Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Pflegetagegeld und was es sonst noch so gibt
Oftmals werden hierbei einige der Begriffe verwechselt und zusammengewürfelt. Daher werde ich hier in diesem Beitrag einmal die Begriffe versuchen allgemeinverständlich zu erklären. Krankentagegeld: Dieses wird nach einer vertraglich vereinbarten Karrenzzeit im Falle der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Karrenzzeit ist die Zeit, in welcher zwar Arbeitsunfähigkeit besteht, aber (noch) kein Krankengeld gezahlt wird. Bei Arbeitnehmern sind es 6 Wochen, so das es hier KT43 heißt, also Zahlung ab dem 43. Tag. Das Krankentagegeld wird nur bei 100%iger Arbeitsunfähigkeit gezahlt. In einigen Tarifen…