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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; GKV</title>
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		<title>Wenn die Kasse krankt &#8211; Handelsblatt Artikel zur GKV Insolvenz</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 14:48:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[City BKK]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Handelsblatt schreibt heute in einem Artikel zum Thema Insolvenz der gesetzlichen Krankenkassen.
da ich den Artikel f&#252;r wichtig und eine entsprechende Diskussion f&#252;r durchaus erforderlich halte, hier der Link zu dem Artikel. 
LINK zum Handelsblatt
Auch hier gilt, wie sonst auch, NICHTS &#220;BERST&#220;RZEN, in Ruhe informieren und vergleichen und bei einem abgedachten Wechsel in die Pkv [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Handelsblatt schreibt heute in einem Artikel zum Thema Insolvenz der gesetzlichen Krankenkassen.</p>
<p>da ich den Artikel f&#252;r wichtig und eine entsprechende Diskussion f&#252;r durchaus erforderlich halte, hier der Link zu dem Artikel. </p>
<p><strong><a href="http://bit.ly/dseKw4" target="_blank">LINK zum Handelsblatt</a></strong></p>
<p>Auch hier gilt, wie sonst auch, NICHTS &#220;BERST&#220;RZEN, in Ruhe informieren und vergleichen und bei einem abgedachten Wechsel in die Pkv durchaus zun&#228;chst in eine andere GKV wechseln um diese Entscheidung in Ruhe zu &#252;berdenken.</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Wenn+die+Kasse+krankt+%E2%80%93+Handelsblatt+Artikel+zur+GKV+Insolvenz++http://bit.ly/cb6kT6" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Existenzgr&#252;nder und die gesetzliche Kasse &#8211; holen Sie sich Geld zur&#252;ck</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Jun 2010 07:13:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragseinstufung]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständige]]></category>

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		<description><![CDATA[In der vergangenen Woche schrieb ich bereits etwas zu dem Thema &#8220;Selbstst&#228;ndige und die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)&#8221;
Auch habe ich dort erkl&#228;rt- eine r&#252;ckwirkende Erstattung ist nicht m&#246;glich, nur die &#196;nderung der zuk&#252;nftigen Beitragszahlungen ist denkbar. Grundlage ist hier der §240 des Sozialgesetzbuches V.
Jedoch gibt es auch hierbei Ausnahmen.
Gerade wenn Sie sich in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der vergangenen Woche schrieb ich bereits etwas zu dem Thema &#8220;<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/viele-selbststaendige-zahlen-zu-hohe-beitraege-in-der-gesetzlichen-krankenkasse-gkv/" target="_blank">Selbstst&#228;ndige und die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)</a></strong>&#8221;</p>
<p>Auch habe ich dort erkl&#228;rt- eine r&#252;ckwirkende Erstattung ist nicht m&#246;glich, nur die &#196;nderung der zuk&#252;nftigen Beitragszahlungen ist denkbar. Grundlage ist hier der <strong><a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html" target="_blank">§240 des Sozialgesetzbuches V</a></strong>.</p>
<p>Jedoch gibt es auch hierbei Ausnahmen.</p>
<p>Gerade wenn Sie sich in der Gr&#252;ndung der Selbstst&#228;ndigkeit befinden, so ist es unm&#246;glich einen Steuerbescheid vorzulegen. Dieses f&#252;hrte in einem Fall zu der Frage wie die Beitr&#228;ge zu berechnen sind.</p>
<p>Die Kundin <strong>machte sich selbstst&#228;ndig</strong> und beantragte die <strong>freiwillige Versicherung in der GKV</strong>. Aufgrund einer <strong>Sch&#228;tzung/ Prognose </strong>des geplanten Einkommens wurde diese (so sahen die Prognosen aus) zu dem H&#246;chstbeitrag von 544,50 EUR von der Barmer GEK eingestuft. Ein Krankentagegeld wurde nicht versichert.</p>
<p>Leider entwickelte sich das Gesch&#228;ft nicht so wie erwartet und es erging nun der erste <strong>Einkommensteuerbescheid</strong> f&#252;r das Jahr 2008. Dieser wies nur ein <strong>beitragspflichtiges Einkommen von knapp 2.200 EUR</strong> aus und somit deutlich weniger als die gesch&#228;tzten Zahlen.</p>
