09.
September '11
Es war zu befürchten. Die Grenzen für die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenkasse steigen im Jahr 2012 nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums wieder an. Bevor wir aber zu den Zahlen kommen, jeweils eine kurze Erklärung dieser Grenzen, denn dabei kommt es oftmals zu Missverständnissen.
Beitragsbemessungsgrenze:
Diese “Zahl” bezeichnet die Höhe des Einkommens, bis zu der die Beitragspflicht für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung besteht. Einkünfte darüber werden nicht mehr mit einem Beitrag belegt. Im Jahr 2011 lag diese bei 44.550 EUR (3.712,50 EUR monatlich).
Für das Jahr 2012 ERHÖHT sich diese Grenze um 1.350 EUR jährlich auf 45.900 EUR. Damit steigt diese um 3,03% im Vergleich zur Vorjahresgrenze. Dieses führt zu einer Erhöhung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenkassen (GKV).
Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG):
Die Versicherungspflichtgrenze (oder Jahresarbeitentgeltgrenze, kurz JAEG) bezeichnet die Einkommensgrenze, ab der sich ein Arbeitnehmer privat krankenversichern kann. Erst wenn das Jahreseinkommen den Betrag von (49.500 EUR in 2011) überschreitet, ist ein Verlassen der GKV und ein Eintritt in die Private Krankenversicherung (PKV) möglich. Diese Grenze steigt für das Jahr 2012 um 1.350 EUR auf 50.850 EUR. Prozentual entspricht das einer Steigerung von 2,72%.
Aus den oben genannten Änderungen resultieren auch veränderte Größen für den Arbeitgeberzuschuss gem. §257 Sozialgesetzbuch V).
Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung 2012
Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Beiträgen für die Private Krankenversicherung des Arbeitnehmers (und ggf. mitversicherter Personen) bis zum Höchstsatz. In 2011 lag dieser Zuschuss bei maximal 271,01 EUR. Berechnungshilfe im Blogbeitrag Arbeitgeberzuschuss 2011)
Für das Jahr 2012 ergibt sich somit folgende Berechnung:
15,5% GKV Beitrragssatz, davon tragen Arbeitnehmer 7,3 + 0,9% und Arbeitgeber 7,3%
7,3% x 3.825 EUR = 279,23 EUR = AG Zuschuss zur Krankenversicherung 2012
Dieses entspricht einem Mehrzuschuss von 8,22 EUR pro Monat oder einem jährlichen Mehrzuschuss von 98,64 EUR. Weiterhin ist dabei auch der neue Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung zu beachten. Der Maximalzuschuss berechnet sich wie folgt:
1,95% Pflegevers. Beitragssatz, davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 0,975%
0,975% x 3.825 EUR = 37,29 EUR = AG Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung 2012
Beitragsanstieg in der gesetzlichen Krankenkasse
Ist ein Arbeitnehmer nun gesetzlich krankenversichert, so zahlt dieser Beiträge bis zu dem Höchstbeitrag. Die Beitragsberechnung im Jahre 2011 bedeutete einen Höchstbeitrag (AG + AN) von 575,45 EUR in der Krankenversicherung und weiteren 72,39 EUR in der Pflegepflichtversicherung (Kinderlose zahlen 81,68 EUR.
So ergab sich im Jahr 2011 ein Gesamt(höchst)beitrag von 675,13 EUR bei einem kinderlosen Versicherten. Davon entfielen auf den Arbeitnehmeranteil mehr als die Hälfte, also 349,91 EUR
Im Jahr 2012 erhöht sich die Beitragsbelastung wie folgt:
Gesamtbetrag zur GKV:
Krankenversicherung: 3.825 EUR * 15,5% = 592,88 EUR
Pflegepflichtversicherung: 3.825 EUR * (1,95% + 0,25% (Kinderlose)) = 84,15 EUR
Davon zahlt der (kinderlose) Arbeitnehmer allein:
KV: 3.825 EUR * (7,3%+0,9%) = 313,65 EUR
Pflege: 3.825 EUR * (0,975% + 0,25%) = 46,86 EUR
GESAMTANTEIL Arbeitnehmer in 2012: 360,51 EUR
Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich also eine Mehrbelastung des Arbeitnehmers von monatlich 10,60 EUR für die Kranken- und Pflegeversicherung. Das entspricht einer prozentualen Steigerung von etwas mehr als 3% pro Jahr.
Weitere Informationen finden Sie auch in folgenden Beiträgen:
Was zählt zur Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) dazu? Kann ich mich privat versichern?
Wie finde ich eine billige/ günstige Private Krankenversicherung zum Einstieg?
Warum GKV + Zusatzversicherung auch (k)eine Lösung ist – die unterschiedlichen Zahlbeiträge bei Arbeitnehmern
Tags: Arbeitgeberzuschuss, Beitragsbemessungsgrenze, Höchstbeitrag, JAEG, Versicherungspflichtgrenze
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12.
August '10
In verschiedenen Foren, Anfragen und Anfragen wird immer wieder der (berechtigte) Wunsch geäußert, eine günstige private Krankenversicherung zu finden.
