Beihilfeänderungen in Baden-Württemberg und Unterschiede zu Bestandsversicherten zum Stichtag 31. 12. 2012 – Warum Kurzstufentarife nicht mehr geeignet sind
Das Land Baden-Württemberg hat für seine Beamten Änderungen in der Beihilfe zum 01. Januar 2013 eingeführt und diese durch eine neue Beihilfeverordnung festgeschrieben. Mein Kollege Lars U. Harms hat sich dazu schon in einem Blogbeitrag vor einiger Zeit geäußert. Diese Änderung hatte eine entscheidende Änderung zur Folge, die Reduzierung der Beihilfe für den Ruhestand um ganze 20%. Bekam ein Pensionär nach seiner aktiven Beamtenlaufbahn seine Krankheitskosten im Alter zu 70% erstattet, so muss dieser nun 50% selbst tragen (oder entsprechend…