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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; GKV</title>
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		<title>Nach der Hochzeit- was passiert mit der (privaten oder gesetzlichen) Krankenversicherung der Kinder?</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 06:24:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
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		<category><![CDATA[Kinderversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Obliegenheiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein alltägliches &#8220;Problem&#8221;. Zwei Menschen heiraten und haben einen unterschiedlichen Versicherungsschutz für den Krankheitsfall. In vielen Familien ist einer der Eltern privat versichert, der andere Elternteil gesetzlich versichert. Doch was passiert nach der Hochzeit mit den Kindern und deren Versicherungsschutz? Wie ist die Situation vor der Hochzeit? Nehmen wir an, die Mutter ist in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein alltägliches &#8220;Problem&#8221;. Zwei Menschen heiraten und haben einen <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wo-sind-die-kinder-zu-versichern-gkv-oder-pkv/" target="_blank">unterschiedlichen Versicherungsschutz für den Krankheitsfall</a></strong>. In vielen Familien ist einer der Eltern privat versichert, der andere Elternteil gesetzlich versichert. Doch was passiert nach der Hochzeit mit den Kindern und deren Versicherungsschutz?</p>
<p><em><strong>Wie ist die Situation vor der Hochzeit?</strong></em></p>
<p>Nehmen wir an, die Mutter ist in der <strong>gesetzlichen Krankenkasse (GKV)</strong> versichert, der Vater in einer <strong>privaten Krankenversicherung (PKV)</strong>. Solange es eine Lebensgemeinschaft ist, keine Ehe, solange besteht für das Kind ein Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse der Mutter. Dabei spielt das Einkommen der Mutter keine Rolle. Egal ob diese unter oder über der <strong><a title="Arbeitgeberzuschuss, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2012" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-beitragsbemessungsgrenze-und-versicherungspflichtgrenze-fuer-das-jahr-2012/" target="_blank">Jahresarbeitentgeltgrenze</a></strong> (JAEG) verdient, das Kind bleibt bei dieser mitversichert. Kostenfrei, solange die Voraussetzungen des §10 Sozialgesetzbuch V (SGB V) erfüllt sind.</p>
<p><em><strong>Warum ändert sich das nach der Hochzeit und was genau passiert dann?</strong></em></p>
<p>Nach der Heirat ändern sich die Betrachtungen der Mitversicherung von Kindern. Erst jetzt prüft die gesetzliche Krankenkasse, wo der andere Ehepartner versichert ist, welchen Status dieser hat und wie hoch sein Einkommen ist. Nachdem die Prüfung abgeschlossen ist, gibt es generell zwei Möglichkeiten. In meinem Beitrag &#8220;<a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/mein-kind-muss-ja-dann-auch-in-die-private-krankenversicherung-pkv/">Mein Kind muss “ja dann auch” in die Private Krankenversicherung (PKV)</a>&#8221; finden Sie neben einer Grafik auch weitere, detaillierte Erklärungen, wo das Kind denn nun zu versichern ist.<br />
<span id="more-2240"></span><br />
Jetzt besteht also <strong>für die Eltern eine Wahlmöglichkeit</strong>. Eines haben aber beide Systeme gemeinsam. Es ist in jedem Fall ein Beitrag zu zahlen, wenn kein Anspruch auf Familienversicherung besteht. Egal ob in der gesetzlichen oder privaten Versicherung, beide ermitteln einen Beitrag, In der privaten Krankenversicherung ist dieser zudem davon abhängig, wie der Gesundheitszustand des Kindes aussieht. Dieses spielt in der gesetzlichen Krankenkasse keine Rolle. Daher ist es durchaus möglich, das eine Private Versicherung auch ablehnen kann oder von vornherein die Kinder nicht allein versichert. (Übersicht: <a href="http://www.online-pkv.de/files/kv_info_kinder_allein.pdf"> Vergleich: Wo sind Kinder alleine versicherbar?</a>)</p>
<p><em><strong>Muss ich der GKV die Hochzeit melden oder kann ich warten bis diese fragt?</strong></em></p>
<p>Dabei handelt es sich generell um eine &#8220;Obliegenheit&#8221; und somit eine <strong>Verpflichtung</strong> zur Auskunft. Der <strong>Versicherte muss anzeigen</strong>, wenn sich die Umstände ändern. Eine solche Verrichtung ergibt sich aus den Regelungen des <strong><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/index.html#BJNR024820988BJNE055202308" target="_blank">Sozialgesetzbuches V</a></strong>. Dabei ist zu beachten, das eine Nachforderung kommen kann. Wer vielleicht in 2011 geheiratet hat und sich überlegt hatte &#8220;<strong>warten wir mal bis sich die Krankenkasse meldet</strong>&#8220;, der könnte ein böses Erwachen erleben und vielleicht 1, 2, oder gar 3 Jahre die Beiträge nachzahlen müssen.</p>
<p><strong>Daher melden Sie immer gleich, wenn sich Umstände und/ oder die Familiensituation ändern</strong>, dann haben Sie Wahlmöglichkeiten und können ohne Zeitdruck und ohne schlechtes Gewissen Ihre Entscheidung treffen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Weitere Artikel zum Thema:</strong></span></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf">Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/kinder-in-der-privaten-krankenversicherung/">Kinder in der Privaten Krankenversicherung (PKV), Tarifauswahl und warum einige Gesellschaften die Kinder nicht haben wollen</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wo-sind-die-kinder-zu-versichern-gkv-oder-pkv/">Wo sind die Kinder zu versichern? GKV oder PKV?