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12.
September '09

Neue Versicherungspflichtgrenze (JAEG) und Beitragsbemessungsgrenze 2010


Liebe Leser,

das Bundesgesundheitsministerium hat eine erste, vorläufige Zahl für die Versicherungspflichtgrenze 2010 genannt.

Diese Zahl entscheidet nicht nur darüber ob ein freiwillig Versicherter Angestellter in die Private Krankenversicherung wechseln darf, sondern auch darüber ob ein bereits PKV Versicherter Arbeitnehmer zurück in die GKV muss.

Somit steigt die Grenze von derzeit 48.600 EUR Bruttojahreseinkommen um 1.350 EUR (2,77%) auf voraussichtlich 49.950 EUR (mtl. 4.162,50 EUR). Für derzeit freiwillig Versicherte die in die Private Krankenversicherung wechseln möchten bedeutet dieses, das Sie neben den letzten 3 Jahren auch die vorr. neue Grenze für das Jahr 2010 überschreiten müssen um in die PKV wechseln zu können.

Zur Verdeutlichung seien hier die Entwicklung von 2003 bis heute dargestellt: Die Werte in Klammern stellen die Besondere Grenze für im Jahr 2002 bereits privat Versicherte dar.

2000 – 39.574 EUR
2001 – 40.034 EUR
2002 – 40.500 EUR
2003 – 45.900 EUR (41.400)
2004 – 46.350 EUR (41.850)
2005 – 46.800 EUR (42.200)
2006 – 47.250 EUR (42.750)
2007 – 47.700 EUR (42.750)
2008 – 48.150 EUR (43.200)
2009 – 48.600 EUR (44.100)
2010 – 49.950 EUR (vorr.)

Dieses entspricht einer Steigerung um 10.076 EUR oder 25,46% in den letzten 10 Jahren.

Die Beitragsbemessungsgrenze soll von 44.100 EUR auf 45.000 EUR steigen, somit ein Anstieg um 900 EUR. Dieses bedeutet bei einem Beitragssatz von 14% + 0,9% AN Anteil eine Steigerung des GKV Beitrages von monatlich 11,18 EUR. Durch den Mehrbeitrag von 0,9% zahlt der Arbeitnehmer davon 5,93 EUR. Neben den Leistungseinschränkungen der GKV auch ein Grund für viele freiwillig versicherte den Weg in die PKV zu suchen. Ob das der richtige ist, ist jedoch von der persönlichen Situation und den eigenen Ansprüchen und Kriterien abhängig.

Weiterführende Informationen:

Was zählt zur JAEG?

Auswahlkriterien für dei Private Krankenversicherung

11.
August '09

Beitragsanpassungen die “Nächste” – Central Krankenversicherung


Guten Tag sehr geehrte Leser,

wie Sie ja bereits in den bisherigen Blog Beiträgen zur Axa, Allianz und dem Deutschen Ring lesen konnten, hier nun auch weitere Anpassungen/ Garantien der Central Krankenversicherung.

Zunächst einmal gibt es Anpassungen der Selbstbeteiligung in einigen Tarifen. Die Steigerung der SB ist neben der Möglichkeit der Beitragsanpassung an sich eine Variante die steigenden Kosten auszugleichen.

Anpassungen sind in den folgenden Tarifen vorgesehen. (Angegeben ist die neue SB, Veränderung in EUR in Klammern)

central.comfort1 / EKN250  =   300 € (+25) bei Erwachsenen, 275 € (+25) bei Kindern/ Jgl.
central.comfort3 / EKN1000  =  1.250 € (+150) bei Erwachsenen, 1.200 € (+100) bei Kindern/ Jgl.
central.comfort4 / EKN1500  =  1.750 € (+150) bei Erwachsenen, 1.600 € (+100) bei Kindern/ Jgl.
central.comfort5 / EKN2500  =  2.600 € (+100) bei Erwachsenen, 2.600 € (+100) bei Kindern/ Jgl.
CV3H1 / CV3N1  =  1.150 € (+100) bei Erwachsenen, 1.100 € (+50) bei Kindern/ Jgl.
KEH250 / EKE250  =  275 € (+25) bei Erwachsenen, 250 € (+/-0) bei Kindern/ Jgl.
BSSN  =  275 € (+25) bei Erwachsenen, 275 € (+25) bei Kindern/ Jgl.

