So kurz vor dem Jahresende werden die Werbebriefe und Anrufe mehr.
“Sie müssen noch die betriebliche Altersvorsorge nutzen.” und “das bringt ihnen eine saftige Steuerersparnis”.
Das sind Aussagen, die hören viele Angestellte immer öfter, je näher das Jahresende rückt. Ein wichtiger Punkt wird aber dabei oftmals vergessen. Die Gefahr wieder in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück zu müssen und das als Pflichtmitglied- ohne Wahl.
Die Vorteile einer Direktversicherung sind sicher unumstritten. Da werden Sozialversicherungsbeiträge gespart, Steuervorteile generiert und eine Altersvorsorge aufgebaut. Leider “vergessen” Berater Verkäufer oftmals einen entscheidenden Nachteil.
Durch den Abschluss einer Direktversicherung vermindert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Das führt aber ggf. auch dazu, dass die Jahresarbeitentgeldgrenze (JAEG)vielleicht unterschritten wird.
Für die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bzw. einer Privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein Überschreiten der Grenze nötig. Dabei ist es nicht nur so, dass die laufende Grenze des Jahres überschritten werden muss, auch die Grenze für das Folgejahr muss überschritten werden, damit keine Versicherungspflicht eintritt.
Zur Verdeutlichung hier ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer verdient 52.000 EUR Jahresbruttoeinkommen. Dieser ist mit einer Prämie von 500 EUR (gesamt inkl. 30 EUR Pflegepflichtversicherung) privat krankenversichert. Mit seinem Einkommen von 52.000 EUR ist der Arbeitnehmer problemlos über der Grenze zur freiwilligen Versicherungspflicht für dieses, aber auch für das kommende Jahr.
Das ändert sich aber mit Abschluss einer Direktversicherung. Danach ergibt sich (selbst bei Berücksichtigung der Steuerersparnis und Ersparnis von SV-Beiträgen) eine MEHRBELASTUNG nach der Direktversicherung von 92 EUR pro Jahr UND es löst eine Pflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Durch klick auf das Bild, erhalten Sie diese Berechnung vergrößert.
(c) online-pkv.de
Bevor Sie sich also mit der Direktversicherung in eine GKV Pflicht begeben, aus der Sie und Ihre Arbeitgeber höhere Belastungen tragen müssen, überlegen Sie diesen Schritt genau. Nicht nur die Mehrbelastung ist ein Problem, viel größer ist das Problem der Leistungsverschlechterung durch Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse.
Nur wenn Ihr Einkommen so hoch ist, das genug “Luft” zur Versicherungspflichtgrenze liegt, nur dann macht ein solcher Schritt Sinn. Weiterhin kommt es natürlich entscheidend auf die Auswahl des richtigen Versicherers an. Achten Sie hierbei insbesondre auf Vertragsbedingungen, garantierte Ansprüche und Möglichkeiten den Vertrag flexibel gestalten zu können.
In der letzten Woche wurde mir ein Fall bekannt, der zunächst danach klang als wollte eine private Krankenversicherung (die Central) eine Leistung nicht zahlen. Daher bat ich den Betroffenen Vater um Zusendung der Unterlagen zu dem betreffenden Hilfsmittel.
Dabei handelt es sich um einen so genannten NF Walker, also ein technisches Hilfsmittel, womit ein Kind mit Behinderung selbstständig gehen kann. Hier ein Video des Herstellers, das den Nutzen sehr gut demonstriert.
Dieses war im vorliegenden Fall medizinisch notwendig und wurde vom behandelnden Arzt auch so bestätigt.
Also tat der versicherte Vater das, was er für richtig hielt und besorgte sich bei einem Sanitätshaus einen entsprechenden Kostenvoranschlag.
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Die Kosten dieses Gerätes sind durchaus beachtlich. So schlägt die Anschaffung des Gerätes mit Kosten von 7.095 EUR zu Buche, dazu kommen weitere laufende Wartungskosten von etwa 800 EUR pro Jahr.