</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/kindernachversicherung-nichts-ueberstuerzen-und-ausreichend-informieren/">Kindernachversicherung – nichts überstürzen und ausreichend informieren</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wie komme ich zurück in die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wie-komme-ich-zurueck-in-die-gesetzliche-krankenkasse-gkv/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 06:45:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Da gab es in den letzten Tagen eine Meldung einer Nachrichtenagentur und schon meinen alle Redaktionen, Zeitschriften und online Portale sie müssen nun schreiben, wie schwer der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist. Wer will zurück und warum soll die PKV verlassen werden? Dafür gibt es einige Gründe. Zum einen sind das sicher Kunden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da gab es in den letzten Tagen eine Meldung einer Nachrichtenagentur und schon meinen alle Redaktionen, Zeitschriften und online Portale sie müssen nun schreiben, wie <strong>schwer der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse</strong> ist.</p>
<p><em><strong>Wer will zurück und warum soll die PKV verlassen werden?</strong></em></p>
<p>Dafür gibt es einige Gründe. Zum einen sind das sicher Kunden einiger <strong>privater Krankenversicherer</strong>, welche in den letzten Jahren teilweise massive Beitragsanpassungen in ihren Tarifen bekommen haben. Die Gründe sind vielfältig und nicht zu verallgemeinern. Einer solcher Gründe ist sicher die falsche Kalkulation und das locken mit Billigtarifen in die Private Krankenversicherung. Dabei sind sicher Versicherer, Vertreter, Berater und Makler gleichermaßen &#8220;schuld&#8221;, aber auch die Versicherten zum Teil.<br />
Es ist <strong>illusorisch zu glauben, für 59 EUR im Monat kann ich einen umfassenden, beitragsstabilen und guten Krankenversicherungsschutz bekommen</strong>, wo ich dann auch noch besser als der gesetzlich versicherte Kunde behandelt werde. Das verbietet allein die Logik, denn irgendwo muss das Geld ja herkommen. Mehr dazu auch: &#8220;<a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/gkv-fuer-chronisch-kranke-und-kinderreiche-pkv-fuer-die-andren/">GKV für chronisch Kranke und kinderreiche, PKV für die Andren</a>&#8220;.</p>
<p>Auch ist es eine Illusion zu glauben, junge und gesunde Angestellte wechseln in die PKV, haben Top Leistungen, sparen gegenüber dem GKV Höchstbeitrag von mehr als 600 EUR monatlich (AG und AN Anteil) noch 300 EUR und das ganze ist noch beitragsstabil. Wie soll das gehen? Woher sollen die finanziellen Mittel kommen?</p>
<p>Diese Kunden wundern sich früher oder später über drastische (aber teilweise berechtigte) Anpassungen in ihrem PKV Tarif. Der Versicherer muss dann all das nachholen, was er vorher an Kapital nicht gebildet hat, das aber <strong>mit Zins und Zinseszins</strong>.</p>
<p>Und noch <strong>zwei andere Gruppen von Menschen möchte wieder zurück</strong>. Zum Einen die, <strong>die nie hätten in die PKV gehört</strong>. Nämlich die, wo windige Berater das &#8220;Blaue vom Himmel&#8221; versprochen haben und sich der Kunde gar keine Gedanken gemacht hat. Oftmals sind es leider kleine (Schein-)selbstständige, Ich-AG&#8217;s und dergleichen. Diese wechselten leider machmal auch deshalb, weil man ihnen erzählt hat &#8220;sie sind selbstständig, sie müssen in die PKV jetzt&#8221; oder weil diese sich die knapp 320 EUR Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nicht leisten konnten.</p>
<p>Die zweite Gruppe sind aber die, <strong>die bei einer Krankheit (sei es akut oder chronisch) gemerkt haben</strong>, dass der eigene, so so günstige Versicherungsschutz nur solange günstig ist, wie er nicht gebraucht wird. Sobald Leistungen beansprucht werden treten <strong>Leistungslücken, Ausschlüsse und Eigenbeteiligungen</strong> zu Tage und erhöhen den monatlichen Kostenaufwand zum Teil immens.<br />
<em><strong>Warum ist der Weg so schwer?</strong></em><br />
<span id="more-2243"></span><br />
Der Gesetzgeber will zurecht, auch zum Schutz der gesetzlichen Kassen, den Wechsel erschweren. Grund ist insbesondere auch, dass damit das &#8220;Rosinenpicken&#8221; verhindert werden soll. Es ist nicht Sinn der Sache, sich jung und ohne große Leistungswünsche in der PKV zu bereichern, indem man alles mögliche an Rückerstattungen und Boni in Anspruch nimmt, um dann krank und kostentreibend in das gesetzliche System zurück zu wechseln.</p>
<p>Damit meine ich nicht die, die nichts dafür können oder unverschuldet in solche Situationen gekommen sind. Schon oder gerade aber die Versicherten, die immer alle Systeme zu ihrem Vorteil ausnutzen wollen. Einen optimalen Schutz zu wählen ist legitim und soll auch so sein, eine Ausnutzung ist aber in beiden Systemen nicht gewünscht und sollte unterbunden werden.</p>
<p><em><strong>Welche (legalen) Möglichkeiten gibt es nun?</strong></em></p>
<p>In einem Beitrag des Handelsblatts wird ein Manager einer großen deutschen Krankenkasse zitiert. Die Aussage dazu lautet:</p>
<blockquote><p>&#8220;Es gibt <strong>Tricks</strong>, mit denen <strong>wir Privatpatienten helfen</strong> können&#8221;, sagte ein Krankenkassenmanager dem Spiegel. Die Voraussetzung sei jedoch immer, dass der Arbeitgeber einverstanden sei.</p></blockquote>
<p>Ob ich es nun gerade Tricks nennen würde, die der Kassenmanager hier so als &#8220;Geheimtipp&#8221; anpreisen will, das muss jeder selbst entscheiden. Richtig ist aber: Es gibt im Sozialgesetzbuch V, das ist die Grundlage des Wirkens der gesetzlichen Kassen, einige Möglichkeiten wie wieder eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse notwenig oder gar gewünscht ist. Und eines sollten sich alle Beteiligten klar machen. So ganz uneigennützig geben gesetzliche Krankenkassen solche Tipps natürlich auch nicht, teils sehr weit in der rechtlichen Grauzone, wenn nicht gar weit darüber. Haften tun diese daher für solche Aussagen auch in den wenigsten Fällen. Daher verlassen Sie sich lieber auf spezialisierte Anwälte und Steuerberater, nicht auf den Tipp einer Kasse, die Sie gern als Neukunden hätte.</p>
