Archiv für die Kategorie ‘Allgemein’

05.
Juli '11

SteuerIdentnummer – warum will meine Private Krankenversicherung (Pkv) die haben?


In den letzten Beratungen häuften sich Fragen nach der SteuerIdentNummer. “Muss der Versicherer meiner Privaten Krankenversicherung die bekommen?” oder “was will der denn damit, ging dich bisher auch ohne” waren solche Fragen und Aussagen. Daher erkläre ich ihnen hierzu einige Hintergründe, die zum besseren Verständnis beitragen (sollen).

Was ist das überhaupt, diese Steueridentifikationsnummer?

Es handelt sich um eine lebenslange und persönliche Steuernummer. Diese wird jedem Bundesbürger zugeteilt und ersetzt in der Zukunft viele verschiedene Nummern, so auch die Einkommensteuernummer.

Erhalten haben Sie diese bereits vor längerer Zeit vom Bundesamt für Steuern aus Bonn.

Was kann ich tun, falls ich diese nicht (mehr) finde?

Neben dem damaligen Brief können Sie diese Identifikationsnummer auch der Lohnsteuerkarte, der Lohnsteuerbescheinigung 2010 oder dem Einkommensteuerbescheid entnehmen. Wer diese gar nicht mehr “auftreiben” kann, fordert diese unter folgenden Adresse bitte neu an.

Bundesamt für Steuern
Referat St II 3
53221 Bonn

Auch im Internet ist dieses unter www.bzst.de möglich. Alles was Sie brauchen ist Ihr Name, das Geburtsdatum und ihre Anschrift. Onlineformular zur Anforderung der SteuerID. Fragen dazu können Sie auch unter Telefon (0228) 4 06 1240 stellen.

Was hat nun die Private Krankenversicherung mit der Steuer zu tun?

Durch das Bürgerentlastungsgesetz ist der Beitrag zur Privaten Krankenversicherung (teilweise) steuerlich anrechenbar und führt zu einer verminderten Steuerbelastung. Dazu stellt der Versicherer nicht mehr nur eine Arbeitgeberbescheinigung aus, sondern eine weitere über den steuerlich relevanten Beitragsanteil. Damit aber diese Beträge zukünftig einfacher übermittelt werden und verarbeitet werden können, findet eine zentrale Erfassung statt. Auf diese Daten sollen auch die Arbeitgeber zukünftig Zugriff bekommen, das erleichtert die Lohnabrechnung.

Gebe ich diese nicht an, hat das Auswirkungen auf meinen Vertrag oder verliere ich gar meinen Versicherungsschutz?

Nein. Mit den vertraglichen Leistungen aus Ihrer Versicherung hat die Steuernummer nichts zu tun. Diese bleiben natürlich in vollem Umfang bestehen. Jedoch ist es dennoch sinnvoll diese anzugeben. Bei Nichtangabe werden pauschal 1.900 EUR jährliche Aufwendungen als maximale Summe berechnet. Alle anderen Kosten müssen und können dann später in der Einkomensteuererklärung geltend gemacht werden.

Wie teile ich meinem Versicherer die Nummer mit?

Meist haben die Unternehmen dazu Vordrucke und senden Ihnen diese gern zu. Alternativ können Sie auch formlos an den Versicherer schreiben und ihm die Nummer übermitteln. Dazu sollten Sie gleichzeitig in die Datenübermittlung einwilligen, sonst kann das Unternehmen nicht viel damit anfangen. Ein Mustertext finden Sie unten:

Erklärung im Rahmen des Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)

Hiermit willige(n) ich/wir ein, dass die zur Ermittlung der steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge bestimmten personenbezogenen Daten (Namen, Vertragsdaten, Steueridentifikationsnummer, geleistete Beiträge und ggf. Informationen zu erstatteten Beiträgen) den Finanzbehörden übermittelt werden. Sofern die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) nachstehend nicht eingetragen oder nicht zutreffend ist, umfasst die vorstehende Einwilligung ebenfalls die Einwilligung in die Abfrage der Steuer-ID auf elektronischem Wege beim Bundeszentralamt für Finanzen oder einem anderen Unternehmen der Deutscher Ring Gruppe.