Nachdem dieser Kostenvoranschlag und das ärztliche Attest nun bei der privaten Krankenversicherung eingereicht worden ist, kam die schlechte Nachricht postwendend. Die Central lehnte die Bezahlung dieses Hilfsmittels ab.
“Die versicherten Hilfsmittel sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) aufgeführt. Steh- und Gehhilfen gehören nicht dazu. Bitte haben Sie Verständnis, dass hierfür keine Versicherungsleistungen zur Verfügung gestellt werden können.”
Natürlich führte dieses zur Verärgerung des Kunden, der zudem noch darauf hinwies, dass eine solche Versorgung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) für sein Kind wohl erbracht worden wäre.
Wer hat nun Recht?
Recht hat der Versicherer in dem Fall, so leid mir das persönlich für die Eltern tut. Bei einem so genannten geschlossenen Hilfsmittelkatalog handelt es sich um eine abschließende Aufzählung der versicherten Hilfsmittel. Nur die dort genannten Hilfsmittel sind auch erstattungsfähig. Schauen wir uns dieses am Beispiel eines der Tarife der Central einmal an. Im (weit verbreiteten) Tarifwerk CV3H heißt es dazu:
Erstattungsfähig sind bei medizinischer Notwendigkeit ausschließlich
a) die Aufwendungen für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Kunstaugen, künstliche Kehlköpfe, orthopädische Stützapparate, orthopädische Einlagen, Gummistrümpfe, Beinprothesen, Armprothesen, Insulinpumpen, Unterarmgehstützen, Gehstöcke, Stoma- Versorgungsartikel, Hörgeräte und handbetriebene Standardkrankenfahrstühle,
b) unter Beachtung von summenmäßigen Begrenzungen die Aufwendungen für Sehhilfen (Augengläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) in tariflichem Umfang,
(…) Zusätzlich sind bei medizinischer Notwendigkeit ausschließlich die Aufwendungen für folgende Hilfsmittel erstattungsfähig, sofern sie nach vorheriger Abstimmung mit der Central über das Hilfsmittel- Management der Central bezogen werden:
Heimmonitore zur Überwachung der Atmungs- und/oder Herztätigkeit von Kleinstkindern zur Vorbeugung gegen plötzlichen Kindstod (SIDS), Sauerstoffgeräte, Ernährungspumpen, Wechseldruckmatratzen/- systeme, Krankenbetten in funktionaler Standardausführung, Schmerzmittelpumpen, Beatmungsgeräte, Schlafapnoegeräte, Motor-Bewegungsschienen und Heimdialysegeräte.
Hier wird deutlich, dass es sich um einen lückenhaften Versicherungsschutz handelt, der so wohl dem Kunden nicht bewusst war und von dem damaligen Berater der DVAG auch so nicht erklärt worden zu sein scheint. In diesem Fall ist also eher der Berater, denn der Versicherer schuld an der falschen Erwartungshaltung.
Schauen wir uns dazu aber einmal die neuen Tarife der Central an und nehmen dort den VARIO Plus als Beispiel für die Frage welche Hilfsmittel erstattet werden:
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel. Die unter B10.3 genannten Hilfsmittel werden über das Hilfsmittelmanagement der Central zur Verfügung gestellt.
(…) B10.2 Bandagen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Bruchbänder, Epithesen, Gehstöcke, Insulinpumpen, elektronische Kehlköpfe,Kompressionsstrümpfe, Kunstaugen, orthopädische Stützapparate, orthopädische Einlagen, ein Paar orthopädische Maßschuhe jeKalenderjahr (Erstausstattung zwei Paar), Prothesen, Spezialklingeln für Gehörlose, Stoma-Versorgungsartikel, Unterarmgehstützen
Auch hier hätte es wohl keine Erstattung gegeben, denn ich bezweifle hier noch, ob es sich um einen orthopädischen Stützapparat handelt. Jedoch wären hier zumindest grundsätzliche Chancen vorhanden gewesen.
