Archiv für die Kategorie ‘Berufsunfähigkeit’

13.
Januar '12

Ursachen für eine Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung


Anders als in der privaten Vorsorge existiert für alle Versicherten die nach Januar 1961 geboren sind keine Berufsunfähigkeitsabsicherung mehr.  Für all diese Versicherten hat die gesetzliche Rentenversicherung nur noch den Schutz einer so genannten „Erwerbsminderungsrente“.

Was genau ist diese Erwerbsminderung und wo liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeit?

In meinem Blogbeitrag „berufsunfähig-was ist das eigentlich?” hatte ich Ihnen bereits den Begriff der Berufsunfähigkeit etwas ausführlicher erklärt. Im Wesentlichen bedeutet berufsunfähig, dem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben zu können, und somit kein Einkommen mehr aus dieser Tätigkeit zu erzielen.

Anders dagegen ist der Begriff der „Erwerbsminderung“ definiert. Hierbei geht es nicht darum, ob man gesundheitlich in der Lage ist, dem eigenen (vorher ausgeübten) Beruf nachzugehen, sondern irgendeiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Dabei spielt es auch keine Rolle ob es für die Tätigkeiten einen passenden Arbeitsplatz gibt.

Daher tritt eine Erwerbsminderung viel später ein, als eine Berufsunfähigkeit. Ist jemand gemindert, so ist er in nahezu allen Fällen auch berufsunfähig. Ist jemand jedoch berufsunfähig, so ist er noch lange nicht erwerbsgemindert.

Welche Zahlen hat die Rentenversicherung nun veröffentlicht?

Wie in jedem Jahr veröffentlichte die Deutsche Rentenversicherung Bund die häufigsten Ursachen, welche zur Zahlung einer Erwerbsminderungsrente geführt haben. Dabei ist nicht spezifiziert, ob hierbei die volle oder nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt worden ist. Maßgebend für die Einstufung ist die Frage, ob der Versicherte noch mindestens 3 oder gar 6 h am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Dabei spielen die Qualifikation, der bisherige berufliche Hintergrund, die soziale Wertschätzung und sonstige individuelle Faktoren keine Rolle. Es geht lediglich in der Prüfung darum, ob es theoretisch möglich ist einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Schaut man sich die Ursachen genau an, so fällt der sehr hohe Anteil an psychischen Erkrankungen auf. In den letzten Jahren haben psychische und psychosomatische Erkrankungen (Depressionen, Überlastungen, Burn-Out) mehr und mehr zugenommen. Dieses liegt zum einen in der gestiegenen Arbeitsbelastung, zum anderen aber auch in der Tatsache immer seltener krankschreiben lassen.

Direkt danach folgen die Erkrankungen im orthopädischen Bereich, wie auch die Krebserkrankungen. Bei der Erkrankungsbereiche zusammen, erreichen jedoch nicht einmal den Bereich der psychischen Erkrankungen. Dieses bestätigt auch die Entwicklung bei den privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen. Das oft verwendete Argument „ich werde nicht berufsunfähig, ich bin ja im Büro” ist mit der Betrachtung der Ursachen widerlegt.

Gerade die kaufmännischen Berufe sind oftmals höheren psychischen Belastungen ausgesetzt und tragen daher mindestens ein genauso hohes Risiko als ein körperlich Tätiger. An 4. und 5. Stelle der Ursachen folgen dann Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und der Nerven bzw. der Sinne.

Bei der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes für die Erwerbsunfähigkeit, bzw. besser der Berufsunfähigkeit, achten Sie daher insbesondere auf die Versicherungsbedingungen, denn diese entscheiden im Fall über einen Rentenbezug. Anders als in vielen anderen Versicherungssparten merken sie erst im Fall, ob Sie sich für den richtigen Versicherer und Tarif entschieden haben und können diese Entscheidung dann nicht mehr korrigieren.

Weitere Informationen:

Leitfaden zur Berufsunfähigkeit

Auswahlkriterien zu wichtigen BU Absicherung

Blogbeiträge zum Thema Berufsunfähigkeit

09.
Januar '12

LV 1871 verbessert die Bedingungen der “Golden BU” zum 01. 01. 2012


Gerade im Bereich der privaten Krankenversicherungen hat es in den letzten Jahren viele Veränderungen gegeben. Viele Gesellschaften haben durch Klarstellungen und Bedingungsverbesserungen einen Schritt in Richtung “klare und einfachere Vertragswerke” gemacht. Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird dieses fortgesetzt. So hat die LV 1871 ihre Bedingungen zum 01. 01. 2012 verbessert. Damit wird auch das Bedingungswerk der LV 1871 attraktiver, dennoch aber in Bezug auf Preis-/ Leistungsverhältnis kein Aufstieg zu den Top Anbietern.

