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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; Steuern</title>
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		<title>Neue (steuerliche) Regelungen f&#252;r die Lebensversicherung</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 08:08:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[BFM Rundschreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitallebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Gem&#228;&#223; BMF Rundschreiben vom 01. 10. 2009 wird die steuerliche Behandlung von Lebens-/ Rentenversicherungen der 3. Schicht an st&#228;rkere steuerliche Voraussetzungen gekn&#252;pft.
Warum das Ganze?
Durch die Einf&#252;hrung der Abgeltungssteuer verschlechterten sich, wie berichtet, die Rahmenbedingungen f&#252;r die reine Wertpapier- bzw. Fondsanlage. Dadurch stellten verschiedene Anleger auf Versicherungsl&#246;sungen um. Um die &#8220;steuerliche Ausnutzung&#8221; zu verhindern, erlies das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gem&#228;&#223; BMF Rundschreiben vom 01. 10. 2009 wird die steuerliche Behandlung von Lebens-/ Rentenversicherungen der 3. Schicht an st&#228;rkere steuerliche Voraussetzungen gekn&#252;pft.</p>
<p><strong>Warum das Ganze?</strong></p>
<p>Durch die Einf&#252;hrung der Abgeltungssteuer verschlechterten sich, <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/abgeltungssteuer-fondssparen-oder-versicherungsloesung/" target="_blank">wie berichtet</a></strong>, die Rahmenbedingungen f&#252;r die reine Wertpapier- bzw. Fondsanlage. Dadurch stellten verschiedene Anleger auf Versicherungsl&#246;sungen um. Um die &#8220;steuerliche Ausnutzung&#8221; zu verhindern, erlies das Bundesfinanzministerium das erw&#228;hnte Rundschreiben.</p>
<p><strong>Was passiert nun?</strong></p>
<p>Die neuen Gegebenheiten gelten f&#252;r alle Rentenversicherungsvertr&#228;ge, welche <strong>nach dem 01. Juli 2010</strong> <strong>abgeschlossen</strong> werden. Dann muss bereits bei Vertragsbeginn die H&#246;he der garantierten Leibrente in Form eines <strong>konkreten Geldbetrages</strong> angegeben werden. Bisher (ab 31.12.2004) reichte es aus, wenn die konkreten Grundlagen und der Rentenfaktor zugesagt wurden. Bei Nichterf&#252;llung (und nicht erfolgter Nachbesserung) sind die Betr&#228;ge mit der Abgeltungssteuer zu versteuern, da es dann keine Rentenversicherung im steuerlichen Sinne mehr ist.</p>
<p>Rentenversicherungen die <strong>zwischen dem 01. 01. 2005 und dem 30. 06. 2010 abgeschlossen</strong> wurden sind von den Neuregelungen <strong>nicht betroffen</strong>.</p>
<p>Weiterhin wird der <strong>Rentenbeginn neu geregelt</strong>. Dieser darf <strong>maximal 10% von der der mittleren, verbleibenden Lebenserwartung</strong> abweichen. Ist die versicherte Person bei Vertragsbeginn zum Beispiel 35 Jahre alt und die vom Versicherer verwandte Sterbetafel geht von einer Lebenserwartung von 93 aus, so muss der sp&#228;teste Rentenbeginn 85 sein. (93 Jahre -10% = 85)</p>
<p><strong>Was ist mit verm&#246;gensverwaltenden Vertr&#228;gen?</strong></p>
<blockquote><p>Ein verm&#246;gensverwaltender Versicherungsvertrag liegt vor, wenn eine gesonderte Verwaltung der speziell f&#252;r diesen Vertrag zusammengestellten Kapitalanlagen vereinbart ist, diese nicht auf &#246;ffentlich vertriebene  investmentfondsanteile oder Anlagen, die die Entwicklung eines ver&#246;ffentlichten Indexes abbilden, beschr&#228;nkt ist und der wirtschaftlich Berechtigte mittel- oder unmittelbar &#252;ber die Ver&#228;u&#223;erung der Verm&#246;gensgegenst&#228;nde und die Wiederanlage der Erl&#246;se bestimmen kann.</p></blockquote>
<p>Diese Vertr&#228;ge k&#246;nnen nur noch bis zum 01. 07. 2010 geheilt werden.</p>
<p><strong>Mindesttodesfallschutz</strong>:</p>
