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Artikel mit ‘HowTo’ getagged
01.
Dezember '11
In den letzten Tagen haben viele privat Krankenversicherte Kunden Post bekommen. Dort ist, wie auch in der Vergangenheit, von Beitragsanpassungen die Rede. Dabei gibt es ganz humane Anpassungen von einigen Euro und wenigen Prozent und eben auch exorbitante Beitragssteigerungen wie bei der Central Krankenversicherung. Dort sind Anpassungen von 100 EUR oder auch bis 40% keine Seltenheit. Problematisch sind solche Anpassungen dann, wenn diese nicht nur einmalig, sondern mehrere Jahre hintereinander passieren, wie man in den vielen Kommentaren zur BAP im letzten und diesen Jahr sehen kann.
Die Frage die sich nicht nur die Central Kunden stellen ist aber eine andere:
“Was kann ich bei einer Beitragsanpassung tun?” und “Darf der Versicherer das überhaupt?“
Grundsätzlich ist es nicht nur eine Möglichkeit, sondern sogar eine Verpflichtung, eine Anpassung vorzunehmen wenn die kalkulierten Mittel nicht ausreichen. Geregelt ist es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und dort heißt es dazu:
(…) ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse neu festzusetzen, sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat. Dabei dürfen auch ein betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden, soweit dies vereinbart ist. (…)
Durch eine solche Anpassung ist die Leistungsfähigkeit gesichert und der Versicherer kann die vertraglichen Verpflichtungen weiter erfüllen.
Doch warum kommt es zu Anpassungen?
Gründe für einen Anpassungsbedarf gibt es einige. Das sind zum einen die Gründe, die der Versicherer nicht direkt beeinflussen kann, wie steigende Lebenserwartung oder steigende Kosten im Gesundheitswesen. Dazu kommen weitere Faktoren. Die Nichtzahlung von Beiträgen führte früher zur Kündigung der Krankenversicherung. Seit Einführung der gesetzlichen Versicherungspflicht ist das etwas anders. Der Versicherer muss Grundleistungen dennoch erbringen, auch wenn der Kunde keine Beiträge mehr zahlt. Dieses führt dazu, dass die Kosten exorbitant steigen können. Kommt dann noch dazu, das die Kalkulation nicht aufgeht, die Kunden nicht aus billigen Einstiegstarifen in höherwertige Tarife wechseln, dann passiert das, was in der Central jetzt Wahrheit wurde.
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Tags: BAP, Beitragserhöhung, HowTo, PKV
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12.
September '11
Bereits in vorangegangenen Blogbeiträgen schrieb ich über das Risiko, mit einer abgeschlossenen Psychotherapie keine Private Krankenversicherung zu bekommen. So pauschal ist so eine Aussage natürlich nicht zu treffen. Entscheidend kommt es bei der Betrachtung auf einige wichtige Faktoren an.
1.) Was war die genaue Ursache der Therapie?
2.) Wurden Medikamente eingekommen, falls ja welche und wie lange?
3.) Wie viele Sitzungen wurden absolviert und in welchen Abständen?
4.) Wurde die Behandlung beendet oder abgebrochen?
und viele andere Fragen mehr. Doch anders als in der Privaten Krankenversicherung, wo es oftmals ein generelles k.o. Kriterium ist, kann in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit zwei Vertragseinschränkungen gearbeitet werden. Der Ausschluss oder ein Beitragszuschlag.
Der Beitragszuschlag richtet sich nach den oben genannten Faktoren und wird von einigen Unternehmen angeboten. Andere wiederum lehnen das Risiko komplett ab, da diese einen Ausschluss nicht dulden wollen. Der Grund ist recht einfach.
Eine psychische oder psychosomatische Erkrankung gehört zu den so genannten “nicht abgrenzbaren” Krankheitsbildern. Das bedeutet für den Versicherer die Schwierigkeit, das dieser das Risiko nicht so klar abgrenzen kann, das es in einen Ausschluss formuliert werden kann. Zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Stellen Sie sich vor, der Versicherer bekommt einen Antrag, nachdem der Kunde vor einigen Jahren eine Psychotherapie wegen Prüfungsstress in Anspruch genommen hat. Nun (würde er) formuliert er einen Ausschluss, der lauten könnte:
“Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind psychische und psychosomatische Erkrankungen und deren Folgen.”
