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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; Recht</title>
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		<title>Das Problem mit der Lebensstellung im neuen Beruf und der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung &#8211; BGH IV ZR 8/08</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/das-problem-mit-der-lebensstellung-im-neuen-beruf-und-der-berufsunfaehigkeitsversicherung-bgh-iv-zr-808/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Jun 2010 09:39:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[IV ZR 8/08]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Verweisung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wieder einmal hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden, wieder einmal stritten die Beteiligten um die Frage der Lebensstellung in der Berufsunf&#228;higkeit. Gerade dieser Punkt f&#252;hrt im Leistungsfall der Berufsunf&#228;higkeit immer wieder zu Auseinandersetzungen. In vielen Vertragswerken gibt es schlichtweg keine genaue Definition dar&#252;ber, was &#8220;bisherige Lebensstellung&#8221; eigentlich bedeutet.
In dem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. IV ZR 8/08) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wieder einmal hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden, wieder einmal stritten die Beteiligten um die Frage der Lebensstellung in der Berufsunf&#228;higkeit. Gerade dieser Punkt f&#252;hrt im Leistungsfall der Berufsunf&#228;higkeit immer wieder zu Auseinandersetzungen. In vielen Vertragswerken gibt es schlichtweg keine genaue Definition dar&#252;ber, was &#8220;<strong>bisherige Lebensstellung</strong>&#8221; eigentlich bedeutet.</p>
<p>In dem Urteil des Bundesgerichtshofes (<strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/urteil_bgh_iv_zr___8-08_bu_verweisung.pdf" target="_blank">Az. IV ZR 8/08</a></strong>) aus aus April 2010 erlangte der klagende Versicherungsnehmer einen Teilerfolg. Die Sache wurde an Ursprungsinstanz zur&#252;ck verwiesen und wird nun dort neu &#8220;aufgerollt&#8221;.</p>
<p>In dem Verfahren klagte ein Schreiner, welcher aufgrund einer Atemwegserkrankung berufsunf&#228;hig war und eine Rente bezog. Nachdem dieser nun einen neuen Beruf aus&#252;bte (Au&#223;endienstmitarbeiter im Garten- und Technikbereich) stellte der Versicherer die Rente ein. Dieser vertrat die Auffassung eine bedingungsgem&#228;&#223;e Berufsunf&#228;higkeit best&#252;nde nicht mehr, da auf den neuen Beruf verwiesen werden kann und tat dieses.</p>
<p>Laut Bedingungen kommt dieses in Betracht,<strong> falls die neue T&#228;tigkeit der bisherigen Lebensstellung entspricht</strong>. Hierbei ergibt sich das Problem, was ist &#8220;bisherige Lebensstellung&#8221; und wie stellt man diese fest?</p>
<p><strong>Der Kl&#228;ger argumentiert</strong>: Die <strong>Lebensstellung sei nicht gewahrt</strong>, denn in dem neuen Beruf handelt es sich um <strong>keinen Lehrberuf </strong>und als Schreiner h&#228;tte er Aufstiegschancen zum Meister gehabt. Auch entspr&#228;che das &#8220;Klinken putzen&#8221; in seinem neuen Beruf nicht der Lebensstellung als Schreiner.</p>
<p><strong>Keine generelle Aussage laut BGH:</strong></p>
<blockquote><p>F&#252;r das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass eine <strong>Verweisung nicht bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil der Beruf, auf den der Versicherer den Versicherten verweisen will, kein Ausbildungsberuf ist.</strong> Weder muss sich ein in einem bestimmten Beruf ausgebildeter Versicherter uneingeschr&#228;nkt auf eine T&#228;tigkeit verweisen lassen, die keine Ausbildung erfordert, noch ist dem Versicherer eine solche Verweisung generell verwehrt. Auch in solchen F&#228;llen <strong>bedarf es eines konkreten Vergleichs der Anforderungsprofile</strong> der einander gegen&#252;berzustellenden Berufe und einer konkreten Betrachtung, welche Kenntnisse und F&#228;higkeiten die jeweiligen T&#228;tigkeiten erfordern, welche Verdienstm&#246;glichkeiten und <strong>welche beruflichen Perspektiven</strong> sie bieten und ob danach die neue T&#228;tigkeit die bisherige Lebensstellung des Versicherten zu wahren geeignet ist.</p></blockquote>