<p><strong>Ab dem 31. 03. 2009 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen</strong> m&#252;ssen ein <strong>Mindesttodesfallschutz</strong> enthalten. Bei laufender Beitragszahlung muss dieser mindestens 50% der &#252;ber die Vertragslaufzeit gezahlten Beitr&#228;ge entsprechen. Bei Vertr&#228;gen mit abweichender Beitragszahlungsdauer gelten weitere, detailliertere Regelungen.</p>
<p><strong>Weitere &#196;nderungen</strong></p>
<p>gibt es unter anderem bei der steuerlichen Behandlung f&#252;r Vertrags&#228;nderungen bei einem <strong>Wechsel der versicherten Person</strong>. Diese ist in jedem Fall steuersch&#228;dlich (ausgenommen Versorgungsausgleich bei ausgleichspflichtigen Ehegatten)</p>
<p>Auch die Regelungen bei Policendarlehen und der Auszahlung von gekauften Lebensversicherungen werden ge&#228;ndert.</p>
<p>Bei weiteren Fragen und der Pr&#252;fung der Versicherungsvertr&#228;ge ist Ihnen ihr (Steuer-) Berater gern behilflich.</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Neue+%28steuerliche%29+Regelungen+f%C3%BCr+die+Lebensversicherung++http://bit.ly/3cJ7eS" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuerliche Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeitr&#228;gen</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/steuerliche-absetzbarkeit-von-krankenversicherungsbeitraegen/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/steuerliche-absetzbarkeit-von-krankenversicherungsbeitraegen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 19 Feb 2009 07:49:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Absetzbarkeit Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bitte beachten Sie den neuen, weiterf&#252;hrenden Beitrag hier.
Gestern, am 18. Februar 2009, hat das Bundeskabinett die steuerliche Absetzbarkeit von Beitr&#228;gen zur Kranken- und Pflegeversicherung beschlossen und damit deutlich ausgeweitet.
Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, werden die Versicherten um ca. 9,3 Millarden Euro entlastet.
Laut Gesetzentwurf k&#246;nnen ab 2010 alle Aufwendungen steuerlich ber&#252;cksichtigt werden, die im Wesentlichen ein, der gesetzlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/buergerentlastungsgesetz-bessere-beruecksichtigung-von-kv-beitraegen/" target="_blank">Bitte beachten Sie den neuen, weiterf&#252;hrenden Beitrag <span style="color: #ff0000;">hier</span></a></strong>.</p>
<p>Gestern, am 18. Februar 2009, hat das Bundeskabinett die <strong>steuerliche Absetzbarkeit von Beitr&#228;gen zur Kranken- und Pflegeversicherung</strong> beschlossen und damit deutlich ausgeweitet.</p>
<p>Wie das <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_55168/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/Steuererkl_C3_A4rung/029__Pflegeversicherung,templateId=renderPrint.html" target="_blank">Bundesfinanzministerium</a> mitteilte, werden die Versicherten um ca. 9,3 Millarden Euro entlastet.</p>
<blockquote><p><span style="line-height: 26px;">Laut Gesetzentwurf k&#246;nnen <strong>ab 2010 alle Aufwendungen steuerlich ber&#252;cksichtigt</strong> werden, die im Wesentlichen ein, der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung, entsprechendes Leistungsniveau absichern. <strong>Gesetzlich und privat Kranken- und Pflege-Pflichtversicherte</strong>, ihre Ehepartner sowie ihre mitversicherten Kinder sollen insoweit <strong>steuerlich geichbehandelt</strong> werden.</span></p>
<p><span style="line-height: 26px;">Um eine Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten sicherzustellen, k&#246;nnen auch die Beitr&#228;ge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich ber&#252;cksichtigt werden.</span></p>
<p><strong>Sonderleistungen wie Krankengeld</strong> fallen <strong>jedoch</strong> <strong>nicht</strong> unter die neue Regelung. Weiterhin besteht nun z<strong>um ersten Mal die M&#246;glichkeit, die Beitr&#228;ge f&#252;r Kinder, die bei Ihren Eltern privat mitversichert sind, <span style="text-decoration: underline;">vollst&#228;ndig</span> abzusetzen.</strong></p></blockquote>