Würden Sie einen solchen Ausschluss unterschreiben und den gewünschten Versicherungsschutz ohne einen Beitragszuschlag somit bekommen? Ich nicht. Warum?
Die Erkrankung ist nicht begrenzbar, nicht abgrenzbar von anderen Erkrankungen. So ist Stress bei der Abwicklung des Leistungsfalls zur Berufsunfähigkeit schon heute vorprogrammiert.
Leidet der Kunde später an einem Magengeschwür, Herz- Kreislauferkrankungen oder dergleichen, wer will denn dann mit Sicherheit sagen, dass hier keine psychischen oder psychosomatischen Einflüsse vorliegen und der Versicherungsschutz deshalb nicht besteht?
Bei einer Unmenge von Erkrankungen spielt die psychosomatische Komponente eine große Rolle. Hat der Kunde damit seinen Leistungsanspruch mit dem oben genannten Ausschluss verspielt? Wozu hat er denn dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen?
Die Lösung?!
Einige Unternehmen decken das Risiko dennoch ein, wenn zwischen der letzten Behandlung und der Antragstellung ausreichende Zeit vergangen ist. Einen generellen Zeitraum von x Jahren gibt es dabei aber nicht. Wichtiger dabei ist die Beantwortung der Fragen vom Anfang dieses Beitrages. Damit kann der Risikoprüfer sehr genau und sehr individuell sehen, welche Art von Erkrankung es war und vor allem wie genau dieses behandelt wurde und es sich entwickelt hat.
Was Sie nie tun sollten:
1.)Stellen Sie nie finale und verbindliche Anträge. Diese werden bei einer Ablehnung entsprechend abgabepflichtig bei weiteren Anträgen und verhindern, eine vielleicht sonst mögliche, Aufnahme.
Stattdessen wenden Sie sich an einen qualifizierten und spezialisierten Berater und bitten diesen Voranfragen zu stellen. Diese machen Arbeit- nicht nur für den Berater- auch für Sie. Sie müssen Befunde besorgen, eine eigene Beurteilung der Erkrankung, des Verlaufes und der Folgen schreiben und erklären wie es “aus Ihrer Sicht” war.
2.) Suchen Sie die Versicherung nie danach aus, wer Sie mit einem möglichst kleinen Zuschlag nimmt.
Es geht bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft / des eigenen Einkommens immer zunächst nur um die Frage der Bedingungen. Nur wenn diese klar, sauber und deutlich formuliert sind, nur dann werden Sie im Leistungsfall “gute Karten haben”, ihre Versicherte BU Rente auch zu bekommen. Wie stark sich Formulierungen unterscheiden können, dass lesen Sie am besten in Gegenüberstellungen in meinem Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsversicherung einmal nach. Sie werden erkennen, wie manchmal schon ein kleines Wort über Rente oder keine Zahlung entscheiden kann.
3.) Entscheiden Sie sich immer für das bestmögliche Bedingungswerk, ggf. auch mit einem Zuschlag.
Bevor Sie sich zu einem Abschluss bei einem zweit- oder drittklassigen Bedingungenwerk ohne Zuschlag hinreissen lassen, wählen Sie die (wenn auch teurere) Variante bei einem Unternehmen mit klar definierten Bedingungen. Es ist im Leistungsfall schlichtweg egal, ob Sie 10, 15 oder gar 20 Euro im Monat weniger gezahlt haben, wenn Sie dann doch keine Leistung bekommen. Dann ist der komplette Vertrag “für die Katz” und auch die vermeintliche Ersparnis hat nicht gebracht.
Weitere Informationen die bei der Vorplanung wichtig sind:
Brutto- oder Nettobeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung – was zahl ich denn nun eigentlich?
Der Finanztest Artikel „Die 50 besten Versicherungen“ zur Berufsunfähigkeit oder: Haben die ihre Testergebnisse gewürfelt?
Richtige Rentenhöhe oder gar keine Berufsunfähigskeitsabsicherung
Tags: Auswahl, Berufsunfähigkeit, HowTo, Psychotherapie
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01.