<p>Damit Sie sich nicht auf &#8220;geheime Tricks&#8221; verlassen müssen, hier einige Gründe:</p>
<p>a.) <strong>Arbeitslosigkeit</strong></p>
<p>Eine (auch vorübergehende) Arbeitslosigkeit löst Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse aus. Durch den Bezug von Arbeitslosengeld I tritt Versicherungspflicht ein. Grundlage ist der §5 des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Der Versicherte kann sich von so einer Versicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit unter bestimmten Umständen (u.a. länger als 5 Jahre PKV versichert) befreien lassen. Mehr dazu in dem Beitrag &#8220;<strong><a title="Arbeitslosigkeit und die Private Krankenversicherung – PKV" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitslosigkeit-und-die-private-krankenversicherung-pkv/">Arbeitslosigkeit und die Private Krankenversicherung (PKV)</a></strong>&#8221;</p>
<p>b.) <strong>versicherungspflichtige Beschäftigung</strong></p>
<p>Tritt der Versicherte eine neue Arbeitsstelle an und verdient dabei <strong>UNTER der Versicherungspflichtgrenze</strong> von 50.850 EUR (in 2012), so fällt dieser ebenfalls zurück in die gesetzliche Krankenkasse und unterliegt der Versicherungspflicht. Eine Befreiungsmöglichkeit besteht hier aber nicht.</p>
<p>c.) <strong>Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze</strong></p>
<p>Auch hier tritt eine Versicherungspflicht ein. Durch die Anhebung der Grenze durch den Gesetzgeber (Bsp. von 2011: 49.500 EUR auf 2012: 50.850 EUR) wird auch hier eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich. Auch hier gibt es, für den der bleiben möchte, eine <strong><a title="Darf ich nun in die PKV, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wann kann ich wechseln?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/darf-ich-nun-in-die-pkv-welche-voraussetzungen-muessen-erfuellt-sein-und-wann-kann-ich-wechseln/">Befreiungsmöglichkeit</a></strong>.</p>
<p><strong>d.) Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung</strong></p>
<p>Auch hier tritt (in sehr engen) Voraussetzungen Versicherungspflicht ein. Dieses ist jedoch an besondere Voraussetzungen geknüpft. Dabei heißt es im §5, Punkt 11: (versicherungspflichtig sind&#8230;)</p>
<blockquote><p>Personen, die die Voraussetzungen für den <strong>Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung</strong> erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit <strong>bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied</strong> oder nach § 10 versichert waren,</p></blockquote>
<p>Bei all diesen <strong>Möglichkeiten (a-c) in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln</strong>, ist jedoch eines zu beachten. Die Versicherungspflicht tritt   <strong>n i c h t  </strong> mehr ein, wenn der Versicherte zu diesem Zeitpunkt <strong>das 55. Lebensjahr erreicht hat</strong>. Damit soll verhindert werden, dass eine Ausnutzung des Systems und die Rückkehr zu einem späten Zeitpunkt &#8220;geplant&#8221; ausgeübt werden kann.</p>
<p>Auch bei <strong>Stundenten, behinderten Menschen oder Beziehern von ALG II (Hartz 4)</strong> kann unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherungspflicht eintreten. Hiebei sind spezielle und individuelle Voraussetzungen zu prüfen und genau anzuschauen.</p>
<p>Richtig ist somit, wer unter bestimmten Voraussetzungen eine Möglichkeit sucht die PKV wieder zu verlassen, der wird auch eine Möglichkeit finden. Dabei sind aber immer eine ganze Reihe anderer und wichtiger Punkte zu berücksichtigen und viele lassen sich bereits bei der Auswahl der richtigen Tarife vorab beeinflussen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Mehr Informationen:</strong></span></p>
<p><a title="Tarifwechsel nach § 204 VVG statt Kündigung bei Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/tarifwechsel-nach-204-vvg-statt-kuendigung-bei-beitragsanpassung-in-der-privaten-krankenversicherung/" target="_blank"><strong>Wechselrecht nach $204 VVG innerhalb der PKV</strong></a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf" target="_blank"><strong>Leitfaden zur PKV</strong></a></p>
<p><a title="Unsinn zum Quadrat – oder … Wie die BKK Gildemeister Seidensticker mit falschen Aussagen Kunden halten und gewinnen will" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/unsinn-zum-quadrat-oder-wie-die-bkk-gildemeister-seidensticker-mit-falschen-aussagen-kunden-halten-und-gewinnen-will/" target="_blank"><strong>Behauptungen einiger GKV&#8217;en und deren Wahrheit</strong></a> und Teil II der <strong><a title="BKK Gildemeister lernt es nicht, oder will bewusst falsch informieren?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/bkk-gildemeister-lernt-es-nicht-oder-will-bewusst-falsch-informieren/" target="_blank">BKK Seidensticker</a></strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Darf ich nun in die PKV, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wann kann ich wechseln?</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 06:35:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