Wenn Sie sich also etwas “Papierkram” ersparen möchten, so teilen Sie Ihrem Berater oder Versicherer einfach die entsprechende Steuernummer mit, falls nicht schon mit Abgabe des Antrages geschehen.

Weitere Beiträge zum Thema PKV & Steuern:

Höhere Lohnsteuer nach PKV Wechsel?

Die Krankenversicherungsbeiträge werden steuerlich absetzbar – ab 2010

26.
Mai '11

Der Bauchladen – Versicherungsmakler sollen auch Strom- und Gastarife vergleichen


Über einigen Unsinn im recht undurchsichtigen Markt der unterschiedlichen Makler, Vertreter und Vermittler hatte ich in der Vergangenheit bereits geschrieben. Da ging es um Adress-/ Leadhändler, vermeintlich billige Angebote und die tollsten Tests und Rechner.

Doch manchmal frage ich mich auch nach über 16 Jahren in dieser Branche noch, ob es nicht mit dem Unsinn endlich einmal ein Ende hat. Und während ich noch darüber nachdenke macht es “bing” und ich erhalte folgende Mail (auszugsweise)

Energiemakler24 – ein neues, bundesweit einmaliges Vertriebssystem exklusiv für Versicherungsmakler und Finanzberater – ist gestartet. Energiemakler24 bietet Versicherungsmaklern ab sofort die Möglichkeit, mit dem Angebot von Strom- und Gastarifvergleichen ihr Produkt- und Beratungsportfolio zu ergänzen und sich ein lukratives Zusatzgeschäft zu sichern. Makler können für ihre Kunden mehr als 1.000 Strom- und Gasanbieter vergleichen und bei jedem Anbieterwechsel kräftig mitverdienen – und das bei minimalem Zeitaufwand.

Weiterhin schreibt man mir, als Moderator einer Gruppe für Versicherungsmakler bei XING:

Die Teilnahme ist zu jeden Zeitpunkt kostenlos und unverbindlich. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie dieses Thema in Ihrer Gruppe platzieren würden und Ihren Kollegen so helfen, vom boomenden Markt des Strom- und Gasanbieterwechsels zu profitieren.

Erst dachte ich, es wäre ein Scherz. Vielleicht hat man mich auch einfach nur verwechselt oder so etwas? Aber nein, es war ernst gemeint und da sieht man einmal wieder, was die weitverbreitete Meinung zu sein scheint.

“Der Versicherungsmakler braucht bestimmt noch Geld.”

“Der Versicherungsmakler hat ja eh Kontakte, die können wir ja mal schnell für uns nutzen.”

Was glaubt so ein Anbieter eigentlich mit wem er spricht? Die Unterschiede zwischen Maklern, Vertretern, Beratern oder Mehrfachagenten sind schon schwer zu verstehen, das gebe ich durchaus zu. Aber alle vermitteln VERSICHERUNGEN bzw. beraten in diesem Bereich.

Die Kundendaten für solche Art von Werbung (denn nichts anderes wäre das dann ja) zu verwenden halte ich nicht nur für bedenklich, sondern frage mich wie dieses mit dem Maklerauftrag, dem Mandat und dem Datenschutz zu vereinbaren wäre, Ganz abgesehen von dem Bild was der “Kollege” von sich abgibt.

Nebenbei wären vielleicht auch noch Heizdecken zu verkaufen, Kosmetik- oder sonstige Artikel- eben alles wo noch ein paar Cent zu verdienen sind.

Schon bei ein, zwei Sparten ist der Berater völlig ausgelastet. Spezialisiert sich dieser zum Beispiel auf die Sach- und Gewerbekunden, die Private Krankenversicherung und die Absicherung der Arbeitskraft oder Investmentanlagen, so geht “nebenbei” fast nichts anderes mehr. So komplex und so oft ändern sich die Produkte, der Markt und die Bedingungen, da ist lernen, weiterbilden und umsetzen ausreichend.

Aber es gibt ja noch diese Provision… Sicher finden sich “Kollegen”, die das nutzen und der Meinung sind “das lasse ich mir doch nicht entgehen”. Schauen Sie mal auf die Website des Anbieters, da heißt es:

Provisionen

Für jeden Strom-, Ökostrom- oder Gasantrag erhält der Vertriebspartner eine Provision in Höhe von derzeit 20,00 Euro netto. Wenn Sie einen Vertriebspartner geworben haben, verdienen Sie zusätzlich mit. Für jeden Strom-, Ökostrom- oder Gasantrag, der über Ihren geworbenen Vertriebspartner erfolgte, erhalten Sie eine Provision in Höhe von 1,00 Euro netto.

