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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; Leistungsabwicklung</title>
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		<title>Wenn die PKV zu lange braucht um eine Leistungszusage zu geben &#8211; manchmal einfach zu sp&#228;t</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 06:42:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leistungsabwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Deckungszusage]]></category>
		<category><![CDATA[Frist]]></category>
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		<category><![CDATA[PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[Beginnen wir mit einer ganz anderen Versicherungssparte, der Kfz Versicherung.
Ein Unfall passiert, dem Versicherer werden die Unterlagen eingereicht und es tut sich&#8230; nichts. Dazu gibt es gesetzliche Grundlagen, welche den Versicherer zum handeln zwingt. Diese verpflichtet das Unternehmen binnen definierter Fristen zu regulieren. Auch in der Privaten Unfallversicherung haben wir derartige Fristen.
Wir sind verpflichtet, innerhalb [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beginnen wir mit einer ganz anderen Versicherungssparte, der Kfz Versicherung.</p>
<p>Ein Unfall passiert, dem Versicherer werden die Unterlagen eingereicht und es tut sich&#8230; nichts. Dazu gibt es gesetzliche Grundlagen, welche den Versicherer zum handeln zwingt. Diese verpflichtet das Unternehmen binnen definierter Fristen zu regulieren. Auch in der Privaten Unfallversicherung haben wir derartige Fristen.</p>
<blockquote><p>Wir sind <strong>verpflichtet</strong>, <span style="text-decoration: underline;">innerhalb eines Monats</span> &#8211; beim Invalidit&#228;tsanspruch innerhalb von drei Monaten &#8211; zu erkl&#228;ren, ob und in welcher H&#246;he wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Zugang folgender Unterlagen:</p>
<p>-	Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,</p>
<p>-	beim Invalidit&#228;tsanspruch zus&#228;tzlich der Nachweis &#252;ber den Abschluss des Heilverfah- rens, soweit er f&#252;r die Bemessung der Invalidit&#228;t notwendig ist.</p></blockquote>
<p><strong>In der Privaten Kranken(zusatz-)versicherung ist dieses leider anders</strong>. So ging es auch Wolfgang S&#252;&#223;. Der DKV Versicherte &#8220;vertraute der DKV&#8221; und beantragte im <strong>November</strong> letzten Jahres die Kosten&#252;bernahme einer medizinisch notwenigen Augen OP. Bei Hr. S&#252;&#223; wurde ein <strong><a href="http://www.dr-leber.de/gefaess_i.htm" target="_blank">Astvenenverschluss</a></strong> diagnostiziert.</p>
<p>Leider<strong> l&#228;sst sich der Versicherer, die DKV, &#8220;Ewigkeiten&#8221; Zeit </strong>und reagiert erst im Januar mit der Deckungszusage f&#252;r den Patienten. Nachdem dieser dann in der Augenklinik vorstellig wird kann man dort leider nichts mehr tun. Der Arzt informiert ihn, das die Frist f&#252;r den Eingriff abgelaufen sei.&#8221; &#8220;Seitdem liegt meine Sehkraft links bei nur noch zehn Prozent&#8221;, so Hr. S&#252;&#223; weiter. Der nun entstandene, irreparable Zustand ist nicht mehr zu &#228;ndern. Schuld, wenn man hier von Schuld sprechen kann und will ist in dem Falle sicher beim Versicherer zu suchen. Die DKV entschuldigte sich bei dem Kunden zwar, &#252;bernimmt aber sonst keine Verantwortung.</p>
<p>Das ist genau das Manko, welches ein anderer Gesch&#228;digter (im Focus Bericht mit Ralf B. anonymisiert), durch eine Petition im Deutschen Bundestag &#228;ndern will. Der Petition mit der Drucksache 17/2449 schlie&#223;en sich zwischenzeitlich alle Fraktionen an. Selbst bisherige Skeptiker sind bereits dieses zu unterst&#252;tzen. Alle Parteien beauftrag(t)en die Regierung, diese lebensgef&#228;hrliche L&#252;cke zu schlie&#223;en.</p>
<p><strong>Ein Vorschlag lautet hier:</strong></p>
<blockquote><p>&#8220;Krankenversicherer m&#252;ssen k&#252;nftig <strong>binnen zwei Wochen &#252;ber eine Deckungszusage entscheiden</strong>, in dringenden und lebensbedrohlichen F&#228;llen gar binnen zwei Tagen. <strong>Schweigen sie, gilt die Deckung als erteilt.</strong>&#8220;</p></blockquote>