August '11
UPDATE: Laut Berichten der Financial Times soll das Neugeschäft komplett eingestellt werden. Da stellt sich die Situation durchaus gravierender dar. “Central Krankenversicherung vor Radikalumbau”
In der letzten Woche schrieb ich bereits über die Hiobsbotschaften der Central. Nicht nur die avisierte Beitragsanpassung zum Januar 2012 ist mit 10-20% ein deutliches Signal, auch zieht sich der Versicherer aus dem “Einstiegssegment” komplett zurück. Das bedeutete die Schließung der Tarife “ECOline-Tarife KE, EKE, KEH, BSS, BSSN” aber auch der “Mehrbettzimmer-” Reihe der gerade zwei Jahre alten VARIO Tarifserie. Hier betrifft es die Kombinationen Central Vario Eco, genauer Vx3xSx, wobei das “x” für weitere Varianten steht.
In der folgenden Übersicht sehen Sie einen Auszug aus den ursprünglichen Varianten. Die Eco (orangen) Varianten MIT Mehrbettzimmer existieren daher ab sofort nicht mehr.

(c) Central KV AG, Auszug aus Druckstück VF 618 10.09 7818
Doch was machen die bisher dort versicherten Kunden mit Ihren Tarifen? Dableiben, wechseln, nichts tun? Die Frage ist nur mit Blick auf die persönliche Situation zu beantworten. Einige, häufige Fragen lassen sich dennoch recht allgemein klären und bieten einen ersten Überblick.
Ändert sich mein bestehender Vertrag automatisch?
Nein, bestehende Verträge gelten weiter wie abgeschlossen. Dabei findet weder seitens des Versicherers, noch durch irgendwen sonst eine Änderung ihres Vertrages statt. Die Leistungen und auch die Prämien bleiben so, wie derzeit auch. Beitragsanpassungen werden jedoch auch zukünftig kommen und sind von verschiedenen Faktoren abhängig.
Soll ich den Vertrag selbst ändern?
Generell gibt es mehrere Möglichkeiten Anpassungen an dem eigenen Vertrag vorzunehmen. Ob Sie das “sollen” oder sogar “müssen”, ist auch davon abhängig, warum genau Sie sich für den Tarif entscheiden haben. Waren die Leistungen so wie diese im Tarif enthalten sind der ausschlaggebende Punkt und haben Sie sich bewusst für solche lückenhaften Bedingungen entschieden, so überlegen Sie einmal (gemeinsam mit Ihrem Berater) ob es immer noch so ist. Wer zahlt den Ausgleich für die Lücken in dem Bedingungswerk? Haben Sie einige tausend Euro verfügbares Vermögen um diese auszugleichen? Manchmal hat der Makler, Berater oder auch der Vertreter der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) aber auch nur gesagt “machen Sie mal den Tarif, der ist gut”- sicher keine Grundlage ein lebenslanges Produkt zu kaufen, oder?
Sollten Sie dabei dann zu dem Schluss kommen, Änderungen zu überlegen, so bieten sich unterschiedliche Varianten an.
a.) Änderungen innerhalb der Central Krankenversicherung
Ein Wechsel innerhalb der Gesellschaft ist immer zu überlegen, wobei wir hier sicher eine besondere Situation vorfinden, da die Änderungen nicht einzelne Tarife sondern eine Vielzahl betreffen. Dennoch ist ein Wechsel innerhalb der Central möglich. Verbessern sich die Leistungen dabei, so ist eine neue Gesundheitsprüfung zu absolvieren, es sei denn es bestehen Optionsrechte.
Kunden in dem Tarif KEH der Central, haben folgendes Wechselrecht.
1.1 In Erweiterung von § 1 Abs. 6 RB/KK 2009 können Personen, für die mit dem Tarif KEH – abgesehen von der Mitversicherung als Kind bzw. als Jugendlicher oder der Versicherung nach einem Ausbildungstarif – erstmals bei der Central eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen wird, zum Ersten des 37. oder 61. Monats nach Versicherungsbeginn im Tarif KEH die Umstellung der Versicherung in andere Tarife der Krankheitskostenvollversicherung der Central ohne erneute Risikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten verlangen, sofern die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit im beantragten Tarif erfüllt sind.