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		<description><![CDATA[Gerade zum Jahresanfang stellen sich die Fragen bei vielen Angestellten und derzeit noch gesetzlich Krankenversicherten. Auch in einigen Anfragen für die Beratung zum Wechsel in die private Krankenversicherung häufen sich solche Fragen. Es besteht meist Unkenntnis über die genauen Umstände, daher werde ich in diesem Beitrag die unterschiedlichen Voraussetzungen beschreiben. 1.) Berufseinsteiger oder Wechsel des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade zum Jahresanfang stellen sich die Fragen bei vielen Angestellten und derzeit noch gesetzlich Krankenversicherten. Auch in einigen Anfragen für die Beratung zum Wechsel in die private Krankenversicherung häufen sich solche Fragen. Es besteht meist Unkenntnis über die genauen Umstände, daher werde ich in diesem Beitrag die unterschiedlichen Voraussetzungen beschreiben.</p>
<p><em><strong>1.) Berufseinsteiger oder Wechsel des Arbeitgebers</strong></em></p>
<p>Beginnen Sie ein <strong>neues Arbeitsverhältnis</strong>, dann ist zunächst zu prüfen wie hoch ihr <strong>Einkommen sein wird</strong>. Dabei wird das vertraglich zugesicherte Einkommen laut Arbeitsvertrag zu Grunde gelegt und auf das Jahr hochgerechnet. Überschreiten Sie damit voraussichtlich die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) von 50.850 EUR p.a., so können Sie gleich zu Beginn in die private Krankenversicherung wechseln. Doch nicht alle Einkünfte zählen zur JAEG. In meinem Beitrag &#8220;<strong><a title="Was zählt zur Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) dazu? Kann ich mich privat versichern?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/was-zaehlt-zur-jahresarbeitentgeltgrenze-jaeg-dazu-kann-ich-mich-privat-versichern/" target="_blank">Was zählt zur JAEG?</a></strong>&#8221; habe ich die einzelnen Gehaltsbausteine zusammengefasst. Zum besseren Verständnis ein Beispiel:</p>
<blockquote><p>Ein Arbeitnehmer <strong>wechselt zum 01. 02. 2012 den Arbeitgeber/ beginnt einen neuen Job</strong>.</p>
<p>Laut Arbeitsvertrag beträgt das Einkommen <strong>4.250 EUR p.M</strong></p></blockquote>
<p>Obwohl der Arbeitnehmer im Jahr 2012 nur 11* 4.250 EUR = 46.750 EUR verdienen wird, kann dieser ab Beginn in die private Krankenversicherung wechseln. Entscheidend ist das <strong>hochgerechnete Einkommen</strong>.</p>
<p><em><strong>2.) bereits bestehendes Arbeitsverhältnis und Gehaltserhöhung</strong></em><br />
<span id="more-2228"></span><br />
Gerade diese Konstellation führt immer wieder zu Diskussionen. Auch hier zum besseren Verständnis ein Beispiel:</p>
<blockquote><p>Ein Arbeitnehmer verdiente von <strong>Januar 2011 bis September 2011 monatlich 4.000 EUR</strong>. Damit war dieser Versicherungspflichtig, da die Grenze von 49.500 EUR nicht überschritten werden konnte. (vorr. 12 * 4.000 EUR = 48.000 EUR p.a.)</p>
<p>Ab <strong>Oktober</strong> bekommt der AN aber von seinem Arbeitgeber eine <strong>Gehaltserhöhung von 150 EUR pro Monat</strong>.</p></blockquote>
<p>Bei einem ganzjährig höheren Gehalt von 4.150 EUR (* 12 = 49.800 EUR) hätte dieser die Grenze für 2011 überschreiten können. Jedoch setzt sich das Gehalt aus 9 * 4.000 EUR = 36.000 EUR plus 3 * 4.150 EUR = 12.450 EUR = 48.450 EUR Gesamteinkommen. Daher unterschreitet er die Grenze von 49.500 EUR für 2011 und bleibt auch im Jahr 2012 versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse.</p>
<p><strong>Gäbe es ein 13. Gehalt</strong>, dann sähe die Rechnung etwas anders aus. Dann beträgt das Jahreseinkommen 48.450 EUR plus 4.000 EUR und damit wären 52.450 EUR erreicht. Dadurch ist die Grenze überschritten und der Kunde kann zum 01. 01. in die private Krankenversicherung wechseln. Genaue Hinweise zum Prozedere finden Sie in meinem Beitrag &#8220;<a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/post-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-sie-sind-jetzt-freiwilliges-mitglied-was-sie-jetzt-tun-koennen-und-muessen/">Post von der gesetzlichen Krankenkasse – Sie sind jetzt freiwilliges Mitglied. Was Sie jetzt tun können und müssen</a>&#8221;</p>
<p><em><strong>3.) Besonderheit: Grenze 2011 überschritten, 2012 vorr. nicht</strong></em></p>
<p>Hier ist nochmals zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer schon privat versichert ist, oder dieses erst werden möchte. In unserem Beispiel sollen beide Arbeitnehmer 50.000 EUR Jahreseinkommen haben.</p>
<p>a.) <strong>privat versicherter Arbeitnehmer</strong> mit 50.000 EUR in 2011 und 2012</p>
<p>Durch das <strong>Bestehen einer privaten Krankenversicherung in 2011</strong> haben wir hier eine etwas besondere Situation. Der Arbeitnehmer <strong>hat die Grenze in 2011 überschritten</strong> (&gt; 49.500 EUR) und konnte daher die gesetzliche Krankenkasse (GKV) verlassen. Durch <span style="text-decoration: underline;"><strong>Anhebung der Grenze durch den Gesetzgeber</strong></span> (2012: 50.850 EUR) unterschreitet dieser nun plötzlich die Grenze und wird zunächst einmal <strong>versicherungspflichtig</strong>. Hier besteht aber eine <strong>Befreiungsmöglichkeit</strong>, damit der Arbeitnehmer in der PKV bleiben kann. Diese Möglichkeit habe ich in meinem Beitrag &#8220;<a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/befreiung-von-der-versicherungspflicht-wie-kann-ich-in-der-pkv-bleiben/">Befreiung von der Versicherungspflicht – wie kann ich in der PKV bleiben?</a>&#8221; Macht dieser jedoch keinen Gebrauch hiervon und/ oder versäumt die Fristen, so muss er in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren.</p>
<p>b.) <strong>gesetzlich</strong> versicherter Arbeitnehmer, <strong>50.000 EUR in 2011 und 2012</strong>, möchte wechseln</p>