<p>Dieses, vielen Versicherten und Beratern gar nicht bewusste Problem kann zum lebensbedrohlichen Zustand werden. Doch wie l&#228;sst sich das l&#246;sen?</p>
<p><strong>Generell brauchen wir eine gesetzliche Regelung und eine definierte Frist</strong>, soviel ist sicher. Aber auch jetzt l&#228;sst sich schon einiges tun. W&#228;hlen Sie Ihren Versicherungsschutz sorgf&#228;ltig aus. Achten Sie darauf das die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien</a></strong> bedacht wurden und sich keine gravierenden L&#252;cken ergeben. So tragen Sie heute schon dazu bei, einen Leistungsfall m&#246;glichst unkompliziert abzuwickeln.</p>
<p>Erteilen Sie <strong>einer nahestehenden Person eine entsprechende Vollmacht</strong> um Ausk&#252;nfte bei &#196;rzten und Behandlern zu bekommen. Nur so lassen sich im Fall der F&#228;lle Unterlagen besorgen, die ggf. f&#252;r eine Leistungszusage relevant sind.</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Wenn+die+PKV+zu+lange+braucht+um+eine+Leistungszusage+zu+geben+%E2%80%93+manchmal+einfach+zu+sp%C3%A4t++http://bit.ly/dqgKuX" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>National Health Service (NHS) in Gro&#223;britanien &#8211; Eine kleine Erfahrung</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/national-health-service-nhs-in-grossbritanien-eine-kleine-erfahrung/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 07:28:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsabwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[England]]></category>
		<category><![CDATA[National Health Service]]></category>
		<category><![CDATA[NHS]]></category>
		<category><![CDATA[UK]]></category>

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		<description><![CDATA[Zuerst eins, ich kann auf solche Erfahrungen durchaus gut verzichten, aber wenn es dann so ist, ist es eben so.
Die Gesundheitssysteme von Deutschland und England sich sicher nicht miteinander vergleichbar. Allein deshalb nicht, da es zum einen zu 70% und mehr steuerfinanziert ist. Weitere Ausgaben werden durch diverse Geb&#252;hren und knapp 20% aus Sozialabgaben finanziert. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zuerst eins, ich kann auf solche Erfahrungen durchaus gut verzichten, aber wenn es dann so ist, ist es eben so.</p>
<p>Die Gesundheitssysteme von Deutschland und England sich sicher nicht miteinander vergleichbar. Allein deshalb nicht, da es zum einen zu 70% und mehr steuerfinanziert ist. Weitere Ausgaben werden durch diverse Geb&#252;hren und knapp 20% aus Sozialabgaben finanziert. Die Untersuchung und erste (vor dem Facharzt) Behandlung &#252;bernehmen so genannte Allgemein&#228;rzte praktizierende Krankenschwestern. Diese d&#252;rfen- anders als in Deutschland- auch Rezepte nach bestimmten Richtlinien ausstellen.</p>
<p>Aber nun zu dem Notfall der einem Deutschen im Vereinigten K&#246;nigreich durchaus passieren kann.</p>
<p>Anruf durch das Hotel bei der &#8220;112&#8243;. Einige R&#252;ckfragen zum Zustand des Patienten und den Beschwerden und Eintreffen von Notarzt und Krankenwagen keine 3 Minuten sp&#228;ter.</p>
<p>Zu viert trafen die Herren ein. Alle superfreundlich und bem&#252;ht und ab ging es nach dem Check der Vitalfunktionen und einiger R&#252;ckfragen ins n&#228;chte (&#246;ffentliche) Krankenhaus des <strong><a href="http://www.nhs.uk/servicedirectories/Pages/servicesearch.aspx" target="_blank">National Healt Service</a></strong>.</p>
<p>Im Krankenhaus bzw. der entsprechenden Notaufnahme war relativ viel zu tun. Dazu kommt, das diese zwar alt, aber sonst soweit zu beurteilen, in Ordnung war. Auch hier wieder top freundliches Personal das versucht zu helfen wo es kann.</p>
<p>So setzte sich das &#252;ber die ganze Zeit (mehrere Stunden) fort. Und obwohl die Notaufnahme voll war, wurde immer eine L&#246;sung gefunden. Selbst die Medikamente, welche hier im &#252;brigen ein Bruchteil von Deutschland kosten, werden mitgegeben. Nicht f&#252;r den einen Abend, sondern f&#252;r die Zeit in denen man diese einnehmen soll.</p>