Zahlen denn andere Versicherer diese Leistung?
Das kommt auch bei denen auf den Tarif und die Regelungen an. Handelt es sich um einen so genannten “offenen Hilfsmittelkatalog”, so wäre das Hilfsmittel selbst erstattungsfähig gewesen. Ob und in welchem Umfang die Reparaturen bezahlt werden, ist auch hier von den Bedingungen des Tarifs abhängig.
Aber auch bei anderen, geschlossenen Hilfsmittelkatalogen wären Erstattungen erfolgt. Dazu auch hier zwei Beispiele. Zuerst die Regelung in den Tarifen AGIL der RuV Krankenversicherung. Dort heißt es:
Als kleine Hilfsmittel gelten Sehhilfeneinschließlich der Refraktionsbestimmung durch Optiker, Bandagen,Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe, Fußeinlagen, orthopädische Schuhe, Gehhilfen. Als große Hilfsmittel gelten Hörgeräte, Sprechgeräte(elektronischer Kehlkopf), Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- undBeinstützapparate, Krankenfahrstühle. Leistungen für das jeweilige Hilfsmittel werden im Kalenderjahr höchstens einmal gewährt.
Nichterstattungsfähig sind Aufwendungen für alle anderen Hilfsmittel (z.B.Perücken, Haarteile), für medizinische Apparate und sanitäreBedarfsartikel (z.B. Massagegeräte, Heizkissen) sowie für Gebrauch und Pflege von Hilfsmitteln (Ersatzbatterien, Ladegeräte u.a.).
(…)
2 Sonstige Hilfsmittel, Behandlungs- und Kontrollgeräte
Abweichend von § 4 Nr. 2 d) Sätze 1 bis 4 Teil II AVB/KK 2009 werden die erstattungsfähigen Aufwendungen für Anschaffung, Wiederbeschaffung und Reparatur medizinisch notwendiger Hilfsmittelund Körperersatzstücke, Behandlungs- und Kontrollgeräte ersetzt – zu 100 %.
Bei offenen Katalogen heißt es aber nicht, dass diese immer besser als geschlossene Kataloge sind. Gerade wenn betragsmäßige Einschränkungen vorhanden sind, oder sich auf eine so genannte einfache Ausführung handelt, ist Vorsicht geboten. Auch in anderen Tarifen mit geschlossenen Hilfsmittelkatalogen (und teilweise offenen Formulierungen) werden solche Geräte erstattet. Dazu schauen wir uns das Beispiel des Deutschen Rings im Tarif Esprit an:
g) folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen), die ab einem Rechnungsbetrag von 950,– EUR einer vorherigen Leistungszusage* bedürfen:
Hör- und Sprechgeräte (Batterien für Hörgeräte sind nicht mitversichert), Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Gipsschalen, Katheter, Stomaversorgungsartikel, Körperersatzstücke und Prothesen (z. B. künstliche Augen, künstliche Gliedmaßen), Blindenhund (Anschaffung, Ausbildung), Geh- und Stützapparate, Krankenfahrstühle. (…)
* Wurde keine vorherige Leistungszusage vom Deutschen Ring eingeholt, werdendie Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform (Miete, Leasing, Kauf) oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner des Deutschen Rings angefallen wären.
An diesem “kleinen” Beispiel sehen Sie sehr deutlich, wie wichtig eine entsprechende Tarifauswahl ist. Dabei geht es auch um die Frage wie später die Kinder mitversichert werden können. Nur wenn diese gesund geboren sind lassen sich die Kinder womöglich noch allein bei einem anderen Unternehmen versichern. Werden diese mit Vorerkrankungen oder Behinderungen geboren, so geht es nur über die Neugeborenennachversicherung. Hier ist es daher elementar wichtig, dass der eigene Tarif ausreichende Leistungen bietet.
