November '11
Alte Oldenburger Krankenversicherung AG- nun auch mit Tarifbaustein zur Beitragsentlastung im Alter
Es ist noch gar nicht solange her, da hat die Alte Oldenburger Krankenversicherung AG ihre Bedingungen in der Krankenvollversicherung (PKV) klargestellt, bzw. verbessert. Zum Januar 2012 folgt nun eine weitere Änderung im Tarifportfolio des Versicherers. Wie einige Mitbewerber erkennt auch die Alte Oldenburger den steigenden Bedarf an so genannten Beitragsentlastungstarifen. Die Universa Krankenversicherung hatte einen solchen Tarif (BEflex) vor einiger Zeit bereits eingeführt.
Was genau solche Tarife sind, wem und wozu sie nutzen und wie diese generell funktionieren, lesen Sie in meinem Blogbeitrag mit dem Titel Beitragsentlastung im Alter- ein Baustein in der Privaten Krankenversicherung
Zum 1. Januar 2012 führt nun auch die Alte Oldenburger den Tarif ein, welcher natürlich „unschlagbare Vorteile“ gegenüber den Mitbewerbern hat. Als besondere Highlights des Tarifs für die AOL an:
Arbeitgeberzuschussfähig: Der Beitrag für den Baustein zur Beitragsentlastung ist auch bei der alten Oldenburger (wie bei allen anderen Mitbewerbern auch) geeignet um einen Arbeitgeberzuschuss dafür zu bekommen. Maßgebend ist auch hier der Höchstbeitrag. Änderungen des Arbeitgeberzuschuss ändert sich zum 1.1.2012.
Sicherung von Steuervorteilen: Der zusätzliche Beitrag für die Beitragsentlastung ist in gleichem Umfang wie die Haupttarife der Krankenversicherung entsprechend des Bürgerentlastungsgesetzes steuerlich absetzbar. Auch dieses ist bei den Mitbewerbern jedoch nicht anders.
Interessant sind jedoch die beiden folgenden Vorteile, welche die Alte Oldenburger in ihrem Flyer aufführt.
Da mir die gedruckten Versicherungsbedingungen noch nicht vorliegen, beschäftige ich mich zunächst mit den Informationen aus dem Flyer. Der Versicherer verspricht seinen Kunden im Falle der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Anrechnung der angesparten Beträge. Dieses ist nicht bei allen Versicherern der Fall. Es gibt durchaus Unternehmen, wo das Geld schlichtweg verfällt. Voraussetzung für die Anrechnung ist jedoch das Weiterbestehen einer Krankenzusatzversicherung bei der Alten Oldenburger.
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