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14.
Dezember '10

Ist der Wechsel in die PKV noch zum 01. 01. 2011 möglich?


Viele von Ihnen planen noch zum 01. 01. 2011 in die Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Einige auch deshalb, da die vom Bundestag beschlossene Neuregelung der 3-Jahresgrenze nun erst die Möglichkeit eröffnet, die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zu verlassen. Dabei ist zu prüfen ob dieser Wechsel nun wegen erstmaligem Überschreiten der Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) stattfindet, oder eine reguläre Kündigung nötig ist.

Dennoch sollten Sie in jeden Fall nichts überstürzen und in Ruhe eine Entscheidung treffen. Bereits in meinem Beitrag “Noch schnell -ein Jahr jünger- in die PKV” hatte ich beschrieben, wie ein solcher Wechsel unter bestimmten Umständen noch zu dem Eintrittsalter 2010 möglich ist.  Durch die geschickte Nutzung einer Anwartschaft ist der Versicherungsnehmer nämlich auch am 01. 01. versicherungstechnisch so alt, wie am 31. 12. diesen Jahres.

Doch schaffe ich das alles noch bis zum Jahresende?

Die Frage ist zwar pauschal nicht zu beantworten, jedoch aus heutiger Sicht sehr ambitioniert.

Der GKV versicherte Angestellte:

Wenn Sie angestellt sind und aus der gesetzlichen Krankenkasse kommen, so sollten Sie sich Zeit nehmen und ggf. regulär die GKV verlassen. Auch wenn Sie gern zum 01. Januar wechseln wollen und das alles schnell gehen soll, so ist es besser, die gesetzliche Krankenkasse regulär zu kündigen und etwas mehr Zeit zu haben.

Regulär bedeutet hier, Kündigung der GKV im Dezember, dann wird diese wirksam zum Ende des übernächsten Monats, also zum 28. 02. 2011. Ab 01. März 2011 können Sie somit in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Kündigung selbst hingegen ist völlig risikolos. Reichen Sie zum Ablauf keine Bestätigung einer anderweitigen Versicherung ein, so ist die Kündigung der GKV unwirksam. Daher können Sie heute die GKV kündigen, auch wenn der Wechsel noch nicht klar oder entschieden ist.

Der bereits PKV Versicherte Angestellte/ Selbstständige/ Freiberufler

Sollten Sie aufgrund von Beitragsanpassung den bisherigen Vertrag kündigen wollen, so ist entscheidend, das Sie dieses wohl überlegt und nicht voreilig tun. Dabei beachten Sie bitte die Hinweise in meinen Blogbeiträgen “Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung” und auch die Beiträge zu den Beitragsanpassungen. Als bereits Versicherter gelten hier natürlich Ausschlussfristen. Nur wenn Sie (wie im Beitrag hier beschrieben) die Kündigung nicht erhalten haben, so ist eine Verlängerung der Frist möglich. (Blogbeitrag: Und wenn Sie die Beitragsanpassung nicht erhalten haben)

Bitte beachten Sie auch, das es natürlich zufällig passieren kann, das Gesellschaften Ihre Telefonanlage zum Jahresende austauschen und daher ein faxen der Kündigung zum Termin nicht möglich ist. Dieses war im letzten Jahr zu erleben. “So vermeide ich auch Kündigungen“. Da aber diese Kündigung, samt Kündigungsbestätigung zugehen muss, faxen Sie diese einfach an mehrere Vertreter der Central Gesellschaft. So stellen Sie sicher, dass diese auch ankommt.

Völlig unabhängig davon gilt für derzeit Versicherte und alle die es werden wollen:

Bei den meisten Gesellschaften werden nur noch die Anträge garantiert, welche vor oder bis zum 17. Dezember eingehen oder bis zum 23. 12. (dann aber nur wenn keine Nachfragen und Einschränkungen der Gesundheit vorhanden sind. Daher sollten Sie sich schnell mit dem Thema beschäftigen, aber dennoch nichts überstürzen. Wenn Sie merken es wird zu stressig oder nicht mehr zu schaffen, lehnen Sie sich zurück und verschieben Sie die Entscheidung um ein Jahr. Auch wenn es nicht schön ist, so nehmen Sie damit eine Menge Druck aus dem Wechsel und haben sicher ein entspannteres Weihnachtsfest.

