Bundestag billigt das GKV-Finanzierungsgesetz
GKV-FinG, 3-Jahresgrenze in der PKV ist Geschichte Unter teilweise großem Protest führte die Bundesregierung im Jahr 2007 eine geänderte Vorschrift in dem Sozialgesetzbuch V ein und erschwerte damit den PKV Wechsel für Angestellte. Seither durfte der Angestellte nur dann die gesetzliche Krankenkasse (GKV) verlassen, wenn dieser die Jahresarbeitentgeltgrenze 3 Jahre in Folge überschritten hat. (4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Zunächst sollten die…