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“Der Beste Tarif ist der Gothaer MediVita 500” – oder: Was von solchen Versprechungen zu halten ist

Genau diese Aussage bekam ich heute von einem Kunden gesagt. Auf meine Frage warum, erzählte er mit folgende Geschichte:

Ich beschäftige mich nun schon 3 Tage mit dem Thema der Privaten Krankenversicherung (PKV) und habe vier Vergleichsrechner im Internet befragt, dazu noch zwei Berater gesprochen, die mich daraufhin angerufen hatten. Drei der Rechner haben mir diesen(Gothaer MediVita 500) Tarif empfohlen, ein anderer noch den Tarif KVE von der Hanse Merkur Krankenversicherung.

Ich fragte zurück, wie es denn zu der “Empfehlung” kam und welche Kriterien denn zu Grunde gelegt wurden. Die Antwort war “gar gruselig” aber wie erwartet. Der Interessent erzählte mir weiter folgendes:

“Es wurde gefragt wie hoch die Selbstbeteiligung sein soll, welche Versorgung bei Zahnbehandlung und -ersatz erstattet werden soll. Weiterhin wollten die von mir wissen ob mir eine Leistung für Brillen wichtig ist und natürlich auch noch ob ich angestellt oder selbstständig bin. Alle Fragen habe ich beantwortet und dann kam es zu der Empfehlung.”

Schauen wir uns nun einmal die Kriterien und die Vorgaben an und dazu passend die Tarife:

Beide Tarife bieten sicherlich eine Leistung bei Brillenersatz, auch bei Zahnersatz und Zahnbehandlung wird eine Summe X geleistet. Dazu ist sogar eine Selbstbeteiligung in verschiedenen Stufen wählbar. Damit wären die Kriterien wohl erfüllt, oder vielleicht doch nicht?

Die Kriterien hier sind völlig ungeeignet. Ungeeignet deshalb, weil diese zum einen nicht einmal ansatzweise ausreichen und auf der anderen Seite ungeeignet sind, eine Private Krankenversicherung als lebenslanges Produkt auszuwählen. Stellen Sie sich vor Sie wollten anstelle der PKV einen Vertrag für einen Hauskauf abschließen. Der Makler fragt Sie, was das Haus denn für Anforderungen erfüllen muss und Sie antworten: “Ein brauner Teppichboden muss drin sein, weiterhin mindestens ein Bad und… ach ja, ein Dach muss es auch haben.”

Komisch, oder? Würden Sie so ihr Haus aussuchen? Was ist mit Faktoren wie Lage, Größe, Ausstattung, Anzahl und Aufteilung der Räume und dergleichen? Alles unwichtig? Welches der Häuser hätten Sie denn gerne?

Das bunte finden Sie etwas wage? Etwas zu individuell? Genau das ist es, auch die Private Krankenversicherung (PKV) folgt keinem einheitlichen Muster, sondern ist individuell anzustimmen auf den persönlichen Bedarf.

Bezogen auf die private Krankenversicherung (PKV) bedeutet dieses Hausbeispiel: Wann und wo ist der Versicherungsschutz gegeben (Geltungsbereich und Erweiterungen), Welche Ärzte kann ich auswählen, sowohl ambulant wie stationär und welche Heilmittel sind versichert? Welche Hilfsmittel enthält der Tarif und stelle ich mich dabei schlechter als in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) derzeit? Was für Beträge an offenen oder versteckten Selbstbeteiligungen kann ich mir finanziell leisten?

Doch wie ist es nun mit dem “besten Tarif”, dem MediVita der Gothaer Krankenversicherung? Ist dieser eher das individuelle Haus oder eher das, mit den Löchern im Dach? Ein gutes Beispiel dafür bieten die Hilfsmittel. So lautet die Formulierung dort:

3.3 Hilfsmittel sind Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Sprechgeräte, Stützapparate, orthopädische Einlagen und Schuhe, Bandagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe und gegen Verunstaltung und Verkrüppelung ärztlich verordnete Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle.