<p>Dieses ist sicher keine medizinisch fundierte und keinesfalls generelle Einsch&#228;tzung. Auch der National Health Service hat, und hatte die letzten Jahre, massive Probleme in der Finanzierung.</p>
<p>Dennoch war meine Erfahrung in den 4,5 Std. durchaus positiv.</p>
<p>Sollten Sie einen <strong>medizinischen Notfall</strong> haben,</p>
<p>- <strong>112 w&#228;hlen oder 999</strong> w&#228;hlen</p>
<p>- sollten Sie einen <strong>Allergieausweis</strong> oder sonstige med. Unterlagen &#252;ber Erkrankungen haben (die immer wichtig sind) nehmen Sie diese mit in den urlaub</p>
<p>- Der <strong>NHS </strong>(Grundleistungen werden erbracht) <strong>ist auch f&#252;r Deutsche</strong> (und andere EU B&#252;rger) in weiten Teilen <strong>kostenfrei</strong></p>
<p>- Ist es kein Notfall, sondern ein <strong>Arztbesuch</strong>, dann gehen Sie zu dem niedergelassenen Arzt. Dabei ist zu beachten das diese frei entscheiden kann ob er behandelt oder nicht</p>
<p>- Daneben gibt es <strong>Krankenh&#228;user mit Notaufnahme (A&amp;E)</strong>, weiter so genannte <strong>Walk In Center</strong> (mit &#228;rztlicher Beratung) oder die bereits erw&#228;hnten Krankenschwestern</p>
<p>- <strong>Medikamente</strong> k&#246;nnen Sie in den Apotheken (<strong>pharmacy</strong>) erwerben und bekommen dort auch Hilfe und Ratschl&#228;ge zu &#8220;kleinen&#8221; Erkrankungen</p>
<p>M&#252;ssen Sie <strong>l&#228;nger und auch station&#228;r</strong> behandelt werden, kontaktieren Sie bitte <strong>unbedingt</strong> ihre (falls vorhanden) private <strong>Krankenversicherung</strong> oder ihren Berater. Dieses macht die Auswahl der &#196;rzte und Krankenh&#228;user deutlich ge&#246;&#223;er, im Notfall wird dieses kaum funktionieren.</p>
<p>Und nun hoffe ich, dass Sie es dennoch nie brauchen.</p>
<p>Bleiben Sie gesund!</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++National+Health+Service+%28NHS%29+in+Gro%C3%9Fbritanien+%E2%80%93+Eine+kleine+Erfahrung++http://bit.ly/bFpEfx" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Logop&#228;die in der Privaten Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/logopaedie-in-der-privaten-krankenversicherung/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/logopaedie-in-der-privaten-krankenversicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 09:10:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leistungsabwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Leistung]]></category>
		<category><![CDATA[Logopädie]]></category>
		<category><![CDATA[Neugeborenennachversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Neulich in einer Praxis unterhielten sich zwei M&#252;tter und eine Logop&#228;din &#252;ber die Erstattung von Logop&#228;diebehandlungen der beiden S&#246;hne (5 und 6 Jahre alt). Dabei war der eine Sohn, nennen wir ihn Max, gesetzlich krankenversichert und der zweite, Moritz privat in der privaten Krankenversicherung des Vaters.
Zun&#228;chst sollte klar sein was Logop&#228;die ist. Schauen wir uns [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Neulich in einer Praxis unterhielten sich zwei M&#252;tter und eine Logop&#228;din &#252;ber die Erstattung von Logop&#228;diebehandlungen der beiden S&#246;hne (5 und 6 Jahre alt). Dabei war der eine Sohn, nennen wir ihn Max, gesetzlich krankenversichert und der zweite, Moritz privat in der privaten Krankenversicherung des Vaters.</p>
<p>Zun&#228;chst sollte klar sein was Logop&#228;die ist. Schauen wir uns hierbei einmal die Definition (Quelle: Wikipedia) an:</p>
<blockquote><p>Das Interesse der <strong>Logop&#228;die</strong> ist auf das konkrete Handeln (Vorbeugung, Beratung, Erfassung, Behandlung) gerichtet. Die <strong>Klientel umfasst alle Altersgruppen</strong>.</p>