Weiterhin erheben sich in den folgenden Tarifen Anpassungen im Neugeschäft und für Bestandskunden.

comfort 0, 2/ EKN 0,600  =  Anpassung bei Männern, Frauen, Kindern und Jgl.

comfort 1, 3, 4, 5/ EKN 250, 1000, 1500, 2500 = (SB-) Anpassung bei Männern, Frauen, Kindern und Jgl.

CV3H/ CV3N 250, CV3H1, CV3N1  =  Anpassung bei Männern, Frauen Kindern und Jgl.

CV3H1/ CV3N1 und CVP500  =  Anpassung bei Männern und Frauen NUR im Neugeschäft, bei Kindern und Jgl. auch im Bestand.

KEH 250 + 750 bei Männern (Neu- und Bestand) und Frauen (nur Neugeschäft bei 750 EUR SB)

Weiterhin angepasst werden diverse Tagegeldtarife und auch alle Tarife zur Beitragsentlastung im Alter (EBE, EBE63)

Da die neuen Prämien wenig Aufschluss über Anpassungen im Bestand geben, seine hier nur exemplarisch einige Beispiele genannt.

Zunächst eine generelle Anmerkung. Angegeben sind immer die Prämien OHNE Gesetzlichen Zuschlag, somit berechnen sich auch die Steigerungen ohne den 10% Aufschlag. (Auflistung nach Prämie alt, Prämie neu, Anpassung)

Die Anpassungen sind kein Maßstab und nicht zu vereinheitlichen, nur exemplarische Beispiele.

Männer, 30 J./ 40.

Tarif comfort (ohne SB)  =  336,63 / 380,38, Anpassung: 43,75 EUR oder 13%  (bei Alter 40 +54,19, 12,4%)

Tarif comfort2 (650 SB)  =  276,29 / 324,05, Anpassung: 47,76 EUR oder 17,26% (bei Alter 40 +59,47, 16,6%)

Tarif EKN 250 (250 SB)  =  360,21 / 413,12, Anpassung: 52,91 EUR oder 14,68% (bei Alter 40 +66,13, 13,85%)

Frauen, 30 J./ 40.

Tarif comfort (ohne SB)  =  451,56 / 498,35, Anpassung: 46,79 EUR oder 10,36% (bei Alter 40 +55,49, 10,06%)

Tarif comfort2 (650 SB)  =  383,33 / 383,33, Anpassung: 9,16 EUR oder 2,4% (bei Alter 40 +12,00, 2,58%)

Tarif EKN 250 (250 SB)  =  523,88 / 586,16, Anpassung: 62,28 EUR oder 11,88% (bei Alter 40 +73,23, +11,8%)

Nochmals zur Verdeutlichung. Es handelt sich hier um Anpassungen im Neugeschäft. Die Bestandstarife können andere Anpassungen erhalten. Auch sind die Anpassungen immer speziell auf den Fall zu betrachten, wo auch zu berücksichtigen ist wann diese das letzte Mal eine Anpassung erfahren haben. Zu den hier genannten Prämien muss immer der 10%ige gesetzliche Zuschlag addiert werden.
Bei weiteren Berechnungswünschen oder Fragen zu speziellen Tarifen warten Sie bitte die Ihnen zugehenden Beitragsanpassungsschreiben ab. Diese werden aber erst Ende November für Bestandskunden zugehen. Haben Sie Fragen zu Neugeschäftsbeiträgen senden Sie mir über das Kontaktformular gern eine Nachricht.
Alles weitere zu Anpassungen soweit verfügbar in den nächsten Tagen und Wochen.
Die Beitragsanpassungen gelten übrigens nicht in der neuen Vario Tarifserie die zum 01. 07. eingeführt wurde. Einen ausführlichen Kommentar mit meiner Einschätzung können Sie hier nachlesen.
Im nächsten Beitrag finden Sie hier die Beitragsanpassungen 2011 für die Central.