<p>G&#228;nzlich ausschlie&#223;en l&#228;sst sich so eine Streitfrage nicht, jedoch zeigen andere Versicherer, das eine solche</p>
<p>Das es auch anders geht zweigt die<strong> folgende Formulierung</strong>. Hier wird die Lebensstellung in den Bedingungen noch genauer definiert.</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2010/06/Bildschirmfoto-2010-06-29-um-11.26.19.png"><img class="size-full wp-image-835  aligncenter" title="BU_Lebensstellung" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2010/06/Bildschirmfoto-2010-06-29-um-11.26.19.png" alt="" width="411" height="128" /></a></p>
<p>In seiner Begr&#252;ndung stellt der BGH weiter klar, dass es zwar grunds&#228;tzlich Sache des Versicherers sei, den Wegfall der Leistungspflicht zu beweisen, aber der Versicherte das Nichtbestehen der Lebensstellung nachweisen muss.</p>
<blockquote><p><strong>Zwar ist es Sache des Versicherers, im Nachpr&#252;fungsverfahren zu beweisen</strong>, dass die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht nicht mehr erf&#252;llt sind (Senatsurteile vom 24. Februar 2010 &#8211; IV ZR 119/09 &#8211; juris Tz. 10; vom 11. Dezember 2002 aaO unter II 3). Will aber &#8211; wie hier &#8211; der <strong>Versicherungsnehmer</strong> geltend machen, die von ihm neu aus-ge&#252;bte T&#228;tigkeit entspreche nicht seiner bisherigen Lebensstellung, <strong>so obliegt es ihm, die konkreten Umst&#228;nde darzulegen</strong>, aus denen sich die fehlende Vergleichbarkeit ergeben soll. Das gilt auch und gerade dann, wenn er sich auf solche Umst&#228;nde st&#252;tzen will, die sich aus der Art und Ausgestaltung der fr&#252;heren T&#228;tigkeit ergeben (Senatsurteil vom 11. Dezember 2002 aaO m.w.N.)</p></blockquote>
<p>Bevor Sie sich also f&#252;r eine Berufsunf&#228;higkeitsversicherung entscheiden, beachten Sie bitte genauestens folgende Punkte:</p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_bu.pdf" target="_blank">Leitfaden zur Berufsunf&#228;higkeit</a></strong> lesen</p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/119-0-Auswahlkriterien-BU.html" target="_blank">Auswahlkriterien</a></strong> bedenken und &#252;berpr&#252;fen</p>
<p>Erst hiermit <strong>schaffen Sie sich ein Grundwissen</strong> um zu erm&#246;glichen sich an einen Berater zu wenden. Dieser wird mit Ihnen gemeinsam ein geeignetes Produkt finden.</p>
<p>Das Urteil finden Sie auf den Seiten des BGH oder im <strong><a href="http://www.online-pkv.de/43-0-Gesetzestexte--Gerichtsurteile.html" target="_blank">Downloadbereich</a></strong>.</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Das+Problem+mit+der+Lebensstellung+im+neuen+Beruf+und+der+Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung+%E2%80%93+BGH+IV...++http://bit.ly/cMUdH4" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Krankenversicherer k&#252;ndigt Vertrag bzw. erkl&#228;rt den R&#252;cktritt</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/krankenversicherer-kuendigt-vertrag-bzw-erklaert-den-ruecktritt/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 10:28:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Anzeigepflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Rücktritt]]></category>