Was genau wird verbessert?

a.) mehr als altersentsprechender Kräfteverfall

Die Formulierung in den Bedingungen (§1 a) wird verbessert. Zukünftig ist Berufsunfähigkeit bei Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall vorhanden. Die strittige und nicht eindeutige Formulierung “mehr als altersentsprechender Kräfteverfall” wurde ersatzlos gestrichen.

b.) konkrete Ausübung / Verweisbarkeit / Lebensstellung

Weiterhin wird klargestellt, das der Versicherer auf die Möglichkeit einer abstrakten Verweisung ausdrücklich verzichtet. Nur wenn ein anderer Beruf “konkret ausgeübt wird” sind Einschränkungen der Leistung möglich. Auch die Formulierung zur Lebensstellung werden nun klar und deutlich und an die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) angelehnt. Damit ist zugleich sichergestellt, das eine Einkommensminderung von mehr als 20% (bezogen auf das Bruttoeinkommen) nicht möglich ist, niedrige Sätze können ebenfalls schon unzumutbar sein.

c.) Ausscheiden aus dem Berufsleben und Umorganisation bei Selbstständigen
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29.
Dezember '11

Bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit bei einem Auszubildenden, BGH Urteil IV ZR 269/08


Auch in diesem Jahr hat sich die Richterin Frau Dr. Sibylle Kessel-Wulf in Ihrem Aufsatz mit den Themen Private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt. Bereits vor einiger Zeit hat einer ihrer Aufsätze für ein Umdenken bei den Versicherern geführt. Damals hatte die Richterin zum Thema Lasik und der medizinischen Notwendigkeit Stellung genommen. Alle danach angesprochenen Versicherer haben die Kosten der Lasik (auch nachträglich) übernommen. Zum Nachlesen: Lasik und die medizinische Notwendigkeit in der Privaten Krankenversicherung (PKV)

In diesem Jahr geht es unter anderem um das Thema Auszubildende in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Immer noch gibt es einige Unternehmen, die bei Auszubildenden im Leistungsfall auf eine Erwerbsunfähigkeit abstellen. Dabei wird dann nicht der konkrete Beruf geprüft, sondern irgendeine Erwerbstätigkeit. Das führt natürlich zu einer deutlichen Verschlechterung, da der Versicherer auf eine ganze Reihe anderer Berufe und Ausbildungen verweisen kann. Es ist bekanntlich viel “schwerer” so beeinträchtigt zu sein, dass man gar nicht mehr arbeiten kann, also zum Beispiel als Maurer. Dieser kann ggf. nach einer neuen Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf durchaus tätig sein.

Einen solchen Fall behandelt Frau Kessal-Wulf in ihrem Aufsatz. Der Kläger war hier als Auszubildender im Maurerberuf tätig. Nach einem Unfall und einer Lähmung des rechten Arms brach dieser seine Maurerlehre ab. Nachdem die Berufsunfähigkeitsversicherung im Februar 2002 anerkannte, begann der Versicherte 2003 eine neue Ausbildung. Hierbei war der Zielberuf Versicherungskaufmann. Daraufhin erklärte sich die Versicherung “großzügigerweise” bereit, die Rente noch bis zum Ende der Ausbildung weiter zu zahlen und lies den Kläger eine Vereinbarung unterschreiben. Hierbei wurde klargestellt, dass Leistungen nach dem Ausbildungsende nicht mehr erbracht werden. Dieses unterschrieb der Versicherte auch, mangels anderer Kenntnisse und sicher auch, weil ihm die rechtlichen Umstände nicht klar war.

Das das Ganze so aber nicht geht, begründet der Senat wie folgt:
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22.
Dezember '11

Alte Leipziger verbessert Berufsunfähigkeitsschutz für Schüler, Studenten, Hausfrauen- und Männer ab 2012


Das der Schutz bei Berufsunfähigkeit wichtig ist, ist den meisten bekannt. Auch die Tatsache “je früher der Abschluss, desto günstiger die Prämie und die Risikoeinschätzung” ist nichts gravierend neues.

In den bisherigen Bedingungen zur Berufsunfähigkeit der Alten Leipziger heißt es dazu:

“Die Tätigkeiten von Hausfrauen/-männern, von Schülern, Studenten und Auszubildenden sehen wir als Beruf an. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.”

Dabei ergibt sich jedoch immer das Problem, das die versicherten im Leistungsfall auf die Tätigkeit als “Student” oder aber “Schüler” geprüft werden. Eine Erkrankung oder ein Unfall führt somit deutlich später zu einer BU Rente, als bei Prüfung auf einen konkreten Beruf. Dieses wird nun geändert. Ab 2012 gelten neue Regelungen für die Prüfungen im Leistungsfall.