Eine durchaus häufig gestellte Frage. Das freut mich aus mehreren Gründen. Zum einen ist der Wert einer umfangreichen Beratung mittlerweile anerkannt, zum anderen machen sich- zumindest die die bei mir (an-)fragen Gedanken wer diese Beratung bezahlt und ob diese neutral ist.
Bei der Beratung zur Privaten Krankenversicherung muss zunächst unterschieden werden, ob es sich um eine Beratung handelt, die einen Vertragsabschluss zur Folge haben soll/ zur Folge hat, oder eine Umstellung. Diese Tarifumstellungen nach §204 VVG sind dabei anders zu betrachten. Leider honorieren die Versicherer eine solche Beratung nicht, so dass hier ein Honorar zu vereinbaren ist.
Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV)
Hierbei wird die Beratungsleistung von dem Versicherer honoriert. Dieser zahlt Versicherungsmaklern eine Courtage, die sich in zwei Teile gliedert. Einmal die Abschlußcourtage und zum Anderen eine Betreuungscourtage. Dabei ist es (leider) immer noch so, dass der Abschlußaufwand höher bezahlt wird, als die Betreuung.
Oftmals kommt dann durchaus der Vorschlag von den Interessenten: “Die Beratung zahle ich Ihnen gern selbst, dann wird es bestimmt neutraler.”
Ich persönlich kann für meine Beratung behaupten, dem ist nicht so. Die Erklärung liegt nahe und kann einfach erklärt werden. Die Beratung zur Privaten Krankenversicherung sollte eine nachvollziehbare Beratung sein, diese kann an objektiven und belegbaren Kriterien festgemacht werden. Daher kann der Interessent genau sehen, warum ein Tarif empfohlen wurde oder ein anderer eben eher nicht. Warum bestimmte Tarife nicht empfohlen werden oder nicht zu dem Interessenten passen sieht dieser auch an den Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung und weiter an den Versicherungsbedingungen und deren Aussagen.
In der Analyse sind auch die Tarife enthalten, welche ja angeblich nicht von Maklern angeboten werden, da diese keine Courtage zahlen. Versicherer wie Debeka oder HUK Coburg behaupten dieses ja oftmals und glauben daher von den Maklern nicht berücksichtigt zu werden. Meine Kunden wissen das besser, aber gern fragen Sie einen dieser.
Auch kann es durchaus passieren, das jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht wechseln kann oder das ein Wechsel aus anderen Gründen nicht sinnvoll ist. Das können berufliche, private oder sonstige Gründe sein. Nicht jeder passt in die Private Krankenversicherung, einige sind in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) besser aufgehoben, obwohl Sie wechseln könnten.
Und noch eins: Wenn ich mit einem Interessenten oder auch bereits PKV Versicherten spreche und einige Zeit telefoniere und diesen berate, so ruiniert mich das auch dann nicht, wenn es keinen Abschluss gibt. Viele meiner Blogbeiträge entstanden aus solchen Anfragen und die “Gegenleistung” für einen Tipp oder Hilfe bei dem Umgang mit der eigenen Versicherung war oftmals “schicken Sie mir ihre doch Unterlagen, ich schreib mal was dazu”
Dazu kommt noch ein anderer Punkt: Würde ich eine solche Beratung gegen Honorar anbieten, so hielte ich diese für unfair. Unfair deshalb, da es in der Privaten Krankenversicherung keine Honorartarife gibt. In den Tarifen sind daher immer Kosten für die Beratung, den Vertrieb und die Abwicklung enthalten. Ich halte es für nicht fair, den Kunden diese Kosten zweimal zahlen zu lassen.
Bei einer Beratung zum Tarifwechsel ist das etwas anders. Gerade Kunden die sehr lange bei einem Versicherer sind und aus gesundheitlichen, persönlichen oder sonstigen Gründen den Versicherer nicht mehr verlassen können oder sollten suchen oft Beratung für einen Tarifwechsel. Gesellschaften sträuben sich oft und geben die gewünschten Informationen nur sehr zögerlich heraus. Hier muss die Vergütung über ein Honorar erfolgen. Dieses wird immer vorher vereinbart und ist damit kalkulierbar. Auch hier ist der Versicherte vor Überraschungen sicher.