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		<description><![CDATA[In der letzten Zeit h&#228;ufen sich Anfragen von Interessenten, wonach der Versicherer den Vertrag einfach gek&#252;ndigt haben soll. Dabei bezieht sich das Unternehmen auf nicht angegebene Erkrankungen und Beschwerden. In meinem Blogartikel &#8220;Nachfragen des Versicherers bei Rechnungseinreichung&#8221; hatte ich bereits einiges geschrieben. Die Versicherer k&#246;nnen meist erst dann, wenn Rechnungen eingereicht werden, kontrollieren ob die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der letzten Zeit h&#228;ufen sich Anfragen von Interessenten, wonach der Versicherer den Vertrag einfach gek&#252;ndigt haben soll. Dabei bezieht sich das Unternehmen auf nicht angegebene Erkrankungen und Beschwerden. In meinem <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/nachfragen-der-privaten-krankenversicherung-bei-rechnungseinreichung-was-darf-der-versicherer-und-warum-fragt-er-nach/" target="_self">Blogartikel &#8220;Nachfragen des Versicherers bei Rechnungseinreichung&#8221;</a></strong> hatte ich bereits einiges geschrieben. Die Versicherer k&#246;nnen meist erst dann, wenn Rechnungen eingereicht werden, kontrollieren ob die Angaben im Antrag korrekt waren.</p>
<blockquote><p>Warum als machen Versicherer so etwas?</p>
<p>Der Versicherer pr&#252;ft hierbei die so genannte <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/Anzeigepflicht/" target="_blank">vorvertragliche Anzeigepflicht</a></strong>. Hat der Versicherte damals bei der Antragstellung alle Fragen beantwortet und keine Angaben vergessen oder absichtlich weggelassen?</p></blockquote>
<p>Dabei tut der Versicherer zun&#228;chst nur das, <strong>was ihm vertraglich zusteht</strong>. Er kontrolliert die Angaben im Antrag. Sind Erkrankungen nicht angegeben worden, so wird er dieses nutzen um aus dem Vertrag wieder heraus zu kommen- berechtigt im &#220;brigen.</p>
<p>Gestern begegnete mir ein solcher Fall:</p>
<p>Ein Anrufer, bereits seit 2007 bei einem gro&#223;en PKV Unternehmen versichert, reichte nun Rechnungen ein. Der Versicherer hielt eine <strong>Arztanfrage</strong>.</p>
<p>Dieses konnte er auch, da der Kunde <strong>mit Antragstellung eine entsprechende Schweigepflichtentbindung unterschieben</strong> hatte und sich f&#252;r die &#8220;generelle Entbindung&#8221; entschied. Warum dieses jedoch nicht immer sinnvoll ist, erfahren Sie in einem der kommenden Blogbeitr&#228;ge.</p>
<p>Nun kam es in der (dem Kunden bis dato nicht bekannten) Arztauskunft zu einer Reihe von Diagnosen die der Arzt so gar nicht gesagt hatte. Dazu kam auch noch, das im Antrag &#8220;gelegentliche R&#252;ckenschmerzen&#8221; angegeben waren. Diese wurden vom Unternehmen nicht weiter hinterfragt.</p>
<p>Nun stehen aber <strong>Diagnosen wie Hexenschuss, Skoliose und dergleichen im Raum und m&#252;ssen entkr&#228;ftet werden</strong>.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Was Sie tun k&#246;nnen:</span></strong></p>
<p>Sollten Sie in einer solchen Situation sein oder in eine geraten, gilt es zeitnah und koordiniert zu reagieren.</p>
<p>1.) Sprechen Sie umgehend den Arzt an und lassen sich eine <strong>Kopie des Schreibens an die Versicherung aush&#228;ndigen</strong></p>
<p>2.) Besorgen Sie sich die <strong>Ausz&#252;ge aus der Krankenakte</strong> und die Befunde vom Arzt. Dieser <strong><a href="http://www.online-pkv.de/32-0-FAQ-zur-PKV.html#47" target="_blank">muss er aush&#228;ndigen</a></strong>.</p>
<p>3.) Wenden Sie sich schnellstens an einen qualifizierten Berater/ Makler oder einen Rechtsanwalt mit der Spezialisierung auf Krankenversicherungsrecht</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Krankenversicherer+k%C3%BCndigt+Vertrag+bzw.+erkl%C3%A4rt+den+R%C3%BCcktritt++http://bit.ly/aQ802k" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kassenbeitr&#228;ge auf Privatrenten, das Urteil des BSG 12 KR 28/08 R</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/kassenbeitraege-auf-privatrenten-das-urteil-des-bsg-12-kr-2808-r/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 08:25:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[B12 KR 28/08 R]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[BSG]]></category>
		<category><![CDATA[freiwillig Versicherte]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rentner]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil BSG]]></category>

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		<description><![CDATA[Entscheidender Unterschied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Art der Beitragsberechnung.