<p>Im <strong>fr&#252;hkindlichen Bereich</strong> &#252;berwiegen die <strong>Behandlungen von St&#246;rungen der Sprachentwicklung</strong> auf den sprachlichen Ebenen Wortschatz, Grammatik und <strong>Phonologie</strong>. Neben den expressiven Auff&#228;lligkeiten werden <strong>insbesondere auch St&#246;rungen des Sprachverst&#228;ndnisses </strong>behandelt. W&#228;hrend des <strong>Kindergartenalters</strong> und des Vorschulalters findet man geh&#228;uft Probleme im Rahmen einer <strong>Sprachentwicklungsverz&#246;gerung bzw. -st&#246;rung</strong>. Darunter fallen zum Beispiel Dysgrammatismus (St&#246;rungen des Satzbaus und St&#246;rungen der Wortflexion, also z. B. Anwenden des Plurals), <strong>Dyslalie</strong> (reine Artikulationsst&#246;rung), Auslassungen, <strong>Ersetzungen sowie Ver&#228;nderungen einzelner Laute und Lautverbindungen (Phonologische St&#246;rung)</strong>.</p>
<p>Logop&#228;den behandeln au&#223;erdem Balbuties (Stottern), Poltern, ein myofunktionelles Muskelungleichgewicht und Stimmst&#246;rungen. Ebenso behandeln Logop&#228;den <strong>Patienten mit Sprachst&#246;rungen nach einem Schlaganfall</strong> oder <strong>anderen neurologischen Beeintr&#228;chtigungen/Unfallfolgen (Aphasie)</strong>, Sprechapraxie (Planung der Artikulationsbewegung ist gest&#246;rt ohne Sch&#228;digung eines Fazialnerves), <strong>Dysarthrie</strong> (Ausf&#252;hrung von Artikulationsbewegungen ist gest&#246;rt, auf Grund einer neurologischen Beeintr&#228;chtigung (zum Beispiel Besch&#228;digung eines Nervs); besser Dysarthropneumophonie: da meist auch die Sprechatmung und/oder der Stimmklang betroffen ist) und Schluckst&#246;rungen. Neuerdings <strong>behandeln Logop&#228;den auch immer h&#228;ufiger Kinder im Schulalter</strong>, die aufgrund einer fr&#252;heren Sprachentwicklungsst&#246;rung als Folgesymptomatik Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb entwickeln (Schriftspracherwerbsst&#246;rung oder fr&#252;her auch Legasthenie, LRS, Dyslexie, Dysgrafie).</p>
<p>Die <strong>logop&#228;dischen Ma&#223;nahmen </strong>umfassen das <strong>Erstellen einer Diagnose</strong>, <strong>Beratung und die Therapie von St&#246;rungen des Sprachverst&#228;ndnisses</strong>, der gesprochenen und geschriebenen Sprache, des Sprechens, der Atmung, der Stimme, der Mundfunktion, des H&#246;rverm&#246;gens, des Schluckens und der Wahrnehmung. Dar&#252;ber hinaus werden vor allem im Bereich der Stimme auch pr&#228;ventive Ma&#223;nahmen angeboten. Die regelm&#228;&#223;ige und ausf&#252;hrliche Beratung der Angeh&#246;rigen (Eltern/Partner/Kinder) geh&#246;rt vor allem bei Kindern und bei schwergest&#246;rten Erwachsenen zum T&#228;tigkeitsfeld, da nur so eine Ver&#228;nderung der Kommunikationsf&#228;higkeit im Alltag erreicht werden kann.</p></blockquote>
<p>Die gesetzliche Krankenkasse zahlt (GKV), insbesondere bei Kinder, die umfangreiche und ggf. langandauernde Therapie (fast) ohne gro&#223;e Beschr&#228;nkungen. Laut Auskunft der Logop&#228;din werden bei diesen Kindern mit so genannter &#8220;<strong><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Dyslalie#Einteilung_nach_der_Schwere_der_Dyslalie" target="_blank">multipler Dyslalie</a></strong>&#8221; (das Kind kann also mehr als 2 Laute wie &#8220;S&#8221;, &#8220;Sch&#8221; etc. nicht richtig oder vollst&#228;ndig aussprechen, problemlos bis zu 100 Sitzungen gezahlt.</p>
<p>Eine generelle Aussage wie lange eine solche Behandlung dauert ist nicht zu treffen. Aus Erfahrung dieser Logop&#228;din bedarf es aber schon 30-50 Sitzungen.</p>
<p>Nun gibt es jedoch private Krankenversicherer die in den Tarifen Leistungen f&#252;r die Logop&#228;die ausschlie&#223;en oder diese nur erbringen wenn diese von &#196;rzten durchgef&#252;hrt wird. Das passiert in der Praxis aber eben nicht, da es daf&#252;r ja die Logop&#228;den gibt.</p>
<p>Doch &#252;ber welche Kosten reden wir hier eigentlich?</p>
<p>Die Kosten sind zun&#228;chst nicht festgelegt und der Behandler vereinbart diese mit seinem (Privat-)Patienten. Jedoch kann als Orientierung die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/beihilfevorschriften_des_bundes_2009.pdf" target="_blank">Beihilfevorschrift des Bundes</a> </strong>mit den dort genannten S&#228;tzen herangezogen werden. Auf Seite 47 hei&#223;t es hier:</p>