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Altersvorsorge
Hier bieten sich bei einigen Unternehmen auch andere Möglichkeiten an. Neben der Beratung wie in der Privaten Krankenversicherung gibt es hier so genannte Nettotarife. Dabei handelt es sich um Tarife, welche ohne Abschluss- und Vertriebskosten kalkuliert sind. Diese muss der Kunde dann selbst an den Berater zahlen.
Dennoch kann sich das langfristig rechnen. Gerade bei Verträgen mit hohen Investitionssummen (wie in der Altersvorsorge üblich) macht es unter Umständen Sinn, die Abschluss- und Beratungskosten selbst zu zahlen und mehr von dem monatlichen Betrag zu investieren. Das kann (!) sich langfristig rechnen. Hier spielen Sie am besten mit Ihrem Berater verschiedene Modelle durch und entscheiden danach gemeinsam, welche die beste ist.
Für die Abrechnung der Beratungskosten gibt es grundsätzlich keine feste Regel. Je nachdem wie lang diese Beratung dauert, welcher Aufwand für Recherche und Beratung betrieben werden muss, unterscheiden sich die Kosten.
GENERELL GILT:
Weder die Beratung mit Courtagezahlung an den Makler, noch die gegen Honorar sind besser oder schlechter. Entscheiden ist das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Spezialisten und Berater. Berät dieser Sie transparent und nachvollziehbar, so wird es keinen Unterschied machen, ob er von Ihnen oder der Gesellschaft bezahlt wird. Haben Sie aber das Gefühl, bestimmte Produkte oder Gesellschaften werden von Beginn an bevorzugt oder kommen Aussagen wie “nur die XXX oder Tarife XYZ ist gut”, dann sollten Sie vorsichtig sein.
Und noch ein Punkt ist wichtig. Allein aus der rechtlichen Verpflichtung heraus steht der Makler auf Ihrer Seite. Anders als ein Vertreter, Mehrfachagent oder gar der Angestellte des Versicherers ist der Makler allein Ihnen gegenüber verpflichtet.
Mehr Informationen zu den Unterschieden habe ich Ihnen im folgenden Beitrag bereits ausführlich beschrieben:
Das Internet ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Kunden und Interessenten nutzen dieses als Informationsportal, zur Meinungsbildung oder um einfache Berechnungen selbst vorzunehmen.
Einige interessante Erkenntnisse möchte ich hier aufgreifen und diskutieren. Dazu können Sie in den Kommentaren gern antworten oder auch einedirekte Mailschicken.
„Haben Sie Ihre Versicherungen bereits geregelt?“
Auf diese Frage antworteten 77,2% alles bereits erledigt zu haben, 9,7% haben dieses nicht geregelt und weitere 13,2% meinen, es sei für sie kein aktuelles Thema. Erstaunlich sind aber die Gründe, warum sich noch nicht damit beschäftigt wurde. Dabei war der Hauptgrund (21,2%) „habe mir keine Gedanken dazu gemacht. Danach folgen Geldmangel (20,7%) und direkt danach „Thema kompliziert, verwirrend, nicht vertrauenswürdig “.
Gerade bei komplizierten Produkten, zu denen zweifelsohne die Vorsorge für das Alter, die Krankenversicherung aber auch die Absicherung bei Berufsunfähigkeit zählen, ist es für den Laien nahezu unmöglich sich einen Überblick zu verschaffen. Dazu ist das Internet sicherlich ein praktikabler Weg um sich ein Grundwissen anzueignen. Allgemeine Informationen finden sich jedoch auch nur bedingt aus unabhängiger Quelle. Die Versicherer veröffentlichen zumeist ihre (Verkaufs-) Prospekte, loben sich selbst und versuchen ihr Produkt so gut als möglich darzustellen. Das ist durchaus legitim, schließlich will das Unternehmen seine Produkte ja verkaufen und nicht kritisieren. Grundlangen und Einstiegsinformationen zu den Themen Private Krankenversicherung (PKV) und Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) habe ich für Sie im Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung, aber auch dem Leitfaden zur Berufsunfähigkeit zusammengestellt. Diese lassen sich kostenfrei im Downloadbereich herunter laden.