W&#228;hrend in der GKV die Beitr&#228;ge nach dem Einkommen/ der so genannten wirtschaftlichen Leistungsf&#228;higkeit berechnet werden, passiert dieses in der PKV nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den gew&#252;nschten Tarifleistungen.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse wird weiterhin unterschieden, wie diese Versicherung besteht. Bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Entscheidender Unterschied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Art der <strong>Beitragsberechnung</strong>.</p>
<p>W&#228;hrend in der <strong>GKV</strong> die Beitr&#228;ge <strong>nach dem Einkommen</strong>/ der so genannten wirtschaftlichen Leistungsf&#228;higkeit berechnet werden, passiert dieses in der <strong>PKV</strong> nach dem <strong>Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den gew&#252;nschten Tarifleistungen</strong>.</p>
<p>Bei der gesetzlichen Krankenkasse wird weiterhin unterschieden, wie diese Versicherung besteht. Bei <strong>Pflichtmitgliedern</strong> wird bei Rentnern zur Berechnungsgrundlage die gesetzliche Rente zu Grunde gelegt und darauf der Beitragssatz der GKV berechnet.</p>
<p><strong>Anders bei freiwillig Versicherte</strong>n, denn hier werden auch weitere Eink&#252;nfte herangezogen. Einen solchen Fall hatte das Bundessozialgericht zu entscheiden. Mit der Entscheidung unter dem Aktenzeichen B 12 KT 28/08 R war ein Fall eines Rentners zu entscheiden, der aus einer privaten Rentenversicherung eine Kapitalauszahlung bekam.</p>
<p>Die gesetzliche Kasse (hier: AOK) hatte <strong>auf diese Kapitalzahlung Beitr&#228;ge berechnet </strong>indem Sie eine Aufteilung auf 120 Monate vornahm. Dieses f&#252;hrte nun, bei einer <strong>Auszahlung von 16.622 EUR</strong> zu zus&#228;tzlichen <strong>Beitr&#228;gen</strong> in der GKV von <strong>2.327 EUR</strong> (in den 120 Monaten).</p>
<blockquote><p>B 12 KR 28/08 R</p>
<p>SG Mannheim &#8211; S 4 KR 3634/07</p>
<p>LSG Baden-W&#252;rttemberg &#8211; L 11 KR 2896/08</p>
<p>In diesem Rechtsstreit war streitig, wie der <strong>Betrag einer kapitalisierten privatrechtlichen Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung bei freiwillig Versicherten beitragspflichtig ist</strong>.</p>
<p>Die <strong>Revision des Kl&#228;gers ist erfolglos geblieben</strong>. Die aufgrund eines vom Kl&#228;ger abgeschlossenen privatrechtlichen Versicherungsvertrages ausgezahlte Leistung ist<strong> nach der Satzung der Beklagten eine beitragspflichtige Einnahme</strong>. Sie ist nach ausdr&#252;cklicher Anordnung der Satzung, weil sie als einmalige Leistung ausgezahlt wurde, monatlich mit 1/120 des Betrages als beitragspflichtige Einnahme zu ber&#252;cksichtigen. Die Satzung verst&#246;&#223;t nicht gegen h&#246;herrangiges Recht. Der Senat hat schon entschieden, dass privatrechtliche Renten in der gesetzlichen Krankenversicherung bei freiwillig Versicherten als beitragspflichtige Einnahmen ber&#252;cksichtigt werden k&#246;nnen. Soweit die Satzung hier die kapitalisierte Rente mit 1/120 des Zahlbetrages im Monat als beitragspflichtige Einnahme heranzieht, h&#228;lt sich dies auch im Rahmen der gesetzlichen Erm&#228;chtigung.</p>
<p>Quelle: <a href="http://gesetzesportal.de/">gesetzesportal.de/</a> juris</p></blockquote>