Sind Sie also bereits 2 oder 5 Jahre versichert, so üben Sie bei Bedarf und passendem Zieltarif das Wechselrecht aus. Das sichert ihnen einen anderen und ggf. besseren Versicherungsschutz, auch wenn Sie bereits krank sein sollten. Für versicherte in den ECO Tarifen der Central Vario Tarife gelten folgende Rechte:
G 1 Optionsrecht auf Höherversicherung
In Erweiterung von § 18 AVB/VV 2009 kann der Versicherungsnehmer für jede im Vertrag nach Tarif vario versicherte Person verlangen, dass dieVersicherung ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten in eine andere Tarifstufe des Tarifs vario umgestellt wird, wenn
- die versicherte Person mit dem Tarif vario erstmals bei der Central nach einer Krankheitskostenvollversicherung versichert ist (die Mitversicherung als Kind bzw. Jugendlicher oder eine Versicherung nach einem Ausbildungstarif bleiben hierbei unberücksichtigt) und
- die Umstellung zum Ersten des 37., 73. oder 109. Monats nach Versicherungsbeginn (d.h. nach 3, 6 oder 9 Jahren) im Tarif vario erfolgt und
- innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Umstellung kein Beitragsverzug bestand und
- der Versicherungsnehmer die Umstellung spätestens zwei Monate nach Erreichen des Optionstermins schriftlich beantragt.
Haben Sie also damals den Vario gleich nach der Einführung zum August 2009 abgeschlossen, so ist das erste Optionsrecht zum August 2012 möglich. Wollen Sie eher wechseln, dann nur mit neuer Gesundheitsprüfung.
Weiterhin besteht aber auch noch das Tarifwechselrecht gemäß 204 VVG. Mehr dazu im Beitrag “Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung”
a.) Änderungen außerhalb der Central Krankenversicherung
Stellen Sie jedoch fest, dass der Versicherungsschutz bei der Central in ihrem Tarif derzeit und auch in anderen Tarifen nicht passt, das Unternehmen ihren Vorstellungen nicht (mehr) entspricht oder dergleichen, so können Sie den Vertrag auch kündigen und zu einem anderen Unternehmen wechseln. Dieses ist mit Nachteilen wie (teilweise) Verlust der Alterungsrückstellungen, neuer Gesundheitsprüfung und höherem Eintrittsalter verbunden, kann aber durchaus Sinn machen. Dabei sind die persönlichen Umstände zu beachten und vokalem Vor- und Nachteile abzuwägen.
Hierbei sollten Sie sich ausreichend Zeit lassen und die Auswahl des Privaten Krankenversicherers nicht überstürzen. Beschäftigen Sie sich zunächst mit den Fragen “Was will ich versichern, was kann ich allein finanzieren?” oder “Wie sieht meine Planung für die Zukunft aus.” Haben Sie dann alle Fragen zum neuen Tarif, den Auswahlkriterien zur PKV beantwortet und besprochen, so können Sie nach Annahme des neuen Antrages den alten Vertrag bei der Central kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt hier 3 Monate zum Jahresende. Sie müssen also bis spätestens 30. September 2011 gekündigt haben, um den Vertrag rechtzeitig zum Jahreswechsel beenden zu können. Dabei ist aber noch ein anderer Punkt zu beachten. Es gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Diese ist nur bei einer Beitragserhöhung zu umgehend, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Wird mein geschlossener Tarif schneller erhöht?
Nicht in jedem Fall. Das Märchen von geschlossenen Tarifen und explodierenden Beiträgen stimmt eben nicht immer. Ein direkter Zusammenhang zwischen einer Tarifschließung und der Beitragsanpassung ist nicht vorhanden. Dennoch sind natürlich in den Tarifen auch die Kosten zu beachten und ggf.- wenn die kalkulierten Kosten von den tatsächlichen Überschritten werden- Beitragserhöhungen vorzunehmen. Mehr dazu auch im Bereich “Warum werden die Beiträge erhöht?”
Eine Tarifschließung allein ist somit kein Kündigungsgrund. Eine falsche Entscheidung für einen Tarif oder ein Unternehmen oder gravierende Änderungen können dieses schon auslösen.
Mehr Informationen:
Beitragsentwicklung des Central Bestandskunden im EKN/ KN
Beitragsanpassung Central 2010 und 2011
Soll ich in den Vario Tarif der Central Krankenversicherung wechseln?
andere Central Artikel
Tags: Central, HowTo, Kündigung, Tarifwechsel
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04.
