Archiv für die Kategorie ‘Berufsunfähigkeit’

22.
Februar '10

Garantierte Rentensteigerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung


In der letzten Woche konnten Sie bereits einiges zur dynamischen Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente lesen. Dabei handelt es sich um die jährliche Anpassung der Rente vor Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Ist jedoch der Leistungsfall eingetreten, so ist diese Anpassung nicht mehr möglich. Gerade bei Eintritt der Rente in jüngeren Jahren kann das aber schnell zum finanziellen Desaster werden.

Heute mögen 1.500 EUR Rente durchaus ausreichend sein- was aber ist in 10, 15, 20 oder 30 Jahren?

Aus 1.000 EUR Rente werden bei einer Inflationsrate von 2% p.a. in 15 Jahren nur noch 743 EUR (Kaufkraft), in 20 Jahren sind diese dann nur noch 672 EUR wert.

Was kann man aber dagegen tun?

Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird neben der vereinbarten, garantierten Rente auch eine Beteiligung an den Überschüssen des Versicherers gezahlt. Diese ist aber abhängig vom Erfolg des Unternehmens, den Kapitalmärkten und der Anlagepolitik und Erträgen aus Kapitalanlagen. Dieses ist zwar “nett”, aber eben nicht garantiert.

Bei einigen Unternehmen gibt es daher vertraglich zugesicherte Rentensteigerungsgarantien. Die so genannte “garantierte Rentensteigerung” kann bei einigen, lange nicht allen, Versicherern vereinbart werden. Diese sichert dann eine vertraglich zugesagte Steigerung der Rente um den vereinbarten Prozentsatz.

Dieses stellt somit einen Ausgleich des Kaufkraftverlustes dar und ist, auch wenn dafür ein Beitragszuschlag zu zahlen ist, dringend zu empfehlen.

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16.
Februar '10

Dynamische Erhöhungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung


(LUH) Bereits in den letzten Beiträgen zum Thema Berufsunfähigkeit ging es unter anderem um die “Ermittlung der Rentenhöhe und Auswahlkriterien“. Doch mit der richtigen Auswahl des Tarifs und der genauen Bestimmung der Rentenhöhe ist es nicht getan.

Was passiert in Zukunft? Wie verändert sich meine Rente und wie kann ich diese (auch wenn es mir gesundheitlich schlecht(er) geht) an neue Situationen anpassen?

Eine Möglichkeit sich an steigende Lebenshaltungskosten anzupassen ist die so genannte Dynamik. Anders als die Nachversicherungsgarantie (wozu Sie in einem der nächsten Beiträge mehr lesen können) handelt es sich um eine optionale Möglichkeit der Anpassung. Nichts muss, alles kann.

Doch wie funktioniert die Dynamik nun?

Bei dieser Option wird jährlich und ohne das Sie etwas tun müssen, eine “automatische” Erhöhung der Leistungen und natürlich auch der Prämien angeboten. Angeboten deshalb, weil Sie nach der Mitteilung der Anpassung widersprechen können uns somit nicht gezwungen sind diese jedes Jahr “mitzumachen”.

Die Regelungen sind nahezu bei allen Gesellschaften vergleichbar. Zum Beispiel formuliert der Versicherer es so:

Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie innerhalb eines Monats widersprechen. Die Monatsfrist zählt ab Zugang des Nachtrags, frühestens ab dem Erhöhungstermin. Auf dieses Widerspruchsrecht werden wir Sie in jedem Nachtrag über die Erhöhung hinweisen.

Somit kann die Dynamik auch jederzeit wieder aus dem Vertrag ausgeschlossen werden. Das passiert allerdings auch “automatisch”, wenn der Versicherte es regelmäßig ablehnt. Das finden wir in folgender Regelung:

(2) Sollten Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen, erlischt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen; es kann nur mit unserer Zustimmung neu begründet werden.

Somit sollten Sie spätestens nach zweimal aussetzen der Anpassung die Dritte auf jeden Fall mitmachen. Soll es nach dem Ausschluss der Option wieder neu eingeschlossen werden, muss der Versicherer zustimmen. Dazu ist dann, da es sich um eine Leistungsverbesserung handelt, eine neue Gesundheitsprüfung nötig.

Diese dynamische Anpassung ruht aber auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. So heißt es:

Solange wegen Berufsunfähigkeit Ihre Beitragszahlungspflicht ganz oder teilweise entfällt, erfolgen keine Erhöhungen.

Doch was passiert nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit?

Es wird eine Rente gezahlt. Diese setzt sich aus der versicherten, garantierten Rente und den erwirtschafteten  (nicht garantierten) Überschüssen zusammen.

Problematisch wird es jedoch, wenn die Berufsunfähigkeit in jüngeren/ mittleren Jahren eintritt. Stellen Sie sich vor die Berufsunfähigkeit tritt mit 37 Jahren ein. Die Restlaufzeit beträgt 30 Jahre.