<p>Hierbei zeigt sich deutlich, welche Beitr&#228;ge schon bei kleinen Betr&#228;gen anfallen k&#246;nnen. Bei einer privaten Altersvorsorge in Form einer Rentenversicherung k&#246;nnen schnell auch 6stellige Betr&#228;ge zur Auszahlung kommen. Bei einer angenommenen Auszahlung von 100.000 EUR (was bei einem fr&#252;hen Vertragsbeginn nicht selten ist) sprechen wir hier von <strong>14.000 EUR oder 116 EUR monatlichem Zusatzbeitrag in der GKV</strong>.</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Kassenbeitr%C3%A4ge+auf+Privatrenten%2C+das+Urteil+des+BSG+12+KR+28%2F08+R++http://bit.ly/d1vyMp" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Verschwiegen, Vergessen oder falsch zugeordnet? Das Urteil des OLG Frankfurt 3 U 286/07 zum R&#252;cktritt einer Berufsunf&#228;higkeitsversicherung</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/verschwiegen-vergessen-oder-falsch-zugeordnet-das-urteil-des-olg-frankfurt-3-u-28607-zum-ruecktritt-einer-berufsunfaehigkeitsversicherung/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/verschwiegen-vergessen-oder-falsch-zugeordnet-das-urteil-des-olg-frankfurt-3-u-28607-zum-ruecktritt-einer-berufsunfaehigkeitsversicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 20 Jan 2010 12:23:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[3U 286/07]]></category>
		<category><![CDATA[Anfechtung]]></category>
		<category><![CDATA[BU]]></category>
		<category><![CDATA[OLG FFM]]></category>
		<category><![CDATA[Rücktritt]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein interessantes Urteil zur Berufsunf&#228;higkeitsversicherung hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Urteil 3 U 286/07 gef&#228;llt. Dabei hatte sich das OLG mit der Frage zu besch&#228;ftigen, ob eine angegebene Neurodermitis gleichzeitig ein (daraus m&#246;glicherweise resultierendes) allergisches Asthma enth&#228;lt oder ob dieses als separat anzuzeigende Krankheit zu werten ist.
Eine Versicherungsnehmerin beantragte im Jahre 2003 eine Risikolebensversicherung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein interessantes Urteil zur Berufsunf&#228;higkeitsversicherung hat das <strong>Oberlandesgericht Frankfurt</strong> mit seinem <strong>Urteil 3 U 286/07</strong> gef&#228;llt. Dabei hatte sich das OLG mit der Frage zu besch&#228;ftigen, ob eine angegebene Neurodermitis gleichzeitig ein (daraus m&#246;glicherweise resultierendes) allergisches Asthma enth&#228;lt oder ob dieses als <strong>separat anzuzeigende Krankheit zu werten ist</strong>.</p>
<p>Eine Versicherungsnehmerin beantragte im Jahre 2003 eine Risikolebensversicherung mit integrierter <strong>Berufsunf&#228;higkeitszusatzversicherung</strong> (BUZ). Bei dieser gab Sie unter anderem an, sie leide<em> seit Geburt an Neurodermitis</em>, beantwortete aber die Frage nach Stoffwechselerkrankungen und Erkrankungen der Atmungsorgane mit “nein”.</p>
<p>Eine angebotene <strong>Klausel</strong> “Auschlu&#223; der Neurodermitis und Folgen” <strong>akzeptierte</strong> die Kundin und ging (so das Gericht) sodann auch von einem Ausschlu&#223; des allergischen Asthmas aus. Dieses belegte Sie durch einen Auszug des Online-Lexikons Wikipedia. Dort waren Allergische Beschwerden und Asthma als Folgen angegeben. (s.u.)</p>
<p>In der Urteilsbegr&#252;ndung f&#252;hen die Richter aus:</p>
<blockquote><p>Es ist <strong>zutreffend</strong>, dass die Kl&#228;gerin die bei ihr vorhandene Asthma-Erkrankung unter der Frage nach Erkrankungen der Atmungsorgane (1.1) <strong>nicht</strong> angegeben hat. <strong>Ihre Auffassung, diese Asthma-Erkrankung sei eine Folge ihrer Neurodermitis-Erkrankung</strong> wird indessen durch den von der Beklagten vorgelegten Wikipedia-Auszug zur Neurodermitis (Bl. 207-210 d.A.) <strong>gest&#252;tzt</strong>. Dort hei&#223;t es auf S. 2 unter der &#220;berschrift &#8221;<strong>Symptome</strong> und <strong>Beschwerden</strong>&#8220;:</p>