Bei Fragen:

Sie erreichen mich dieses Jahr bis einschließlich 23. Dezember, wie auch am 27.- 30. Dezember. Jedoch sind “Wunder” und “schnelle Entscheidungen auch in diesem Jahr nicht zu erwarten. :-)

23.
November '10

Und wenn die Beitragserhöhung der PKV bei mir nicht angekommen ist?


Sie haben bereits einiges zu Beitragsanpassungen der Privaten Krankenversicherung zum 01. 01. 2011 gelesen und auch “ihren” Tarif in der Liste der Erhöhungen gefunden? Nun warten Sie mehr oder minder gespannt auf den Brief. Aber so lang Sie auch warten, er kommt und kommt nicht.

Hat die Post den Brief verlegt?

War die Aussage falsch und mein Tarif wird doch nicht angepasst?

Was muss/ kann/ sollte ich tun?

Um zu klären was nun passiert, schauen wir uns zunächst die gesetzlichen Grundlagen an. Diese ist ist unter anderem in dem § 205 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu finden. Dort heiß es:

(4) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll.

In diesem Text stecken mehrere spannende Informationen. Zunächst einmal muss es zu einer ERHÖHUNG des Beitrages kommen. Eine Beitragsanpassung, welche eine Senkung der Beiträge zur Folge hat, reicht somit NICHT aus. Auch eine Steigerung im ambulanten Tarif um 10 EUR und eine Verminderung des Beitrages bei Stationär- oder Zahnbaustein um 12 EUR bedeutet somit eine Senkung für den Vertrag im Ganzen und löst kein Sonderkündigungsrecht aus.

Weiterhin ist dieses nicht nur bei einer Prämienerhöhung, sondern auch einer Leistungsminderung möglich. Dieses kann durch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung ausgelöst werden. Die Erhöhung der Selbstbeteiligung, welche dem Versicherer zweifelsfrei möglich ist, bedingt eine Kündigungsmöglichkeit. Diese stellt nämlich eine Leistungsminderung dar, denn es wird ja nun zum Beispiel nicht mehr ab 300 EUR geleistet, sondern z. Bsp. erst ab 350 EUR.

Doch wann erhalten Sie nun Kenntnis von der neuen Prämie:

Ein Anruf des Beraters, Vertreters oder des Maklers reichen natürlich nicht aus. Maßgebend ist hier der ZUGANG der Änderungsmitteilung. Diese verschickt der Versicherer in der Regel zum Jahresende. Beweispflichtig ist der Versicherer. Kommt die Anpassungsmitteilung (Nachtrag zur Police) nicht an, so ist es zunächst Aufgabe des Versicherers dieses zu beweisen. Lassen Sie sich von Aussagen wie “wir haben die aber geschickt und auch nicht zurück bekommen” nicht beeindrucken. Nur weil ein Brief (ohne Einschreiben) nicht bei Ihnen ankommt, heißt es nicht das dieser auch zurückgekommen ist und weiterhin ist es natürlich fraglich, wie Sie den Versand oder das Zurückkommen beweisen sollten.

Auch, wenn der Versicherer die neue Prämie einfach abbucht ohne Sie vorher zu informieren reicht nicht aus. So hat das LG Neuruppin (VersR 02, 602 LS) eine Kenntnisnahme der Erhöhung hierdurch eindeutig verneint.

Was können Sie tun, falls Sie keine Kenntnis haben oder der Versicherer einfach abgebucht hat?

Informieren Sie den Versicherer umgehend. Haben Sie den Beitrag bereits zurückgebucht oder ist die Lastschrift zurück gegangen, so überwiesen Sie umgehend den alten Beitrag um nicht in Verzug und somit ggf. in Schwierigkeiten zu kommen und keine Leistungen zu bekommen. Teilen Sie dem Versicherer auch mit, das Sie von der Abbuchung keine Kenntnis hatten.

Was passiert dann?

