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Meine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist insolvent – Was kann ich als Versicherter der City BKK tun?

Ursprünglich galten gerade die kleinen gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als die Feinen. Bei der City BKK in Stuttgart, beworben bisher mit dem Slogan “Die Krankenkasse mit dem SMILE Effekt”, ist das Lächeln nun augenscheinlich zu Ende. Viele Versicherte sind nun verunsichert. (Foto (c) City BKK)

Laut der heutigen Pressemitteilung der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt, wird die City BKK zum 01. 07. 2011 geschlossen. Grund sind neben den starken Abgängen der Mitglieder auch die fehlenden Neuzugänge. Damit kann ein langfristiges und stabiles Dasein nicht ermöglicht werden, so das Bundesversicherungsamt.

Pressemitteilung nachzulesen durch Klick auf das Bild

Viele Versicherte der City BKK, aber auch einige anderer Kassen sind nun verunsichert und fragen sich besorgt:

Was kann ich tun, wenn meine Krankenkasse insolvent und somit geschlossen wird?

Zunächst einmal die gute Nachricht. Es ist niemand ohne Versicherungsschutz, nicht jetzt und auch nicht nach der Insolvenz. Durch die bestehende Versicherungspflicht ist es unmöglich, keinen Versicherungsschutz zu haben. Versicherte müssen aber dennoch handeln und sich um einen neuen Versicherungsschutz bemühen.

Wo kann ich mich denn nun versichern?

Die bisherigen Pflichtversicherten, welche also nur die Wahl einer anderen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) haben, können sich bei einer beliebigen Kasse versichern. Die Grundleistungen sind identisch, jedoch kann eine gesetzliche Kasse in sehr engen Grenzen Mehrleistungen anbieten.

Weiterhin ist es möglich einen Bonus oder auch einen Malusbeitrag zu eheben. Entweder Sie zahlen somit einen Zuschlag auf den einheitlichen gesetzlichen Beitragssatz (15,5% in 2011) oder bekommen einen Bonus zurück. Beides ist von der finanziellen Situation der gesetzlichen Kasse ab. Eine Leistungsübersicht und einen Leistungsvergleich finden Sie bei den Kollegen des Internetportals für die gesetzlichen Krankenkassen.

Alle freiwillig Versicherten Mitglieder der City BKK (also Selbstständige, Freiberufler und Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze) müssen nicht unbedingt in eine gesetzliche Krankenkassen. Diese haben auch die Möglichkeit einen privaten Krankenversicherer zu wählen und das System der gesetzlichen Krankenkassen generell zu verlassen.

Ob das sinnvoll und passend ist muss jeder für sich in einem sorgfältigen Auswahlprozess überlegen, besprechen und anhand vieler Faktoren eine Auswahl und Entscheidung treffen.

Wer über den Wechsel zu einer Privaten Krankenversicherung nachdenkt, das aber nicht überstürzen möchte und vielleicht nicht vor dem 01. 07. 2011 schafft, der kann zunächst auch eine gesetzliche Krankenkasse wechseln und später den PKV Wechsel vollziehen.

ABER: Sollten Sie diesen Weg wählen, so schließen Sie in keinem Fall einen Wahltarif der gesetzlichen Kassen ab. Dieser bindet Sie, je nach Art des Tarifs auf 1 oder gar 3 Jahre an die (neue) gesetzliche Krankenkasse.

Weitere Informationen:

Leitfaden zu den Unterschieden der gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung

Auswahlkriterien für den richtigen PKV Schutz

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