<blockquote><p>Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmst&#246;rungen</p>
<p>a) Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten = 31,70 EUR</p>
<p>b) Mindestbehandlungsdauer <strong>45 Minuten = 41,50 EUR</strong></p>
<p>c) Mindestbehandlungsdauer 60 Minuten = 52,20 EUR</p></blockquote>
<p>Bei Kindern werden &#252;blicherweise 45 Minuten angesetzt. Ausgehend von einem Mittelwert von 40 Sitzungen kommen hier schnell (inkl. Befunderhebung und weiteren Kosten) 1.700 &#8211; 2.000 EUR Kosten zusammen.</p>
<p>Bei Patienten nach einem Schlaganfall oder nach Unf&#228;llen ist das (wieder-)erlernen der Sprache deutlich aufw&#228;ndiger und<strong> erfordert oftmals dreistellige Sitzungszahlen</strong>. Da sehen Sie schon, welches Kostenrisiko sich aus einem so kleinen Bestandteil der Bedingungen ergibt.</p>
<p>Dabei ist es mit v&#246;llig unverst&#228;ndlich, wie Kunden Tarife abschlie&#223;en k&#246;nnen, welche diese/ solche Leistungen nicht in Ihren Bedingungen enthalten haben oder es zumindest nicht ausdr&#252;cklich nennen und so &#8220;Interpretationsspielraum lassen&#8221; (<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/freiwillige-leistungen-oder-versprechen-aber-nicht-halten-muessen/" target="_blank">Debeka PN/PNE</a></strong> z.Bps. aber auch Tarife vieler anderer Gesellschaften). Nur weil so ein Tarif einfach billig zu sein scheint, kann es im Leistungsfall schnell teuer werden. Beachten sollten Sie hierbei auch:</p>
<p>Sind Sie selbst in einem solchen Tarif und hat der Versicherer keine verbesserten Regelungen, so kann auch <strong>hier nur der identische (oder schlechtere) Schutz f&#252;r das Neugeborene (<a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/kindernachversicherung-wie-kann-und-muss-das-neugeborene-versichert-werden/" target="_blank">ohne Risikopr&#252;fung</a>) abgeschlossen werden</strong>. Somit hat auch das Kind keine Leistungen.</p>
<p>Bedenken Sie dieses bitte bei der Auswahl des richtigen, f&#252;r Sie passenden Krankenversicherungsschutzes.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Weiterf&#252;hrende Informationen:</strong></span></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf" target="_blank">Leitfaden zur privaten Krankenversicherung</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/formular_kv_kriterienfragebogen.pdf" target="_blank">Kriterienfragebogen als pdf</a></p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Logop%C3%A4die+in+der+Privaten+Krankenversicherung++http://bit.ly/ao4uVZ" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kein Krankentagegeld bei Berufsunf&#228;higkeit &#8211; OLG K&#246;ln, Beschluss 20 U 202/08</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/kein-krankentagegeld-bei-berufsunfaehigkeit-olg-koeln-beschluss-20-u-20208/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/kein-krankentagegeld-bei-berufsunfaehigkeit-olg-koeln-beschluss-20-u-20208/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 30 Mar 2010 08:49:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsabwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[20 U 202/08]]></category>
		<category><![CDATA[Krankentagegeld]]></category>
		<category><![CDATA[KT BU Übergang]]></category>
		<category><![CDATA[OLG]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Köln]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>

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		<description><![CDATA[Schon oft mussten sich die Gerichte mit Urteilen zur Krankentagegeldversicherung besch&#228;ftigen und hatten nicht nur einmal die Frage zu kl&#228;ren wann und wie lang das versicherte Krankentagegeld zu zahlen ist. Insbesondere dann, wenn laut medizinischem Befund Berufsunf&#228;higkeit eingetreten ist und der Versicherte somit nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.