Wie sehen Sie das?

Bauchladen oder Spezialist?

Würden Sie auch den Strom noch beim Berater kaufen oder ist Ihnen das vielleicht schon passiert?

Wie haben Sie reagiert?

23.
Mai '11

Wie finde ich den passenden Makler, Berater, Vertreter und woran erkenne ich diesen?


Das Thema der Privaten Krankenversicherung (PKV) oder auch der Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit ist schon von Natur aus kompliziert genug. Da gilt es sich Gedanken zu machen, was man denn als Versicherungsschutz braucht, welche Folgen Krankheiten haben können und was man sich wie noch “gerade so” selbst leisten kann.

Ja, es gibt sicher interessanteres, also sich vorzustellen man bekomme einen Herzinfarkt, hat einen schweren Unfall oder wird dauerhaft krank. Dazu kommen Fragen wie Familienplanung, berufliche Zukunft und zig andere Fragen.

Und all das… ja all das ist noch soooo weit weg, am besten es passiert nie, man bleibt immer gesund. Aber wozu brauche ich dann eine Krankenversicherung? Gut das es noch die Beitragsrückerstattung gibt. Bis zu 6 Monatsbeiträge versprechen einige Anbieter. Das klingt toll, oder?

Und dann merkt man irgendwann, meist sehr schnell. Ich schaff’ das nicht alleine und brauch dringend einen Berater. Und da gehen spätestens die “Probleme” los.

Versicherungsvertreter, -berater oder Makler - die Unterschiede sind meistens nicht klar und werden auch so nicht wahrgenommen. Für die meisten Kunden ist es doch immer gleich. Der “Versicherungsfuzi” will mir doch nur was verkaufen und lebt vom Verkauf. Doch worin unterscheiden sich denn die Beratertypen?

Der Versicherungsvertreter

Am häufigsten in der Branche vorzufinden ist dieser Typ von Berater. Er ist bei einem Versicherer angestellt oder Handelsvertreter gem. §84 Handelsgesetzbuch (HGB) und vermittelt auch nur für dieses Unternehmen Verträge. Andere Unternehmen darf er nicht anbieten, auch nicht vermitteln. Würde er dieses tun, so verstieße er gegen seinen Vertrag mit dem Unternehmen.

Vorteile:

Der Berater sollte kennt seine Produkte genau. Durch die begrenzte Anzahl der Tarife sollte der Vertreter alle Fragen zum Produkt und den passenden Bedingungen beantworten können.

Nachteile:

Er kann dem Kunden eben nur die Produkte des eigenen Unternehmens anbieten. Da dieser Vertreter Provision bekommt, werden oft nur die guten Seiten eines Produktes gezeigt und hervorgehoben, klar- denn er möchte muss ja was verkaufen. Rechtlich gesehen steht der Versicherungsvertreter auf der Seite des Versicherers (siehe auch §84 HGB)

Vorurteile:

Viele glauben, der Vertreter kann im Schaden-/ Leistungsfall bestimmt “was drehen”. Er hat im eigenen Unternehmen ja gute Kontakte und oftmals sitzt dieser auch direkt vor Ort. So glaubt der Kunde (oder es wird ihm so verkauft) das es alles viel besser, schneller und einfacher geht. Leider ist dieses ein Trugschluss. Gerade in den Bereichen der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Berufsunfähigkeit (BU) werden die Leistungsfälle weder vom Vertreter noch von einem anderen Makler oder Berater beeinflusst. Es gibt eindeutige Bedingungen und die Abrechnung erfolgt zentral bei dem Versicherer. Daher ist es auch völlig egal, ob der Berater bei Ihnen um die Ecke sitzt, oder per Telefon, Mail oder Internet für Sie erreichbar ist- allein das ist wichtig.

Der Versicherungsberater

Anders als der Vertreter und auch der Makler darf dieser keine Vergütung (Provision oder Courtage) vom Versicherer bekommen. Bezahlt wird dieser (erfolgsunabhängig) vom Kunden. Dabei sind pauschale Beratungshonorare oder Stundensätze möglich.