<p>&#8220;Neben den Hauterscheinungen sind Heuschnupfen oder Asthma bei Patienten mit atopischen Ekzemen in einigen F&#228;llen ebenfalls vorhanden.&#8221;</p>
<p>Auf S. 3 hei&#223;t es unter der &#220;berschrift &#8220;<strong>Allergien</strong>&#8220;:</p>
<p>&#8220;Ein Gro&#223;teil der Patienten mit Neurodermitis leiden zus&#228;tzlich unter Allergien. … Neurodermitis f&#252;r sich betrachtet wird von der wissenschaftlichen Medizin zwar von den Allergien abgegrenzt, weist aber z.T. &#228;hnliche Symptome wie g&#228;ngige Allergien auf. Die Haut eines Neurodermitikers ist sehr empfindlich gegen&#252;ber &#228;u&#223;eren Einfl&#252;ssen. …&#8221;</p>
<p>Auf Seite 4 hei&#223;t es unter der &#220;berschrift &#8220;<strong>Ursache</strong>&#8220;:</p>
<p>&#8220;Bei einem Teil der Betroffenen konnte auch ein Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Neurodermitis und einer Nahrungsmittel- oder Tierhaarallergie beobachtet werden. Deutliche Hinweise bestehen auch auf eine Miteinbeziehung des vegetativen Nervensystems (welches die nicht bewusst steuerbaren Funktionen wie Verdauung, Herzschlag usw. reguliert). Dieser Aspekt erkl&#228;rt u.a., warum Betroffene bei Stress zu Ausschlagssch&#252;ben oder Verdauungsproblemen neigen.“</p></blockquote>
<p>In seiner <strong>Urteilsbegr&#252;ndung</strong> st&#252;tzt das <strong>Oberlandesgericht</strong> die Argumentation der Kundin und <strong>verwirft die Vorentscheidung</strong> des Landgerichtes. <strong>Somit wird die beklagte Versicherungsgesellschaft zur Zahlung der versicherten Berufsunf&#228;higkeitsrente wegen Brustkrebs verurteilt und kann sich nicht auf den R&#252;cktritt und die Anfechtung berufen.</strong></p>
<p>Insbesondere sehen die Richter hier <strong>auch</strong> eine <strong>Pflicht bei dem Unternehmen</strong>. Auch wenn die Zuordnung der Angaben im Antrag falsch war, <strong>h&#228;tte das Unternehmen eine Nachfrage halten k&#246;nnen</strong> und/ oder weitere Angaben einfordern. Das der Versicherer dieses unterlie&#223; ist nicht der Kundin zuzurechnen.</p>
<p>Das Urteil k&#246;nnen Sie im Downloadbereich meiner Seite <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/urteil_olg_ffm_3u_286-07.pdf" target="_blank">unter dem Bereich Urteile nachlesen</a></strong>.</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Verschwiegen%2C+Vergessen+oder+falsch+zugeordnet%3F+Das+Urteil+des+OLG+Frankfurt+3+U+286%2F07+zum+R%C3%BCcktri...++http://bit.ly/6P5o5m" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>GKV: Teures H&#246;rger&#228;t trotz Festbetragsregelung BSG Urteil B3KR 20/08 R</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Jan 2010 09:35:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsabwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[BGS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundessozialgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Hörgerät]]></category>
		<category><![CDATA[Securvita]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[In der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bestehen f&#252;r bestimmte Versorgungsformen so genannte Festbetragsregelungen. Diese begrenzen die erstattungsf&#228;higen Kosten auf einen bestimmten Festbetrag.