<p>Vorbildlich reichten wir diesen mit der Kundin bei der GKV ein, wonach der folgende Bescheid erging:</p>
<blockquote><p>Beitrag alt (r&#252;ckwirkend ab 1. 5. 2009) 544,50 EUR</p>
<p>Beitrag neu (r&#252;ckwirkend ab 1. 5. 2009) 362,64 EUR</p></blockquote>
<p>Daraus ergibt sich eine <strong>monatliche Ersparnis von mehr als 180 EUR</strong>. Die R&#252;ckzahlung von mehr als 2000 EUR und die geringere Einstufung ab 04/2010 wird die Kundin sicher freuen.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">ABER</span></strong>: Diese Einstufung gilt maximal bis zum n&#228;chsten Einkommensteuerbescheid f&#252;r 2009. Sobald dieser vorliegt ist eine Einreichung bei der Kasse erforderlich. Denken Sie daran, auch hier nochmals der Hinweis aus dem entsprechenden Bescheid:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2010/06/Bildschirmfoto-2010-06-09-um-11.20.59.png"><img class="aligncenter size-full wp-image-817" title="Barmer_Einstufung" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2010/06/Bildschirmfoto-2010-06-09-um-11.20.59.png" alt="" width="512" height="84" /></a></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Was Sie also tun k&#246;nnen:</span></strong></p>
<p>- <strong>&#220;berpr&#252;fen</strong> Sie die Beitragseinstufung der gesestzlichen Kasse</p>
<p>- <strong>Wann</strong> haben Sie den <strong>letzten Bescheid </strong>eingereicht und welches Einkommen war dort genannt?</p>
<p>- Ist eine <strong>Neuberechnung</strong> m&#246;glich?</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Existenzgr%C3%BCnder+und+die+gesetzliche+Kasse+%E2%80%93+holen+Sie+sich+Geld+zur%C3%BCck++http://bit.ly/bNhL0H" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Viele Selbstst&#228;ndige zahlen zu hohe Beitr&#228;ge in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/viele-selbststaendige-zahlen-zu-hohe-beitraege-in-der-gesetzlichen-krankenkasse-gkv/</link>
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		<pubDate>Mon, 24 May 2010 08:22:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragsfestsetzung]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Reduzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerbescheid]]></category>

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		<description><![CDATA[Zun&#228;chst jedoch einmal zu der Art und Weise der Beitragsberechnung. W&#228;hrend in der privaten Krankenversicherung (PKV) die Beitr&#228;ge nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand berechnet werden, geschieht dieses in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) anhand der „wirtschaftlichen Leistungsf&#228;higkeit“. Umgangssprachlich wird hierunter das Einkommen bzw. der Gewinn bei Selbstst&#228;ndigen verstanden.
Ausnahmen gibt es hierbei zun&#228;chst bei den Existenzgr&#252;ndern, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zun&#228;chst jedoch einmal zu der <strong>Art und Weise der Beitragsberechnung</strong>. W&#228;hrend in der <strong>privaten Krankenversicherung (PKV)</strong> die Beitr&#228;ge nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand berechnet werden, geschieht dieses in der <strong>gesetzlichen Krankenkasse (GKV)</strong> anhand der „<strong>wirtschaftlichen Leistungsf&#228;higkeit</strong>“. Umgangssprachlich wird hierunter das Einkommen bzw. der <strong>Gewinn bei Selbstst&#228;ndigen</strong> verstanden.</p>
<p><strong>Ausnahmen</strong> gibt es hierbei zun&#228;chst bei den <strong>Existenzgr&#252;ndern</strong>, welche einen <strong>Gr&#252;ndungszuschuss</strong> bekommen. Hierbei kann eine niedrigere <strong>Bemessungsgrundlage</strong> genutzt werden um den Beitrag zu Beginn geringer zu gestalten.</p>
<p>Auf diese <strong>Bemessungsgrundlage</strong>, bzw. das Einkommen, wird sodann der Beitragssatz (i.d.R. 14,9% zzgl. Pflegeversicherung) berechnet. Dieser ist nat&#252;rlich von dem <strong>Selbstst&#228;ndigen allein zu zahlen.</strong> Einen Arbeitgeber, welcher sich zu 50% beteiligt gibt es hier nicht.</p>
<p>Doch nun zu den <strong>Besonderheiten bei Ver&#228;nderung des Einkommens</strong>:</p>
