Wenn der Versicherungsvertreter zu langsam vorliest- Urteil des OLG Stuttgart Az. 7 U 157/11
Wer in seinem Antrag auf Kranken-/ Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung die Gesundheitsangaben falsch oder unvollständig beantwortet, der riskiert einen Rücktritt oder eine Anfechtung des Vertrages. (Mehr Infos zur Anzeigepflichtverletzung) Mit einem aktuellen Urteil (Az. 7 U 157/ 11) hat das OLG Stuttgart am 19. 04. 2012 eine recht eigenwillige Entscheidung getroffen, die so auch nur bedingt nachvollziehbar ist. Bisher waren die Gerichte davon ausgegangen, dass der Kunde trotz der Tatsache, dass der Versicherungsvertreter die Fragen ausfüllte, diese prüfen muss. Generelle Info:…