Der Wunsch ist legitim und liegt in der Natur des Menschen. Viele versuchen, die gewünschte Leistung möglichst billig zu bekommen und so möglichst viel Geld zu sparen. Oftmals wird als Argument noch angeführt: “Ich bin ja eh gesund und jung.” oder “Als Selbstständiger/ Existenzgründer kann ich mir gar nicht leisten krank zu sein.”
In der weiteren Betrachtung möchte ich daher zwischen Angestellten (die aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kommen) und Selbstständigen, hier besonders Neugründern unterscheiden.
DER ANGESTELLTE:
Als freiwillig in der GKV versicherter Angestellter zahlen Sie derzeit den Höchstbeitrag. Dieser berechnet sich aus dem Produkt der Beitragsbemessungsgrenze (in 2010 mtl. 3.750€) und dem Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse. Dieser beträgt derzeit 14,9%, wovon der Arbeitgeber 7% und der Arbeitnehmer 7,9% zu tragen hat. Daraus resultiert ein maximaler Beitrag von 558,75€ (AG: 262,50€, AN: 296,25€) Das ist aber nicht alles, die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung in Höhe von 1,95% (bzw. 2,2% bei Kinderlosen) von somit maximal 82,50€ dazu.
Ein kinderloser Arbeitnehmer zahlt somit monatlich (inkl. AG Anteil und Pflegeversicherung) 641,25€ und bekommt einen maximalen Zuschuss von 298,13€.
Dieser Betrag ändert sich aber zum 1.1.2011 dadurch, dass der Beitragssatz auf 15,5% (7,3% AG, 8,2% AN). In Zahlen ausgedrückt führt dieses zu einer Mehrbelastung von 56€ monatlich.
Der Wunsch nach einer “billigen” Privaten Krankenversicherung (PKV) ist daher gerade bei jungen Arbeitnehmern sehr groß. Dabei ist diese eben nicht für jeden interessant und sollte die Familienplanung und die spätere Mitversicherung genau so bedenken, wie eine ausgewogene Kalkulation und tariflich garantierte Leistungen. Gerade hier wird es sehr schwer für den Laien den Überblick zu bekommen und zu verstehen, welche Leistungsbausteine wie große finanzielle Belastungen nach sich ziehen.
Nehmen wir als Beispiel einen Tarif, welcher Prothesen bis zu einem Betrag von 5.000€ versichert hat. Klingt doch toll- oder? Klar, es ist solange toll, wie die Kosten dieser Hilfsmittel nicht bekannt sind. Weiss der Interessent nämlich, dass ein solches Hilfsmittel schon einmal 20.000€ oder mehr kosten kann, so relativiert sich ein Betrag von 5.000€ sehr schnell und führt zu hohen, unkalkulierbaren Eigenleistungen.
Schlecht ist der Tarif deswegen allein aber sicher nicht. Er passt aber leider auf viele Personen nicht. Haben Sie genügend finanzielle Mittel, welche auch noch sofort und jederzeit verfügbar sind, so “dürfen” Sie einen solchen Tarif gern abschließen.
Hier sind wir aber schon bei “unserem” EXISTENZGRÜNDER:
Gerade diese müssen zu Beginn ihrer Selbstständigkeit besonders auf die Kosten achten. Da ist es schon entscheindend, ob der monatliche Beitrag 300 oder 400€ beträgt. Doch wenn schon diese Beträge an die finanzielle Belastungsgrenze führen, wie soll ein solcher Versicherter dann mehrere tausend Euro für Leistungslücken aufwenden können?
Bei vielen Gründern und jungen Selbstständigen ist es daher ratsam, zunächst in der GKV zu bleiben und einmal zu prüfen wie sich die Umsätze und das Einkommen entwickeln. Da diese gesetzliche Krankenkasse mit einer Frist zum Ende des übernächsten Monats kündbar ist, ist niemand gehindert später in die PKV zu wechseln.
Welche Nachteile ergeben sich dadurch:
Möglicherweise verschlechtert sich der Gesundheitszustand und ein Wechsel in die PKV ist verbaut. (Lösung kann eine Anwartschaft oder eine Zusatzversicherung mit Option sein)
Weiterhin ist ein höheres Eintrittsalter denkbar, dieses wiederum führt zu einem höheren Beitrag.
Dritter Nachteil dieses “länger in der GKV Bleibens” ist eine mögliche Nachforderung der GKV. mehr zu diesem Thema erfahren Sie in einem kommenden Blogbeitrag, welchen ich dann hier verlinken werde.
Neben dem hier gezeigten Beispiel des Hilfsmittels bergen gerade “billige” Tarife und Lockangebote in der privaten Krankenversicherung zahlreiche Leistungslücken. Teilweise auch solche, die in der gesetzlichen Kasse so nicht existieren. Daher hüten Sie sich vor vermeintlichen Schnäppchen, lassen sich ausreichend Zeit für die Entscheidung und bleiben ggf. lieber etwas länger “da wo Sie jetzt sind”.
Dann steht einem überlegten und geplantem Wechsel in Ihre, individuelle Private Krankenversicherung nichts im Wege.
Weiterführende Informationen:
Auswahlkriterien, die Ihnen bei der Suche nach der PKV helfen
Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung
Tags: Beitragssatz, Existenzgründung, GKV, Höchstbeitrag, PKV
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