Archiv für die Kategorie ‘Krankenversicherung’

23.
April '12

Barmenia mit weiterer Beitragsgarantie bis Ende 2013


Ich muss zugeben, bei der Bekanntgabe der letzten Beitragsgarantie der Barmenia Krankenversicherung war ich etwas skeptisch. Wie bereits im Beitrag geschrieben, ist bei solchen Bekanntgaben auch immer das Marketing ein wichtiger Fakt. (Barmenia mit Beitragsgarantie für easyflex plus Tarife)

Nun hat die Barmenia ihre Garantie erweitert und verspricht nicht nur bis 31. 12. 2012, sondern ein weiteres Jahr keine Beitragsanpassung vorzunehmen. Genauer geht es um die folgenden Tarife, welche bis 31. 12. 2013 stabil bleiben, so sie bis 20. 12. 2012 abgeschlossen werden:

easyflex start+ und clinic+ für Männer und Frauen

easy flex comfort+ und dent+ für Männer (Frauen werden noch überprüft)

VC3 und VCH3 für Männer und Frauen in allen SB Stufen

VC2, VCN2., VCH 2 für Männer

VCNW für Männer, Frauen zusätzlich VC1Z und VC1ZW

VA 01 – 05, VA 70 – 100, VS 300, VS 200 / 201, VD 80 / 100 für Männer und Frauen, Männer zusätzlich VS 100 / 101

EB, TB (3-364) für Männer und Frauen, WS für Männer

für Ärzte: 

VHV 1, VHV 2, VHV 3, VZK VZK

MA, MS 1 / 2 / 3 für Männer und Frauen, MZ für Männer

Beihilfeberechtigte/ Beamte:

VB 1 / 2 / 3, VA 20 – 60, VS 120 – 280,

VS 320 – 380, VE, VEN, VZN für Männer und Frauen

Männer zusätzlich VD 20 – 70 und VEL

Die Garantie gilt daher mehr als anderthalb Jahre und lässt zumindest eine kurzfristige Planung zu. Was genau danach kommt, das ist weder bei der Barmenia noch bei anderen Unternehmen planbar.

Weitere Informationen:

Finanznews, 3/2009, Tarifanalyse Barmenia easyflex

Barmenia Krankenversicherung mit neuen Musterbedingungen (MB KK) in der Fassung TB/KK 11)

Auswahlkriterien für die passende PKV

20.
April '12

Was ändert sich beim Arztbesuch nach dem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV)


Da sich die Fragen zur Abwicklung von Arztrechnungen und der Änderung der Abwicklung beim Arzt in letzter Zeit häufen, versuche ich mal hier eine kleine Zusammenfassung zu geben, was nach dem Wechsel zur privaten Krankenversicherung (PKV) zu beachten ist. Auf meiner Internetseite finden Sie in dem Bereich „Private Krankenversicherung“ und der unter Rubrik „Nach dem Abschluss“ bereits einige wichtige Informationen dazu.

Bei vielen Versicherten stellt sich die Frage, ob Sie Ihrem Arzt vor ab eine Information geben sollen oder müssen, dass sie nun privat versichert sind.  

Das müssen Sie jedoch nicht, nur bei der nächsten Behandlung sollten Sie den Arzt auf diesen Umstand hinweisen. Der Grund liegt auf der Hand. Der Arzt wird nun eine Rechnung nach den Vorschriften der Gebührenordnung erstellen, und ihnen diese zusenden. Das passiert bei einigen Ärzten einige Tage nach der Behandlung, bei anderen wiederum erst zum Monats-oder Quartalsende. Die Rechnung die sie dann vom Arzt erhalten, können Sie entweder direkt bezahlen oder aber auch zur Erstattung erst an den Versicherer senden. Aufgrund des normalerweise üblichen Zahlungsziel von 30 Tagen, haben Sie somit ihre Erstattung auf dem Konto bevor Sie diese an den Arzt überweisen müssen. In vielen Fällen macht es jedoch sind, die Rechnung zunächst einmal selbst zu bezahlen, um gegebenenfalls eine Beitragsrückerstattung zu erhalten oder einen im Tarif enthaltenen Bonus nicht zu verlieren.

Macht der Arzt jetzt mehr Behandlungen als vorher?

