Artikel mit ‘BAP’ getagged

01.
Dezember '11

Meine Private Krankenversicherung (PKV) erhöht die Beiträge – darf sie das und was kann ich dagegen tun?


In den letzten Tagen haben viele privat Krankenversicherte Kunden Post bekommen. Dort ist, wie auch in der Vergangenheit, von Beitragsanpassungen die Rede. Dabei gibt es ganz humane Anpassungen von einigen Euro und wenigen Prozent und eben auch exorbitante Beitragssteigerungen wie bei der Central Krankenversicherung. Dort sind Anpassungen von 100 EUR oder auch bis 40% keine Seltenheit. Problematisch sind solche Anpassungen dann, wenn diese nicht nur einmalig, sondern mehrere Jahre hintereinander passieren, wie man in den vielen Kommentaren zur BAP im letzten und diesen Jahr sehen kann.

Die Frage die sich nicht nur die Central Kunden stellen ist aber eine andere:

Was kann ich bei einer Beitragsanpassung tun?” und “Darf der Versicherer das überhaupt?

Grundsätzlich ist es nicht nur eine Möglichkeit, sondern sogar eine Verpflichtung, eine Anpassung vorzunehmen wenn die kalkulierten Mittel nicht ausreichen. Geregelt ist es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und dort heißt es dazu:

(…) ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse neu festzusetzen, sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat. Dabei dürfen auch ein betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden, soweit dies vereinbart ist. (…)

Durch eine solche Anpassung ist die Leistungsfähigkeit gesichert und der Versicherer kann die vertraglichen Verpflichtungen weiter erfüllen.

Doch warum kommt es zu Anpassungen?

Gründe für einen Anpassungsbedarf gibt es einige. Das sind zum einen die Gründe, die der Versicherer nicht direkt beeinflussen kann, wie steigende Lebenserwartung oder steigende Kosten im Gesundheitswesen. Dazu kommen weitere Faktoren. Die Nichtzahlung von Beiträgen führte früher zur Kündigung der Krankenversicherung. Seit Einführung der gesetzlichen Versicherungspflicht ist das etwas anders. Der Versicherer muss Grundleistungen dennoch erbringen, auch wenn der Kunde keine Beiträge mehr zahlt. Dieses führt dazu, dass die Kosten exorbitant steigen können. Kommt dann noch dazu, das die Kalkulation nicht aufgeht, die Kunden nicht aus billigen Einstiegstarifen in höherwertige Tarife wechseln, dann passiert das, was in der Central jetzt Wahrheit wurde.
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11.
November '11

Versicherer in der PKV erhöht die Selbstbeteiligung – darf der das?


Einige Kunden werden diese Jahr doppelt erstaunt sein, wenn die Post der Privaten Krankenversicherung eintrifft. So wird es nicht nur eine (teilweise deutliche) Anhebung der Beiträge geben, sondern zudem noch eine Anpassung der Selbstbeteiligung. Gerade die Kunden der Central Krankenversicherung sind davon betroffen.

Gerade bei den Kunden, denen bei Vertragsabschluss eher das Blaue vom Himmel versprochen wurde und die sich dann für einen Tarif mit geringer Selbstbeteiligung entschieden haben, diese werden davon nicht gerade erfreut sein. Doch die erste Frage, die sich in solchem Fall immer stellt ist:

Darf der Versicherer denn die Selbstbeteiligung so einfach erhöhen?

Ja, dieses ist eine andere Form der Beitragsanpassung, die dem Versicherer zusteht. Dabei ist nicht festgeschrieben welche der Formen (Anhebung der Beiträge oder Anhebung der Selbstbeteiligung) dieser nutzt, oder auch beide in der Kombination.

Die Voraussetzungen für diese Regelung findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), genauer im §203. Dieser lautet auszugsweise:

(2) Ist bei einer Krankenversicherung das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen, ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse neu festzusetzen, sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat. Dabei dürfen auch ein betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden, soweit dies vereinbart ist.”