Mai '11
Ursprünglich galten gerade die kleinen gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als die Feinen. Bei der City BKK in Stuttgart, beworben bisher mit dem Slogan “Die Krankenkasse mit dem SMILE Effekt”, ist das Lächeln nun augenscheinlich zu Ende. Viele Versicherte sind nun verunsichert. (Foto (c) City BKK)

Laut der heutigen Pressemitteilung der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt, wird die City BKK zum 01. 07. 2011 geschlossen. Grund sind neben den starken Abgängen der Mitglieder auch die fehlenden Neuzugänge. Damit kann ein langfristiges und stabiles Dasein nicht ermöglicht werden, so das Bundesversicherungsamt.

Pressemitteilung nachzulesen durch Klick auf das Bild
Viele Versicherte der City BKK, aber auch einige anderer Kassen sind nun verunsichert und fragen sich besorgt:
Was kann ich tun, wenn meine Krankenkasse insolvent und somit geschlossen wird?
Zunächst einmal die gute Nachricht. Es ist niemand ohne Versicherungsschutz, nicht jetzt und auch nicht nach der Insolvenz. Durch die bestehende Versicherungspflicht ist es unmöglich, keinen Versicherungsschutz zu haben. Versicherte müssen aber dennoch handeln und sich um einen neuen Versicherungsschutz bemühen.
Wo kann ich mich denn nun versichern?
Die bisherigen Pflichtversicherten, welche also nur die Wahl einer anderen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) haben, können sich bei einer beliebigen Kasse versichern. Die Grundleistungen sind identisch, jedoch kann eine gesetzliche Kasse in sehr engen Grenzen Mehrleistungen anbieten.
Weiterhin ist es möglich einen Bonus oder auch einen Malusbeitrag zu eheben. Entweder Sie zahlen somit einen Zuschlag auf den einheitlichen gesetzlichen Beitragssatz (15,5% in 2011) oder bekommen einen Bonus zurück. Beides ist von der finanziellen Situation der gesetzlichen Kasse ab. Eine Leistungsübersicht und einen Leistungsvergleich finden Sie bei den Kollegen des Internetportals für die gesetzlichen Krankenkassen.
Alle freiwillig Versicherten Mitglieder der City BKK (also Selbstständige, Freiberufler und Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze) müssen nicht unbedingt in eine gesetzliche Krankenkassen. Diese haben auch die Möglichkeit einen privaten Krankenversicherer zu wählen und das System der gesetzlichen Krankenkassen generell zu verlassen.
Ob das sinnvoll und passend ist muss jeder für sich in einem sorgfältigen Auswahlprozess überlegen, besprechen und anhand vieler Faktoren eine Auswahl und Entscheidung treffen.
Wer über den Wechsel zu einer Privaten Krankenversicherung nachdenkt, das aber nicht überstürzen möchte und vielleicht nicht vor dem 01. 07. 2011 schafft, der kann zunächst auch eine gesetzliche Krankenkasse wechseln und später den PKV Wechsel vollziehen.
ABER: Sollten Sie diesen Weg wählen, so schließen Sie in keinem Fall einen Wahltarif der gesetzlichen Kassen ab. Dieser bindet Sie, je nach Art des Tarifs auf 1 oder gar 3 Jahre an die (neue) gesetzliche Krankenkasse.
Weitere Informationen:
Leitfaden zu den Unterschieden der gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung
Auswahlkriterien für den richtigen PKV Schutz
Tags: Citty BKK, GKV, HowTo, Insolvent
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17.
Dezember '10
Da haben Sie sogfältig den Leitfaden gelesen, sich mit dem Kriterienfragebogen zur Privaten Krankenversicherung (PKV) beschäftigt und sich nun in Ruhe entschieden die gesetzliche Krankenkasse (GKV)zu verlassen und sich privat krankenversichern zu wollen.
Doch nun stellt sich die große Frage, wie geht das eigentlich? Wie läuft es ab und was ist zu beachten?
Entscheiden müssen Sie sich, gemeinsam mit Ihrem Berater, über den Weg zum Vertrag. Der 1. ist eine direkte Antragstellung, der 2. ist ein kleiner “Umweg” und beginnt mit einer Voranfrage. Doch wie genau kommt es nun dazu?
Vorbereitung:
1.) Tragen Sie alle Daten zusammen, die Ihre Gesundheit der letzten 10 Jahre betreffen. (Die Fristen sind unterschiedlich lang bei den Unternehmen. Dabei wird auch zwischen ambulanten, stationären und psychotherapeutischen Behandlungen unterschieden und die Fristen sind unterschiedlich.) Dazu erhalten Sie auch von Ihrem Arzt Auskunft. Weigert sich der Arzt, so weisen Sie ihn auf seine ärztliche Auskunftspflicht gemäß Berufsordnung hin.