Ist das nun gut? Und jetzt denken Sie bitte nicht an die ominöse Hilfsmittelgarantie der Gothaer. Das diese keine vertragliche Bindung hat, ist in meinem Blogbeiträgen und dem Schriftwechsel zur Hilfsmittelgarantie der Gothaer Krankenversicherung ausreichend dokumentiert.
Doch mit welchem Haus lässt sich die zweite Alternative, der Tarif KVE der Hanse Merkur vergleichen? Auch hier zunächst die Formulierung der Hilfsmittel:
1.4 Hilfsmittel zu 90%
Als Hilfsmittel gelten ausschließlich: Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädischen Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädischen Schuhe, Einlagen und Schuhzurichtungen; Orthesen und Prothesen, jeweils in funktionaler Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hör- und Sprechhilfen sind bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR je Versicherungsfall erstattungsfähig.
oder auch eine interessante Formulierung im Bereich der Zahn(ersatz)leistungen:

3.2 Zahnersatz und Kieferorthopädie

Erstattungsfähig im Rahmen dieser medizinisch notwendigen Heilbehandlung sind weiterhin zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, soweit sie im Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers aufgeführt sind und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge berechnet werden.

Der Versicherer kann das Preis- und Leistungsverzeichnis abändern, um die Erstattung der angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen (§ 9 GOZ) sicherzustellen.

Und da “kann” nicht “muss” heisst, aber das kennen Sie ja schon. Und meistens folgt nun das Argument, die Versicherer oder gerade der, bei dem mein Bekannter/ Freund/ Kollege versichert ist, der ist so kulant und die dort Versicherten sind ja sehr zufrieden. Dann sollten Sie aber genau hinterfragen, welche Leistungen bereits in Anspruch genommen wurden und wie und wann die Abrechnung erfolgte. Eine Aussage “ich bin zufrieden” von jemandem, der nie etwas hatte,ist nicht so viel wert und daher nicht aussagekräftig. Zum Thema Kulanz finden Sie weitere Erläuterungen im Blogbeitrag “Ich will einen Krankenversicherer, der kulant ist“.

Fazit:

Aussagen, das ein Tarif der beste ist, sind so nicht haltbar. Den besten Tarif kann es auch gar nicht geben, da dazu viel zu viele Auswahlkriterien zu beachten sind und viele Bereiche mit so unterschiedlichen Ansprüchen versehen, dass es keinen “besten” Tarif geben kann. Ein für mich persönlich guter Tarif, muss bei Ihnen noch lang nicht den Bedarf decken und somit “gut” sein.

Lassen Sie sich Zeit bei der Auswahl und überlegen sehr genau, welche Auswahlkriterien für Sie wichtig sind und welche Ansprüche Sie stellen. Was ist allein tragbar und finanziell zu verkraften? Die Brille oder anteilig der Zahnersatz schon, das Hilfsmittel für mehrere zehntausend Euro vielleicht nicht.

3 Kommentare

  1. Hallo Herr Henig,
    das was Sie hier beschreiben kann ich nur 200%tig bestätigen. Ich bin schon seit fast 10 jahren privat versicher und zuletzt bei Gother, und alles ist nur ein Spiel, man sollte sich das ganze sehr gut im Vorraus überlegen, man sollte besonders nicht viel Wert auf die Beitragsrückerstattung legen bersonders wenn nicht guarantiert ist, eher mehr auf die Bezahlung der Leistungen zu 100% ohne selbstbeteiligung oder die Privatärtzliche Behandlungen. am besten den Fingern von Beratern lassen, die werden von den Lobbyisten gesteuert…

  2. Alle die sich hier über die PKV beschweren, haben sehr schnell vergessen was die GKV leistet.Es wird nie eine Krankenversicherung geben die alles zu 100% bezahlt, was die Ärzte,Spitäler,Apotheker, Pharma usw. natürlich gerne hätten.Dann wären die Beiträge nämlich unbezahlbar. Aber so ist der Deutsche, mit nichts zufrieden.In England sterben die leute weil die KV nicht bezahlt und hier diskutiert man über Brillen und so ein Käse.Ich würde mich schämen ………………………..
    Die private Krankenversicherung soll das Geld für wichtige Krankenheiten verwenden und nicht um irgendwelchen selbsternannten spezialisten ihre Brillengestelle zu bezahlen.
    Alles studierte Fachid…..

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