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Beitragsanpassungen der Privaten Krankenversicherung

wieso, weshalb, warum? Wer nicht fragt…

Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung? Eigentlich sollten wir diese doch Beitragserhöhungen nennen, sagte mir die Tage jemand in einer Beratung. Und ja, oft oder meist ist eine Anpassung eine Erhöhung der Beiträge, auch wenn es Beitragssenkungen in der Krankenversicherung ebenso gab und gibt.

Natürlich bekommt niemand gern Post a la “Sie müssen mehr zahlen”. Ich möchte aber- auch wenn meine Beratung bei einigen Kunden Jahrzehnte zurück liegt- heute einmal das “erklärende Einhorn” spielen. (Was es mit dem Einhorn auf sich hat, dazu in einem anderen Beitrag einmal mehr.)

Beitragsanpassungen der Privaten Krankenversicherung

Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung – Gründe

Zunächst einmal gibt es nicht den einen Grund. In meinem Beitrag zu den Beitragsanpassungen der Debeka und dem wenig seriösen Angebot der AXA habe ich bereits einige Erklärungen gegeben. Ich möchte das aber durchaus nutzen, um das Thema Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung hier weiter auszuführen.

Gesundheit kostet Geld und gerade in den heutigen Zeiten sehen wir auch, was uns als Gesellschaft ein stabiles und gutes Gesundheitssystem wert sein sollte und wert ist. Wir haben Menschen, die viel Zeit, Herzblut und Leidenschaft in die Tätigkeit im Gesundheitswesen stecken. Geht es um die Frage der fairen Bezahlung dieser Menschen, denn diese sorgen für eine hochwertige Versorgung, dann rufen alle: “Ja klar!”. Das hat aber auch mit steigenden Kosten zu tun. Auch das medizinische Personal möchte mehr in der Tasche haben für Ihren aufwändigen Job als das Klatschen vom Balkon aus. Wenn wir alle gemeinsam, also Personal in wichtiger Infrastruktur (bei aller Kritik an Geldverschwendung und Ineffizienz in einigen Bereichen) vernünftig entlohnen wollen, dann steigen damit unsere aller Beiträge. Das trifft auf GKV und PKV zu.

“Ich will medizinisches Personal und Pflegeberufe gut bezahlt haben… solange ich es nicht zahlen muss.”

…ist leider eine oft auftretende Meinung und das kann es eben gerade nicht sein. Es sind natürlich Kosten, die anfallen und Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung sind nicht vermeidbar und sogar wichtig und sinnvoll. Schauen wir uns einmal in unseren Nachbarländern um, dann sehen wir schnell wie wir es eigentlich nicht wollen: Die oft gelobten nordischen Länder sind nur solange hochgelobt, bis man krank ist.” Sprechen sie einmal mit Menschen, die beide Systeme kennen und das nicht nur von einem Schnupfe! Diese hochwertige Gesundheitsvorsorge kostet Geld, viel Geld.

Auch wenn wir als Gesellschaft oft und gern jammern und ich jeden sehr gut verstehen kann, der nicht (noch) mehr zahlen möchte, so werden wir auch langfristig in keinem System um steigende Gesundheitskosten herum kommen.

In vielen Beratungen habe ich schon einmal die Zahl “25 Prozent” in den Raum geworfen. Das wird langfristig, meines Erachtens, der Wert sein (gerechnet vom Brutto), den jeder einzelne irgendwie für seie Gesundheit aufwenden muss. Dabei spielt das System: “GKV” oder “PKV” noch gar keine Rolle, es geht um eine generelle Entwicklung.

Wir als Gesellschaft können kaum auf der einen Seite faire Bezahlung und passende Versorgung nach Vollkaskomentalität erwarten, dafür aber Beitragsaufwendungen, wie für eine Minimalversorgung zahlen. Faire Bezahlung der Angestellten und Krankenhäuser kann eben nicht billig sein. Billig ungleich gut!

Das sehen wir auch in anderen Bereichen: “Qualität hat ihren Preis”, diese Aussage klingt vielen noch von den Großeltern in den Ohren und diese sehen wir auch in anderen Lebensbereichen. Doch genug der allgemeinen Zahlen, schauen wir uns die Beiträge einmal genauer an und betrachten die Gründe dieser Entwicklung:

Beitragsanpassungen in der gesetzlichen Krankenversicherung – wie wird hier angepasst?