2.) Besorgen Sie sich (falls es sich um chronische Erkrankungen -Allergien, Bluthochdruck, Schilddrüsenerkrankungen etc) handelt, aktuelle Werte und einen aktuellen Befund.
3.) Falls Sie im Krankenhaus waren, eine Reha- oder Kurklinik aufgesucht haben, so benötigen Sie in jedem Fall einen Operations-, Entlassungs- oder Kurbericht.
4.) Bei Vorerkrankungen nutzen Sie bitte in jedem Fall für ergänzende Angaben auch die Fragebögen. Diese finden Sie, nach Erkrankungen sortiert, auch im Downloadbereich.
Nachdem Sie all diese Informationen nun haben, unterscheiden wir nun zwischen Antrag und Voranfrage.
Weg 1, Der Antrag:
Sie schauen sich zunächst die Antragsformulare an. Dort fragt der Versicherer nach Beeinträchtigungen, Untersuchungen, Behandlungen und vielem mehr.
Für eine Antragstellung ist in der Regel keine Gesundheitsprüfung, sondern das Beantworten eben solcher Fragen nötig. Dabei sollten Sie darauf achten, alle Fragen richtig und vollständig zu beantworten.
Laden Sie sich das entsprechende Antragsformular aus dem Downloadbereich herunter und füllen Sie alle Daten und relevanten Felder aus. Unterschreiben Sie bitte JEDE Seite des Antrages, auch wenn dort kein spezielles Feld vorhanden ist. Im Original handelt es sich um bedruckte Rückseiten, hier bestätigen Sie mit der Unterschrift auch die Kenntnis dieser Seite.
Dann senden Sie mir den Antrag (nebst Befunden und Fragebögen) bitte gescannt per E-Mail oder per Fax. Bei Rückfragen sprechen wir dann vor Antragstellung darüber.
Weg 2, Die Voranfrage und erst dann zum Antrag:
Anders als bei einer Antragstellung wird hier eine unverbindliche Antragsprüfung durchgeführt und der Versicherer entscheidet dann, unter welchen Bedingungen er einen Versicherungsschutz anbieten will/ kann.
Anders als bei dem Antrag kommt hier durch die Antwort des Unternehmens KEIN Versicherungsschutz zustande. Der Versicherer prüft zunächst das Risiko und fordert ggf. weitere Unterlagen an, oder hat Rückfragen.
Diese Variante eignet sich für jeden, der Vorerkrankungen und Einschränkungen hat, welche zu einem Zuschlag oder einer nicht mehr “glatten” Annahme führen. Dabei ist nur eine Seite aus dem Antragsformular nötig. Das ist die, mit den gesundheitlichen Angaben. Diese tragen Sie bitte (wie bei der Antragstellung auch) in die Felder ein und senden mir diese Voranfrage mit allen erforderlichen Unterlagen zurück.
Nachdem uns dann der Versicherer die Einschätzung und die Höhe des Risikozuschlages mitgeteilt hat, entscheiden wir gemeinsam welche Variante sinnvoll und angemessen ist. Dann kann ein entsprechender Antrag gestellt werden und der Ablauf beginnt wie oben unter “Weg 1″ beschrieben.
Zusammenfassung:
Sind Sie gesund und haben außer Vorsorge, Erkältungen und grippale Infekte keine weiteren Einschränkungen zu vermelden, so können Sie (wenn Ihre Entscheidung zu Gesellschaft und Tarif fundiert und in Ruhe gefallen ist) direkt einen Antrag stellen. Eine Voranfrage würde keinen Sinn machen, da es sich um eine “normale” Annahme (also ohne Zuschläge und Einschränkungen) handelt.
Gibt es Vorerkrankungen und/ oder Einschränkungen, Behinderungen oder Folgen von Behandlungen, so stellen Sie bitte keinen Antrag, nur eine Voranfrage. Dieses stellt sicher, das “kein abgelehnter Antrag” bei der nächsten Antragstellung angegeben werden muss. Oftmals führt dieses zu neuen Einschränkungen.
Tags: Antragstellung, Antragsunterlagen, HowTo
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