Auch hierfür gibt es eine gesetzliche Regelung. Diese ist im § 203 Abs. 5 geregelt:

(5) Die Neufestsetzung der Prämie und die Änderungen nach den Absätzen 2 und 3 werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.

Dieses bedeutet somit in der Praxis folgende Änderungen. Angenommen, Sie haben erst durch die Abbuchung im Januar von der Anpassung erfahren und den Versicherer nun informiert, dass Ihnen die neue Police nicht vorliegt, so verschiebt sich die BEITRAGSERHÖHUNG auf 01. März, falls die neue Police erst im Februar eingeht, auf den 1. April. Bis zu diesem Termin sind die alten Beiträge fällig. Die erhöhten Beiträge müssen nicht nachgezahlt werden.

Wie können Sie dieses verhindern oder Probleme vermeiden?

1.) notieren Sie sich umgehend den Eingang des Schreibens der Beitragsanpassung

2.) kontrollieren Sie alle Fakten, Zahlen und Tarife auf der Police

3.) Erhalten Sie keine Anpassung, so vergleichen Sie im Januar Ihre Kontoauszüge und kontrollieren die Beiträge die abgebucht werden

4.) Widersprechen Sie einer Erhöhung ggf. und lassen sich alle Unterlagen (erneut) mit den korrigierten Terminen zusenden

Weitere Artikel, die zum Thema passen:

Die unendliche Geschichte mit einem Kölner Krankenversicherer

Die unendliche Geschichte mit einem Kölner Krankenversicherer Teil II

Sie müssen sich aber schnell entscheiden – Der Unsinn von Verkäufern in der PKV

08.
November '10

Sie müssen sich aber schnell entscheiden – Der Unsinn von Verkäufern in der PKV


Gerade jetzt, wo viele Gesellschaften in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ihre Zahlen zur Beitragsanpassung 2011 veröffentlichen, kommen auch wieder “windige Verkäufer” auf den Plan.

In der letzten Woche gerade riefen mich 4 Neukunden mit sinngemäß folgender Situation an:

“Darf ich Sie einmal um Ihre Meinung bitten, ich weiss nicht was ich tun soll. Gerade hat mich mein Vertreter der Deutschen Vermögensberatung angerufen. Mein Tarif bei der Central, der CVP 500/ CVH/ EKN wird schon wieder angepasst und nun soll ich in den Vario Tarif wechseln und mich schnell entscheiden.”

Auf meine Frage, was denn der Grund für die “schnelle Entscheidung” sein soll bekam ich folgende Antwort:

“Wenn ich dieses Jahr noch wechsle, bekomme ich einen Vorsorgegutschein und sowieso muss das schnell passieren, sagt mein Berater.”

Auch wenn vieler meiner Beraterkollegen dieses sicher nicht gern hören, es ist schlichtweg Unsinn. Entscheidungen unter Zeitdruck sind definitiv unangebracht. Gerade bei Produkten die, wie die Private Krankenversicherung (PKV) und Berufsunfähigkeitsversicherung, den Versicherten das Leben lang begleiten, ist Sorgfalt geboten.

Stellen Sie sich vor, Sie bauen sich ein Haus. Dabei machen Sie sich Gedanken zu Grundrissen, Ausstattung, Farben und natürlich zu dem Standort wo das neue Heim stehen soll. Diese Entscheidungen sind ein Prozess, dauern lange und kosten die ein oder andere Stunde Nerven. Warum soll es bei der PKV oder der BU Absicherung anders sein?

“Sie wollen doch nicht die Entscheidung für eine PKV mit einem Hausbau vergleichen?”

Diese Frage wird oft gestellt. DOCH, will ich. Auch bei der PKV und BU entscheiden Sie sich für ein lebenslanges Produkt. Anders als ein Haus, werden Sie einen schlechten und falsch ausgewählten Tarif vielleicht nie mehr los. Und auch von der Seite der Kosten liegen beide Produkte nah beieinander.

Stellen Sie sich eine Berufsunfähigkeitsrente bei einem 32jährigen Arbeitnehmer vor. Bei einer Rentenhöhe von 3.000 EUR und einer Laufzeit bis 65 sprechen wir hier über 1.188.000 EUR. Oder in der Krankenversicherung. Hier sind Kosten bei Herz- Kreislauferkrankungen, Unfällen oder Schlaganfall oder auch nur “Kleinigkeiten” schnell im sechs- bis siebenstelligen Bereich zu suchen.