In der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sieht die Anpassung ganz anders aus und ist nicht mit der Privaten Krankenversicherung vergleichbar. Zumindest nicht von den Verfahrensweisen. Um die Kosten in der GKV zu senken und/ oder mehr Geld in das (umlagefinanzierte) System zu bringen, hat der Staat mehrere Möglichkeiten:

Steuerzuschüsse zur GKV erhöhen

Durch zusätzliche Mittel aus Steuereinnahmen fließen hier mehr Geld in den “Topf” der gesetzliche Krankenkassen. Das ist nicht nur aktuell in der Pandemie so, auch sonst werden hier die Kosten teilweise auch aus Steuermitteln (mit-)finanziert. Eine solche Finanzspitze gibt es in der PKV so nicht.

Beitragsanpassungen der Krankenkassen- Erhöhung der Zusatzbeiträge der Kassen (GKV)

Anders als der Beitragssatz, der ist aktuell bei einem Wert von 14,6% des Bruttoeinkommens festgeschrieben, gibt es in der GKV einen kassenabhängigen Zusatzbeitrag. Dieser wird, je nach Krankenkasse, erhoben und mittlerweile auch wieder anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.

Kommt eine Kasse mit dem Geld nicht hin, so muss der Zusatzbeitrag angepasst werden. Das passiert zum Januar, wie üblich, bei einigen Kassen. Dadurch steigt auch der sogenannte durchschnittliche Zusatzbeitrag an. Im Januar 2021 von 1,1 auf 1,3%. Für die Privatversicherten hat das auch eine Auswirkung, denn mit Anstieg des GKV Zusatzbeitrages steigt auch der Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung an, denn die Arbeitgeber müssen auch hier das zahlen, was diese an einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer zahlen würden. Genaue Zahlen zum Arbeitgeberzuschuss sind schon seit längerem bekannt und bei mir im Blog im folgenden Beitrag seit Anfang September zu lesen:

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der GKV – auch das sind Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung

Die dritte Option im System der gesetzlichen Kassen liegt in der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze. Diese Zahl beschreibt, bis zu welchem Einkommen Beiträge gezahlt werden müssen. Lag diese im Jahr 2020 bei 4.687,50 €, so steigt diese auf einen Betrag von 4.837,50 € in 2021.

Auf 150 € mehr Ihres Einkommens müssen somit Menschen, die an der Grenze verdienen, nun zusätzlich Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse zahlen. Schauen wir uns das in der Gesamtbeitragsbelastung einmal genauer an:

Der HÖCHSTBEITRAG für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer in 2020 berechnete sich wie folgt:

4.687,50 € (BBG) * (14,6% GKV + 1,1% Zusatzbeitrag + 3,3% Pflege ohne Kind)

= 890,62 €

4.837,50 € (BBG) * (14,6% GKV + 1,3% Zusatzbeitrag + 3,3% Pflege ohne Kind)

= 928,80 € (+38,18 €)

Dabei sprechen wir weiter über den reinen GKV-Beitrag. Haben Sie hierzu Zusatzschutz für Bereiche wie Sehhilfen; Hörgeräte; Zahnleistungen; stationäre Ergänzungen (Zweibettzimmer, Privatarzt); Krankentagegeld (was in der GKV für Menschen über BBG zu niedrig ist), dann sind diese dazu zu rechnen.

Ein Arbeitnehmer mit entsprechenden Zusatzversicherungen und Höchstbeitrag in der GKV hat einen Gesamtbeitrag von deutlich über 1.000 €. Davon zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des GKV Beitrages, die Hälfte des Zusatzbeitrages, einen Teil der Pflegeversicherung (den Kinderanteil zahlt nur der Arbeitnehmer) und nichts zur Zusatzversicherung.

