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Kündigung der privaten Krankenversicherung (PKV) bei Beitragserhöhung zum 01. 01. – jetzt noch kündbar?

Die besinnlichen Weihnachtstage sind vorbei, der Stress in der Vorweihnachtszeit verflogen und so langsam kommt man wieder zu den Alltagsdingen und leider auch zu den weniger erfreulichen Mitteilungen. Aufgrund der zahlreichen Fragen in den letzten Tagen, hier noch einmal zusammenfassend die Fakten und Fristen zur Beitragsanpassung in der PKV und einen damit verbundenen Wechsels.

Grundsätzlich steht jedem Versicherten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein Sonderkündigungsrecht zu, falls der Versicherer die Beiträge zum 01. 01. 2012 erhöht hat. Doch das Recht besteht nicht unbegrenzt. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie in den Musterbedingungen zur Privaten Krankenversicherung (MBKK) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Der §205 VVG regelt die Kündigung bei Beitragsanpassung. Dort heißt es dazu:

(4) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll.

Die meisten Versicherer haben Anfang Dezember die Briefe mit den Beitragsanpassungen verschickt. Die Central, Gothaer und DKV teilweise auch schon etwas eher. Daher besteht das Kündigungsrecht meist bis Jahresende, dann aber zum 01. 01. 2012. Hat der Kunde dieses Schreiben also zum Beispiel am 10. 12. bekommen, so besteht auch noch bis 10. 01. 2012 eine Kündigungsmöglichkeit.

Was passiert, wenn das Erhöhungsschreiben nicht angekommen ist?

Es könnte ja sein, das das Schreiben zu der Anpassung nicht angekommen ist. Somit weiss der Kunde gar nichts von seiner Beitragsanpassung und stellt erst bei dem Blick auf das Konto im Januar die höhere Anpassung fest. Ein Anruf bei dem Versicherer bringt Klarheit. Zunächst wird der Versicherer immer behaupten “das haben wir Ihnen doch bereits geschickt”. Das ist aber nicht bindend. Der Versicherer muss den Zugang der Erhöhungsmitteilung beweisen. Selbst wenn 100.000 Briefe ankamen, ist das kein Beweis dafür, dass auch ihr Schreiben angekommen ist.

Da kaum ein Versicherer die Unterlagen per Einschreiben verschicken wird, folgt daraus nachstehende Regelung. 

Der Versicherer wird Ihnen die Erhöhung erneut schicken. Dabei besteht ab diesem Zeitpunkt ein neues Sonderkündigungsrecht von einem Monat, mit Wirkung zum Wirksamwerden der Kündigung. Da das Schreiben aber erst im Januar verschickt ist, wird die Erhöhung auch erst zum 01. 03. wirksam. So zahlen Sie in den Monaten Januar und Februar noch den alten, nicht erhöhten Beitrag. Sollten Sie sich nun entscheiden zu einem anderen Versicherer zu wechseln, so könn(t)en Sie dieses zum 01. 03. 2012 noch tun.

Musterbrief: Mitteilung an Versicherer, wenn Beitragserhöhung nicht angekommen

Auch hier gelten dann die gleichen Voraussetzungen, wie bei der regulären Kündigung zum 01. 01. 2012. Es ist zwingend ein so genannter Folgeversicherungsnachweis beizufügen oder bis zum Wirksamwerden der Kündigung nachzureichen. Dieses ist die Bestätigung dafür, dass weiterhin den Vorgaben der Versicherungspflicht zu genügen.

Doch bevor Sie jetzt übereilt loslaufen und sich von tollen, billigen und besseren Tarifen und Versicherern überzeugen zu lassen, bedenken Sie bitte die Voraussetzungen für einen soliden Wechsel. Dieser macht nur dann Sinn, wenn der bisherige Versicherungsschutz nicht mehr zu Ihrem Bedarf passt oder seinerzeit falsch ausgewählt wurde. Eine Beitragserhöhung selbst ist kein Grund zur übereilten Kündigung. Auch ein Tarifwechsel ist dabei zu bedenken. Mehr Informationen dazu in meinem Beitrag “Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der eigenen PKV Gesellschaft“.

Weitere Informationen:

Auswahlkriterien zur Auswahl des passenden PKV Schutzes

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

4 Kommentare

  1. Ich habe meine nach einer Beitragsanpassung fristgerecht gekuendigt. Der Wechsel zur neuen PKV hat ebenfalls problemlos geklappt.
    Nun schreibt mir meine alte PKV, das die Krankentagegeldversicherung nicht von der Beitragsanpassung betroffen waere und somit nicht kuendbar sei. Sie stellt sie mir nun weiterhin in Rechnung.
    Ist dies rechtens?

  2. Hallo zusammen,

    wir haben wg. wechsel in ein Angestelltenverhältnis die PKV bei der Gothaer zum Beginn der Anstellung gekündigt. Nun will die Gothaer alle beiträge seit der Anstellung einfordern weil angeblich der Nachweis der neuen GKV nicht eingegangen ist, wir haben diesen aber innerhalb der angegebenen Frist von 3 Monaten postalisch eingereicht, dummerweise nicht per Einschreiben. Wir dachten nicht, dass dies notwendig sein würde, da auch die Kündigung problemlos akzeptiert wurde.

    Wie können wir uns nun verhalten, wenn die Gothaer trotz allem auf die Nachzahlung besteht?

    Antwort wäre supi, danke.

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