Oktober '12
Hanse Merkur – Marketingaussagen und Unsinn nach dem Blogbeitrag zum Tarif ASZG (Pro Fit)
Es ist kaum drei Wochen her, da schrieb ich zum Thema „Locktarif, aus Versehen undeutlich oder vielleicht Absicht? Die versteckten Gefahren im Pro Fit (ASZG) Tarif der Hanse Merkur“ mit dem Hinweis auf versteckte und meiner Meinung nach intransparente Aussagen in den Tarifbedingungen. Nicht das Sie jetzt denken der Versicherer hätte dazu reagiert und mich vielleicht befragt oder kontaktiert, nein. Ein aufmerksamer Leser des Blogs schrieb mir gestern Abend folgende Mail:
„Hallo Herr Hennig,
ich lese schon seit einiger Zeit mit Interesse Ihre Blogbeitraege, bei denen mir immer die Detailtiefe und die Art gefaellt, in der Sie die Sachverhalte erklaeren. Schon jemanden der sagt, PKV ist nichts fuer jedermann der sparwillig ist, finde … ungewoehnlich, weil ich das bisher so von Maklern nicht kenne.
Ich bin auch einer derjenigen, die den Tarif ASZG haben, weswegen ich natuerlich besonders den Artikel ueber ASZG als Locktarif interessant fand. Wegen der, gelinde gesagt, fuer mich schockierenden Beispielrechnung Ihres Kollegen habe ich mal meinen Makler darauf angesetzt und heute die im Anhang befindliche Stellungnahme der Hanse-Merkur erhalten. Die moechte ich Ihnen nicht vorenthalten 😉
Uebrigens, von so einer Nachzahlung gestundeter Beitraege weiss ich, nur nicht dass diese zurueckgeht, bis zum Beginn der Versicherung. Ist hier eventuell die Rechnung tatsaechlich im Jahr 2006 „entstanden“ und nur einfach 2 Jahre spaeter eingereicht? Dann waere das fuer mich einigermassen nachvollziehbar.
Auf jeden Fall danke fuer Ihren Blog und die detaillierten Beitraege 😉 MfG,“
Doch so sehr ich mich über das Lob gefreut habe, interessanter war der Anhang zu der Mail. Dabei handelte es sich um ein Schreiben der Hanse Merkur, unterzeichnet von dem Produktmanager Hr. R.G. persönlich, in welchem er zu meinem Blogbeitrag Stellung nimmt. Es handelt sich um ein offizielles Schreiben, mit Logo des Versicherers und Unterschrift und ich verlinke es nur deshalb nicht im Ganzen, weil es keine Druckstücknummer trägt und es mir nur „zugespielt wurde“. Dennoch werde ich zu einigen Passagen Stellung nehmen. Das Schreiben gelangte also über den Makler (des anfragenden Kunden) wieder an diesen zurück.
Nicht das man in dem Schreiben auch den Blogbeitrag verlinken würde, nein, man schrieb nur das es einen Beitrag gäbe- nicht das noch einer nachlesen will oder könnte. Neben dem Hinweis auf den Beitrag folgt dann aber gleich ein toller Marketingsatz a la „wir sind toll“. Heißt es doch dort wörtlich:
„Nun muss man wissen, dass es das Produkt ProFit bereits seit 1999 gibt und es, als Spezialprodukt für Angestellte, sehr erfolgreich auch und gerade von Maklern vertrieben wird. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang wichtig darauf hinzuweisen, dass die HanseMerkur eine extrem niedrige Beschwerdequote hat.“
Ach stimmt, die Qualität von Leistungen in der Privaten Krankenversicherung messen wir neuerlich daran, wie viele Leute sich über einen Versicherer beschweren, das wusste ich bisher nicht und werde dieses bei meiner zukünftigen Beratung wohl berücksichtigen, oder besser doch nicht. Die Schlussfolgerung daraus ist (laut dem Schreiben), „das die Kunden der HanseMerkur offensichtlich mit ihrer privaten Krankenversicherung sehr zufrieden sind“
Doch es wird noch interessanter, denn im folgenden Absatz heisst es dann dazu:
„Der Autor des Artikels weist an der einen oder anderen Stelle darauf hin, dass sich ihm gewisse tarifliche Regelungen des Pro Fit nicht erschließen. Das ist grundsätzlich erst einmal nicht schlimm, denn in einem solchen Fall kann man ja einfach mal fragen.“
Was glaubt die HanseMerkur eigentlich wer sie ist? Natürlich kann ich von einem Versicherer nicht erwarten, seine Bedingungen so zu formulieren das auch ein Laie diese versteht, wenn schon Makler ein Problem damit haben und selbst das Servicecenter telefonisch auf Nachfrage bestätigt, dass es „immer mal wieder“ Probleme mit derlei Rückforderungen gibt. Es ist auch schlichtweg der Kunde der „ja nachfragen kann“ wenn er schon etwas nicht versteht, schließlich ist er es ja auch, der das Produkt „nur gekauft hat“. Doch weiter im Text dieses spannenden Schreibens, wo es dann heißt:
„(…) Aus buchhalterischen Gründen wird diese Pauschalleistung praktischerweise direkt von der Beitragsforderung abgezogen. Damit wird verhindert, dass auf der einen Seite der volle Beitrag (…)“ und weiter „anders als im Artikel vermutet wird, geht man bei Pro Fit natürlich nicht davon aus, dass der Kunde nie Rechnungen einreicht. Wenn es zum Leistungsfall kommt, ist die Regelung recht einfach. (…) hat der Kunde ein Hochleistungsprodukt ohne Selbstbeteiligung.
Stimmt natürlch. Hochleistungstarife sind natürlich unterschiedlich, je nach Blickwinkel des Betrachters und so müssen diese auch keine klaren Auslandsregelungen haben, müssen nicht die optimalen Regelungen bei den Arzthonoraren haben, auch ein offener Hilfsmittelkatalog ist natürlich nichts, was man bei einem „Hochleistungsprodukt“ erwarten würde und weil der Tarif so „hochleistungsfähig“ ist, kann man auf Regelungen zur Umwandlung in Zusatzversicherungen auch gleich verzichten, denn raus will der Kunde da ja eh nie wieder. Das muss mir in den letzten Jahren bei den Beratungen wohl irgendwie entfallen sein. Aber sei es drum, weiter im Text. Interessant wird es bei der Erwähnung der steuerlichen „Vorteile“. Da heißt es dann genau: