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03.
Mai '11

Gesetzliche Krankenkassen plus Zusatzversicherung oder Private Krankenversicherung? Eine nicht ganz einfache Frage


Nicht nur einmal, fast immer in den Beratungen ergibt sich die Frage nach der “anderen” Option. Grund dafür ist der Wunsch nach mehr Leistungen in der eigenen Gesundheitsvorsorge und auf der anderen Seite die Frage nach den Beiträgen die dafür aufgewandt werden müssen,

Dazu wäre zunächst einmal Grundsätzliches zu klären. Unter anderem gehören die folgenden Fragen zwingend dazu:

1.) Welche Leistungsbereiche (ambulant, stationär, zahnärztlich) sollen verbessert werden?

2.) Gibt es konkrete Vorstellungen welche Teilleistungen gewünscht sind?

3.) Besteht bereits eine Familienplanung und ggf. sind Kinder geplant?

1.) Nicht alle Leistungen lassen sich durch eine Zusatzversicherung verbessern. Gerade einige Grundprobleme vieler Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse sind nicht veränderbar. Dazu gehören die Budgetierung der Medikamente, die pauschale Vergütung der ambulant behandelnden Ärzte und auch die Terminvergabe und dergleichen.

Andere Bereiche hingegen lassen sich gut durch private Zusatzversicherungen ausdehnen. So sind Leistungen im Krankenhaus durch eine stationäre Zusatzversicherung (PKZV) so gut absicherbar, dass ein Unterschied zu einem privat Krankenversicherten (fast)nicht zu spüren ist. Mehrkosten durch die Wahl eines gewünschten Krankenhauses, die privatärztliche Wahlleistung (Chefarztbehandlung) oder auch die anschließende Versorgung lassen sich ausgleichen. Auch im zahnärztlichen Bereich sind die Möglichkeiten weit gefächert. Die gesetzliche Versorgung lässt sich durch einige Zusatzoptionen sowohl bei der Zahnbehandlung als auch beim Zahnersatz gut ausweiten.

2.) Um so konkreter die Vorstellungen, um so besser lassen sich die gewünschten Produkte filtern und näher beleuchten. Dennoch sind Teilbereiche wie eine Versorgung mit (besseren, verträglicheren) Medikamenten schlichtweg nicht änderbar. Auch das Modell der Kostenerstattung für einen Kassenpatienten birgt mehr Gefahren als es Vorteile bringt. Im Bereich der Alternativen Medizin und der Versorgung durch Heilpraktiker bieten sich zahllose Möglichkeiten.

3.) Entscheidend ist aber auch die Frage der zukünftigen Familienplanung. Dabei ist auch die Frage zu berücksichtigen, wo die Kinder zukünftig zu versichern sind bzw. ob es einen Anspruch auf einer (beitragsfreie) Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gibt.

Ist ein Leistungsrahmen festgelegt, so stellt sich die Frage mit welcher Variante dieser besser zu erfüllen ist. Ich möchte Ihnen dieses am Beispiel von zwei Kunden erläutern. Beide als Angestellte über der JAEG und somit freiwillig in einer GKV versichert. Beide sind 33 Jahre alt und können sich entweder in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichern oder auch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bleiben und den Schutz durch eine Zusatzversicherung aufwerten.

Variante 1, gesetzliche Krankenkasse und Zusatzversicherung für den stationären, zahnärztlichen Bereich

Einige Punkte wie die Heilpraktikerleistung sollen auch mit abgedeckt sein. Dazu werden Zusatzversicherungen benötigt, welche bei einem Versicherer mit sauberem Bedingungswerk mit einer Prämie von 62 EUR (Mann) und ca. 84 EUR bei der Frau zu Buche schlagen.

Welcher Beitrag in der GKV anfällt sehen wir hier. (Werte alle Stand 2011).