<p>Da hat sich unser Musterkunde zu früh gefreut. Am Jahresende hatte er nun gedacht, endlich kann er die GKV verlassen. Schließlich hatte dieser ja <strong>die Grenze von 49.500 EUR in 2011 geschafft</strong>. Doch leider geht das nun doch nicht. Da <strong>die (angehobene) Grenze von 2012 vorr. nicht überschritten wird</strong>, ist ein Verlassen der GKV nicht möglich. Auch eine <strong>voraussichtliche oder auch bereits vereinbarte Gehaltssteigerung im Laufe des Jahres 2012 reicht nicht aus</strong>. Wird das Gehalt tatsächlich erhöht, so ist wieder eine <strong>Jahresbetrachtung am Ende des Jahres 2012 rückwirkend vorzunehmen</strong>. Stellt sich dabei heraus, das das Jahreseinkommen 50.850 EUR überschritten hat und ist es so hoch, dass auch die (neue?) Grenze 2013 überschritten wird, so kann der Austritt aus der GKV zum 01. 01. 2013 erfolgen.</p>
<p><em><strong>4.) Beförderung bei dem gleichen Arbeitgeber</strong></em></p>
<p>Eine <strong>Beförderung bei dem gleichen Arbeitgeber ist kein Grund zur neuen Prüfung innerhalb des Jahres</strong>. Lediglich wenn der Arbeitgeber gewechselt wird, gilt die Möglichkeit aus Punkt 1.). Dann kann aufgrund des neuen Einkommens ggf. sofort gewechselt werden. Aber auch eine Änderung der Tätigkeit kann ein Grund sein, wenn der Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag, z.Bsp. bei einem Tochterunternehmen, bekommt. Bleibt hingegen alles beim Alten und nur das Gehalt erhöht sich, dann gibt es keine Möglichkeit zu wechseln.</p>
<p>Bevor Sie sich also Gedanken zu den <strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien und den Tarifen der privaten Krankenversicherung</a></strong> machen, besorgen Sie sich aussagekräftige Unterlagen zu Ihrem Einkommen. Dazu eignen sich besonders die Gehaltsabrechnung Dezember. Auch eine Hilfe stellt der Blick auf eine Monatsabrechnung dar. Finden Sie dort eine Position &#8220;Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung&#8221;, so sind Sie bereits als freiwilliges Mitglied in der GKV gemeldet und können diese auch verlassen.</p>
<p><em><strong>Sind vorsorgliche Maßnahmen bis 2013 erforderlich?</strong></em></p>
<p>Wenn Sie heute bereits wissen oder ahnen, dass Sie ab 2013 in die private Krankenversicherung wechseln können und möchten, so sollten Sie Vorsorge treffen. Aufgrund eines Unfalls, einer Untersuchung oder Krankheit kann man sich nicht nur den Wechsel verbauen, sondern auch Risikozuschläge bekommen, die heute vermeidbar sind. Eine solche Möglichkeit bietet sich zum Beispiel durch Optionstarife. Mehr Informationen im Blogbeitrag &#8220;<strong><a title="Optionstarife, Anwartschaften und wie man sich sonst die Möglichkeit der PKV sichern kann" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/optionstarife-anwartschaften-und-wie-man-sich-sonst-die-moeglichkeit-der-pkv-sichern-kann/" target="_blank">Optionstarife- oder wie man sich den Weg in die PKV sichern kann.</a></strong>&#8221;</p>
<p>Diese <strong>garantieren</strong> einen Wechsel in die private Krankenversicherung zu dem heute festgeschriebenen Gesundheitszustand. Eine Verschlechterung bis zum möglichen Wechsel führt somit zu keiner Einschränkung und sichert die Wechselmöglichkeit. Diese Optionstarife (zum Beispiel Tarif <strong><a title="Hallesche mit Verbesserungen der Optionstarife OK und Joker" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/hallesche-mit-verbesserungen-der-optionstarife-ok-und-joker/" target="_blank">Joker von der Halleschen KV</a></strong> oder Futura Z vom Deutschen Ring) können mit Zusatzbausteinen zur Ergänzung der heutigen, gesetzlichen Krankenkasse (ambulanter, stationärer und/ oder zahnärztlicher Bereich) kombiniert werden und verbessern daher auch heute schon den Versicherungsschutz.</p>
<p>Die Tarifauswahl sollte aber immer so erfolgen, <strong>als wenn Sie heute schon in den Vollkostentarif der PKV wechseln würden</strong>. Dann schauen Sie gemeinsam mit ihrem Berater, welche Möglichkeiten und Optionen es bei der Gesellschaft gibt. <strong>Sie sollten immer die Option nach der gewünschten, späteren Vollversicherung auswählen, nicht umgekehrt.</strong></p>
<p><em><span style="text-decoration: underline;">Weitere Informationen:</span></em></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf">Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html">Auswahlkriterien</a> und <a href="http://www.online-pkv.de/31-0-Anfrage-PKV.html">Anfrage PKV</a></p>
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		<item>
		<title>Post von der gesetzlichen Krankenkasse &#8211; Sie sind jetzt freiwilliges Mitglied. Was Sie jetzt tun können und müssen</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/post-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-sie-sind-jetzt-freiwilliges-mitglied-was-sie-jetzt-tun-koennen-und-muessen/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 07:00:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Arbeitnehmer erhalten in den ersten Wochen des neuen Jahres schon Post von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Diesmal handelt es sich nicht um Erhöhungen oder schlechte Nachrichten. Er erfolgt eine erfreuliche Nachricht. Dort heißt es meist: &#8220;Ihr Arbeitgeber hat uns gemeldet, das Sie im Jahr 2011 die Grenze zur Versicherungspflicht (49.500 EUR brutto p.a.) überschritten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Arbeitnehmer erhalten in den ersten Wochen des neuen Jahres schon Post von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Diesmal handelt es sich nicht um Erhöhungen oder schlechte Nachrichten. Er erfolgt eine erfreuliche Nachricht. Dort heißt es meist:</p>