Was genau darf der Versicherer tun, was nicht?
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03.
November '11

Central CVP 500 – was tun nach der Beitragsanpassung zum 01. 01. 2012


Einige Gesellschaften bekommen es einfach nicht “auf die Reihe”. So schrieb mir ein Kunde heute in seiner Mail und meinte damit die Beitragsanpassung seiner privaten Krankenversicherung. Es ist wie in allen Bereichen des Lebens, es gibt gute Beispiele und eben auch schlechte. In meinen letzten Blogbeiträgen hatte ich bereits Hinweise und Tipps für die Central Kunden zusammengestellt und möchte in diesem Beitrag speziell die Entwicklung der so genannten “Pauschalleistungstarife” betrachten.

Was ist das “besondere” an solchen Tarifen?

Bei der Pauschalleistung wird dem Kunden eine garantierte und vertraglich vereinbarte Rückerstattung versprochen. Anders als bei Modellen mit einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung kann diese nicht vom Unternehmen eingestellt oder gekürzt werden. Der Betrag ist vertraglich vereinbart und wird bei Leistungsfreiheit und Erfüllung der Voraussetzungen (i.d.R. im Folgejahr) ausgezahlt.

Für wen sind/ waren solche Tarife interessant?

Vor der steuerlichen Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge durch das Bürgerentlastungsgesetz nutzen vorwiegend Angestellte diese Tarife. Es war “doch toll” fast 6 Monatsbeiträge zurück erstattet zu bekommen, wenn keine Leistungen beansprucht wurden. So wurden diese Tarife auch an den Mann und die Frau gebracht. Oftmals taten Vertreter einer großen Vermögensberatung dieses auch mal so “pauschal”, Tarif passt und gut. Selbst das Unternehmen warb einmal in einem Newsletter mit der Aussage “Unser Tarif CVP passt immer!”

Wie genau funktioniert der Tarif nun?
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29.
Oktober '11

Beitragsanpassungen bei der Central Krankenversicherung zum 01. 01. 2012


Es ist und war das Unternehmen in 2011, welches am meisten (großteils negative) Schlagzeilen gemacht hat. Die Central beschloss die Schließung von Tarifen, radikale Veränderungen im Unternehmen und dem Vertrieb und zudem musste man eingestehen, das eigene Konzept des Vario Tarifs ist gescheitert.

Hier nun die Zahlen zur Beitragserhöhung 2012, soweit verfügbar:

EKN 600 (700 EUR SB) erhöht sich bei Männern um 10-12%, bei Frauen ca. 6%

EKN 2500 (2.600 EUR SB) bei Kindern um 11, Jugendlichen um 17-21%, Männern um 5-7%

EKN 250 (325 EUR SB) bei Kindern 4-9%, Jugendlichen bis 15%, Männern ca. 6 und Frauen ca. 10-12%

EKN 0 bei Männern und Frauen ca. 7-8 %

CVP 500 (Pauschalleistung) bei Männern um ca. 20%, Frauen 25- 39%

CV3N500 bei Männern ca. 10%, Frauen bis zu 30%

CV3N250 bei Männern 5-7% und Frauen ca. 11%

CV3N1 bei Männern ca. 2-3%, Frauen bis zum 9%

CV3H250 und 500 bei Männern 15-20% und Frauen 11- 30%

CV3H1 bei Frauen ca. 9 und Männern ca. 12%

Vario V323S1/ S2/ S3 bei Männern 11-23%, Frauen 9-19 %, Kinder und Jugendliche teilweise

Vario V322S1/ S2/ S3 bei Kindern 4-10%, Jugendl. 9-16%, Männern 11-24% und Frauen 9-19%

Vario V223S1/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-14%. Männer 11-23% und Frauen 9-12%

Vario V222S1/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-19%. Männer 11-23% und Frauen 9-20%

Vario S222S2P (Pauschalleistung) Männer ca. 23-24% und Frauen ca. 20%

Vario V221S1/ S2/ S3 bei Kindern 4-10%, Jugendliche 7-16%, Männer 11-23% und Frauen 9+19%

Vario V212S1/ S2/ S3 Kinder 4-10%, Jugendl. 9-16%. Männer 11-23% und Frauen 9-19%

Vario V211S1/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-16%. Männer 11-23% und Frauen 9-19%