Bei einer Reihe von F&#228;llen geht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schon oft mussten sich die Gerichte mit Urteilen zur Krankentagegeldversicherung besch&#228;ftigen und hatten nicht nur einmal die Frage zu kl&#228;ren wann und wie lang das versicherte Krankentagegeld zu zahlen ist. Insbesondere dann, wenn laut medizinischem Befund <strong>Berufsunf&#228;higkeit eingetreten</strong> ist und der Versicherte somit nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.</p>
<p>Bei einer Reihe von F&#228;llen geht es dabei aber f&#252;r die Versicherten um die (finanzielle) Existenz. Besteht keine angemessene <strong><a href="http://www.online-bu.de" target="_blank">Berufsunf&#228;higkeitsversicherung</a></strong>, so stehen die Personen oft vor dem nichts und m&#252;ssen weitere arbeiten, versuchen es zumindest.</p>
<p>Einen solchen Fall hat auch das Oberlandesgericht K&#246;ln (<strong>Az. 20 U 202/08</strong>) auf dem Tisch gehabt und diesen durch den, inzwischen <strong>rechtskr&#228;ftigen, Beschluss</strong> entschieden.</p>
<p>In dem Fall geht es um einen Fahrer in der Getr&#228;nkeauslieferung, welcher massive Verschlei&#223;erscheinungen in der Lendenwirbels&#228;ule hatte. Mehrere medizinischer Gutachter/ Sachverst&#228;ndige, bescheinigten diesem eine Berufsunf&#228;higkeit. Zutreffend gingen diese, wie auch seine Krankenversicherung, davon aus- den Beruf k&#246;nne er nicht mehr aus&#252;ben.</p>
<p>Das tat er aber dennoch. Ob es aus finanziellen Gr&#252;nden n&#246;tig war ist nicht bekannt, aber einen triftigen Grund wird er schon gehabt haben, denn die Sch&#228;digung der Wirbels&#228;ule setzte sich dadurch fort. Dennoch arbeitete er weiter.</p>
<p>Nachdem er nun (erneut) erkrankte, sollte seine private Krankentagegeldversicherung ein versichertes Krankengeld zahlen und weigerte sich. Diese Weigerung beruht auf dem § 15 der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/avb_mbkt_2009.pdf" target="_blank">Musterbedingungen Krankentagegeldversicherung (MB KT)</a></strong></p>
<p>Dort hei&#223;t es im § 15 Abs. 1.</p>
<blockquote><p>§ 15 Sonstige Beendigungsgr&#252;nde</p>
<p>(1) Das <strong>Versicherungsverh&#228;ltnis endet</strong> hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen</p>
<p>b)<strong>mit Eintritt der Berufsunf&#228;higkeit</strong>. Berufsunf&#228;higkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausge&#252;bten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunf&#228;hig ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunf&#228;- higkeit, so endet das Versicherungsverh&#228;ltnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgef&#252;hr- ten Leistungen f&#252;r diese Arbeitsunf&#228;higkeit zu erbringen hat, sp&#228;testens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunf&#228;hig- keit;</p></blockquote>
<p>Daher schloss sich das Oberlandesgericht der Abweisung des Landgerichtes an und f&#252;hrte aus:</p>
<blockquote><p>Das Landgericht hat die <strong>Klage mit zutreffenden Erw&#228;gungen abgewiesen</strong>. Die Krankentagegeldversicherung ist beendet, weil der <strong>Kl&#228;ger bedingungsgem&#228;&#223; berufsunf&#228;hig ist</strong>. Das hat das Landgericht aufgrund der eingeholten Gutachten des Sachverst&#228;ndigen Prof. T , der sich auch mit den abweichenden Stellungnahmen des den Kl&#228;ger behandelnden Arztes Dr. N in medizinischer Hinsicht auseinandergesetzt hat, rechtsfehlerfrei festgestellt.</p>
<p>Berufsunf&#228;hig ist nach § 15 b MB/KT, wer nach medizinischem Befund im bisher ausge&#252;bten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunf&#228;hig ist. Berufsunf&#228;higkeit des Kl&#228;gers in seinem bisherigen Beruf als Getr&#228;nkeauslieferer, I meister und Pflegehelfer hat der Sachverst&#228;ndige Prof. T nachvollziehbar mit R&#252;cksicht auf die massiven Sch&#228;den vor allem an der Lendenwirbels&#228;ule angenommen, weil der Kl&#228;ger nicht mehr imstande ist, schwere k&#246;rperliche T&#228;tigkeiten auszu&#252;ben. Dabei hat der Sachverst&#228;ndige in Auseinandersetzung mit der abweichenden Stellungnahme von Dr. N durcI einger&#228;umt, dass der <strong>Kl&#228;ger m&#246;glicherweise vor&#252;bergehend auch mittelschwere Arbeiten wieder verrichten kann</strong>, sofern er (nicht zuletzt aufgrund