Selbst wenn die versicherte Rente zu diesem Zeitpunkt richtig bemessen war, reicht es über die Laufzeit nicht mehr aus. So werden Sie ihre Lebensmittel heute kaum zum Preis von vor 20 Jahren bekommen. Auch alle weiteren Kosten steigen über die Jahre an. (Mehr zur Inflation bei Wikipedia)

Um nicht irgendwann eine nicht mehr ausreichende BU Rente zu haben, ist eine Anpassung nötig. Mehr zur “garantierten Leistungssteigerung” finden Sie in einem der nächsten Beiträge.

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10.
Februar '10

Berufsunfähigkeitsversicherung – Ermittlung der Rentenhöhe und Auswahlkriterien


(LUH)Bei dem Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es entscheidend auf die richtige Rentenhöhe an. Dabei sind die individuellen Kosten, laufende (Darlehens-) Verpflichtungen und sonstige, persönliche Umstände zu berücksichtigen.

- Handelt es sich um den Hauptverdiener?

- Reduzieren sich (Fahrt-) Kosten falls Berufsunfähigkeit eintritt?

- Gibt es laufende Kreditverpflichtungen?

- Besteht eine private Krankenversicherung? Wer zahlt diese dann?

- Welche Altersvorsorge wurde getroffen?

Sind die Kosten erfasst und aufgeschlüsselt, so sind die Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu klären. Erste Informationen finden Sie bereits vorab im Leitfaden für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bei der Auswahl bedenken Sie bitte auch folgende Auswahlkriterien:

Wie definiert der Versicherer den Beruf und welche Änderungen ergeben sich gegenüber der gesetzlichen Definition?

Welche Ereignisse sind auslösend und wie lange muss die Beeinträchtigung bestehen/ bestanden haben?

Welche Behandlungen kann der Versicherer anordnen?

Was passiert bei Berufswechseln mit dem Schutz, was wenn Sie (länger) Ausscheiden aus dem Beruf?

Welche Bereiche oder Szenarien sind generell ausgeschlossen? (Krieg? Terror?)

Was passiert bei Straßenverkehrsdelikten? Leistet der Versicherer?

Was ist im Leistungsfall? Umorganisation möglich/ notwendig?

Kann der Versicherer abstrakt oder konkret verweisen?

Wann und wie lange erkennt er die Berufsunfähigkeit an? Kann er nachprüfen? Wann? Wie?

Wer muss wann, was beweisen? (Stichwort: Erstprüfung, Nachprüfung)

Wie lange versichert man Sie? 67? 65? Unbegrenzt?

Wollen Sie die Absicherung “solo” oder in Kombinantion mit einer Lebens-/ Rentenversicherung oder einer betrieblichen Altersvorsorge?

Nachdem diese Kriterien besprochen sind, lesen Sie mit Ihrem Berater genau die Versicherungsbedingungen. Schauen Sie sich genauestens die Formulierungen an und versuchen diese soweit wie möglich zu verstehen. (Im Leitfaden finden Sie teilweise Gegenüberstellungen von guten und weniger guten Formulierungen)

In der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt “schwarz oder weiss”. Also Rente bekommen oder nicht. Die Entscheidung für das richtige Produkt und den richtigen Tarif kann meistens nicht mehr revidiert werden, erst recht dann nicht, wenn im Leistungsfall festgestellt wird- die Auswahl war falsch.

In einem der nächsten Beiträge lesen Sie “Dynamik und garantierte Rentensteigerung

Weiterführende Informationen:

Leitfaden für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Kriterienfragebogen zur Berufsunfähigkeit

Weitere Blogbeiträge zur Berufsunfähigkeit

(UM)

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20.
Januar '10

Verschwiegen, Vergessen oder falsch zugeordnet? Das Urteil des OLG Frankfurt 3 U 286/07 zum Rücktritt einer Berufsunfähigkeitsversicherung


Ein interessantes Urteil zur Berufsunfähigkeitsversicherung hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Urteil 3 U 286/07 gefällt. Dabei hatte sich das OLG mit der Frage zu beschäftigen, ob eine angegebene Neurodermitis gleichzeitig ein (daraus möglicherweise resultierendes) allergisches Asthma enthält oder ob dieses als separat anzuzeigende Krankheit zu werten ist.

Eine Versicherungsnehmerin beantragte im Jahre 2003 eine Risikolebensversicherung mit integrierter Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Bei dieser gab Sie unter anderem an, sie leide seit Geburt an Neurodermitis, beantwortete aber die Frage nach Stoffwechselerkrankungen und Erkrankungen der Atmungsorgane mit “nein”.

Eine angebotene Klausel “Auschluß der Neurodermitis und Folgen” akzeptierte die Kundin und ging (so das Gericht) sodann auch von einem Ausschluß des allergischen Asthmas aus. Dieses belegte Sie durch einen Auszug des Online-Lexikons Wikipedia. Dort waren Allergische Beschwerden und Asthma als Folgen angegeben. (s.u.)