<p><span style="line-height: 26px;">Damit wurde, nach meiner Meinung, endlich die n&#246;tige Voraussetzung auf dem Weg zur Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Krankenversicherten geschaffen. Der Gesetzgeber tr&#228;gt damit den Beschl&#252;ssen des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. 02. 2008 Rechnung. Dort hatte das Gericht festgestellt, dass die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zum Umfang der steuerlichen Ber&#252;cksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr&#228;gen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.</span></p>
<p>Weitere Details soeben bekannt:</p>
<blockquote><p>- Der Sonderausgabenabzug f&#252;r alle sonstigen Versicherungsbeitr&#228;ge mit Ausnahme der Altersvorsorgeaufwendungen wird in ein Basisabsicherungsniveau f&#252;r die Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr&#228;ge umgestaltet (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG-E).</p>
<p>- Eigene Beitr&#228;ge zur Krankenversicherung, die f&#252;r den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner und f&#252;r jeden Spr&#246;ssling mit Anspruch auf Kindergeld, werden in H&#246;he des existenznotwendigen Versorgungsniveaus als Sonderausgaben ber&#252;cksichtigt. Dabei sind Pr&#228;mien des 2009 eingef&#252;hrten Basistarifs der privaten Krankenversicherung in vollem Umfang Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG-E).</p>
<p>- <strong>Nicht abziehbar bleiben</strong> Beitragsanteile zur Krankenkasse, die auf einen <strong>&#252;ber die medizinische Grundversorgung</strong> hinausgehenden Versicherungsschutz entfallen. Darunter fallen z<strong>. B. Pr&#228;mien f&#252;r eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer</strong> im Krankenhaus. <strong>Nicht abzugsf&#228;hig </strong>sind weiterhin die <strong>Beitragsanteile</strong> zur gesetzlichen Krankenversicherung, <strong>soweit</strong> sie der <strong>Finanzierung des Krankengelds </strong>dienen. Der jeweilige Beitrag wird insoweit um 4% vermindert (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a S. 4 EStG-E).</p>
<p>- Beitr&#228;ge f&#252;r eine gesetzliche und private Pflege-Pflichtversicherung sind in voller H&#246;he als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3b EStG-E).</p>
<p>- Diese neue Basisabsicherung f&#252;hrt allerdings im Gegenzug zu einem Abzugsverbot f&#252;r alle weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Um eine Schlechterstellung zu vermeiden, <strong>erfolgt eine G&#252;nstigerpr&#252;fung</strong> zwischen altem und neuem Recht (§ 10 Abs. 4 EStG-E).</p>
<p>- Die als Sonderausgaben abziehbaren Beitr&#228;ge werden bereits im Lohnsteuerverfahren &#252;ber die Vorsorgepauschale ber&#252;cksichtigt. Im Rahmen der Veranlagung entf&#228;llt daf&#252;r der Abzug einer Vorsorgepauschale, weil hier nur noch die tats&#228;chlich geleisteten Beitr&#228;ge ber&#252;cksichtigt werden (§ 10c EStG-E).</p></blockquote>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Steuerliche+Absetzbarkeit+von+Krankenversicherungsbeitr%C3%A4gen++http://bit.ly/1XUKGP" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Beitragspflicht von Teil- Berufsunf&#228;higkeitsrente in der gesetzlichen Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragspflicht-von-teil-berufsunfaehigkeitsrente-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 13:11:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Bezug von Renten/ Berufsunf&#228;higkeitsrenten ist bereits mehrfach angesprochen worden und dennoch gibt es immer noch Missverst&#228;ndnisse.
Passend dazu folgendes Urteil L 1 KR 38/07 des Landessozialgerichtes Hamburg.