<p>&#8220;Ihr Arbeitgeber hat uns gemeldet, das Sie im Jahr 2011 die <strong><a title="Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung 2011" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-zur-privaten-krankenversicherung-2011/" target="_blank">Grenze zur Versicherungspflicht</a> (49.500 EUR brutto p.a.)</strong> überschritten haben. Daher sind Sie ab dem 01. Januar freiwilliges Mitglied unserer Krankenkasse.&#8221;</p>
<p><em><strong>Wer genau bekommt diese Mitteilung? </strong></em></p>
<p>Arbeitnehmer die <strong>die Versicherungspflichtgrenze 2011 von 49.500 EUR überschritten haben</strong> und voraussichtlich auch die <strong>neue Grenze 2012, die auf 50.850 EUR</strong> p.a. gestiegen ist, überschreiten. Diese Arbeitnehmer haben nunmehr eine Wahlmöglichkeit und können sich zwischen der Privaten- oder Gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.</p>
<p><em><strong>Was ändert sich noch?</strong></em></p>
<p>Bisher wurden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse, abhängig vom Bruttoeinkommen, vom Arbeitgeber an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt. Eine Wahl- oder Austrittsmöglichkeit bestand nicht. Auch zukünftig ist der Arbeitgeber für die Überweisung der Beiträge verantwortlich, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bleiben wollen. Doch eine Besonderheit gibt es doch. Beiträge werden nur noch bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Diese Grenze ist zum 01. 01. 2012 auf einen Betrag von<strong> 50.850 EUR</strong> pro Jahr angehoben worden. Alle Einkünfte über dieser Grenze sind somit nicht mehr beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob Sie nun 50.000 EUR brutto, oder 100.000 EUR pro Jahr verdienen, der Beitrag bleibt gleich. Wie hoch dieser genau ist, lesen Sie am besten in meinem Beitrag: &#8220;<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-beitragsbemessungsgrenze-und-versicherungspflichtgrenze-fuer-das-jahr-2012/">Arbeitgeberzuschuss, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2012</a></strong>&#8221;</p>
<p><em><strong>Muss ich nun in die Private Krankenversicherung?</strong></em></p>
<p><span id="more-2183"></span></p>
<p>Nein, natürlich nicht. Ob Sie in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, oder diese eben zu Gunsten einer Privaten Krankenversicherung aufgeben wollen, ist Ihnen überlassen. Auch wenn manch &#8220;windige Berater&#8221; etwas anderes erzählen, <strong>Sie können wechseln, müssen aber gar nichts.</strong></p>
<p><strong>Ob die PKV überhaupt für Sie geeignet ist, ist von vielen Faktoren abhängig.</strong> Dabei spielen private und berufliche Planung genauso eine Rolle, wie das derzeitige Eintrittsalter und vor allem auch der Gesundheitszustand. Anders als die GKV muss eine PKV keinen aufnehmen, sondern schaut sich die Interessenten genau an.</p>
<p>Bevor Sie sich jetzt also Gedanken machen, lesen Sie einfach vorab meinen <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf" target="_blank">Leitfaden zur Krankenversicherung</a></strong> und lernen die Unterscheide zwischen den Systemen zu verstehen. Danach überlegen Sie einfach einmal, wie ein idealer Versicherungsschutz aussehen müsste. Soll es bessere Leistungen geben? Möchten Sie Krankenhäuser und Ärzte direkt wählen können? Sollen privatärztlcihe Leistungen enthalten sein? Wie soll eine Versorgung von Zahnersatz, Hilfsmitteln, Sehhilfen und vielem mehr aussehen?</p>
<p>Eine kleine Hilfestellung geben Ihnen die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien</a></strong> und der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/formular_kv_kriterienfragebogen.pdf" target="_blank">Kriterienfragebogen PKV</a></strong>.</p>
<p>Wenn Sie mit bestimmten Begriffen nichts anfangen können- kein Problem. Schauen Sie sich einmal im <strong><a href="http://www.online-pkv.de/26-0-Glossar.html" target="_blank">Glossar</a></strong> hier um. Doch wenn Sie jetzt glauben eine PKV sei schnell gefunden, so muss ich Sie leider enttäuschen.</p>
<p>Die Auswahl des richtigen Versicherers und Tarifen ist eine individuelle Sache und muss im Detail besprochen werden. Dabei sollten Sie sich nicht nur ausreichend Zeit lassen, sondern auch einen unabhängigen Berater wählen. (<strong><a title="Wie finde ich den passenden Makler, Berater, Vertreter und woran erkenne ich diesen?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wie-finde-ich-den-passenden-makler-berater-vertreter-und-woran-erkenne-ich-diesen/" target="_blank">Welche unterschiedlichen Beratertypen gibt es?</a></strong>)</p>
<p><em><strong>Wann kann/ muss ich denn Wechseln?</strong></em></p>
<p>Hier gibt es zwei verschiedene Optionen. Die eine ermöglicht einen <strong>Wechsel rückwirkend zum 01. 01. 2012</strong>. Diese ist vor allem für die Interessenten interessant, die vielleicht schon länger wussten, dass eine solche Versicherungsfreiheit eintritt und sich schon länger mit dem Thema PKV auseinandergesetzt haben. Die passende Regelung findet sich im §6 (4) und §190 des Sozialgesetzbuches V.</p>
<blockquote><p>(3) Die <strong>Mitgliedschaft von Personen, deren Versicherungspflicht</strong> nach § 6 Abs. 4 erlischt, endet zu dem in dieser Vorschrift vorgesehenen Zeitpunkt nur, <strong>wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt.</strong> Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, die Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sind nicht erfüllt.</p>
<p>und dazu im §6 folgende Ergänzung:</p>
<p>(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht <strong>mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.</strong> Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des <strong>nächsten</strong> Kalenderjahres an geltende <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt</strong>. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist.</p></blockquote>