In der Urteilsbegründung fühen die Richter aus:

Es ist zutreffend, dass die Klägerin die bei ihr vorhandene Asthma-Erkrankung unter der Frage nach Erkrankungen der Atmungsorgane (1.1) nicht angegeben hat. Ihre Auffassung, diese Asthma-Erkrankung sei eine Folge ihrer Neurodermitis-Erkrankung wird indessen durch den von der Beklagten vorgelegten Wikipedia-Auszug zur Neurodermitis (Bl. 207-210 d.A.) gestützt. Dort heißt es auf S. 2 unter der Überschrift ”Symptome und Beschwerden“:

“Neben den Hauterscheinungen sind Heuschnupfen oder Asthma bei Patienten mit atopischen Ekzemen in einigen Fällen ebenfalls vorhanden.”

Auf S. 3 heißt es unter der Überschrift “Allergien“:

“Ein Großteil der Patienten mit Neurodermitis leiden zusätzlich unter Allergien. … Neurodermitis für sich betrachtet wird von der wissenschaftlichen Medizin zwar von den Allergien abgegrenzt, weist aber z.T. ähnliche Symptome wie gängige Allergien auf. Die Haut eines Neurodermitikers ist sehr empfindlich gegenüber äußeren Einflüssen. …”

Auf Seite 4 heißt es unter der Überschrift “Ursache“:

“Bei einem Teil der Betroffenen konnte auch ein Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Neurodermitis und einer Nahrungsmittel- oder Tierhaarallergie beobachtet werden. Deutliche Hinweise bestehen auch auf eine Miteinbeziehung des vegetativen Nervensystems (welches die nicht bewusst steuerbaren Funktionen wie Verdauung, Herzschlag usw. reguliert). Dieser Aspekt erklärt u.a., warum Betroffene bei Stress zu Ausschlagsschüben oder Verdauungsproblemen neigen.“

In seiner Urteilsbegründung stützt das Oberlandesgericht die Argumentation der Kundin und verwirft die Vorentscheidung des Landgerichtes. Somit wird die beklagte Versicherungsgesellschaft zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Brustkrebs verurteilt und kann sich nicht auf den Rücktritt und die Anfechtung berufen.

Insbesondere sehen die Richter hier auch eine Pflicht bei dem Unternehmen. Auch wenn die Zuordnung der Angaben im Antrag falsch war, hätte das Unternehmen eine Nachfrage halten können und/ oder weitere Angaben einfordern. Das der Versicherer dieses unterließ ist nicht der Kundin zuzurechnen.

Das Urteil können Sie im Downloadbereich meiner Seite unter dem Bereich Urteile nachlesen.

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08.
Januar '10

Welche Höhe soll die Berufsunfähigkeitsrente haben?


Um diese Frage ranken sich viele Mythen und eine Patentlösung gibt es leider auch nicht.

In der Praxis ist es aber durchaus so, das mehr als die Hälfte der Renten für den Fall der Berufsunfähigkeit nicht ausreichen um auch nur annähernd die (laufenden) Kosten zu decken. Da wurde “irgendwann” mal eine BU Versicherung abgeschlossen und nun “hat man eben auch eine”. Schließlich erzählt einem “alle Welt” man braucht diese.

Das ist soweit auch durchaus korrekt, nur man braucht diese wenn, dann mit einem sauberen und klaren Bedingungswerk und in ausreichender Höhe.

Die Frage nach dem Bedingungswerk und den guten oder schlechten Formulierungen habe ich in meinem Leitfaden für die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits an Beispielen erläutert. Schauen Sie sich hier einmal die unterschiedlichen Regelungen an. Sie werden erstaunt sein, was 1,2 Worte für Auswirkungen in der Leistung haben können.

Doch nun zur Höhe:

Bei privat krankenversicherten Kunden ist zunächst einmal das Krankentagegeld zu prüfen. In welcher Höhe besteht dieses und ist ggf. eine Übergangslösung für den Fall der BU vorhanden. Weitere Erläuterungen hier im Abschnitt Krankentagegeld.

Dann sollte die Höhe der BU individuell berechnet werden. Dabei ist es nicht ratsam sich pauschal an x Prozent des Einkommens zu orientieren. Gerade im Fall der Berufsunfähigkeit ist der genaue Bedarf zu ermitteln.

Welche Kosten laufen als monatliche/ jährliche Fixkosten weiter?

Handelt es sich bei dem Versicherten um den Hauptverdiener oder kann der Partner/ die Partnerin noch einen Teil der Kosten tragen?

Was passiert mit den Kosten zur Krankenversicherung? Wer zahlt was?

Wie hoch sind die derzeitigen Einzahlungen in die Rentenkasse und was ist an privater Vorsorge vorhanden? (Es nützt nichts im BU Fall diese Zahlungen nicht mehr leisten zu können, dann fallen Sie mit 65/67/60 in ein finanzielles Loch. Die BU Rente endet dann und eine staatliche oder private Altersvorsorge ist nicht/ nicht in ausreichender Höhe vorhanden.

Machen Sie sich also intensiv Gedanken und vorallem überprüfen Sie ihren bisherigen Schutz im Falle der Berufsunfähigkeit.

Welche Kriterien sind dort vereinbart? Wann ist der Schutz ausgeschlossen oder eingeschränkt? Was muss ich wann und wie tun um meine Leistung nicht zu gefährden?

Informationen hierzu habe ich in einem Fragebogen zur Berufsunfähigkeit für Sie zusammengestellt.

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