In unserem Fall – und bei Zusatzversicherungen von vereinfacht 100 € Monatsbeitrag, entfallen auf den Arbeitnehmer folgende Zahlungen:

in 2020: Krankenversicherung 439,45 € + 11,72 € (Pflege-Extrabeitrag) + 100 € Zusatzversicherungen

= 551,17 €

In 2021 ändern sich die Zahlen durch die rot markierten Werte.

in 2021: Krankenversicherung 458,35 € + 12,09 € (Pflege-Extrabeitrag) + 100 € Zusatzversicherungen

= 570,44 €

Steuerliche Aspekte lasse ich hier bewusst unberücksichtigt, da diese sehr individuell sind. Auch in der PKV berücksichtigen wir diese so nicht. Auch Beitragsrückerstattungen in der Privaten Krankenversicherung werde ich hier nicht heranziehen, diese können sich jederzeit ändern..

GKV: Änderung von Leistungen, Erhöhung von Eigenanteile = Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung

In den letzten Jahren- und Jahrzehnten haben sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen verändert. Der Gesetzgeber hat Budgetierungen eingeführt, hat Leistungen verändert und gekürzt, Zahnersatz gestrichen oder Brillen und Sehilfen nun nicht mehr bezahlt. Auch Eigenanteile, wie die Zuzahlung bei Medikamenten oder Krankenhausaufenthalten, ist eine Stellschraube um die Kosten zu drücken. Diese Optionen hat die PKV so nicht. Die Leistungen dort sind garantiert, es sei denn Sie ändern proaktiv Ihren Tarif.

Doch, wie bereits mehrfach geschrieben, ändern sich auch die Rahmenbedingungen der Privaten Krankenversicherung und auch hier steigen die Belastungen. Daher schauen wir uns nun einmal die Möglichkeiten und Varianten an, wie sich hier Beiträge entwicklen oder wovon diese beeinflusst werden können:

steigende Ausgaben in der PKV = Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung

Dieser Teil ist in der Praxis gar nicht so riesig, wie immer vermutet. Natürlich steigen die Kosten für Arzthonorare, Kosten für Krankenhausbehandlungen und andere Ausgaben der Versicherer weiter an und müssen kompensiert werden. Diese Kostensteigerung ist, je nach Tarif und Versicherer, unterschiedlich, denn auch die Leistungen sind anders.

Haben wir einen “TopTarif” mit vielen Leistungen, so können auch viele Leistungen teurer werden und die Kosten hier weiter ansteigen. Hat ein Tarif zum Beispiel einhundert Leistungsbestandteile und es werden davon neunzig teurer, dann ist der Anstieg allein rechnerisch schon größer. Ein Tarif mit “nur” siebzig Leistungen von einhundert möglichen, kann auch nur in den 70 teurer werden.

wir leben länger… JUHU… oder doch nicht?

Natürlich freuen wir uns alle darüber, wenn die Großmutter mit 80, 90 oder sogar 100 Jahren noch lebt. Diese kann Ihre Enkelkinder oder meist schon Urenkel aufwachsen sehen, ist mehr oder weniger fit und erfreut sich des Lebens. Das ist die sehr positive Seite von Medizin und Entwicklung. Aber – so realistisch müssen wir sein – es gibt auch eine negative.

Je länger wir leben, je länger verursachen wir Kosten. Das ist nun eben so. Wer nicht nur 80, sondern 90 wird, der braucht natürlich auch von 80 bis 90 medizinische Leistungen. Diese sind meist deutlich höher im Vergleich zu den Vorjahren. Damit meine ich nicht nur die Kosten in Pflegeeinrichtungen oder bei der Hilfe im Alltag, sondern auch Kosten für Medikamente und Unterstützungen im täglichen Leben.

Ich bin topfit

sagen viele ältere Leute heute. Ich ergänze dann

“weil Sie medizinisch gut versorgt sind.”

Eine solche umfangreiche Medizin ermöglicht uns erst ein langes oder längeres Leben. Überlegen Sie eimal wie das in Ihrer Kindheit war. Wie alt sind Ihre Großeltern oder Urgroßeltern geworden und wie alt sind vielleicht Ihre Eltern heute?