Welche Versicherungen haben Sie im Haushalt abgeschlossen?
Diese Frage bezog sich nicht auf das Internet, sondern generell auf die vorhandenen Police. Fast 70% haben eine Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, weitere 4,2% planen dieses in den kommenden 2 Jahren. Damit ist es mit Abstand das am Häufigsten vorkommenden Produkt. Erstaunlich ist jedoch die geringe Verbreitung zweier anderer Produkte. Die Ergänzung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, eine Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung haben nur 18,5% der Befragten schon abgeschlossen, 2,4% planen dieses jedoch.
Fast schon erschreckend ist das Ergebnis für die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Dabei handelt es sich um eine elementare Absicherung, denn ohne den Ersatz des Einkommens bei Verlust der Arbeitskraft, nützen alle anderen Produkte rein gar nichts. Die beste Altersvorsorge oder Krankenversicherung bringt nichts, wenn kein Geld da ist um diese zu bezahlen. Nur 32,9% der befragten haben eine solche Absicherung, weitere 5,5% planen diese in den kommenden 2 Jahren.
Schaut man sich dann die Gründe an, warum sich die Versicherten für die Produkte entschieden haben, so steht das Preis-/ Leistungsverhältnis an erster (Männer 57,5%, Frauen 54,4%) und Gute Beratung (41,2% bei Männern und 44,4% bei Frauen) an zweiter Stelle.
Wozu nutzen Sie das Internet in Bezug auf Versicherungsthemen?
Ein Viertel der Befragten nutzen es als Informationsquelle, um danach gut vorbereitet in ein Beratungsgespräch zu gehen. Etwas weniger als 24% gaben an, Versicherungen im Internet zu vergleichen. Interessant finde ich persönlich die Antwort von 7,6% der Befragten. Diese gaben an, mit den Informationen aus dem Internet „um mich über die Ergebnisse einer persönlichen Beratung nochmals zu informieren.“
Direkt und anonym abschließen wollen aber weniger als 6% der Befragten. Gründe sind dabei die Komplexität der Produkte und das gewünschte Vertrauensverhältnis zu einem Berater. Gerade bei komplexen und sehr langlebigen Produkten ist eine Unterstützung und Beratung kaum zu ersetzen.
Doch wie kommen Sie nun zu dem passenden Produkt?
1.) Informieren Sie sich zunächst grundsätzlich zu der Notwendigkeit der Absicherung
welche Risiken lassen sich ggf. selber tragen
gibt es Erschwernisse die zu berücksichtigen sind?
4.) Lassen Sie sich Produktvorschläge machen und hinterfragen Sie diese.
Warum gerade die Tarife? Warum diese oder jene Gesellschaft?
Verstehen Sie die Kriterien die zur Auswahl geführt haben?
Nur wenn Sie sich zum Einen verstanden fühlen, aber auch versuchen zu verstehen, dann wird es ein passendes Produkt geben können. Kommt der Berater auf die Schnelle mit einem Produkt um die Ecke und es gibt nur dieses und kein anderes, dann hinterfragen Sie die Aussagen und lassen sich genau erklären, was genau das Produkt einzigartig macht. Auch Einschänkungen oder Ausschlüsse machen ein Produkt nicht per se zu einer schlechten Wahl. Die Wahl kann durchaus richtig sein, nur verstehen müssen Sie es!
In den letzten Beratungen häuften sich Fragen nach der SteuerIdentNummer. “Muss der Versicherer meiner Privaten Krankenversicherung die bekommen?” oder “was will der denn damit, ging dich bisher auch ohne” waren solche Fragen und Aussagen. Daher erkläre ich ihnen hierzu einige Hintergründe, die zum besseren Verständnis beitragen (sollen).