Natürlich sollte der Arzt nicht plötzlich, nur weil sie jetzt privat krankenversichert sind, alle möglichen Untersuchungen machen. Jedoch passiert es leider oft, dass Ärzte „überbehandeln“, schließlich kann man es ja nun abbrechen. Wenn Sie so ein Gefühl beschleicht, dann sprechen Sie den Arzt ruhig direkt darauf an, und hinterfragen auch einmal eine angedachte Untersuchung.
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18.
April '12

Krankenversicherer möchte beim Krankenhaus anfragen – Fragen zur medizinischen Notwendigkeit und der Verweildauer – darf er das und was soll ich tun?


Spricht man mit Menschen über ihre Versicherungen, so hört man oft die Aussage “Ich bin eigentlich mit der XYZ Versicherung” zufrieden. Frage ich dann weiter, was denn bereits eingereicht wurde und wie die Abwicklung konkret aussah, so kommt in der Privaten Krankenversicherung (PKV) oft die Aussage “nichts, bin doch gesund”.

Wie gut, schlecht oder eben passend eine private Krankenversicherung (PKV) tatsächlich ist, zeigt sich oft erst im Leistungfall. Anhand eines konkreten Beispiels hier mal eine Erklärung zur Abwicklung der stationären Behandlungskosten.

Im Bereich der ambulanten Behandlung rechnet der Arzt nach der Gebührenordnung für Ärzte (diese regelt sowohl die Höhe der Abrechnung, als auch die berechenbaren Positionen) ab und muss sich an die Vorgaben halten. In der stationären Versorgung sieht die Abrechnung etwas anders aus. Die Rechnungen dort werden unterteilt nach der Leistung, welche das Krankenhaus abrechnet (für die Unterbringung, Verpflegung, und weitere Krankenhausleistungen) und den Leistungen die gegebenenfalls der (Wahl-) Arzt dem Patienten in Rechnung stellt.

Die Rechnungen des Krankenhauses unterliegen ebenfalls eine Abrechnungsvorschrift, den so genannten DRG (Diagnostik Related Groups, vereinfacht: Fallpauschalen). Diese Abrechnung ist kompliziert und für den Laien nicht nachvollziehbar. Um also zu beurteilen welcher Betrag für eine Krankenhausbehandlung berechtigt ist, sind viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Schauen wir uns hierzu ein Beispiel an:

Ein Versicherter wird mit einem Blinddarmdurchbruch stationär im Krankenhaus aufgenommen. Für diese Behandlung des Blinddarmdurchbruchs gibt es eine so genannte „Fallpauschale“, welche die Höhe der Vergütung des Krankenhauses festlegt. Liegen neben dieser Hauptdiagnose noch weitere Nebendiagnosen, Erschwernisse, und patientenbezogene Faktoren (dazu zählen unter anderem das Alter, Geschlecht, Risikofaktoren) vor, so erhöht sich der Betrag den des Krankenhaus vom Patienten/der Krankenversicherung bekommt.  Die Erklärung hierfür ist auch nachvollziehbar. Erfordert doch ein älterer Patient, oder ein Patient mit weiteren Vorerkrankungen einen deutlich erhöhten Pflegeaufwand, als ein gesunder und junger Patient. Mit diesem neben Diagnosen und persönlichen Faktoren wird somit der Mehraufwand des Krankenhauses honoriert. (weiterlesen …)

12.
April '12

Inter Krankenversicherung aG mit neuer Tarifserie QualiMed – ausführlicher Kommentar zur Tarifeinführung


Vor wenigen Wochen hatte ein anderer Krankenversicherer bereits einen neuen Tarif eingeführt.  Die Details zu dieser Tarifeinführung, und auch der folgenden eines neuen Tarifen für die Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie in den Ausgaben 1 und 2 der Finanz News nachlesen.

Zum 1. Mai 2012 führt die Inter Krankenversicherung nun ebenfalls ein neues Tarifwerk in ihrer Produktpalette ein. Der Name dieses Tarifwerkes: QualiMed (R). Von der Inter selbst liegen mir die Bedingungen noch nicht vor, jedoch habe ich diese auf anderem Wege bereits zur Einsicht bekommen.

