung”
Vertragsdaten: Beginn: 1995, weibliche Versicherte, geb. 1966
Tarife: GS0 V, S7 30, SEA 100 V, SE 2V, Z100 S
Der gesetzliche Zuschlag von 10% wurde 2001 eingeschlossen
(Die Grafiken können durch Klick auf das Bild vergrößert werden)

Die Aufstellung der Einzeltarife sind nun hier zu sehen:

Diese und (zukünftig) weitere Bestandskundendaten stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
Tags: Gothaer, GS0V, Reale Beitragsentwicklung
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