Was passierte vor Jahrzehnten mit einem Patienten, der einen Schlaganfall oder Herzinfarkt hatte, was machen wir heute in der Medizin alles möglich? Ich möchte gar nicht von ethischen Fragen anfangen, wie weit Medizin gehen sollte, das ist ein ganz anderes Thema. Klar ist aber:

Medizin kostet Geld. Jeder Tag länger leben kostet Geld.

Das trifft dann auch, oder gerade, die Private Krankenversicherung. Steigt also die Lebenserwartung der Menschen statistisch an, so MUSS der private Krankenversicherer dafür sorgen, dass am ENDE DES LEBENS GENUG GELD DA IST. Also muss jedes Jahr längeres Leben finanziert werden.

In der GKV verlagern wir das Problem des langen Lebens an das Ende und denken uns: “sollen sich unsere Kinder später darum kümmern”, in der PKV machen wir das nicht, da dürfen die Versicherer es auch nicht.

sinkende Zinsen = Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung (PKV)

Das aktuell aber größte Thema bei Anpassungen in der Privaten Krankenversicherung ist gar nicht die Kostensteigerung oder das “lange Leben”. Das aktuelle Thema ist die Phase der Niedrigzinsen.

Stellen wir uns vor, wir brauchen in 35 Jahren (also ein heute 32jähriger) einen Betrag von 200.000 € um die Kosten seiner/ Ihrer Gesundheitsvorsorge bis zum Lebensende aufrecht zu erhalten. Was glauben Sie, müssen Sie dafür monatlich bei einem Zins von 3,5%, 3%, 2%, 1,5% oder 1% anlegen? Also wie verändert sich der Monatsbeitrag bei sinkenden Zinsen, wenn am Ende gleich viel Geld “rauskommen” soll.

Die Lösung. Um 200.000 € in 35 Jahren zu haben, braucht es (mit Zinseszinsen) bei:

3,5% einen monatlichen Betrag von ca. 245 € bei

3,0% braucht es da schon 271 €

bei 2% schon 329 €

bei 1,5% ca. 362 €

und wenn ich nur noch 1% erreiche, dann: 397 €

Das heißt in unserem Beispiel. Würde ein Versicherer statt 3% nun nur noch 2% Zins erreichen können, dann braucht es hier eine monatliche Beitragssteigerung von 58 €, um nur diesen Verlust auszugleichen. Für 1% weniger Zinsen in der Anlage über einen Zeitraum von 35 Jahren braucht es also eine Beitragssteigerung von 21 Prozent!

Die Niedrigzinsphase geht an keinem Lebensbereich direkt oder indirekt vorbei, und es ist eben nicht der “böse Versicherer” sondern die wirtschaftliche Lage insgesamt. Dazu kommt, einige Parteien sind nicht so böse, wenn man der PKV “schlimme Beitragserhöhungen” in die Schuhe schieben kann.

Klar werden- und wurden hier auch Fehler gemacht und Tarife waren- und sind zu billig. Dennoch gibt viele Bausteine in dem Puzzle, welche die Versicherer lieber gestern als heute ändern würden, politisch aber nicht gemacht wurden und werden.

Das sehen wir in der Altersvorsorge und auch in der Krankenversicherung, dazu kommen strenge Regeln der Geldanlage. Klar soll das Geld sicher sein, aber viel Sicherheit ist auch wenig Rendite. Klar kann auf Ihrem Sparbuch das Geld (FAST) nicht weg sein, bringt aber eben auch nix. Legen Sie das Geld spekulativ(er) an, so sind auch 4 oder 5% keine Seltenheiten, aber eben auch hier steigt das Risiko. Der Gesetzgeber und die entsprechenden Verordnungen, schreiben hier aber den Versicherern vor, wie und wo diese anlegen dürfen. Das ist- bis zu einem gewissen Grad- auch gut so. So wird vermieden, dass hier Geld “verzockt wird”.

Übrigens: Steigen die (Anlage-)Zinsen wieder, das wird es auch wieder geben, dann profitieren auch die Versicherten davon. Gesetzlich garantiert wandern dann 90% der Überschüsse in die Rückstellungen und wirken somit beitragsmindernd oder stabilisierend.

