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Hallesche Bedingungsänderungen ab 1. Januar 2027 – im Neugeschäft wird es schlechter

Bereits bei Einführung der neuen Tarife N Select XL im Dezember 2021 hatte ich in diversen Beiträgen angemerkt, dass diese Tarife zu günstig sind. Meine Kunden finden in allen Tarifübersichten und E-Mails den Hinweis “Tarif ist zu billig derzeit. Das kann man lösen, mit Beitragssteigerungen oder anders. Die Hallesche Bedingungsänderungen führen im Neugeschäft und natürlich nur in dem zu einer deutlichen Einschränkung der Leistungen in vier Leistungsbereichen.

tl;dr Hallesche Bedingungsänderungen

  • gültig für Versicherungsbeginne ab 1. Januar 2027
  • Übergangsregel für Anträge bis 30.11.26 (dann gelten alte Bedingungen)
  • Einschränkungen der Leistungen für refraktive Chirurgie am Auge (Lasik zum Beispiel)
  • Leistungen bei Kinderwunsch werden in den ersten 36 Monaten deutlich begrenzt
  • Kieferorthopädie bei Erwachsenen entfällt (außer bei Unfall oder schweren Erkrankungen)
  • Zahnstaffeln werden reduziert

Für wen es gilt, was schlechter wird und wo es Änderungen gibt die im Bestand durchaus positive Wirkung haben werden, das fasse ich hier gern zusammen.

Für wen gelten die Hallesche Bedingungsänderungen 2027?

Da die Bestandssicherheit und die Garantie der Leistungen eines der höchsten Güter in der Privaten Krankenversicherung ist, gelten keine der Hallesche Bedingungsänderungen im Bestand.

Folgende Gruppen von Versicherten sind von der neuen Regelung betroffen:

  • Versicherte mit einem Versicherungsbeginn ab dem 1. Januar 2027
  • Ausnahme: Anträge, welche bis zum 30.11.2026 bei dem Versicherer eingehen, auch wenn Beginn der 1.1. oder später ist, werden noch zu den alten Bedingungen policiert.
  • Neuabschlüsse durch Ausübung eines Wechselrechtes (z.Bsp. JokerFlex, oder auch das ausüben einer Option aus dem optimalen.free) ab dem 1. Januar 2027 (Beginn)
Hallesche Bedingungsänderungen zum 1.1.2027, Einhorn am Schreibtisch begutachtet die Änderungen
Hallesche Bedingungsänderungen zum 1.1.2027, (KI erstelltes Bild)

Was ändert sich bei den Leistungen durch die Hallesche Bedingungsänderung?

Die bisherigen Leistungen lassen sich in meinen Blogbeiträgen zur Tarifeinführung aus dem Jahr 2021 und denen zur Erweiterung des Tarifes im Anschluss nachlesen.

Refraktive Chirurgie – Leistungen zukünftig erst nach dem 36. Monat

Änderung in den Tarifen NK.select XL, NK.select L, NK, KS, MAS und PRIMO (Alttarife)

Leistungszeitneue Regelung
ab 1.1.27
bisherige Regelung
Leistung in den ersten 36 MonatenLeistung nur in der Höhe, wie eine Sehhilfe auch erstattet werden würde, also maximal 450 € alle zwei Jahre.Wir erstatten 100% der Kosten für die operative Korrektur der Fehlsichtigkeit durch refraktive Chirurgie (z.B. Lasik) bis zu 2.500 € für jedes Auge. Dieser Anspruch kann für das jeweilige Auge frühestens 5 Jahre nach der letzten Operation wieder bestehen.
Leistung ab dem 37. MonatWir erstatten 100% der Kosten für die operative Korrektur der Fehlsichtigkeit durch refraktive Chirurgie (z.B. Lasik) bis zu 2.500 € für jedes Auge. Dieser Anspruch kann für das jeweilige Auge frühestens 5 Jahre nach der letzten Operation wieder bestehen.Leistung unverändert, wie in den ersten 36 Monaten

Leistungen für Kinderwunschbehandlung

Diese Änderung gilt in den Tarifen NK.select XL, NK.select L, aber auch in NK, KS und MAS (Alttarife).