<p>Somit erklären Sie hier keine Kündigung, sondern den rückwirkenden Austritt aus der GKV, nachdem die Krankenkasse Sie informiert hat. Je nach Größe der Kasse und Arbeitsaufkommen, kann dieses Schreiben im Januar, aber auch erst im Februar kommen. Dann ist es wichtig, das der gewünschte <strong>Schutz in der privaten Krankenversicherung (PKV) rückwirkend zum 01. 01. beginnt</strong>.</p>
<p>Wer sich aber noch nicht sicher ist, noch keinen passenden Versicherer gefunden hat, oder aus sonstigen Gründen noch nicht wechseln möchte, der kann auch<strong> jederzeit regulär kündigen</strong>. Eine solche Kündigung der GKV wird immer zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Eine Kündigung im Januar also zum Ende März, bei Kündigung erst im Februar kann dann zum 01. 05. in die PKV gewechselt werden.</p>
<p>Auch wenn einige gesetzliche Krankenkassen gern etwas anderes behaupten, die Bindungsfrist von 18 Monaten gilt hierbei nicht. Selbst wenn Sie zum 01. 01. erst in eine neue Kasse gewechselt sind, ist diese rückwirkend zum 01. 01. oder regulär jederzeit kündbar, wenn Sie in eine PKV wechseln möchten. (Artikel: <strong><a title="18-monatige Bindungsfrist in der GKV auch bei Übertritt in die Private Krankenversicherung" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/18-monatige-bindungsfrist-in-der-gkv-auch-bei-uebertritt-in-die-private-krankenversicherung/" target="_blank">Bindungsfrist gilt nicht bei PKV Wechsel</a></strong>)</p>
<p><em><strong>Weitere Informationen zur Vorbereitung eines Beratungsgespräches:</strong></em></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf" target="_blank"><strong>Leitfaden zur Krankenversicherung</strong></a></p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/formular_kv_kriterienfragebogen.pdf" target="_blank">Kriterienfragebogen zur PKV</a> und <a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien</a></strong></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-kategorie/krankenvers/" target="_blank"><strong>Blogartikel rund im die Krankenversicherung</strong></a></p>
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		<title>Riester Rente zur Beitragsentlastung in der privaten Krankenversicherung?</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/riester-rente-zur-beitragsentlastung-in-der-privaten-krankenversicherung/</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 06:55:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[BEA]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragsentlastung]]></category>
		<category><![CDATA[EBE63]]></category>
		<category><![CDATA[Riester]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine der grundsätzlichen Befürchtungen jedes privat oder gesetzlich Krankenversicherten ist die Entwicklung der Beiträge im Alter. Dabei gibt es recht wenige Unterschiede, zwischen dem einen und dem anderen System. Beide Systeme sind von Kostensteigerungen betroffen, die aus verschiedenen Gründen herrühren. (Blogbeitrag zur Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung) Um diese Steigerungen im Alter zu kompensieren, bieten verschiedene [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine der grundsätzlichen Befürchtungen jedes privat oder gesetzlich Krankenversicherten ist die <strong>Entwicklung der Beiträge im Alter</strong>. Dabei gibt es recht wenige Unterschiede, zwischen dem einen und dem anderen System. Beide Systeme sind von Kostensteigerungen betroffen, die aus verschiedenen Gründen herrühren. (<strong><a title="Die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/die-beitragsentwicklung-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gkv/">Blogbeitrag zur Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung</a></strong>)</p>
<p>Um diese Steigerungen im Alter zu kompensieren, bieten verschiedene Versicherer so genannte &#8220;<strong><a title="Beitragsentlastung im Alter- ein Baustein in der Privaten Krankenversicherung" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsentlastung-im-alter-ein-baustein-in-der-privaten-krankenversicherung/">Beitragsentlastungsmodelle</a></strong>&#8221; an. Letztendlich handelt es sich hierbei um einen „<strong>Sparvertrag</strong>“ welcher im Alter dazu dient, die Beiträge der privaten Krankenversicherung teilweise zu finanzieren. Das <strong>Modell hat jedoch Vor- und Nachteile</strong>. Einer der<strong> größten Nachteile</strong> ist der Verlust des angesparten Geldes, für den <strong>Fall der Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrages</strong>.</p>
<p>Die <strong>Beendigung der PKV</strong> kann verschiedene Gründe haben, solche die der Kunde selbst beeinflussen kann und solche die ihm vom Gesetzgeber aufgezwungen werden.  Auch ein <strong>Wechsel zu einem anderen Krankenversicherer</strong> führt zu dem Verlust der bereits angesparten Beträge. Ein weiterer Nachteil bei dem Modell der Beitragsentlastung ist die Tatsache, dass der <strong>Beitrag für so ein Modell auch im Alter weiterzuzahlen</strong> ist. Aus einer monatlichen Beitragsentlastung von zum Beispiel 200 €, wird eine reale Entlastung von 200 € minus dem Beitrag für die Beitragsentlastungskomponente. Ob die <strong>Vorteile eines solchen Modells</strong> (arbeitgeberzuschussfähig, steuerlich gesehen Krankenversicherungsbeitrag, 3,5 % Verzinsung) den Nachteilen überlegen sind, ist von der <strong>persönlichen Situation</strong> und vielen weiteren Faktoren abhängig.<br />
<span id="more-2114"></span><br />