Versorgungsbezug aus Teil-Berufsunf&#228;higkeitsrente unterliegt der Beitragspflicht in der Krankenversicherung
LSG Hamburg, Urteil vom 14.01.2009, Az. L 1 KR 38/07, 
Die Beitragsbemessung in der Krankenversicherung umfasst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Bezug von Renten/ Berufsunf&#228;higkeitsrenten</strong> ist bereits mehrfach angesprochen worden und dennoch gibt es immer noch Missverst&#228;ndnisse.</p>
<p>Passend dazu folgendes <a href="http://www.online-pkv.de/files/urteil_l_1_kr_38-07.pdf" target="_blank"><strong>Urteil L 1 KR 38/07</strong></a> des Landessozialgerichtes Hamburg.</p>
<blockquote><p>Versorgungsbezug aus Teil-Berufsunf&#228;higkeitsrente unterliegt der Beitragspflicht in der Krankenversicherung<br />
LSG Hamburg, Urteil vom 14.01.2009, Az. L 1 KR 38/07, </p>
<p>Die Beitragsbemessung in der Krankenversicherung umfasst neben dem Arbeitseinkommen auch den Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen, zu denen auch Renten der betrieblichen Altersvorsorge z&#228;hlen. Eine Teil-Berufsunf&#228;higkeitsrente stellt eine Rente der betrieblichen Altersvorsorge dar, wenn sie die Versorgung des Erwerbst&#228;tigen oder seiner Hinterbliebenen im Alter, bei Invalidit&#228;t oder Tod bezweckt.</p>
<p>KSVG § 1; KSVG § 2; SGB-V § 5 Abs. 1 Nr. 4; SGB-V § 226 Abs. 1; SGB-V § 234 Abs. 1</p></blockquote>
<p>Das Urteil finden Sie im <strong><a href="http://www.online-pkv.de/22-0-Downloads.html" target="_blank">Downloadbereich</a></strong> als <a href="http://www.online-pkv.de/files/urteil_l_1_kr_38-07.pdf" target="_blank">Volltext</a>.</p>
<p> </p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Beitragspflicht+von+Teil-+Berufsunf%C3%A4higkeitsrente+in+der+gesetzlichen+Krankenversicherung++http://bit.ly/2GHa7" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Erbschaftssteuer und die Freibetr&#228;ge ab 2009</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/die-erbschaftssteuer-und-die-freibetraege-ab-2009/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/die-erbschaftssteuer-und-die-freibetraege-ab-2009/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 19 Jan 2009 19:43:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftssteuersätze]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/?p=89</guid>
		<description><![CDATA[Guten Abend liebe Leser,
aufgrund einiger Nachfragen erhalten Sie hier die Freibetr&#228;ge ab 01. 01. 2009, in deren Grenzen der Erwerb kraft Erbrecht komplett steuerfrei bleibt.

Ehegatten bis 500.000 EUR
Eingetragene Lebenspartner ebenfalls 500.000 EUR
Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder bis 400.000 EUR
Enkel bis zu einem Betrag von 200.000 EUR
Eltern und Gro&#223;eltern im Erbfall bis 100.000 EUR
Eltern und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Abend liebe Leser,</p>
<p>aufgrund einiger Nachfragen erhalten Sie hier die Freibetr&#228;ge ab 01. 01. 2009, in deren Grenzen der Erwerb kraft Erbrecht komplett steuerfrei bleibt.</p>
<ul>
<li>Ehegatten bis 500.000 EUR</li>
<li>Eingetragene Lebenspartner ebenfalls 500.000 EUR</li>
<li>Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder bis 400.000 EUR</li>
<li>Enkel bis zu einem Betrag von 200.000 EUR</li>
<li>Eltern und Gro&#223;eltern im Erbfall bis 100.000 EUR</li>
<li>Eltern und Gro&#223;eltern bei Schenkung, Geschwistern, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkindern, Schwiegereltern und geschiedene Ehegatten ebenso wie alle &#252;brigen Erwerber 20.000 EUR.</li>