<p>Bei den Selbstst&#228;ndigen ergibt sich vielmals das „Problem“, dass bei <strong>steigendem Einkommen auch r&#252;ckwirkend h&#246;here Beitr&#228;ge</strong> (nach-)berechnet werden k&#246;nnen und auch werden. Dazu haben die Krankenkassen das Recht (Grundlage ist hier das <strong><a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/" target="_blank">Sozialgesetzbuch V</a></strong>) regelm&#228;&#223;ig einen Nachweis zum Einkommen des Versicherten zu verlangen. Dieses geschieht in der Praxis regelm&#228;&#223;ig und erfolgt meist durch den <strong>Einkommensteuerbescheid</strong>.</p>
<p>Dann wird, <strong>entsprechend des tats&#228;chlichem Einkommens r&#252;ckwirkend nachberechnet </strong>und somit eine oft eine, nicht gerade geringe, Nachzahlung f&#228;llig.</p>
<p>Anders verh&#228;lt es sich jedoch <strong>bei sinkendem Einkommen</strong>. Das Sozialgesetzbuch V enth&#228;lt die entscheidende Formulierung im <strong><a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html" target="_blank">§ 240</a></strong> ff. Dort heisst es unter anderem:</p>
<p>„Ver&#228;nderungen der Beitragsbemessung auf Grund eines vom Versicherten gef&#252;hrten Nachweises nach Satz 2 k&#246;nnen <strong>nur zum ersten Tag des auf die Vorlage dieses Nachweises folgenden Monats wirksam werden</strong>.</p>
<p>Also ist erst ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises &#252;berhaupt eine Reduzierung m&#246;glich. Was aber tun wenn der Steuerbescheid noch nicht vorhanden ist/ sein kann?</p>
<p><strong>Sinkt das Einkommen des Selbstst&#228;ndigen unter den H&#246;chstbeitrag</strong> und wurde dieser bisher bezahlt, so ist <strong>dringend</strong> eine Reduzierung angeraten. Dazu ist ein Steuerbescheid n&#246;tig, welches jedoch auch eine <strong>Einkommensteuervorauszahlungsbescheid</strong> sein kann.</p>
<p>Vielfach <strong>warten</strong> die <strong>Selbstst&#228;ndigen aber auf den eigentlichen Steuerbescheid</strong>. Dieses f&#252;hrt jedoch dazu, dass die Beitragslast das ganze Jahr hin&#252;ber auf dem hohen Niveau bleibt.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Was Sie tun k&#246;nnen:</span></strong></p>
<p>Sobald Sie absehen k&#246;nnen ein reduziertes Einkommen zu haben, so beantragen Sie beim Finanzamt (ggf. &#252;ber Ihren Steuerberater) eine ge&#228;nderte Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlung</p>
<p>Ggf. auch eine <strong>Null Festsetzung, wenn Verluste entstehen</strong>.</p>
<p>Mit <strong>diesem Bescheid</strong> gehen Sie dann <strong>schnellstm&#246;glich</strong> zu Ihrer Krankenkasse und verlangen die Reduzierung des Beitrages f&#252;r die gesetzlichen Krankenversicherung.</p>
<p>Somit vermeiden Sie zuviel Beitrag zu zahlen, denn <strong>Sie bekommen auch r&#252;ckwirkend keine Erstattung </strong>von eventuell zuviel gezahlten Beitr&#228;gen, es ist immer nur eine Reduzierung f&#252;r die Zukunft m&#246;glich.</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Viele+Selbstst%C3%A4ndige+zahlen+zu+hohe+Beitr%C3%A4ge+in+der+gesetzlichen+Krankenkasse+%28GKV%29++http://bit.ly/ahKlaa" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Versicherungspflichtig und keiner bekommt es mit?</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/versicherungspflichtig-und-keiner-bekommt-es-mit/</link>
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		<pubDate>Mon, 17 May 2010 07:25:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[JAEG]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Unterschreiten JAEG]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie meine treuen Leser wissen, bin ich immer an au&#223;ergew&#246;hnlichen F&#228;llen interessiert und so kam ich heute eher durch Zufall auf folgenden Fall:
Ein angestellter Kunde ist in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert, da er versicherungsfrei ist und somit &#252;ber der Jahresarbeitentgeldgrenze (JAEG) verdient. Sein Einkommen &#228;ndert sich in 2009 und 2010 nicht, aber die Grenze [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie meine treuen Leser wissen, bin ich immer an au&#223;ergew&#246;hnlichen F&#228;llen interessiert und so kam ich heute eher durch Zufall auf folgenden Fall:</p>