Noch ergänzend als Beispiel: 

Hat ein Versicherer bisher mit einem Rechnungszins von 3,5% (in den alten Bixestarifen) oder 2,75% oder 2,5% in den Unisextarifen kalkuliert und senkt den Rechnungszins nun auf 2% ab, dann MUSS dieses zu höheren Beiträgen führen und macht den Tarif sicherer. Sie erinnern sich an meine Rechnung von eben?

Nur ein Prozent Senkung im Rechnungszins löst knapp 21% Anpassung aus. (BEISPIELHAFT) Wer als Versicherer später anpasst (weil er nicht darf, kann oder will und den Rechnungszins daher weiter “zu hoch” lässt), der kann Glück haben, wenn die Zinsen schnell wieder steigen oder richtig auf die Nase fallen, wenn dem nicht so ist.

Klar haben Sie dann heute keine Beitragsanpassung und zahlen weniger, aber zukünftig wird es um so höher angepasst, denn auch Zinseszinsen müssen nun auch noch nachgeholt werden.

Welche Kosten kalkuliert der Versicherer?

Nehmen wir einen Versicherer mit blauem Logo. Dieser bekannte und leistungsfähige Versicherer geht in seiner Kalkulation davon aus, dass Menschen sogar über hundert Jahre alt werden und bis zu diesem Zeitpunkt auch genug Geld da sein muss. Sterben diese früher, war es vielleicht zu vorsichtig, aber “Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste”, Sie kennen das.

Nun unterstellen wir einen Versicherten, der mit 35 Jahren in die PKV wechselt. Im Schnitt über alle Versicherten geht unser Beispielversicherer hier davon aus, dass im Laufe des Lebens pro Kunde durchschnittlich 500.000 € Kosten zu erstatten sind. Interessant dazu auch meine Serie #WasKostetEigentlich.

500.000 € Kosten bis zum 100. Lebensjahr. Irgendwo muss das Geld ja herkommen.

Kostet also ein anderer Tarif mit “fast gleichen” Leistungen deutlich weniger, dann haben wir hier zwei, drei Möglichkeiten:

  • – Versicherer ist “fies” und hat sich Formulierungen in die Bedingungen geschrieben, welche ihm ermöglichen, nicht oder weniger zu leisten = gemein!
  • – Die Kunden bei diesem Versicherer werden nicht oder weniger krank = eher unwahrscheinlich!
  • – Der Versicherer rechnet mit höheren Zinsen = kann klappen, muss aber nicht!
  • – Der Versicherer glaubt an das frühe Ableben = kann klappen, aber eher unschön!

Jetzt haben Sie generell zwei Optionen: Geld sparen im Tarif und damit etwas höhere Lohnsteuer (siehe hier) zahlen. Dann sollten Sie aber ungeachtet dessen, selbst Geld zusätzlich zurücklegen. (Tipps und Hinweise für meine Kunden gern in einer direkten Beratung, das macht es sonst hier noch Seiten länger. Das kann, muss aber nicht, ein Beitragsentlastungsbaustein sein.

Zweite Option: Sie wählen einen Versicherer mit geringerem Rechnungszins und einer eher vorsichtigen Kalkulation und merken im Alter, zu vorsichtig gewesen zu sein. Ist jetzt nicht so schlecht!

KLAR IST: Nur weil Sie bei Unternehmen A oder B sind, werden Sie nicht mehr oder weniger krank. Stellschrauben sind also nur Leistungen, Bedingungen und/ oder Rückstellungen.

Wann darf denn der Versicherer überhaupt anpassen?

Zuerst einmal ist wichtig zu verstehen, wie Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung überhaupt zu Stande kommen. Dabei werden die Versicherungsleistungen (die ausgezahlt werden/wurden) mit denen verglichen, die kalkuliert werden. Dann ergibt sich hierdurch ein Unterschiedsbetrag. Unterscheidet sich dieser Betrag (auslösender Faktor) um 10 Prozent (wie der Gesetzgeber es regelt), dann muss der Versicherer anpassen. In neueren Verträgen ist die Grenze schon bei 5 Prozent um hier schneller reagieren zu können.