</ul>
<p>Zum Teil deutlich erh&#246;ht wurden die Steuers&#228;tze bei Eltern und Gro&#223;eltern bei Schenkung, wie auch bei den Nichten und Neffen, Geschwistern und weiter entfernten Verwandten.<br />
Nutzt der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner die vererbte Immobilie mind. zehn Jahre zu Wohnzwecken selbst, so bleibt dieses steuerfrei. Bei Vererbung der selbstgenutzen Immobilie an Kinder bzw. Enkel ist diese Steuerfreiheit nur dann gegeben, wenn die Wohnfl&#228;che dazu kleiner als 200 qm ist.</p>
<p>F&#252;r die Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen galt bisher die Bewertung bis 2/3 der bisher gezahlten Beitr&#228;ge. Dieses ist ersatzlos gestrichen, so das nun als Bewertungsgrundlage ausschlie&#223;lich der R&#252;ckkaufwert anzusetzen ist.</p>
<p> </p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Die+Erbschaftssteuer+und+die+Freibetr%C3%A4ge+ab+2009++http://bit.ly/12MYdy" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abgeltungssteuer: Fondssparen oder Versicherungsl&#246;sung?</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/abgeltungssteuer-fondssparen-oder-versicherungsloesung/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/abgeltungssteuer-fondssparen-oder-versicherungsloesung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 04 Dec 2008 17:35:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Fonds]]></category>
		<category><![CDATA[Fondsparpläne]]></category>
		<category><![CDATA[Fondspolicen]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/?p=79</guid>
		<description><![CDATA[Liebe Leser,
aufgrund vieler Anfragen zum Thema Abgeltungssteuer und &#8220;Was soll/ muss ich denn tun&#8221; hier einige kurze Anmerkungen und Denkanst&#246;&#223;e. 
Zun&#228;chst klingt alles einfach. Ab 2009 werden Eink&#252;nfte direkt an der Quelle besteuert und die Bank/ das Institut f&#252;hrt pauschal 25% der Ertr&#228;ge an das Finanzamt ab. Der Kunde muss (bis auf wenige Ausnahmen) keine Ertr&#228;ge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leser,</p>
<p>aufgrund vieler Anfragen zum Thema Abgeltungssteuer und &#8220;Was soll/ muss ich denn tun&#8221; hier einige kurze Anmerkungen und Denkanst&#246;&#223;e. </p>
<p>Zun&#228;chst klingt alles einfach. Ab 2009 werden Eink&#252;nfte direkt an der Quelle besteuert und die Bank/ das Institut f&#252;hrt pauschal 25% der Ertr&#228;ge an das Finanzamt ab. Der Kunde muss (bis auf wenige Ausnahmen) keine Ertr&#228;ge mehr in der Einkommensteuererkl&#228;rung angeben, denn die 25% sind eh weg.</p>
<p>Ganz so einfach ist es aber dann leider doch nicht, denn keine Regel ohne Ausnahme(n).</p>
<p>So kommen zun&#228;chst zu den 25% der Solidarit&#228;tszuschlag dazu, weiterhin (wenn Mitglied) die Kirchensteuer so das sich die effektive Belastung dann auf 26,375% und bei Kirchenmitgliedern (je nach Bundesland) auf bis zu 27,99% erh&#246;ht. Toll oder?</p>
<p>Ich m&#246;chte hier heute nur- wie die &#220;berschrift verhei&#223;en l&#228;sst- nur zwei Sparformen betrachten die sich in der Vergangenheit bei vielen Anlegern gro&#223;er Beliebtheit erfreuten. Zum einen die Fondssparpl&#228;ne, zum Anderen die Fondgebundenen Versicherungsprodukte.</p>
<p><strong>Die Fonds allgemein:</strong></p>