Dieses sollte lt. Auffassung der Securvita BKK nun auch bei einem Schwerh&#246;rigen gelten. Dieser, seit Geburt schwerh&#246;rige Versicherte beantragte die Kosten&#252;bernahme f&#252;r ein ensprechendes digitales H&#246;rger&#228;t.
&#220;ber mehrere Instanzen musste der Versicherte prozessieren, da hier zun&#228;chst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der <strong>gesetzlichen Krankenkasse (GKV)</strong> bestehen f&#252;r bestimmte Versorgungsformen so genannte <strong>Festbetragsregelungen</strong>. Diese <strong>begrenzen</strong> die erstattungsf&#228;higen Kosten auf einen bestimmten Festbetrag.</p>
<p>Dieses sollte lt. Auffassung der <strong>Securvita BKK</strong> nun auch bei einem Schwerh&#246;rigen gelten. Dieser, seit Geburt schwerh&#246;rige Versicherte beantragte die Kosten&#252;bernahme f&#252;r ein ensprechendes <strong>digitales H&#246;rger&#228;t</strong>.</p>
<p>&#220;ber mehrere Instanzen musste der Versicherte prozessieren, da hier zun&#228;chst eine Ablehnung seitens der Securvita BKK erfolgte. Diese wollte die Kosten von 4.000 EUR nur zu einem Viertel (im Rahmen des Festbetrages) &#252;bernehmen.</p>
<p>Das <strong>Bundessozialgericht</strong> hob diese Entscheidung durch sein Urteil B 3 KR 20/08 R vom 17. 12. 2009 nun auf und<strong> verurteilte die Krankenkasse zu der vollen Erstattung des H&#246;rger&#228;tes</strong>.</p>
<p>Nach Auffassung der Richter m&#252;ssen die Krankenkassen dem Versicherten ein H&#246;rger&#228;t bezahlen, welches nach heutigem wissenschaftlichen Stand die <strong>bestm&#246;gliche Angleichung an das H&#246;rverm&#246;gen Gesunder</strong> bietet.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Und wie ist dieses nun in der Privaten Krankenversicherung?</span></strong></p>
<p>Hier ist die <strong>Leistung in den Versicherungs-/ Tarifbedingungen geregelt</strong>. Auch hier gilt grunds&#228;tzlich die medizinische Notwendigkeit. Weiterhin k&#246;nnen hier insbesondere bei &#8220;billigen&#8221; Tarifen H&#246;chstgrenzen oder sonstige Einschr&#228;nkungen vorhanden sein. Daher kann es hier durchaus zul&#228;ssig sein, von den 4.000 EUR eben nur 1.000 EUR erstattet zu bekommen.</p>
<p>Bei der Auswahl der Tarife achten Sie daher auf umfassende Hilfsmittelkataloge oder offene Formulierungen. Mehr zu den<strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank"> Auswahlkriterien einer geeigneten PKV finden Sie hier</a></strong>.</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++GKV%3A+Teures+H%C3%B6rger%C3%A4t+trotz+Festbetragsregelung+BSG+Urteil+B3KR+20%2F08+R++http://bit.ly/82FaxD" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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