Artikel mit ‘BU’ getagged

21.
Juli '10

Welche PKV ist gut oder wo versichern Sie die meisten Kunden


oder: Wo sind Sie denn selbst versichert?

Diese oder so ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt und auch wurde ich im Blogbeitrag “Die unendliche Geschichte mit einem Kölner Krankenversicherer” von einer Beraterin gefragt was ich gegen die Central hätte.

Die Frage ist einfach zu beantworten. Nichts! Machen wir einen kleinen Exkurs ins Alltagsleben. Viele meiner Kunden und Interessenten kennen dieses Beispiel aus der Beratung. Nicht weil ich Autos so toll finde, weil es aber genau das zeigt was ich hier demonstrieren will.

Stellen Sie sich vor Sie gehen in ein Autohaus. Der Verkäufer kommt auf Sie zu und bietet Ihnen ein tolles Auto zu einem unschlagbaren Preis an. Die Ausstattung ist toll, der Verbrauch auch, ja- Ihnen gefällt das Fahrzeug sogar. Auch viele unabhängige Tests von Zeitschriften oder Verbraucherzentralen haben gezeigt- das Auto ist Testsieger. Nur leider hat die Sache einen Haken. Es handelt sich um einen Smart und Sie haben Frau und zwei kleine Kinder.

Was soll Ihnen dieses Beispiel nun sagen?

Natürlich ist wichtig und entscheidend das ein Produkt gut ist, Kriterien passen und keine gravierenden Mängel aufweisen. Wichtiger oder mindestens genau so wichtig ist aber die Abstimmung auf den persönlichen Bedarf. Nur wenn das Produkt, egal ob Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Auto auf den Bedarf und die individuellen Anforderungen passt, dann noch marktfähig ist, nur dann ist es “das richtige Produkt”.

Daher ist die Frage nach meiner eigenen Krankenversicherung (es ist übrigens die Hallesche mit dem NK Tarif) völlig sinnlos und hilft in der Beratung und bei der Suche nach einer eigenen Absicherung nicht weiter.

Ich habe auch nichts gegen den einen oder anderen Krankenversicherer. Auch wenn ich über einige mehr und andere weniger schreibe. In der Vergangenheit haben immer mal wieder einzelne Unternehmen versucht sich mit Prospektaussagen, vermeintlichen Hilfsmittelgarantien oder Erklärungen in ein besseres Licht zu rücken. Dieses finde ich nicht gut, kann und werde solche Unternehmen nicht empfehlen und kommentiere dieses.

So oder ähnlich ist es auch bei vermeintlichen Tests in Zeitschriften, Zeitungen oder dergleichen. Auch hier wird suggeriert man habe die beste, passendste oder idealste PKV oder Berufsunfähigkeitsversicherung gefunden, die es so aber nicht gibt. (Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung aus Juli 2010)

Sollten Sie also auf der Suche nach der FÜR SIE passenden und geeigneten Krankenversicherung, Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Altersvorsorge sein, so tun Sie sich einen großen Gefallen.

1.) Lesen Sie den Leitfaden um die Unterschiede der Modelle und Systeme zu verstehen.

2.) Beantworten Sie die Auswahlkriterien und den Fragebogen

3.) Suchen Sie sich einen qualifizierten Berater

4.) Lassen Sie sich- wenn die Beratung für Sie passt- komplett beraten und verfallen Sie nicht irgendwelchen tollen Tipps und Ratschlägen die das eine oder andere Produkt viel besser aussehen lassen.

5.) Denken Sie auch in der PKV an das “danach” bzw. anstehende oder mögliche Veränderungen im Leben

Und als letztes sei noch erwähnt, dass für den Betroffenen Kunden aus dem Bericht über die Central, das ganze noch deutlich zu harmlos dargestellt war und auf emotionale Panikmache bewusst verzichtet wurde. Dieses können Sie in seinem Kommentar unter dem Blogbeitrag nachlesen.

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21.
Juni '10

Ärztliche Untersuchung bei der Beantragung einer BU Versicherung


Oftmals werde ich gefragt wann eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist, ob diese überhaupt gemacht werden muss und ob dann keine Antragsfragen mehr zu beantworten sind. Doch zunächst der Reihe nach.

Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch bei der Privaten Krankenversicherung werden im Antragsformular Fragen gestellt. Diese sind vom Antragsteller zu beantworten und ermöglichen dem Versicherer eine Einschätzung des Risikos.

Wie krank ist/ war der Antragsteller und welche kosten kommen auf uns zu?

Was gab es an Vorerkrankungen und was könnte uns an (Mehr-)kosten erwarten?

Um wie viel ist das Risiko gegenüber einem gesunden Versicherten erhöht?