Durch den Beitragssatz von 15,5% ergibt sich ein Anteil von 7,3% für den Arbeitgeber und 8,2% für den Arbeitnehmer (7,3+0,9%). Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt 1,95%, Kinderlose zahlen weitere 0,25%. Bei der derzeitigen Berechnungsgrundlage (Beitragsbemessungsgrenze) von 3.712,50 EUR ergeben sich folgende, monatliche Zahlungen:

Arbeitgeber 271,01 EUR zzgl. 36,18 EUR für die Pflegepflichtversicherung = 307,20 EUR

Arbeitnehmer: 304,40 EUR zzgl. 45,48 EUR = 349,88 EUR

Dazu kommen auf der Seite des Arbeitnehmers die oben erwähnten Zusatzversicherungen. Weiterhin sind ca. 5-10 EUR nötig, um das geringere Krankengeld in der gesetzlichen Krankenkasse auszugleichen.

Der männliche Arbeitnehmer zahlt somit: 349 + 62 + 5 = 416 EUR monatlich

Bei der Frau sind es 349 + 84 + 5 = 438 EUR monatlich

Variante 2: Private Vollkostenversicherung

Bei einem vergleichbaren Tarif (soweit die Leistungen über eine Zusatzversicherung darstellbar sind) und ohne die Mehrleistungen der Vollversicherung hier herausrechnen zu wollen, ergeben sich bei dieser Variante folgende Beiträge:

480 EUR (inkl. Pflegepflichtversicherung) bei dem männlichen Versicherten (Zusatzversicherungen sind keine enthalten)

davon übernimmt der Arbeitgeber 50%, maximal 271 EUR + 50% der Pflegeversicherung

= Arbeitnehmeranteil (Mann) = 240 EUR

dazu kommen noch die anteilige Selbstbeteiligung von knapp 600 EUR pro Jahr, also max. 50 EUR bei vollem ausnutzen

= 480 EUR + 50 EUR = 530 ERU abzgl. AG Anteil -240 EUR = 290 EUR monatlicher Arbeitnehmeranteil

bei der versicherten Frau liegt die Rechnung bei:

= 530 EUR + 50 EUR – 265 EUR = 315 EUR Eigenanteil

Was nicht berücksichtigt wurde:

Auch in der gesetzlichen Krankenkasse fällt eine Art Selbstbeteiligung an. Diese ist aber nicht pauschal zu beziffern, da sich die Eigenanteile aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzen. Diese sind neben nicht verordenbaren Medikamenten auch die Rezeptgebühren, Praxisgebühren, Eigenanteile für Heil- oder Hilfsmittel, Krankentransporte etc. Nicht berücksichtigt werden Leistungen für Sehilfen etc. da diese über die Zusatzversicherung gedeckt werden können. Die maximale Grenze für diese Eigenanteile liegt bei 2% des Einkommens pro Jahr (Chronisch kranke bei 1%)

Somit ergeben sich in unserem Fall (Arbeitnehmer über BBG) 891 EUR oder bei 1% 445 EUR Eigenanteil.

Ob nun das eine oder das andere System für die das “bessere” ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Machen Sie sich daher ganz in Ruhe Gedanken, lesen den Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung und überlegen sich, was Ihnen an Leistungen wichtig ist.

Mit einem passenden Berater wird es Ihnen zweifelsfrei gelingen, eine fundierte und passende Entscheidung zu treffen.

Weitere Informationen zum Thema:

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung

Kinderversicherung

17.
März '10

Barmenia mit Mitgliederschwund (FTD)


Gerade in der Bahn fiel mir der folgende Artikel in der heutigen FinancialTimes Deutschland auf.

Erstaunlich ist der Wunsch von dem Vorstand Hr. Beutelmann “die Umdeckungen können nur die Aufsicht bekämpfen“. Warum wird hier wieder einmal mehr Regulierung verlangt? Klar, weil dem eigenen Unternehmen Kunden verloren gehen. Zum einen werden die Bestände in der PKV älter, so dass auch hier mit “natürlichen Abgängen” zu rechnen ist, zum Anderen aber werden die Interessenten und Kunden sensibler.

Das Wechseln der Privaten Krankenversicherung hat immer den Verlust der (oft nicht definierbaren) Rückstellungen, eine neue Gesundheitsprüfung und ein neues Eintrittsalter zur Folge.

Dennoch:

Was nützt es dem Kunden (im übertragenen Sinne) wenn er einen Smart fährt und eigentlich einen Familienwagen braucht?

Daher ist weit wichtiger der Bedarf. Ist der bei dem “eigenen” Unternehmen durch einen Tarifwechsel zu realisieren? Dann sollte immer erst dieser Weg ins Auge gefasst werden. Aber auch vor Alternativen sollte man sich nicht pauschal verschießen.

Achten Sie dabei auch auf die Erfüllung der Kriterien zur Privaten Krankenversicherung. Dabei meine ich die persönlichen und individuellen, nicht irgendwelche Testergebnisse.

08.
Januar '10

Welche Höhe soll die Berufsunfähigkeitsrente haben?


Um diese Frage ranken sich viele Mythen und eine Patentlösung gibt es leider auch nicht.

In der Praxis ist es aber durchaus so, das mehr als die Hälfte der Renten für den Fall der Berufsunfähigkeit nicht ausreichen um auch nur annähernd die (laufenden) Kosten zu decken. Da wurde “irgendwann” mal eine BU Versicherung abgeschlossen und nun “hat man eben auch eine”. Schließlich erzählt einem “alle Welt” man braucht diese.

Das ist soweit auch durchaus korrekt, nur man braucht diese wenn, dann mit einem sauberen und klaren Bedingungswerk und in ausreichender Höhe.

Die Frage nach dem Bedingungswerk und den guten oder schlechten Formulierungen habe ich in meinem Leitfaden für die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits an Beispielen erläutert. Schauen Sie sich hier einmal die unterschiedlichen Regelungen an. Sie werden erstaunt sein, was 1,2 Worte für Auswirkungen in der Leistung haben können.

Doch nun zur Höhe:

Bei privat krankenversicherten Kunden ist zunächst einmal das Krankentagegeld zu prüfen. In welcher Höhe besteht dieses und ist ggf. eine Übergangslösung für den Fall der BU vorhanden. Weitere Erläuterungen hier im Abschnitt Krankentagegeld.

Dann sollte die Höhe der BU individuell berechnet werden. Dabei ist es nicht ratsam sich pauschal an x Prozent des Einkommens zu orientieren. Gerade im Fall der Berufsunfähigkeit ist der genaue Bedarf zu ermitteln.

Welche Kosten laufen als monatliche/ jährliche Fixkosten weiter?

Handelt es sich bei dem Versicherten um den Hauptverdiener oder kann der Partner/ die Partnerin noch einen Teil der Kosten tragen?

Was passiert mit den Kosten zur Krankenversicherung? Wer zahlt was?

Wie hoch sind die derzeitigen Einzahlungen in die Rentenkasse und was ist an privater Vorsorge vorhanden? (Es nützt nichts im BU Fall diese Zahlungen nicht mehr leisten zu können, dann fallen Sie mit 65/67/60 in ein finanzielles Loch. Die BU Rente endet dann und eine staatliche oder private Altersvorsorge ist nicht/ nicht in ausreichender Höhe vorhanden.

Machen Sie sich also intensiv Gedanken und vorallem überprüfen Sie ihren bisherigen Schutz im Falle der Berufsunfähigkeit.

Welche Kriterien sind dort vereinbart? Wann ist der Schutz ausgeschlossen oder eingeschränkt? Was muss ich wann und wie tun um meine Leistung nicht zu gefährden?

Informationen hierzu habe ich in einem Fragebogen zur Berufsunfähigkeit für Sie zusammengestellt.

25.
September '09

Grundregeln zum Abschluss der richtigen Privaten Krankenversicherung (PKV)


Eines gleich vorweg. Die beste und idealste geeignete PKV werden Sie auch hier nicht finden. Auch wenn Ihnen Zeitschriften, Tests und vermeintliche Berater das tollste aller Produkte verkaufen wollen, das gibt es eben gerade nicht und das ist auch verständlich.