Vario V122S1/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-17%. Männer 5-17% und Frauen 5-12%

Vario V121S1/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 5-16%. Männer 5-17% und Frauen 5-11%

Vario V112S1/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-16%. Männer 5-17% und Frauen 5-12%

Vario V111S1/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-16%. Männer 9-17% und Frauen 5-9%

Vario S111S2P (Pauschalleistung) Männer 9-12% und Frauen 6-7%

Comfort 0, 1, 2, 3, 4 und 5 bei Kindern 2-16%, Jugendlichen 4-21%, Männern 5-16% und Frauen 6-18%

Erhöht werden auch die Tagegeldtarife neben der Vollversicherung. Dabei handelt es sich um die Tarife ETA 14, 21, 42, 182, 273, 364, 7, 91 wie auch die ETB und ETC Tarife. Die Anpassungshöhen bei Männern und Frauen liegen zwischen 2 und bis zu 33%

Der typische Angestelltentarif ETA 42 oder ETB42 wird bei Männern zwischen 7- 36% und bei Frauen 2-3% angepasst

Dennoch sollten Sie, trotz dieser hohen Anpassungen nie übereilt handeln. Prüfen Sie gemeinsam mit einem spezialisierten Berater was Sie tun können. Vielleicht sind auch folgende Tipps und Hinweise für Sie hilfreich:

Die Anpassungszahlen 2011 und mehr als 170 Kommentare von Betroffenen”

Tarifwechsel nach § 204 VVG statt Kündigung bei Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung

Kundenfrage: “Soll ich noch bei der Central Krankenversicherung bleiben, oder lieber schnell weg?”

Central Krankenversicherung vor radikalen Veränderungen – was passiert mit den Versicherten?

Beitragsentwicklung Bestandskunde CENTRAL, Tarife KN/ EKN

15.
September '11

Versicherer erhöht die Selbstbeteiligung in der Privaten Krankenversicherung – darf der das einfach?


Die Überschrift spiegelt eine typische Frage in der Beratung wieder. Das Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) erforderlich sind und entsprechend durchgeführt werden, das wissen die meisten. Das es aber auch eine Anpassung der Selbstbeteiligung geben kann, das ist wiederum nicht so bekannt.

Grundlage für diese Änderungsbefugnis ist der §203 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dort heißt es genau:

Dabei dürfen auch ein betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden, soweit dies vereinbart ist. Maßgebliche Rechnungsgrundlagen im Sinn der Sätze 1 und 2 sind die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeiten

Der Versicherer kann also nicht nur die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung anpassen, auch ein Selbstbehalt der als Betrag festgelegt ist, darf angepasst werden.

Ein Versicherer hat zum Beispiel einen Vertrag mit einer ambulanten Selbstbeteiligung von 350 EUR. Ab dem Januar des Folgejahres soll dieser nun 390 EUR Betragen. Das ist zulässig und wird auch so praktiziert.

Auch der folgende SB ist betragsmäßig festgelegt (allerdings nur in der Maximierung) Der Tarif erstattet 80% der Kosten bis 2.700 EUR Rechnungsbetrag, danach 100%. Das bedeutet eine maximale SB von 540 EUR (2.700 ERU * 20%). Diese Obergrenze könnte auch angepasst werden, wenn der Versicherer das wollte, was aber noch nie passiert ist in dem Tarif Comfort+ des Dt. Ring.

Auch bei einer solchen Veränderung der Selbstbehalte handelt es sich um eine Beitragsanpassung. Daher steht dem Versicherten auch in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Geregelt ist dieses im § 205 des VVG (VersicherungsVertragGesetz). Dort heißt es:

(4) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll.

Hier gilt natürlich auch die Nachweispflicht einer Folgeversicherung. Nur wenn Sie den Abschluss einer anderen, der Versicherungspflicht genügenden, Absicherung nachweisen, nur dann kann die Kündigung wirksam erklärt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch in den folgenden Beiträgen:

Beitragsanpassungen verschiedener Gesellschaften zum 01. 01. 2012

Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung

Welche Selbstbeteiligung ist die richtige?