Diese Fragen lassen sich mit den Antragsangaben beantworten. Reicht dem Versicherer das nicht aus, so verwendet er so genannte Zusatzfragebögen.

Um dieses zu beantworten ist allein ein Status quo nicht ausreichend. Daher beziehen sich die Angaben auch auf die Vergangenheit.

Bei bestimmten Rentenhöhen in der BU oder bei dem Fehlen einer Vorversicherung in der Krankenversicherung ist meist/ fast immer eine ärztliche Untersuchung nötig. Stellt der Kunde einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsabsicherung beauftragt der Versicherer einen Arzt.

In der Praxis wird der Kunde mit dem Formular zu einem Arzt seiner Wahl geschickt, der Versicherer erteilt eine Weisung was zu untersuchen ist und übernimmt auch die Kosten. Diese Art der Untersuchung(en) ist abhängig von der beantragten Rentenhöhe. Auch hier sind jedoch die Antragsfragen zu beantworten, da der Arzt nur eine Momentaufnahme feststellen kann und die Angaben über die Vergangenheit vom Antragsteller zu machen sind.

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird die Untersuchung in der Regel bei dem Fehlen einer vorherigen Absicherung verlangt. Diese Kosten werden vom Versicherer nicht übernommen, da der Antragsteller sich versichern möchte und daher seinen Gesundheitszustand darlegen muss.

In jedem Fall nehmen Sie die Unterlagen wieder selbst vom Arzt mit und übergeben diese dann dem Versicherer oder Ihrem Berater. So haben Sie 1.) eine Kopie und können 2.) einmal auf die Antworten und Ergebnisse schauen und diese ggf. besprechen.

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03.
Juni '10

Berufsunfähigkeit eingetreten und der Versicherer bietet “Kulanzzahlung” an


In den letzten Wochen häufen sich anfragen, hauptsächlich betreffen diese zwei Versicherer aus dem Süden der Republik. Darin beschreiben die Anrufer das folgende Szenario:

Es ist aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ein Zustand der Berufsunfähigkeit eingetreten und dieses wurde dem Versicherer nachgewiesen. Nun stellt dieser seine (berechtigten) Rückfragen und kommt zunächst zu dem Entschluß, es bestünde KEINE Berufsunfähigkeit.

Da der Versicherer aber “so toll zu sein scheint” oder zumindest den Anschein erwecken möchte, bietet dieser dem Kunden eine Kulanzzahlung an.

Dabei wird ein Schreiben zugestellt, in welchem der Kunde die Annahme des Kulanzangebotes bestätigen soll und im Gegenzug meist auf die eine oder andere vertraglich garantierte Leistung verzichten soll. Da wird eine Dynamik aus dem Vertrag ausgeschlossen, eine Erhöhung aus der Vergangenheit rückgängig gemacht oder einfach ein entsprechendes Gegenangebot gemacht welches natürlich unter dem Betrag liegt, den der Kunde begehrt.

Die Kunden berichten übereinstimmend, dass Aussagen wie “nehmen Sie das doch jetzt, sonst bekommen Sie gar nichts” oder “wenn Sie das nicht annehmen, dauert es noch Jahre” getroffen wurden. Dieses ist meines Erachtens nicht nur unseriös, sondern insbesondere auch gänzlich unfair dem Kunden gegenüber, der über Jahr(zehnt)e seine Beiträge entrichtet hat.

Was können Sie in einem solchen Fall tun?

- Stellen Sie zunächst den Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nie allein, sondern immer mit dem Arzt, Ihrem Berater oder einem spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht und/ oder Versicherungsberaters mit der Spezialisierung.

- Machen Sie keine Angaben telefonisch, sondern nur schriftlich und nachvollziehbar

- Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach und bitten um schriftliche Antwort

Kulanzangebote, Abfindungsangebote oder sonstige “gut aussehenden Zusagen” sollten Sie sorgfältig prüfen lassen und genau analysieren. Erst dann stellen sich oft Einschränkungen heraus, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind/ waren.

Sollten Sie noch keine Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit haben, so beachten Sie bei der Auswahl des richtigen Tarifs auch folgende Unterlagen:

Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeit

Fragebogen als pdf

Leitfaden zur Berufsunfähigkeit

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27.
Mai '10

Richtige Rentenhöhe oder gar keine Berufsunfähigskeitsabsicherung


Das klingt provokant, ist aber so. Bei einer Absicherung von 500 EUR Rente gehen Sie von den Beiträgen lieber schön Essen.

Das Problem bei vielen Altverträgen in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist zum Einen die bereits bei Vertragsabschluss zu geringe Rentenhöhe, zum anderen aber die fehlende Anpassung.

So begegnete mir gestern in der Beratung wieder so ein Fall. Ein privat versicherter Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze und einem Nettoeinkommen von knapp 2.500 EUR besaß eine versicherte BU Rente von 1280 EUR monatlich.