Ich erkläre Ihnen auch gern warum:

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist, anders als die gesetzliche Krankenkasse (GKV) fast vollständig frei kombinierbar. Sie können Leistungen auswählen, sich für oder gegen Leistungsbausteine entscheiden und so das für Sie geeignete Produkt finden.

Sie können Heilpraktiker, Zahnersatz und Brillenleistungen ab- oder anwählen, können sich entscheiden ob Sie im Ein- oder Zweibettzimmer liegen wollen und vom Chefarzt behandelt werden möchten. Das alles sind aber keine Kriterien die geeignet sind ein lebenslanges Produkt auszuwählen. Oh, werden Sie jetzt vielleicht denken, danach hat mich mein Berater aber gefragt.

Ich hoffe nicht das es die einzigen Fragen waren, denn dann hatte diese- so hart das klingen mag- keine Ahnung von dem was er erzählt. Wurden auch Fragen nach geplanten Auslandsaufenthalten, gezielter Behandlung(smöglichkeit) im Ausland, Gemischten Anstalten, Arzthonoraren, Transportkosten, Nährmitteln oder Heil- und Hilfsmitteln gestellt? Wenn nicht fragen Sie nach oder wechseln Sie Ihren Berater. Sie kaufen sonst schnell die “Katze im Sack”.

Der entscheidende Nachteil ist dabei aber, dass auch elementare und heute nicht zu übersehende Lücken in dem Versicherungsschutz auftauchen können. Dieses passiert zum einen dadurch, das Ihnen die Kosten in den einzelnen Leistungsbereichen gar nicht bewusst sein können- woher auch. Zum anderen wird die PKV immer als das “wir zahlen alles” Produkt dargestellt und es gibt nicht wirklich viele Berater die Ihnen sagen was nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen ist.

Schlimm ist das aber deshalb, weil Sie damit im schlimmsten Fall in ein finanzielles Loch rutschen und das dann, wenn ein Wechsel nicht mehr möglich ist.

Daher folgende Grundregeln:

- Fragen, Fragen, Fragen… fragen sie alles nach, was Sie nicht verstehen, wo Sie unsicher sind oder was Sie vom Umfang nicht überblicken können

- Bedienen Sie sich umfangreicher Kriterien und wählen Sie sorgfältig aus. (Link Kriterienkatalog und Fragebogen)

- Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Natürlich gibt es Termine und Fristen an die man sich halten muss, auch die GKV ist an bestimmte Kündigungsfristen gebunden wie die Private Krankenversicherung auch- aber eine Entscheidung unter Zeitdruck ist immer nachteilig

- Wenn Sie sich nicht sicher sind ob die Empfehlung richtig ist, fragen Sie einen zweiten Berater

- Achten Sie darauf das der Berater qualifiziert ist und Ihnen anhand der konkreten Bedingungen erklären kann welche Leistungen versichert oder ausgeschlossen sind

- Verlassen Sie sich keinesfalls auf Prospekte, blumige Aussagen oder ähnliches, sondern kämpfen sich durch die Bedingungen (auch wenn es schwer fällt)

Sie werden sehen, wenn Sie diese Ratschläge berücksichtigen und sich ausreichend Zeit nehmen, so wird es zu dem geeigneten Produkt führen und ihnen lebenslang eine für Sie passende Versorgung bescheren. Tun Sie es nicht und entscheiden sich kurzfristig für ein billiges Produkt, so werden Leistungsausschlüsse, Einschränkungen und versteckte Eigenbeteiligungen im “Worst-Case-FalL” schnell zum finanziellen und im schlimmsten Fall auch gesundheitlichen Desaster.

06.
August '09

Berufsunfähigkeitsversicherung – Kriterien zur Auswahl und die ewige Preisdiskussion


Manchmal glaubt man kaum, was man da liest. Bei der Suche nach einem Urteil zu einer BU Entscheidung wurde bei google folgende Anzeige eingeblendet:

1.Platz Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung ab 7,92 € mtl. für 500 € BU-Rente !