Glauben Sie ernsthaft das kann man innerhalb weniger Stunden entscheiden?

Auch wenn Ihnen ein Berater Verkäufer so etwas suggeriert, es geht nicht. Und auch der, der nach wenigen Minuten den tollen, besten und passendsten Tarif für Sie bereits gefunden hat, auch den setzen Sie am besten wieder vor die Tür. Oftmals wurde der passenden Tarif gefunden, nur passt er leider nicht auf Sie, sondern vielmehr auf den “Bedarf” des Verkäufers.

Doch wie finde ich nun einen Berater der “anders ist”?

Der Berater (ich auch) lebt davon, dass ein Produkt vermittelt wird und der Versicherer eine Vergütung (Courtage) an den Vermittler zahlt. Es ist unstrittig, das daher zunächst einmal eine Beratung stattfinden und eine Vermittlung erfolgen muss. Achten Sie aber darauf was Ihnen wie vermittelt, erklärt und empfohlen wird.

Der Berater sollte mit Ihnen zunächst Auswahlkriterien besprechen, Ihnen die Unterschiede der Systeme der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) erklären und gemeinsam zu einer Tarifauswahl kommen.

Dabei sind die Bedingungen des Vertrages, die AVB/ Muster- und Tarifbedingungen, das Grundlegende zur Entscheidung. Nur diese garantieren Ihnen eine Leistung, nur diese regeln verbindlich was, wie geleistet wird. Natürlich sind auch Kennzahlen, Bilanzaussagen (RfB Quote, Nettoverzinsung, Ergebnisquote, Abschlußkostenquote) interessant und wichtig, keine Frage. Diese Zahlen sind aber temporär und nur auf die Vergangenheit zu betrachten. Eine Garantie zur Zukunft kann es nicht geben.

Auch die Beitragsentwicklung wird gern als “wichtigstes Kriterium” zu Grunde gelegt. Klar ist wichtig, das die Beiträge in der Zukunft bezahlbar bleiben. Garantiert Ihnen das aber ein Versicherer? Nein, wie sollte er auch.

Das was der Interessent sehen kann sind aber nur die Vergangenheitswerte. Ob diese sich in der Zukunft gleich, anders, besser oder schlechter entwickeln… wer weiss das schon. Auch dieser Anhaltspunkt ist somit nur ein Puzzleteil in dem “Gesamtbild PKV”

Und nicht zuletzt verlassen Sie sich auf Ihr Bauchgefühl. Haben Sie bei Ihrem Berater ein schlechtes Gefühl oder stimmt einfach die Chemie nicht, seinen Sie sich und dem Berater gegenüber ehrlich und beenden das Ganze. Versuchen Sie einen anderen Berater, schauen Sie hinter die Kulissen und achten auf “Vermittlerstatus” (Makler oder Vertreter?, an eine oder mehrere Gesellschaften gebunden?)

Weiter sind Informationen aus folgenden Artikeln sicher hilfreich bei der Auswahl.

Ich möchte einen (Kranken-) Versicherer der kulant ist

Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung

Kündigung der Privaten Krankenversicherung wegen Beitragserhöhung

Auswahlkriterien der Privaten Krankenversicherung

19.
Juli '10

Schon wieder eine Erhöhung der Beiträge?


Es ist wie jedes Jahr. Kaum hat die zweite Jahreshälfte angefangen, so häufen sich die Anrufe und Anfragen hinsichtlich der (geplanten) Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Auch die Fragen sind oftmals ähnlich.

- Warum steigen die Beiträge?

- Muss das sein?

- Kann man etwas dagegen tun und falls ja was?

Um diese Fragen etwas umfassender und für alle abrufbar zu beantworten habe ich hier auf der Homepage unter dem Menüpunkt Private Krankenversicherung eine neue Kategorie angelegt. Dort unter “Beitragsanpassungen” stelle ich Ihnen laufende Informationen zur Beitragsanpassung, Hintergründen und aktuelle News ein.