<blockquote><p>Ein <strong>angestellter Kunde</strong> ist in der <strong>Privaten Krankenversicherung (PKV)</strong> versichert, da er <strong>versicherungsfrei</strong> ist und somit &#252;ber der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/neue-versicherungspflichtgrenze-jaeg-2010/" target="_blank">Jahresarbeitentgeldgrenze (JAEG)</a> </strong>verdient. Sein <strong>Einkommen &#228;ndert sich in 2009 und 2010 nicht</strong>, aber die <strong>Grenze steigt </strong>(von 48.150 EUR &#252;ber 48.600 EUR bis auf 49.950 EUR). Somit wird dieser Kunde versicherungspflichtig. Das Einkommen liegt unver&#228;ndert bei 12 Geh&#228;ltern bei 4.020 EUR p. Monat.</p></blockquote>
<p>Richtig w&#228;re nun, das zun&#228;chst gem. <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/neue-versicherungspflichtgrenze-jaeg-2010/" target="_blank">§5 SGB V</a></strong> Versicherungspflicht eintritt. Somit muss der Kunde in die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) zur&#252;ck, es sei denn er nutzt die <strong>Befreiungsm&#246;glichkeit</strong> gem. <strong><a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__8.html" target="_blank">§8 SGB V</a></strong>. Diese ist jedoch an Fristen gebunden. Bei Eintreten der Versicherungspflicht zum 01. 01. 2009 bedeutet es also:</p>
<blockquote><p>(2) Der Antrag ist <strong>innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht</strong> bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.</p></blockquote>
<p>Somit endete diese Frist am 31. 03. 2009.</p>
<p>In diesem Fall stellt sich das &#8220;Problem&#8221; aber erst jetzt heraus, also mehr als 17 Monate nach Eintreten der Versicherungspflicht. Dazu ergibt sich folgende Situation:</p>
<p>1.) <strong>Kunde <span style="text-decoration: line-through;">w&#228;re</span> ist ab dem 1. 1. 2009 versicherungspflichtig</strong>, also hat auch die GKV einen entsprechenden Anspruch auf Beitragszahlung</p>
<p>2.) Der <strong>Fehler liegt u.a. auch beim Arbeitgeber</strong>, dieser h&#228;tte den Arbeitnehmer versicherungspflichtig melden m&#252;ssen</p>
<p>3.) <strong>Befreiungsoptionen sind abgelaufen</strong>, da die Frist mehr als deutlich &#252;berschritten wurde.</p>
<p>4.) es besteht ein<strong> laufender PKV Vertrag</strong> der auch mit einem Arbeitgeberzuschuss bezahlt wurde</p>
<p>Der Vertrag mit der Privaten Krankenversicherung besteht rechtskr&#228;ftig und endet auch dann nicht automatisch, wenn Versicherungspflicht eintritt. Vielmehr regelt der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/avb_mb_kk_2009.pdf" target="_blank">§13 (3) MBKK</a></strong> die M&#246;glichkeit zur Vertragsbeendigung.</p>
<blockquote><p>(3) Wird eine versicherte Person <strong>kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig</strong>, so <span style="text-decoration: underline;">kann</span> der Versicherungsnehmer <strong>binnen drei Monaten</strong> nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskostenversicherung oder eine daf&#252;r bestehende Anwartschaftsversicherung r&#252;ckwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht <strong>k&#252;ndigen</strong>.</p></blockquote>
<p>Das ist hier (mangels Kenntnis der Versicherungspflicht) nicht erfolgt. Daher kann der Vertrag mit der PKV nun erst jetzt beendet werden. Dazu regelt der §13 MBKK weiter:</p>
<blockquote><p>Sp&#228;ter kann der Versicherungsnehmer die Krankheitskostenversicherung oder eine daf&#252;r bestehende Anwartschaftsversicherung <strong>zum Ende des Monats k&#252;ndigen</strong>, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. Dem Versicherer steht der <strong>Beitrag in diesem Fall bis zum Ende des Versicherungsvertrages</strong> zu.</p></blockquote>
<p>Ungeachtet dessen stehen der GKV die Beitr&#228;ge zu und der Arbeitgeber muss den (falschen) Arbeitgeberzuschuss zur PKV korrigieren.</p>
<p><strong>Das bedeutet in diesem Fall:</strong></p>
<p>- R&#252;ckrechnung des zuviel gezahlten Arbeitgeberzuschusses</p>
<p>- Zahlung/ Abf&#252;hrung der GKV Beitr&#228;ge (also H&#246;chstbeitrag)</p>