Aha, das ist also nun der Grund warum ich mich gegen Berufsunfähigkeit versichern sollte- und natürlich sind auch 500 EUR für alle und jeden die optimale Rente. Klickt man nun auf diese Anzeige, so kommt man zu einer Seite, welche mit

Hervorragende Produkte und Gesellschaften aus Testvergleichen

überschrieben ist. Betrieben wird die Seite von einem Versicherungsvermittler (LINK: gesetzliche Definition), ja- keinem Makler. Die Unterschiede hatte ich bereits in mehreren Beiträgen beschrieben und dabei klargestellt, wer auf welcher Seite steht. Wer auf Kundenseite? Wer ist dem Versicherer (mehr) verpflichtet? Beurteilen Sie selbst.
Dazu wird auf der entsprechenden Seite, die ich hier bewusst nicht verlinken werde ausgeführt,

Wichtig für unsere Gesellschafts- und Produktauswahl für Sie sind Testergebnisse und Leistungsvergleiche in der Fachpresse von Unternehmen mit langer Erfahrung am Markt.

Da habe ich wohl was verpasst. Die VersicherungsVermittlungsVerordnung und weiter der Vorgaben des Gesetzgebers im Versicherungsvertragsgesetz schreiben unter anderem vor das der Rat zu einem bestimmten Tarif auf eine hinreichende Auswahl und Analyse zu stützen ist. Dabei ist das Ziel den, für den jeweiligen Interessenten, geeigneten Tarif und Versicherten zu finden.
Wie das eine nun mit dem anderen hier zusammen passen soll ist mir völlig unklar. In einem Telefonat mit einem Kunden heute morgen, machte mich dieser auf ein Zitat aufmerksam, welches hierzu am besten passt. John Ruskin hat bereits vor vielen Jahren geschrieben:

„Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.”

Aber kommen wir nun zum Thema Berufunfähigkeit zurück. Glauben Sie das ein Test oder eine kurze Übersicht dazu geeignet ist, um sich für die finanzielle Absicherung für den Rest seines Lebens zu informieren und sich daraufhin zu entscheiden? Ich nicht.

Bei der Auswahl der richtigen Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit sind zunächst grundsätzliche Voraussetzungen zu klären. Erst wenn diese besprochen und klar sind, kann man mit den weiteren Kriterien weiter machen. Also klären Sie bitte erst Fragen wie die “Definition des Berufes“, welche Geschehnisse und Ereignisse sind versichert und welche nicht. Wie lange muss BU bestanden haben und wer kann diese feststellen? Geklärt und besprochen- dann gehts weiter mit den “weichen Kriterien”. Dazu kommen dann Fragen zur Verweisung und Umorganisation um sicherzustellen das die Rente auch bei der vorgenannten Erfüllung der grundsätzlichen Voraussetzungen gezahlt wird.

Also: Was ist bei einer Veränderung des Berufes, was passiert beim Ausscheiden aus dem Beruf, in der Elternzeit, bei Arbeitslosigkeit oder aus sonstigen Gründen? Auch geklärt- was nun wenn der Leistungsfall eintritt? Wo und wie kann ich nun noch verwiesen werden? Wird die Berufsunfähigkeit dauerhaft oder nur befristet anerkannt und wann kann der Versicherer neu prüfen und vor allem welche Kriterien gelten dann, die gleichen wie bei der Erstprüfung?

Wenn Sie dann noch über Einschränkungen des Versicherungsschutzes hinsichtlich Geltungsbereich, Ausschlüssen bei Straftaten, Vergehen oder Unfällen im Strassenverkehr gesprochen haben und sich auch über die Dauer des Schutzes, die Rentenhöhe und die Anpassungsmöglichkeiten während der Laufzeit Gedanken gemacht haben- dann sind Sie auf dem richtigen Weg.

Glauben Sie ernsthaft das dieses im Rahmen einer kurzen Beratung und aufgrund von Testergebnissen aus der “Fachpresse” geht?

Weitere Infos zur Berufsunfähigkeit und eine Grundlage für die Beratung finden Sie auch in meinem Kriterienfragebogen zur Berufsunfähigkeit. Nehmen Sie diesen zu Ihrer Beratung mit und besprechen Sie alle Punkte mit Ihrem Berater.