<p>Ab 2009 unterliegen generell auch die Investmentfonds der Abgeltungssteuer. Diese m&#252;ssen zwischen thesaurierenden und aussch&#252;ttenden Fonds unterschieden werden. Bei Zins- und Dividendenertr&#228;gen ergeben sich noch recht &#228;hnliche Effekte. Bei aussch&#252;ttenden Fonds werden diese zum Zeitpunkt der Auszahlung (der Zinsen/Dividenden) mit der Abgeltungssteuer belegt. Bei den wiederanlegenden Fonds gibt es ja keine Aussch&#252;ttung und somit nutzt man hier das Gesch&#228;ftsjahresende als Datum. Die Besteuerung von Zwischengewinnen bleibt auch nach der Abgeltungssteuer bestehen.</p>
<p>Bei den Kursgewinnen ergeben sich jedoch hier gewaltige Unterschiede. Bei aussch&#252;ttenden Fonds erfolgt die Besteuerung sofort bei der Aussch&#252;ttung, bei thesaurierenden Fonds k&#246;nnen die Ertr&#228;ge zun&#228;chst zur Wiederanlage genutzt werden. Die Besteuerung erfolgt hier erst, wenn diese in den Besitz des Kunden gelangen. Dieses geschieht immer dann, wenn der Anteilseigner die Anteile verkauft oder zur&#252;ckgibt. Bei der langen Haltedauer ergibt sich hier ein gravierender Unterschied.</p>
<p><strong>Fondssparpl&#228;ne:</strong></p>
<p>Hier wird jede einzelne Einzahlung wie eine Einmalzahlung behandelt. Nach dem 31.12.2008 eingezahlte Betr&#228;ge unterliegen somit der neuen Regelung. Es gelten die oben genannten Regelungen f&#252;r Fonds.</p>
<p><strong>Fondgebundene Lebens-/ Rentenprodukte:</strong></p>
<p>Diese Produkte sind quasi der &#8220;Gewinner der Reform&#8221;. Warum? Die Zinsen-/ Dividenden und Kursgewinne, die innerhalb der Laufzeit anfallen verbleiben bis zur Auszahlung oder zum R&#252;ckkauf (K&#252;ndigung) unbesteuert. Das eingezahlte Kapital l&#228;sst sich somit mit Zins- und Zinseszins Effekt &#252;ber die Jahre und Jahrzehnte unvermindert zur Vermehrung nutzen. In der Regel sind die Eink&#252;nfte im Alter geringer als im Erwerbsleben so das sich hier bei (Teil-) Auszahlungen ein weiterer positiver Effekt ergibt.</p>
<p>Betrachten m&#246;chte ich hier die Regelung f&#252;r neue und alle Vertr&#228;ge nach dem 31.12.2004. F&#252;r diese gilt bei Einhaltung der Voraussetzungen (mind. 12 Jahre Laufzeit, Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr) eine Besteuerung nur auf die halben Ertr&#228;ge. Selbst bei einem Spitzensteuersatz von 47,5% schneiden Anleger noch besser ab als bei einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25%+ Soli.</p>
<p>L&#228;sst man sich die Summe nicht als Kapital einmalig sondern als monatliche Rente auszahlen so stellt sich der Effekt noch g&#252;nstiger dar, denn hier wird nur der so genannte Ertragsanteil besteuert.</p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/12-0-Riester-und-Ruerup.html" target="_blank">Riester- und R&#252;rupvertr&#228;ge</a> sind nicht betroffen, denn diese unterliegen nicht der Abgeltungssteuer sondern der <a href="http://www.online-pkv.de/4-0-Altersvorsorge.html" target="_blank">nachgelagerten Besteuerung</a> in der Auszahlungsphase.</p>
<p>Sie sehen, es gibt vielf&#228;ltige Gestaltungsm&#246;glichkeiten um die Besteuerung zu optimieren. Einige Anbieter nutzen den Vorteil des Versicherungsmantels, gestatten aber &#228;hnliche Flexibilit&#228;t wie ein Depot und bieten mehr als 6.000 Fonds zur Auswahl.</p>
<p>Welche Variante f&#252;r Sie in Frage kommt oder die richtige ist ist pauschal nicht zu sagen, lassen Sie sich beraten und ihr individuelles Angebot erstellen. Ich helfe Ihnen gern weiter.</p>
<p>Ihr </p>
<p>Sven Hennig</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Abgeltungssteuer%3A+Fondssparen+oder+Versicherungsl%C3%B6sung%3F++http://bit.ly/1CjSyX" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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