<p>und das bedeutet hier f&#252;r den Arbeitgeber ca. 2.500 EUR Nachzahlung, f&#252;r den Versicherten aber knapp 5.000 EUR, da die Beitr&#228;ge an die GKV in den Monaten neben der Privaten Krankenversicherung gezahlt werden m&#252;ssen.</p>
<p>Und gibt es eine L&#246;sung?</p>
<p><strong>Nein, generell ist Versicherungspflicht eben Versicherungspflicht.</strong></p>
<p>Eine Ausnahme best&#228;nde aber vielleicht dann, wenn es im November 2009 eine Vereinbarung zur Sonderzahlung gegeben h&#228;tte (also wie ein 13. Gehalt) und der Kunde damit in 2009 versicherungsfrei gewesen w&#228;re und es in 2010 auch sein wird. Dabei <span style="text-decoration: line-through;">k&#246;nnte</span> kann es theoretisch <span style="text-decoration: line-through;">passiert sein</span> passieren, dass erst jetzt aufgefallen ist, man habe die Sonderzahlung auf der Dezemberabrechnung 2009 vergessen. Dann muss dieses sofort korrigiert werden.</p>
<p>Passiert dieses nicht, so ist der Arbeitnehmer u<strong>nverz&#252;glich bei der GKV zum Beginn der Versicherungspflicht anzumelden</strong>.</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Versicherungspflichtig+und+keiner+bekommt+es+mit%3F++http://bit.ly/ccb0VL" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>GKV freiwillig versichert erst ab 01. 01. 2011 &#8211; wann, was tun?</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/gkv-freiwillig-versichert-erst-ab-01-01-2011-wann-was-tun/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/gkv-freiwillig-versichert-erst-ab-01-01-2011-wann-was-tun/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 30 Apr 2010 08:46:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Angestellte]]></category>
		<category><![CDATA[freiwillig Versicherte]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung Jahreswechsel]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Wechsel]]></category>

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		<description><![CDATA[Einige Anfragen die mich heute schon erreichen besch&#228;ftigen sich mit dem Thema &#8220;Private Krankenversicherung 2011&#8243;. Warum jetzt schon?
Nun, aufgrund der DreiJahresregel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind viele Arbeitnehmer noch nicht in der Lage in die private Krankenversicherung zu wechseln. Gem. §6 in V sind Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei. Genau hei&#223;t es dort:
(4) Wird die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einige Anfragen die mich heute schon erreichen besch&#228;ftigen sich mit dem Thema &#8220;Private Krankenversicherung 2011&#8243;. Warum jetzt schon?</p>
<p>Nun, aufgrund der DreiJahresregel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind viele Arbeitnehmer noch nicht in der Lage in die private Krankenversicherung zu wechseln. Gem. §6 in V sind Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei. Genau hei&#223;t es dort:</p>
<blockquote><p>(4) Wird die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/jaeg/" target="_blank">Jahresarbeitsentgeltgrenze</a></strong> <strong>in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren &#252;berschritten</strong>, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie &#252;berschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das <strong>Entgelt die vom Beginn des n&#228;chsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht &#252;bersteigt</strong>.</p></blockquote>
<p>Der <strong>Angestellte</strong> der <strong>in 2008, 2009 und 2010 die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG)</strong></p>
<blockquote><p>2008 – 48.150 EUR</p>
<p>2009 – 48.600 EUR</p>
<p>2010 – 49.950 EUR</p></blockquote>
<p>&#252;berschreitet und vorr. auch die f&#252;r 2011, ist somit versicherungsfrei und kann sich entweder freiwillig in der <strong>gesetzlichen Krankenkasse (GKV)</strong> bleiben, <strong>oder</strong> in die <strong>pr</strong><strong>ivate Krankenversicherung (PKV)</strong> wechseln.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Wann sollte nun was unternommen werden?</span></strong></p>