Erreicht aber ein Versicherer diesen auslösenden Faktor nicht, dann “schleppt er den Bedarf zur Anpassung” über Jahre mit. Erst wenn dieser Faktor erreicht ist, erst dann darf der Versicherer die Beiträge erhöhen. Alles, was dann aber angesammelt wurde, in den letzten Jahren, MUSS JETZT mit angepasst werden.

Beispiel: Ein Tarif wurde zuletzt im Jahr 2015 angepasst. In 2016, 17, 18, 19 gab es keine Anpassung, da die 10% (oder 5% bei neueren Tarifen) nicht erreicht wurden. Nehmen wir weiter an, wir wären jeweils nur knapp unter dem Wert geblieben, also mal 9, mal 8 mal 6% die nötig waren, aber nicht angepasst werden durften.

Nun folgt in 2020 ein Überschreiten der Grenze und alles, was noch “offen an Anpassungen ist” muss nachgeholt werden.

Mir persönlich wären andere Regelungen auch lieber. Also lieber jährlich 1, 2, 3, 4% Anpassung, statt 5 Jahre nichts und dann 17% wie bei der Debeka aktuell, oder 10- 14% bei anderen Unternehmen. Das möchte aber der Gesetzgeber so nicht, dann fehlen ja negative Schlagzeilen.

Nehmen wir also einen Kunden, der schon 6 Jahre bei “Unternehmen A” ist. Angepasst wurde zuletzt vor fünf Jahren, dann fünf Jahre nicht, jetzt wieder mit 15%. Für diesen Kunden ist “alles gut”. Anpassung kam lange nicht, da wurden Beiträge gespart, jetzt kommt die (nachgeholte) Anpassung.

Für den zweiten Kunden, der gerade erst zum 01.01.2020 gewechselt ist, für den sieht es anders aus. Der ärgert sich über die Anpassung mehr, denn es ist “seine erste und gleich eine große”. In fünf Jahren sieht er das dann wieder anders.

Beitragsanpassungen kommen NIE ZUM PERFEKTEN Zeitraum, aber man muss sich überlegen, ob man lieber jetzt (wenn das Einkommen höher ist) investiert oder im Alter, mit kleinerer Rente/ kleinerem Einkommen, dann diese Fehler ausbügeln muss.

Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung – was sollten Sie tun?

Hatten Sie bei Abschluss Ihren Versicherer sorgfältig ausgesucht, sich bei der Auswahl Gedanken zu Zielen und Wüschen gemacht? Hatten Sie sich überlegt warum Ihnen diese oder jene Leistung wichtig oder weiter wichtig ist, dann lehnen Sie sich zurück, es gesteht hier wenig Handlungsbedarf.

Sie sind in einem Tarif der- auch nach einer Anpassung- die oben genannten Werte der gesetzlichen Krankenkasse zuzüglich einer Zusatzversicherung (ca. 570 € nach Arbeitgeberanteil), also ca. 970 €, nicht erreicht?

Dann würde ich den Tarif heute nicht ändern. Vorausgesetzt immer, man kann und will sich diese Leistung leisten. Es heißt ja nicht: “Nur weil es Luxusautos gibt, muss ich diese auch haben.” Wenn mir aber meine Versorgung wichtig ist und genau solche Leistungen für eine optimale Versorgung ausgesucht waren, dann kosten diese eben auch entsprechend Geld.

Klar würde ich Ihnen jetzt gern raten: Specken Sie Ihren Tarif ab, erhöhen Sie die Selbstbeteiligung, die Sie vielleicht heute eh nicht brauchen oder ähnliches. Auch werden “windige Berater” (Nepper, Schlepper, Bauernfänger – wie hier beschrieben) mit “wehenden Fahnen durch die Gegend laufen”, wie schlimm Versicherer A, B oder F seien. Na und?

Lassen Sie sich vorschreiben welches Auto, welches Haus oder sonstiges Sie haben? Wo Sie essen gehen sollten, weil es doch auch viel billiger geht?

Nochmals ganz deutlich: Gesundheit kostet Geld. Viel Geld. Was es Ihnen wert ist, muss jeder für sich allein entscheiden und überlegen. Auch muss jeder selbst ganz allein überlegen, welche Versorgung für die Kinder, die Familie insgesamt und für sich selbst die passende ist. Will ich das Geld lieber in einen hochwertigen Schutz investieren und Leistungen erstattet bekommen, oder zahle ich im Fall der Fälle einfach die Kosten selbst? Kann ich mir das zu dem Zeitpunkt dann (noch) leisten?

Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung – Schritt für Schritt

1.) Tun Sie NICHTS ÜBEREILTES und UNÜBERLEGTES

2.) Sie müssen jetzt und sofort gar nichts, warum auch. Tarifwechsel und Änderungen sind nicht an das Jahresende gebunden. Kündigen ist nur die letzte Option! Klar ist aber auch, wer seine Zeit beim damaligen Abschluss nicht sorgfältig genutzt hat und sich informierte, der kann und sollte das jetzt nachholen. Ob Sie danach wechseln, sich entschieden dort zu bleiben und mit mehr Wissen über den Tarif da zufrieden sind, oder ganz neu anfangen- Ihre Entscheidung!

3.) Änderungen von Komponenten zur Beitragsentlastung sind denkbar, aber auch hier nur, wenn man das Geld im Alter nicht braucht. Jetzt, mit höherem Einkommen, höherem Steuersatz Beträge zurück zu legen um diese dann im Alter zu haben, ist meist die bessere Wahl.

4.) Tarifänderungen sollten gut überlegt werden, denn: “Warum hatten Sie sich noch für genau diese Leistungen und Tarife entschieden?”

5.) Fragen Sie gern: Telefonisch, per Mail oder via Kontaktformular oder nutzen den LiveChat (der leidet zeitlich gerade etwas bei vielen anderen offenen Beratungen, sorry dafür). Dennoch versuche ich mir Zeit zu nehmen. Für jede und jeden einzelnen und beantworte Ihnen auch gern als (Nichtkunde) Ihre Fragen, soweit es zeitlich irgendwie einzurichten ist.

Das ich das, was ich tue, gern tue und viel Spaß daran habe, das lassen sie sich am besten von 149 Referenzen zu meiner Beratung erklären. Hier bewerten Kunden warum ich anders bin, ein Einhorn eben.

Sie sind bis hier mit dem Lesen gekommen? HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH. So- und genau so kenne ich das von vielen meiner Kunden. Manchmal ist es wichtig und richtig nach einem ersten Telefonat von etwas abzuraten, ganz gehen das eigene “Geschäft”, dafür aber ruhig und zufrieden abends eizuschlafen. Informieren in absoluter Detailtiefe, welche Ihnen eine fundierte Entscheidung ermöglicht und so eine Basis schafft, um sich ganz in Ruhe Gedanken zu machen. Es treibt Sie niemand, niemals!

Ihre Versicherer, egal ob Hallesche, Barmenia, Debeka, Axa, Hanse Merkur oder wo auch immer Sie aktuell versichert sind, werden Ihnen auch noch weitere Informationen zu der Anpassung liefern. Und nein, das ist kein “Schönreden”, das ist Realität und betrifft uns nun einmal alle.

Zu Beginn meiner Ausbildung waren vier, fünf, oder mehr Prozent für täglich verfügbare Geldanlagen noch möglich und Festgelder hatten acht und neun Prozent Rendite. Dafür waren Baufinanzierungen und Kredite teurer, es war eine andere Zeit. Aktuell ist es etwas anders und das Ansparen in Fonds und ähnlichem ist derzeit besser denn je. Aktienmärkte schwanken stark, bieten aber dafür auch Chancen. Und … die wirtschaftliche (Welt)-Situation ist aktuell gerade sowieso außergewöhnlich.

Daher… machen Sie ganz in Ruhe, wir bekommen das alle gemeinsam hin und … es wird auch wieder besser. Versprochen!

Wenn Sie am Ende etwas mehr Verständnis und Hintergrundwissen für Ihre Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung bekommen haben und auch andere von dem Wissen profitieren lassen wollen, teilen Sie den Artikel gern in (ihren) sozialen Netzwerken. Wissen ist Macht und Nichtwissen führt leider zu unüberlegten Handlungen oder zum Reinfall auf “Nepper, Schlepper und Bauernfänger“.

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