der Belastungsreduzierung w&#228;hrend der Zeit der Arbeitsunf&#228;higkeit) subjektiv nunmehr nur noch geringere Beschwerden beklagt. Der Sachverst&#228;ndige hat indes klargestellt, dass der <strong>Kl&#228;ger auf Dauer wegen seines fortbestehenden Krankheitsbildes nicht imstande sein wird, schwere k&#246;rperliche T&#228;tigkeiten auszu&#252;ben. </strong>Das hat letztlich auch Dr. N einger&#228;umt, wenn er in seinem Attest vom 6. Juni 2008 ausf&#252;hrt, es sei davon auszugehen, &#8220;dass die doch erheblichen Belastungen <strong>zu einer weiteren Degeneration des beschriebenen Wirbels&#228;ulensegmentes f&#252;hren werden</strong>&#8220;. Dass der <strong><span style="text-decoration: underline;">Kl&#228;ger nach seiner Darstellung bereit sein will, das Risiko einer weitergehenden Verschlechterung einzugehen, f&#252;hrt nicht dazu, Berufsunf&#228;higkeit zu verneinen.</span></strong> Die tats&#228;chliche Fortsetzung der beruflichen T&#228;tigkeit &#228;ndert an der nach medizinischen Ma&#223;st&#228;ben festgestellten Berufsunf&#228;higkeit dann nichts, wenn aufgrund konkreter Beweisanzeichen die Prognose gestellt werden kann, es werde mit einem me&#223;baren, rational begr&#252;ndbaren Grad von Wahrscheinlichkeit zu weiteren Gesundheitssch&#228;den kommen (so BGH, VersR 2001, 89, Tz. 12 f&#252;r die Berufsunf&#228;higkeitsversicherung); auch in der Krankentagegeldversicherung ist Berufsunf&#228;higkeit anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer bei Fortsetzung seiner T&#228;tigkeit Raubbau an seiner Gesundheit betreiben w&#252;rde (OLG D&#252;sseldorf, VersR 1999, 354, Tz. 11). <strong>Dass der Kl&#228;ger im Falle der Fortsetzung seiner bisherigen T&#228;tigkeit weitere gesundheitliche Sch&#228;digungen erleiden wird</strong>, hat nicht nur der Sachverst&#228;ndige Prof. T , sondern auch Dr. N klar und eindeutig festgestellt. Danach ist der Kl&#228;ger als bedingungsgem&#228;&#223; berufsunf&#228;hig anzusehen.</p></blockquote>
<p>Auch hier zeigt sich einmal mehr, das neben einer Krankenversicherung auch die Absicherung gegen das Risiko der Berufsunf&#228;higkeit elementar wichtig ist. Das macht aber nur dann Sinn, wenn die Berufsunf&#228;higkeitsrente in einer angemessenen H&#246;he besteht und nicht eine &#8220;Pseudo BU&#8221; darstellt.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Weiterf&#252;hrende Informationen:</span></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/berufsunfaehigkeit-rentenhoehe-und-auswahlkriterien/" target="_blank">Welche Rentenh&#246;he angemessen ist</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_bu.pdf" target="_blank">Leitfaden Berufsunf&#228;higkeitsversicherung</a></strong> und <strong><a href="http://www.online-pkv.de/119-0-Auswahlkriterien-BU.html" target="_blank">Auswahlkriterien zur BU</a></strong></p>
<p>Weiterf&#252;hrende BU <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-kategorie/berufsunfaehigkeit/" target="_blank">Informationen im Blog</a></strong></p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Kein+Krankentagegeld+bei+Berufsunf%C3%A4higkeit+%E2%80%93+OLG+K%C3%B6ln%2C+Beschluss+20+U+202%2F08++http://bit.ly/cOIEVG" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Barcode Leseger&#228;t f&#252;r Blinde (Einkaufsfuchs) f&#252;r GKV Patienten – und was zahlt die PKV?</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/barcode-lesegeraet-fuer-blinde-einkaufsfuchs-fuer-gkv-patienten-und-was-zahlt-die-pkv/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Mar 2010 08:40:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsabwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Blindenlesegerät]]></category>
		<category><![CDATA[Einkaufsfuchs]]></category>
		<category><![CDATA[Hilfsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[Leistung]]></category>
		<category><![CDATA[LSG Niedersachsen]]></category>
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		<description><![CDATA[So manches Mal wird ja die Private Krankenversicherung mit den Worten “immer besser als GKV” verkauft. Das dieses so nicht richtig ist habe ich bereits mehrfach beschrieben und belegt. Leider verlassen sich oftmals Versicherte darauf und lassen sich von vagen “Einsteigertarifen” oder Angeboten a la “59 EUR f&#252;r Ihre PKV” t&#228;suchen.