Doch gerade Versicherte mit Kindern und vergleichsweise hohem Einkommen schöpfen den Arbeitgeberzuschuss bereits durch den reinen Krankenversicherungsbeitrag aus. Für diese bietet sich unter Umständen ein <strong>anderes Modell der Beitragsentlastung</strong> an. Dabei handelt es sich um die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/12-0-Riester-und-Ruerup.html" target="_blank">klassische Riesterrente</a></strong>. Durch eine Riesterrente wird ein <strong>bestimmter Betrag in Form einer lebenslangen Rentenzahlung an den Versicherten ausgeschüttet</strong>. Wie dieser diesen verwendet, ist zunächst einmal jedem selbst überlassen, mit einer einzigen Einschränkung: es dürfen <strong>maximal 30 % des Vermögens als einmalige Entnahme</strong> verbraucht werden, der Rest muss zwingend in Form einer <strong>lebenslangen Rente</strong> ausgezahlt werden. Der frühestmöglichen Beginn bei einem solchen Produkt ist das 60. Lebensjahr. Bei den Modellen zur Beitragsentlastung in der Krankenversicherung ist das <strong>Beginnalter</strong> je nach Versicherer zwischen dem <strong>60. und 65. Lebensjahr</strong>. Um die beiden Modelle besser miteinander vergleichen zu können, schauen wir uns eine <strong>Modellrechnung</strong> an.</p>
<blockquote><p><strong>30-jähriger Angestellter</strong>, monatliches <strong>Bruttoeinkommen 4.500 €</strong>, Beitrag zur <strong>Krankenversicherung 500 €</strong>, Beitrag zur Pflegepflichtversicherung 30 €, Beitrag für das <strong>Kind 140 €</strong></p></blockquote>
<p><em><strong> 1.) Baustein zur Beitragsentlastung im Alter</strong></em></p>
<p>Beitrag, Stand heute: <strong>52 € monatlich für 250 € Beitragsentlastung</strong></p>
<p>Arbeitgeber Zuschuss beträgt 0, dadurch den Beitrag für die eigene Krankenversicherung und die KV des Kindes bereits ausgeschöpft.</p>
<p><em><strong>2.) Beitragsentlastung durch Riestervertrag (klassisches Modell)</strong></em></p>
<p>Der Rentenbeginn soll auch hier das <strong>65. Lebensjahr</strong> sein. In unserer Modellrechnung ergibt sich hier eine <strong>garantierte Rente von 257,23 €</strong> monatlich plus 199,30 € Überschussrente plus 181,14 € Bonusrente. Damit ergibt sich eine <strong>mögliche Rente von 637 € monatlich</strong>. Auch wenn die Beträge nur teilweise garantiert sind, handelt es sich hierbei um mehr als den 2,5fachen Betrag der Beitragsentlastung in der KV.  Dazu muss jedoch gesagt werden, dass in dieser Modellrechnung der <strong>Zuschuss aus dem Riestervertrag</strong>, die <strong>Kinderzulage</strong> bis zum 18. Lebensjahr und ein <strong>monatlicher Eigenbeitrag von 100 €</strong> zu Grunde liegt. Dieser <strong>Beitrag ist somit knapp doppelt so hoch wie in der Beitragsentlastungskomponente</strong>, fällt aber <strong>nach dem 65. Lebensjahr auch nicht mehr an</strong>.</p>
<p>Unterstellen wir in beiden Modellen einen <strong>stabilen Beitrag bis zum Lebensende</strong> (was in der Krankenversicherung zumindest unwahrscheinlich ist) ergibt sich folgende neue Rechnung.</p>
<p><em><strong>Gezahlte Beiträge bis Rentenbeginn (65.):</strong></em></p>
<p>- in der Beitragsentlastung 52 € × 12 × 35 Jahre =  <strong>21.840 € </strong>(lebt der Kunde also noch 9,2 Jahre, so hat sich der Tarifbaustein unter unserem Modellbedingungen &#8220;gerechnet&#8221;)</p>
<p>- im Riester Modell: 100 € × 12 × 35 Jahre =  <strong>42.000 € </strong>(hier muss der Kunde nur 7 Jahre leben, selbst bei 500 EUR Rente rechnet sich die Variante hier schon)</p>
<p>Interessant wird der Vergleich der Modelle jetzt, <strong>nach Beginn der Auszahlung</strong>. Hierbei rechne ich bei dem Riester Modell mit einer <strong>voraussichtlichen Rente von 500 € monatlich</strong>, ziehe somit 137 € als eventuell nicht erwirtschaftete Überschüsse ab.</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/11/RiesterModellrechnung.png"><img class="aligncenter size-full wp-image-2115" title="RiesterModellrechnung" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/11/RiesterModellrechnung.png" alt="" width="549" height="87" /></a></p>
<p>In beiden Modellen gehe ich von einer <strong>durchschnittlichen Lebenserwartung bis zum 85. Lebensjahr</strong> aus. Doch was passiert nun genau?</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Bei der Beitragsentlastung:</strong></span> Auszahlung 250 € minus 52 € weiter zu zahlende Beitrag =  198 € monatliche Nettoentlastung. Bis zum 85. Lebensjahr sind somit<strong> effektiv 47.520 € bei dem Kunden als Entlastung</strong> geblieben.</p>
<p>Bei dem Riestervertrag: Auszahlung mtl. 500 €, keine weitere Beitragszahlung. Auch hier schauen wir die effektive Zahlung bis zum 80. Lebensjahr an. Es sind <strong>effektiv ausgezahlt 120.000 €</strong>. (werden die Überschüsse wie prognostiziert erreicht, so sind es sogar 152T Euro)</p>
<blockquote><p>Achtung: hierbei handelt es sich um eine <strong>vereinfachte Modellrechnung</strong>. Es sind nicht berücksichtigt <strong>die Steigerungen für den Beitragsentlastungbaustein</strong> und es sind <strong>teilweise nicht garantierte Überschüsse</strong> in der Auszahlung der Riesterrente enthalten.</p></blockquote>
<p>Eine generelle <strong>Empfehlung welches Modell für sie besser passt, kann und soll auf diesem Wege nicht abgegeben werden</strong>. Mit diesem Beitrag möchte ich lediglich eine <strong>Anregung</strong> schaffen, sich auch außerhalb der tatsächlichen privaten Krankenversicherung und deren Beitragsentlastungsmodelle Gedanken zu einer effektiven <strong>Senkung der Beiträge im Alter zu machen.</strong></p>
<p>In der Modellvariante &#8220;Riester&#8221; können natürlich auch gesetzlich versicherte Rentner ihre Rente aufbessern, oder die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung der Rentner teilweise hieraus bestreiten.</p>
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