Vorteile:

Es ist sollte kein Verkaufsdruck vorhanden. Der Berater wird durch ein Honorar bezahlt, welches individuell vereinbart werden kann. Dabei werden dann so genannte Nettotarife genutzt, bzw. können genutzt werden. Diese enthalten in Ihrer Kalkulation keine Courtage oder Provision, was sie teilweise etwas günstiger macht. Rechtlich gesehen, steht der Berater auf der Seite des Kunden.

Nachteile:

Nicht in allen Sparten und Produkten existieren NettoTarife. Gerade in der Privaten Krankenversicherung sind solche Tarife sehr rar. Gerade hier bedeutet ein Honorar an den Berater somit eine Doppelzahlung. Der Berater bekommt dieses Honorar zwar nicht, jedoch ist es kalkuliert und bleibt somit als “Gewinn” bei dem Versicherer. Sie zahlen also für etwas, was Sie nicht in Anspruch nehmen und bekommen dadurch keine geringere Prämie oder sonstige Erstattung.

Vorurteile:

Das klassische Vorurteil, “da bekomme ich ja eine neutrale Beratung, denn der Berater muss ja nichts verkaufen“. Das ist nur zum Teil richtig. Der Berater “verkauft Ihnen seine Beratungsdienstleistung“, also ein Stunden- oder Pauschalhonorar. Dieses allein macht die Beratung aber nicht besser als bei einem Vertreter oder Makler. Gerade bei Versicherungsberatern sollten Sie auf die Spezialisierung achten. Gerade auch diese können nicht alle Sparten gleich gut abdecken. Was nützt eine Beratung gegen Honorar, wenn der Berater nicht oder nicht ausreichend auskennt?

Der Versicherungsmakler

Vorteile:

Der Versicherungsmakler steht rechtlich auf der Seite des Kunden und ist nur diesem verpflichtet. Er ist “Sachwalter” des Kunden und muss sich für diesen einsetzen, notfalls auch gegen den Versicherer. Der Makler wählt aus den Tarifen und Angeboten des Marktes den passenden Schutz für seinen Kunden aus und besorgt diesen bei dem entsprechend passenden Unternehmen. Er ist nicht an ein Unternehmen gebunden.

Nachteile:

Was nützt es, aus “den Tarifen des Marktes” auswählen zu können, wenn der Makler nicht weiss was es gibt. Auch ein Makler ist nicht per se gut oder schlecht. Entscheidend ist hier die Qualifikation, Erfahrung und Marktkenntnis. Auch ein Makler kann nicht alle Gebiete abdecken. Achten Sie daher auf eine ausreichende SPEZIALISIERUNG und hinterfragen Sie ruhig, wie oft, wie lange und warum genau der Makler das tut, was er tut.

Vorurteile:

Am häufigsten ist die Aussage: “Der Makler vermittelt mir doch auch nur das, wo er die meiste Courtage bekommt.” Wenn Sie dieses Gefühl bei “ihrem” Makler haben, wechseln Sie ihn, am besten schnell. Dieses ist keine Basis für eine langfristige Zusammenarbeit. Der Makler sollte ihnen aufzeigen, welche Vor- und Nachteile bestimmte Tarife und Angebote haben und dann mit Ihnen gemeinsam entscheiden, was auf Ihren Bedarf passt. Tut er dieses, so werden Sie schnell sehen, das die Courtage die er bekommt nicht im Vordergrund steht, denn Sie gemeinsam finden den passenden Tarif.

Fazit:

Wie in jeder Branche gibt es auch, oder besonders in der Finanz- und Versicherungsbranche viele schwarze Schafe. Viele Berater (vollkommen egal welcher Typ) sehen beim Kunden oftmals die Dollarzeichen und verkaufen was das Zeug hält. Das hat in den letzten Jahren zu dem teilweise schlechten Ruf der Branche geführt. Damit Ihnen das nicht passiert, hinterfragen Sie die Empfehlungen, beurteilen Sie selbst die Tarife, Bedingungen und Angebote soweit Sie dieses können. Fragen Sie alles, was Ihnen unklar ist und trennen Sie sich von dem Berater, wenn Sie das Gefühl haben, nicht zusammen zu passen.