<p>Grunds&#228;tzlich kann der Antrag &#8220;irgendwann&#8221; in 2010 gestellt werden, da der Beginn erst der 1. 1. 2011 sein kann. Dieses birgt jedoch heute das Risiko eines schlechteren Gesundheitszustandes durch auftretende Erkrankungen, Ver&#228;nderungen im Gesundheitszustand die bei einer andren Untersuchung &#8220;zuf&#228;llig&#8221; festgestellt werden und/ oder einem Unfall. All diese Gr&#252;nde <strong>k&#246;nnen den Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV)</strong> endg&#252;ltig und abschlie&#223;end verbauen.</p>
<p>Nun gibt es mehrere M&#246;glichkeiten:</p>
<p><strong>Variante 1</strong>: Abschluss einen so genannten <strong>Optionstarifes</strong>. Dieser<strong> sichert </strong>bei Erf&#252;llung der Voraussetzungen den <strong>Wechsel</strong> in die Private Krankenversicherung <strong>ohne neue Risikopr&#252;fung</strong>. Dabei handelt es sich also um eine Konservierung der Gesundheitsangaben, so das eine Verschlechterung- wenn diese eintritt- den Wechsel nicht verhindert. Dieser wird beantragt und es werden heute die &#8220;normalen&#8221; Risikofragen gestellt. Danach erfolg eine Einsch&#228;tzung und es ist ein Beitrag zu entrichten.</p>
<p><strong>Variante 2:</strong> Bei den meisten Gesellschaften ist ein &#8220;vordatieren&#8221; des Antrages maximal 6 Monate lang m&#246;glich. Somit bedeutet das bei einem Wechsel zum 01. 01. 2011 die Antragstellung ist ab dem 1. 7. m&#246;glich. Dann wird ebenfalls die &#252;bliche Risikopr&#252;fung durchgef&#252;hrt, der Antrag wird angenommen und policiert und auch hier sind somit <strong>keine weiteren Erkrankungen mehr nach zu melden</strong>.</p>
<p>und nun kommen wir zur elegantesten Variante, da diese auch noch Beitrag sparen kann:</p>
<p><strong>Variante 3:</strong> Durch die Berechnung des Eintrittsalters (Beginnjahr minus Geburtsjahr) gilt bei den Varianten 1 und 2 das<strong> Eintrittsalter 2010</strong>. Da ein Eintritt mit einem <strong>j&#252;ngeren Eintrittsalter zu dauerhaft geringeren Pr&#228;mien f&#252;hrt</strong>, rate ich zu folgender Variante.</p>
<p>Machen Sie sich im Monat Mai in Ruhe Gedanken welche <strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien &#8220;ihr&#8221; Tarif erf&#252;llen muss</a></strong>. Schauen Sie sich mit dem Berater gemeinsam mehrere Modelle an und &#252;berlegen Sie ganz in Ruhe. Wenn Sie ein <strong>Entscheidung getroffen haben</strong>, so stellen Sie entsprechende <strong>Voranfragen</strong> (KEINE Antr&#228;ge) &#252;ber den Berater. Dann, bei der Antragstellung<strong> beantragen Sie (ab 1.6.) eine <a href="http://www.online-pkv.de/26-0-Glossar.html#48" target="_blank">Anwartschaft</a> ab 01. 12. 2010</strong>. Diese <strong>sichert das Eintrittsalter 2010</strong> und ist preislich sehr &#252;berschaubar. <em>F&#252;r einen Versicherten um die 30 bedeutet dieses einen Mehraufwand an Beitrag f&#252;r den Monat Dezember von ca. 100 EUR, eine Beitragsersparnis von ca. 8-9 EUR monatlich. </em>So hat sich dieses bereits in 2011 &#8220;gerechnet&#8221;.</p>
<p>Auch bei dieser Variante ist der Gesundheitszustand nach Policierung gesichert. Einige Gesellschaften bieten den Antrag f&#252;r 2011 bereits vorher an. Diese Vorgehensweise (Antragstellung mehr als 6 Monate im Voraus) hat in der Vergangenheit jedoch zu einiger Aufregung bei den Aufsichtsbeh&#246;rden gef&#252;hrt und daher halte ich nichts von dieser Variante.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><em>Weiterf&#252;hrende Informationen:</em></span></p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/3-jahres-grenze-in-der-gkv-erfuellt-und-wie-nun-weiter/" target="_blank">3 Jahresgrenze erf&#252;llt, und wie nun weiter?</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/formular_kv_kriterienfragebogen.pdf" target="_blank">Auswahlkriterien zur PKV als pdf Fragebogen</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf" target="_blank">Leitfaden zur PKV</a></strong></p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++GKV+freiwillig+versichert+erst+ab+01.+01.+2011+%E2%80%93+wann%2C+was+tun%3F++http://bit.ly/9hEJ4i" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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