Berufsunfähigkeit für Schüler:

Diese ist zukünftig bereits ab einem Eintrittsalter von 10 Jahren möglich. In so jungen Jahren sind meist wenige bis keine Vorerkrankungen zu verzeichnen und eine Annahme problemlos möglich.

Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit gilt als Beruf die Fähigkeit, die begonnene Ausbildung fortzusetzen (keine Erwerbsunfähigkeits-Klausel)

Die Höhe der BU-Rente bei Schülern ist auf den Betrag von 1.000 EUR (bei der Oberstufe auf 1.500 EUR) monatlicher Rente und bis zum 67. Lebensjahr begrenzt. Ab der Oberstufe gilt die Berufsgruppe 1, sonst die 2+.

Berufsunfähigkeit bei Studenten:

Versicherte Tätigkeit ist die akademische Ausbildung (keine Erwerbsunfähigkeits-Klausel). Bereits nach der halben Studienzeit ist– bezüglich der Definition der konkreten Verweisung – die Lebensstellung nach Abschluss des Studiums versichert.

Hier gelten etwas höhere Grenzen. Es kann eine Rente von max. 2.000 EUR monatlich bis zum 67. Lebensjahr versichert werden. Eingestuft werden die Studenten hier in die Berufsgruppe 1+. Eine Ausnahme bilden die Studenten der Fachrichtungen Lehramt, Musik, Sport oder einer Fachrichtung mit künstlerischer Ausrichtung. Hier gilt dann eine Jahresrente von max. 12.000 EUR und ein Endalter von maximal 63 Jahren.
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14.
Dezember '11

Jährliche Überprüfung der bestehenden Absicherung bei Berufsunfähigkeit


Das Jahresende ist fast erreicht und einige Punkte in Bezug auf den eigenen Versicherungsschutz bei der Berufsunfähigkeit sollten noch erledigt werden. Dazu gehört auch die Überprüfung der versicherten Rente bei Berufsunfähigkeit.

Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung die zu niedrige Renten enthält, bringt nicht viel mehr als keine Rente. Warum das so ist, ist einfach erklärt. Haben Sie eine Rente die den dann nötigen Bedarf nicht abdeckt, dann müssen Sie unter Umständen dennoch zum Sozialamt und Leistungen beziehen. Die bestehende BU Absicherung hat somit ihren Zweck verfehlt.

Wie sich die Rentenhöhe berechnet und welche Kosten dabei eine Rolle spielen, das habe ich bereits in meinem Blogbeitrag “Richtige Rentenhöhe oder gar keine BU Absicherung” beschrieben. Doch eine Rentenhöhe die vor 2, 3, 5 oder X Jahren gepasst hat, die kann heute längst eine Unterversicherung bedeuten. Daher sollten Sie auch in diesem Jahr folgendes tun.

1.) Warten Sie den Erhalt der Lohnabrechnung per 12/2011 ab. Dort finden Sie auch ihr Jahreseinkommen, welches Sie dann mit den Werten aus 2010 vergleichen können.

2.) Ergibt sich eine Steigerung, so passen Sie die BU Rente entsprechend an.

3.) Prüfen Sie bitte auch das versicherte Endalter. Dabei kann es durchaus sein, das eine längere Absicherung (vielleicht bis 67) oder auch eine Verkürzung in Frage kommt. Dieses ist von der aktuellen finanziellen Situation abhängig.

4.) Hat sich etwas geändert im Jahr 2011? Haben Sie eine neue berufliche Tätigkeit aufgenommen oder sich ihr Arbeitsplatz geändert? Sind vielleicht Kinder geboren, Sie haben geheiratet oder eine Immobilie gebaut oder gekauft? Auch dann hat sich die Absicherungshöhe geändert und sollte angepasst werden.

5.) Hat eine Abstimmung der bestehenden BU Absicherung auf die Krankentagegeldversicherung stattgefunden?

Für einige Anpassungen ist eine Erhöhung im Rahmen der so genannten Nachversicherungsgarantie möglich. Dieses hat den Vorteil, dass keine Risikoprüfung anfällt.

Auch überprüfen Sie den Vertrag bitte dahingehend, ob eine garantierte Rentensteigerung enthalten ist und wann die dynamische Erhöhung (falls vereinbart) das letzte Mal durchgeführt wurde. All diese Punkte besprechen Sie bitte mit ihrem Berater, der Ihnen Tipps zur Anpassung geben kann und Ihnen bei der Umsetzung helfen wird.

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeit:

Psychotherapie – das k.o. Kriterium für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Brutto- oder Nettobeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung – was zahl ich denn nun eigentlich?

Der Finanztest Artikel „Die 50 besten Versicherungen“ zur Berufsunfähigkeit oder: Haben die ihre Testergebnisse gewürfelt?

Krankentagegeld und die Abstimmung auf die Berufsunfähigkeitsabsicherung