Gerade bei persönlichen Bekannten, Verwandten und Freunden die in der Branche sind ist es oft schwer “nein” zu sagen. Oftmals kommen dann Aussagen wie “wir kennen uns doch schon so lange, ich würde Dir das nie anbieten wenn es schlecht wäre”. Gerade auch große Vertriebe bauen auf diesen Vertrauensvorschuss und wissen genau um diesen Umstand. Vergessen Sie so etwas schnell wieder und holen sich in jedem Fall eine 2. Meinung ein. Danach können Sie ja, wenn gewünscht, die Kontakte des Bekannten, Freundes, Verwandten nutzen und auch dort Angebote einholen. Es sollte auch hier der gleiche “Maßstab” wie an jeden anderen Berater gelten.

17.
Mai '11

AXA mit Beitragsgarantie bis 2013


Dieses Jahr überbieten sich die Gesellschaften wohl wieder mit der Information, wer denn wohl am schnellsten und am längsten seine Beiträge garantieren will. Dabei ist der Begriff der Beitragsgarantie bis 2013 eigentlich falsch. Garantiert wird nämlich, das bis Ende 2012 keine Anpassung kommt.

Leider fallen immer wieder Kunden und Vermittler auf solche Maschen rein. Es ist unsinnig zu glauben, nur weil es eine Beitragsgarantie bis 2013 gibt, ist ein Tarif gut oder eine Gesellschaft besonders solide. Den Anfang machte die Barmenia, hier im Blogbeitrag zur Barmenia easyflex-plus Serie können Sie das nochmals nachlesen.

Gestern schrieb ich über die Beitragsgarantie der ARAG, heute folgt nun die AXA Krankenversicherung.

Folgende Tarife werden nicht angepasst (M= Männer, F= Frauen, K = Kinder und Jugendliche, Quelle: GewaComp)

Tarif EL Bonus-N für alle Versicherten

Tarife VITAL 600-N und 900-N für alle Versicherten

Tarif VITAL 300-N für Frauen und Kinder

Tarif EL-N (Elementar) für Frauen und Kinder

Tarife ZPro-N, 541-N und VITAL- Z für alle Versicherten

Tarif Vision 1-1500

Tarif 541-N für alle Versicherten

BEAMTEN- Tarife VisionB-N für Männer und Frauen

BEAMTEN- Tarife BW2-N für Männer und Frauen

ÄRZTE- Tarife VA 100-2-N

Bei allen anderen Tarifen ist die Anpassungshöhe noch nicht klar und wird vorr. nicht vor Herbst 2011 bekannt sein. Weitere Informationen zu Beitragsanpassungen finden Sie wie gehabt in der Kategorie Beitragsanpassungen und Beitragsgarantien (BAP) hier im Blog. Zum Vergleich schauen Sie sich doch einmal die teilweise sehr deutlichen Beitragsanpassungen der AXA zum 01. 01. 2011 an.

Entscheidend sind aber nicht Garantien oder Anpassungen. Entscheidend ist, dass Sie Bedingungen und der Leistungsumfang des Tarifs zu den eigenen Bedürfnissen passt. Ein stabiler Tarif ohne Leistungen bringt ebenso wenig, wie ein leistungsstarker mit unbezahlbaren Anpassungen. Hilfestellungen finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Kriterienfragebogen zur Priv. Krankenvers. (ausfüllbar)

Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass ein Tarif den Sie bereits abgeschlossen haben entscheidende Lücken hat, oder nicht zu Ihnen passt, so stehen Ihnen die Tarifwechselrechte innerhalb der Gesellschaften nach §204 VVG oder ein Wechsel der Gesellschaft offen. Dabei bedenken Sie bitte, wird Ihr Tarif nicht erhöht, gilt das normale Kündigungsrecht von 3 Monaten, vorbehaltlich einer Mindestvertragslaufzeit.

22.
April '11

Frohe Ostern


Heute nur ein ganz kurzer Beitrag und so gar nichts zum fachlichem Thema.

Ich wünsche Ihnen ein paar schöne und ruhige Osterfeiertage im Kreise derer, die sie gern um sich haben möchten.

Genießen Sie die freie Zeit und entspannen Sie an diesem schönen, sonnigen und langen Wochenende.

20110422-034638.jpg