Ob das Tarifwerk auch hält, was es verspricht und ist damit eine echte Alternative zu anderen Tarifen am Markt wird, können Sie im Detail in meinem mehrseitigen Kommentar nachlesen. Hier ein kleiner Auszug:

Der Tarif:

Bei der Inter Krankenversicherung aG handelt es sich um einen, in Mannheim ansässigen, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Eingeführt werden die Tarife zum 01. Mai 2012 und sind ab diesem Zeitpunkt für Neukunden und wechselwillige Bestandskunden (mit eventueller Risikoprüfung) verfügbar.

Die Inter Krankenversicherung vergrößert damit ihr Tarifportfolio um ein neues, dreigeteiltes Tarifwerk. Die QualiMed® Tarife werden in den Varianten BASIS, EXKLUSIV und PREMIUM angeboten. Zwischen den Varianten lässt sich nach bestimmten Kriterien nach oben (ohne Risikoprüfung) wechseln und ein Wechsel nach unten, also in leistungsschwächere Tarife, ist ungeachtet dessen natürlich sowieso möglich. Das Tarifwerk ist ein so genannter Kompakttarif. Die Leistungsbereiche ambulant, stationär und auch die Zahnleistungen sind daher nicht als Einzelbausteine, sondern als ein Tarif konzipiert. Alle drei Varianten werden in unterschiedlichen Selbstbeteiligungsstufen angeboten, die als Zahl hinter der Tarifbezeichnung stehen. Die Stufen sind QMB/ QME/ QMP ergänzt um die Zahl 300/ 600/ 1.200.

Zielgruppe:

Der Tarif kann von Angestellten, Arbeitern und auch Selbstständigen und Freiberuflern abgeschlossen werden. Durch die unterschiedlichen Leistungen der drei Tarifstufen, kombiniert mit den verschiedenen Selbstbeteiligungsstufen, lassen sich fast alle Zielgruppen generell abdecken. Ob der Tarif für Sie auch geeignet ist, lässt sich pauschal nicht beantworten und muss Ziel einer individuellen Beratung sein.

Die Tarifleistungen:

Um die generellen Leistungen und Voraussetzungen zu betrachten, schauen wir zunächst in den Teil I/II der AVB, verbunden mit den jeweiligen Tarifbedingungen Teil III, welche dann für die jeweilige Stufe unterschiedliche Leistungen abbilden. Der Versicherungsschutz

Weiter geht hier zum Kommentar Inter QualiMed als pdf

Weitere Informationen:

Finanznews 3-2012, zur Tarifeinführung INTER QualiMed

Inter KV aG, AVB QualiMed Teil I, Stand 05/2012

Inter KV aG, AVB QualiMed Teil II (Basis/Exklusiv/Premium), Stand 05/2012

Inter KV aG, AVB QualiMed Vorsorgeliste, Stand 05/2012

Inter KV aG, AVB QualiMed Hufelandverzeichnis, Stand 05/2012

 

10.
April '12

Butter, Mehl und eine Krankenversicherung bitte — real,- verkauft jetzt auch Versicherungen (der Hanse Merkur)


Wie das mit den Schustern und den Leisten war… aber lassen wir das. Nun hat real erkennt, das wohl mit Versicherungen noch das schnelle Geld zu verdienen ist. Ja, ich spreche von real, dem Real bei dem Sie vielleicht Butter, Mehl oder einen Fernseher kaufen. Ganz “nebenbei” bietet man nun auch Versicherungen an.

Und weil man ja weiss, das das Thema Versicherungen recht kompliziert ist und die Menschen oft selbst nicht so recht wissen, was diese denn eigentlich brauchen, deshalb hat man sich auf die einfachen Produkte konzentriert. Auf der Website schreibt dann real auch gleich folgenden Text:

Ihre Vorteile im Überblick:

• Einfache Produkte, die sich selbst erklären

• Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis

• Innovative Versicherungslösungen

• Von unabhängigen Instituten mit Bestnoten ausgezeichnet

An was für Produkte denken Sie denn, wenn es um “einfache” Produkte geht? Ich dachte bei dem Lesen der Pressemitteilung an eine Private Haftpflichtversicherung, vielleicht einen Schutz für die Auslandsreise oder dergleichen. Viele andere Produkte, wie Absicherung der Gesundheit als Ergänzung der gesetzlichen Krankenkasse oder gar die Altersvorsorge durch Riestermodelle sind ja viel zu kompliziert. Aber leider falsch gedacht. Klickt man sich auf der Seite etwas weiter durch, so findet sich folgende Übersicht der Produkte:
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