Ein gutes Beispiel f&#252;r oben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So manches Mal wird ja die <strong>Private Krankenversicherung</strong> mit den Worten “<strong>immer besser als GKV</strong>” verkauft. Das dieses so nicht richtig ist habe ich bereits mehrfach beschrieben und belegt. Leider verlassen sich oftmals Versicherte darauf und lassen sich von vagen “Einsteigertarifen” oder Angeboten a la “<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/unsinnige-werbung-fuer-die-pkv-oder-wie-finde-ich-einen-der-darauf-reinfaellt/" target="_blank">59 EUR f&#252;r Ihre PKV</a></strong>” t&#228;suchen.</p>
<p>Ein gutes Beispiel f&#252;r oben geschilderten Sachverhalt l&#228;sst sich am <strong>Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen (Az. L 4 KR 17/08) </strong>deutlich machen. Dabei ging es um den Streit zwischen einer gesetzlich versicherten Kundin und ihrer Krankenkasse (GKV). Die sehbehinderte Kundin, welche bereits einen Blindenstock und ein Blindenleseger&#228;t besitzt, verlangte die Erstattung eines <strong>Barcodeleseger&#228;tes mit Sprachausgabe</strong>.</p>
<p>Damit ist es m&#246;glich, so die Kl&#228;gerin, allein und ohne fremde Hilfe einkaufen zu gehen und bei der “h&#228;uslichen Vorratshaltung” zu erkennen, welche Lebensmittel zum Verbrauch anstehen.</p>
<p>Die gesetzliche Krankenkasse <strong>lehnte dieses zun&#228;chst aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes ab</strong>. Das Ger&#228;t “helfe nur in besonderen Lebenssituationen” und die Kosten von ca. 2.500 EUR sind somit nicht erstattungsf&#228;hig.</p>
<p>Dieser Auffassung widersprach das nieders&#228;chsische Landessozialgericht , da die Kl&#228;gerin &#8220;Anspruch auf eine Versorgung mit diesem Hilfsmittel habe, denn der (s.g.) Einkaufsfuchs diene der Wahrnehmung eines Grundbed&#252;ftnisses im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung.&#8221;</p>
<p><strong>Doch wie w&#228;re das nun in der PKV?</strong></p>
<p>Generell werden in den Tarifen der privaten Krankenversicherung (PKV) die <strong>offenen und geschlossenen Hilfsmittelkatalogen</strong> unterschieden. Bei den so genannten geschlossenen Katalogen, welche in der Masse der Tarife enthalten sind, <strong>wird nur das bezahlt, was tats&#228;chlich in den Bedingungen genannt ist</strong>. Hilfsmittel die dort nicht aufgef&#252;hrt sind werden nicht erstattet. Auch Hilfsmittel die heute noch gar nicht bekannt sind, sp&#228;ter aber noch entwickelt werden, sind so nicht erstattungsf&#228;hig.</p>
<p>Anders bei den so genannten <strong>offenen Hilfsmittelkatalogen</strong>. Dort ist es eben “offen” formuliert und es werden somit auch solche Hilfsmittel ersetzt die <strong>medizinisch n&#246;tig sind und vielleicht erst sp&#228;ter entwickelt werden</strong>. Oftmals sind hier dann <strong>Zus&#228;tze</strong> wie “einfache Ausf&#252;hrung” oder “mittlere Preislage” enthalten, was auch bei solchen Katalogen zu Unstimmigkeiten f&#252;hren kann.</p>
<p>Daher ist pauschal nicht zu sagen welche Art des Hilfsmittelkataloges nun “besser” ist. Entscheidend sind die Formulierungen und der umfang des unter Umst&#228;nden geschlossenen oder halboffenen Kataloges. So k&#246;nnen Sie sich unter einem halboffenen Katalog einen mit definierten Hilfsmitteln aber dem Zusatz “auch alle lebenserhaltenden Hilfsmittel” vorstellen.</p>
<p>Achten Sie daher bei der Auswahl der Privaten Krankenversicherung auf die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Kriterien zum Versicherungsschutz</a></strong>.</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Barcode+Leseger%C3%A4t+f%C3%BCr+Blinde+%28Einkaufsfuchs%29+f%C3%BCr+GKV+Patienten+%E2%80%93+und+was+zahlt+die+PKV%3F++http://bit.ly/c9WjxG" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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