Leistungszeitneue Regelung
ab 1.1.27
bisherige Regelung
Leistung in den ersten 36 Monatenmaximal 2.000 € Kostenerstattung in den ersten 36 Monaten.umfangreiche Erstattung nach 1.15 der AVB.
Leistung ab dem 37. Monatumfangreiche Erstattung nach 1.15 der AVB.Erstattung unverändert, wie in den ersten 36 Monaten

Kieferorthopädie bei Erwachsenen

Diese Änderung in den Tarifen NK.select XL, NK.select L, NK.select S, aber auch in den alten Tarifen (dort im Neugeschäft) NK, KS, MAS und PRIMO.

Leistung fürneue Regelung ab dem 1.1.27bisherige Regelung
Kinder und JugendlicheWir erstatten 90% der Kosten für Kieferorthopädie. Wir erstatten auch funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Kieferorthopädie anfallen.Wir erstatten 90% der Kosten für Kieferorthopädie. Wir erstatten auch funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Kieferorthopädie anfallen.
ErwachseneKieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen sind künftig nur noch nach einem Unfall, einer Verletzung oder aufgrund einer schweren Erkrankung erstattungsfähig.Wir erstatten 90% der Kosten für Kieferorthopädie. Wir erstatten auch funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Kieferorthopädie anfallen.

Zahnstaffel – Leistungsbegrenzungen, Summengrenzen und Höchstsätze in den ersten Jahren

Änderung in den Tarifen NK.select XL, NK.select L, NK.select S

Summengerenzungen im Tarif NK.select XL
Kalenderjahrneue Regelung ab dem 1.1.27bisherige Regelung
1. Jahr1.000 €1.500 €
1.-2. Jahr2.000 €3.000 €
1.-3. Jahr3.000 €4.500 €
1.-4. Jahr4.000 €6.000 €
1.-5. Jahr5.000 €unbegrenzt
1.-6. Jahr6.000 €unbegrenzt
ab dem 7. Jahrunbegrenztunbegrenzt
Summengerenzungen im Tarif NK.select L
Kalenderjahrneue Regelung ab dem 1.1.27bisherige Regelung
1. Jahr750 €1.000 €
1.-2. Jahr1.500 €2.000 €
1.-3. Jahr2.250 €3.500 €
1.-4. Jahr3.000 €4.000 €
1.-5. Jahr3.750 €unbegrenzt
1.-6. Jahr4.500 €unbegrenzt
ab dem 7. Jahrunbegrenztunbegrenzt
Summengerenzungen im Tarif NK.select S
Kalenderjahrneue Regelung ab dem 1.1.27bisherige Regelung
1. Jahr500 €500 €
1.-2. Jahr1.000 €1.000 €
1.-3. Jahr1.500 €1.500 €
1.-4. Jahr2.000 €2.000 €
1.-5. Jahr2.500 €4.000 €
1.-6. Jahr3.000 €4.000 €
ab dem 7. Jahr4.000 €4.000 €

Was bedeuten die Hallesche Bedingungsänderungen für den Bestand?

Änderungen und Beschränkungen oder wie hier Verschlechterungen der Leistungen sind nie schön, aber stellenweise notwenig, wenn einige Akteure am Markt meinen, alle Kunden mit bestimmten Diagnosen zu bestimmten Tarifen zu bringen. Das führt zu überproportional steigenden Kosten.

Um diese in den Griff zu bekommen, sind Anpassungen nötig, welche NICHT im Bestand gelten. Sind Sie also in den Tarifen versichert, so ändert sich an den vertraglichen Leistungen nichts. Lediglich im Neugeschäft greifen diese Änderungen.

Dennoch ist der Dreiklang von Bedingungsänderung, Reduzierung der Beitragsrückerstattung und zudem deutlichen Beitragsanpassungen (dazu nächste Woche mehr) im Neugeschäft und im Bestand weder für den Versicherer noch für die Versicherten schön, aber aufgrund der Kostenentwicklung anscheinend nötig.

Die neuen Bedingungen im Wortlaut liegen mir noch nicht vor. Ich ergänze diese dann hier oder im Downloadbereich nach Erhalt.

Sollten Sie sich in einer laufenden Beratung befinden und für einen der Hallesche Tarife entscheiden wollen oder entschieden haben, sollten Sie den Abschluss bis 30.11. 26 dringend überlegen.

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