Im Leistungsfall bedeutet dieses (ohne Berücksichtigung von Steuern etc)

Zahnbetrag der BU Rente: 1.280 EUR

abzüglich AG und AN Anteil zur Privaten Krankenversicherung (PKV) von 489 EUR (heute)

DANN BLEIBEN noch knapp 800 EUR übrig. Bei einem heute auf 2.500 EUR ausgerichteten Lebensstandard und noch nicht berücksichtigten Beträgen für eine, dann wieder nötige, angemessene Altersvorsorge nicht viel.

Doch wie hoch muss nun die Rente sein?

Eine pauschale Empfehlung gibt es leider nicht. Dieses ist von vielen Faktoren abhängig. Dabei sind auch (natürlich nicht nur) die Folgenden Punkte zu hinterfragen:

1.) sind Vermögen vorhanden und könn(t)en diese verbraucht werden, sind also ständig verfügbar?

2.) sind Immobilien vorhanden um mietfrei zu wohnen oder diese zu vermieten?

3.) welche Kosten laufen auch im Falle einer BU weiter?

4.) wie hoch soll/ muss die Absicherung der Altersrente sein (meist entfallen dann Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, hier entsteht eine gravierende Lücke)

5.) Wer in der Familie muss (mit-)vorsorgt werden? Partner, Kinder?

Erst wenn diese Punkte geklärt sind, geht es an die weiteren Fragen zur Dauer der Rente, Dauer der Absicherung und vieles mehr.

TIPP:

Schauen Sie dringend mal in Ihre eigene Police zur Berufsunfähigkeitsabsicherung. Neben der Frage nach den Versicherungsbedingungen und den Auswahlkriterien schauen Sie besonders auf die Rentenhöhe und das Endalter.

Sollte die Höhe oder ein anderer Punkt nicht passen, so ändern Sie es kurzfristig. Der Fragebogen zur BU gibt Ihnen weitere Anhaltspunkte und kann hier kostenfrei geladen werden.

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12.
März '10

Leistungsdauer in der Berufsunfähigkeitsversicherung – wie lange muss, was kann?


Als Fortsetzung zu der Reihe von Blogbeiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung geht es heute um die Dauer der Versicherung.

Grundsätzlich kann man diese bei Vertragsbeginn festlegen oder auch Modelle mit einer lebenslangen Rente wählen.

Dabei müssen unterschiedliche Begriffe zunächst geklärt werden:

Versicherungsdauer: bezeichnet die Dauer des Versicherungsschutzes. Innerhalb dieser Zeit “muss” der Versicherungsfall eingetreten sein, damit eine Rentenzahlungs-/ Leistungspflicht ausgelöst wird.

Leistungsdauer: bezeichnet, anders als die Versicherungsdauer nicht den Zeitraum bis zu dem Versicherungsschutz besteht, sondern den Termin bis zu welchem eine Rente-/ Leistung erbracht wird. Der Leistungsfall muss aber in der Versicherungsdauer eingetreten sein. So können diese Termine unterschiedlich sein. Versicherungsschutz bis 65, Rente bis zum 67. Lebensjahr zum Beispiel.

Beitragszahldauer: bezeichnet den Zeitraum in welchem Beitragspflicht besteht

Nachdem die Begriffe klar sind, stellt sich oft die Frage welche Zeiträume gewählt werden sollen.

Pauschal kann auch hier keine Empfehlung gegeben werden, da es von einer Reihe von Faktoren abhängig ist. Wie bereits im Artikel zur Rentenhöhe gesagt, sind individuelle Umstände zu berücksichtigen.

- Wie sieht die eigene Vermögenssituation aus

- Welchen Zeitraum kann ich durch eigene Mittel überbrücken?

- Ist eine vorherige Inanspruchnahme (mit Abschlägen) der gesetzlichen Rente möglich?

- Auf welches Endalter ist meine private Altersvorsorge ausgerichtet und kann diese vorzeitig genutzt werden?

- Gibt es (Immobilien-)kredite bis zu einem bestimmten Endalter?

- Ist mietfreies Wohnen sichergestellt (falls eigene Immobilie vorhanden) und ab wann?

Bedenken Sie bitte auch, das im Fall einer Berufsunfähigkeit genug Mittel übrig sein sollten, um die Altersvorsorge zu sichern. Oft wird bei der BU vergessen, das dann keine Beiträge mehr in die (gesetzliche wie auch private) Altersvorsorge gezahlt werden und somit ein sehr kleiner Anspruch dort nur besteht. Dieses führt zu einer großen, finanziellen Belastung nach der BU Rentenzahlung.

Weiterführende Informationen:

Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeit

Leitfaden zur Berufsunfähigkeit

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