Speichern Sie diesen Link einfach unter ihren Lesezeichen (in der Regel mit der Tastankombination Strg und D), senden diesen gern an Bekannte und Kollegen weiter und erhalten die entsprechenden Informationen direkt und jederzeit abrufbar.

Für noch schnellere Infos folgen Sie mir auf twitter.

05.
Juli '10

Beitragsanpassungen und Beitragsgarantien 2011 der AXA Krankenversicherung


Nachdem die Central Krankenversicherung mit der Ankündigung Ihrer Beitragsanpassung für das Jahr 2011 sehr früh war, aber auch für viel Aufregung hinsichtlich der Anpassungshöhen gesorgt hat, ziehen nun andere Gesellschaften mit Informationen nach.

So veröffentlichte die AXA Krankenversicherung heute die Beitragsgarantien für einige Tarife bis zum 01. 01. 2012. Dieses hat also zur Folge, dass in diesen Tarifen KEIN Sonderkündigungsrecht besteht. Wer dennoch aus diesen Tarifen wechseln möchte muss zwingend die Reguläre Kündigungsfrist (3 Monate zum Jahresende) einhalten.

In folgenden Tarifen besteht EINE BEITRAGSGARANTIE und es findet KEINE Anpassung statt:

EL Bonus-N bei Kindern, Jugendlichen und Frauen (Männer Anpassung im einstelligen %-Bereich)

EL- N bei Männern

Vital-300 N für alle Versicherten

Vision Start-N bei Männern und Frauen

Vital-Z-N bei Männern und Frauen

Z-Pro-N, 541-N, KHT2A/B für alle Versicherten

in den Arzttarifen:

VA100-2-N, V AiP-2-N bei Kindern, Jugendlichen und Frauen

KHG-2-N, ZA25-N, ZB25-N bei allen Versicherten

Vision Med-N bei Kindern, Jugendlichen und Männern

PRAXMED-N bei Kindern und Jugendlichen

150-N, 153-N, KT A, KGH2 und KGH 2 med bei allen Versicherten

902E-N bei Männern

in den Zusatztarifen:

030, 033, 035, Premium, EG Pro, EG Zahn Plus, Komfort, KHTE-N, KHT1, 350E und KGH2, KGH2 med. jeweils für alle Versicherten

KG2 nur für Kinder und Jugendliche

Tagegelder:

TV42, TN 14 für Männer

TV 7, 061E-N, 062E-N, 063E-N, 064E-N, 901E-N, 903E-N, 904E-N, 906E-N, VIA, VIAplus, VIAplus-SU, VIAmed für alle Versicherten

Schaut man sich diese Tabelle an, so stellt man fest: Es fehlen die „alten“ VITAL Tarife 250, 750 und einige Vision Tarife. Dieser besitzen KEINE Beitragsgarantie, werden also wohl angepasst. Über die Höhen wird erst in der 35. KW oder später informiert.

Die Tarife des öffentlichen Dienstes (zum Teil alte DBV Tarife) haben ebenfalls teilweise Beitragsgarantien erhalten. Es findet in folgenden Tarifen KEINE Anpassung bis 1.1.2012 statt:

Beihilfe Vollkostenversicherungen:

Vision B-N, Vision B-NA, BS-N und BZ-N (je alle Stufen), B3-NA (Stufe 15-20), BW2-N und BW2 00-N (alle Stufen), BWE-N jeweils für alle Versicherten

B3-N bei Kindern und Jugendlichen

B3-NA (Stufen 25-70) bei Frauen

gesenkt werden folgende Tarife:

BW2-NA (Stufen 30-70) bei Männern und Frauen

BWE-N bei allen

Für alle Versicherten besteht Beitragsgarantie in folgenden Ergänzungsbausteinen:

BN3/1 und /2, BN4-N, BN1/1 und /2, BN2-N jeweils in allen Stufen

KGTE-N, 350E-N und EVK

Wie immer gilt- endgültige Zahlen abwarten. Versicherungsschutz dann anpassen und überprüfen und Möglichkeiten wie Anpassung der Selbstbeteiligung und Wechsel in andere Tarife/ Tarifvarianten sehr sorgfältig überlegen.