Was ist das überhaupt, diese Steueridentifikationsnummer?
Es handelt sich um eine lebenslange und persönliche Steuernummer. Diese wird jedem Bundesbürger zugeteilt und ersetzt in der Zukunft viele verschiedene Nummern, so auch die Einkommensteuernummer.
Erhalten haben Sie diese bereits vor längerer Zeit vom Bundesamt für Steuern aus Bonn.
Was kann ich tun, falls ich diese nicht (mehr) finde?
Neben dem damaligen Brief können Sie diese Identifikationsnummer auch der Lohnsteuerkarte, der Lohnsteuerbescheinigung 2010 oder dem Einkommensteuerbescheid entnehmen. Wer diese gar nicht mehr “auftreiben” kann, fordert diese unter folgenden Adresse bitte neu an.
Bundesamt für Steuern
Referat St II 3
53221 Bonn
Auch im Internet ist dieses unter www.bzst.de möglich. Alles was Sie brauchen ist Ihr Name, das Geburtsdatum und ihre Anschrift. Onlineformular zur Anforderung der SteuerID. Fragen dazu können Sie auch unter Telefon (0228) 4 06 1240 stellen.
Was hat nun die Private Krankenversicherung mit der Steuer zu tun?
Durch das Bürgerentlastungsgesetz ist der Beitrag zur Privaten Krankenversicherung (teilweise) steuerlich anrechenbar und führt zu einer verminderten Steuerbelastung. Dazu stellt der Versicherer nicht mehr nur eine Arbeitgeberbescheinigung aus, sondern eine weitere über den steuerlich relevanten Beitragsanteil. Damit aber diese Beträge zukünftig einfacher übermittelt werden und verarbeitet werden können, findet eine zentrale Erfassung statt. Auf diese Daten sollen auch die Arbeitgeber zukünftig Zugriff bekommen, das erleichtert die Lohnabrechnung.
Gebe ich diese nicht an, hat das Auswirkungen auf meinen Vertrag oder verliere ich gar meinen Versicherungsschutz?
Nein. Mit den vertraglichen Leistungen aus Ihrer Versicherung hat die Steuernummer nichts zu tun. Diese bleiben natürlich in vollem Umfang bestehen. Jedoch ist es dennoch sinnvoll diese anzugeben. Bei Nichtangabe werden pauschal 1.900 EUR jährliche Aufwendungen als maximale Summe berechnet. Alle anderen Kosten müssen und können dann später in der Einkomensteuererklärung geltend gemacht werden.
Wie teile ich meinem Versicherer die Nummer mit?
Meist haben die Unternehmen dazu Vordrucke und senden Ihnen diese gern zu. Alternativ können Sie auch formlos an den Versicherer schreiben und ihm die Nummer übermitteln. Dazu sollten Sie gleichzeitig in die Datenübermittlung einwilligen, sonst kann das Unternehmen nicht viel damit anfangen. Ein Mustertext finden Sie unten:
Erklärung im Rahmen des Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
Hiermit willige(n) ich/wir ein, dass die zur Ermittlung der steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge bestimmten personenbezogenen Daten (Namen, Vertragsdaten, Steueridentifikationsnummer, geleistete Beiträge und ggf. Informationen zu erstatteten Beiträgen) den Finanzbehörden übermittelt werden. Sofern die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) nachstehend nicht eingetragen oder nicht zutreffend ist, umfasst die vorstehende Einwilligung ebenfalls die Einwilligung in die Abfrage der Steuer-ID auf elektronischem Wege beim Bundeszentralamt für Finanzen oder einem anderen Unternehmen der Deutscher Ring Gruppe.
Wenn Sie sich also etwas “Papierkram” ersparen möchten, so teilen Sie Ihrem Berater oder Versicherer einfach die entsprechende Steuernummer mit, falls nicht schon mit Abgabe des Antrages geschehen.