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Beitragsanpassung der Central Krankenversicherung zum 01. 01. 2013 und zusätzlich eine Erhöhung der Selbstbeteiligung

Bereits im letzten Jahr hatten viele Central Versicherte eher ein schlechtes Jahr. Erst gab der Versicherer massive Veränderungen der Geschäftspolitik bekannt, dann folgte eine Neuausrichtung und für viele stellte sich die Frage was zu tun ist mit dem eigenen Tarif. Kaum vom ersten Schock erholt, folgten schon wieder eher ungute Nachrichten. Beitragserhöhungen von bis zu 30% und das nach ähnlichen Zahlen ein Jahr zuvor.

Neben der Anpassung der Beiträge hat der Versicherer auch noch eine andere Möglichkeit steigenden Kosten zu begegnen- die Anhebung der Selbstbeteiligung.

Versicherer in der PKV erhöht die Selbstbeteiligung – darf der das?

Die Central Krankenversicherung hat nun bereits die voraussichtlichen Anpassungszahlen mit Beginn 01. 01. 2013 bekannt gegeben. In den folgenden Tarifen findet somit eine Beitragsanpassung statt:

In diesem Jahr kommt zur Anpassung der Beiträge aber auch noch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung hinzu, welche teilweise doch beachtlich ist. Dazu schauen Sie sich bitte die untenstehende Tabelle an. Dort finden Sie die alte und neue Selbstbeteiligung im Vergleich, zudem eine Angabe zur prozentualen Steigerung. Die SB Erhöhung unterliegt den gleichen rechtlichen Gegebenheiten wie eine Beitragserhöhung. So besteht auch hier (und auch wenn nur die SB erhöht wird) ein Sonderkündigungsrecht.

Sie sollten jedoch in keinem Fall voreilig handeln und keine unüberlegten Schritten tun. Abhängig von der persönlichen Situation kommt unter Umständen auch ein Tarifwechsel nach 204 VVG in Betracht.

Auch oder gerade wenn Sie schon länger Central versichert sind, überprüfen Sie bitte für sich, ob die Tarifinhalte noch zu den von Ihnen gewünschten Leistungswünschen passen. Eine Übersicht einiger Auswahlkriterien finden Sie hier unter “Private Krankenversicherung” und in dem Kriterienfragebogen zur Privaten Krankenversicherung.

Weitere Informationen: 

Meine Private Krankenversicherung (PKV) erhöht die Beiträge – darf sie das und was kann ich dagegen tun?

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17 Kommentare

  1. Was ist nur bei diesem Versicherer los. Mein früherer Tarif (CVP 500) wurde zum 01.01.2011 um 42% erhöht. Zum 01.01.2012 wären es 36% gewesen und nun wieder 5%. Zudem ist der wurde die SB zuerst vomn 500 EUR auf 600 EUR erhöht nun auf 700 EUR.

    Mal eine Frage? Wie soll man sich das auf die Dauer leisten können. Derartige Steigerungen finden beim Einkommen definitiv nicht statt. Dieser Versicherer treibt doch die Leute dirket in Hartz IV. Zwar nicht von heute auf morgen, aber über die Jahre sehr wohl, wenn irgend wann 80% des Haushaltseinkommens in die KV fleißen, ist halt die Schmerzgrenze erreicht.

  2. Sehr geehrter Sepp78

    als unabhängiger Makler kann ich Ihnen nur den Rat geben
    sich nach einer neuen Krankenversicherung umzuschauen!

    Die Central hatt ein gutes Bedingungswerk aber leider ist Sie für Neukunden nicht mehr attraktiv.
    DIes bedeutet das viel weniger Menschen in dies Tarife einfliessen und somit die Beitragsstäbilität nicht mehr gesichert ist. Wenn wenig gesunde Menschen sich dort versichern( nur gesunde Menschen bringen viel Geld und fordern wenig Leistung an) dann werden die Kosten mit steigenden Alter dort ebenfalls steigen. Diese werden dann auf die Versicherten umgewälzt. Es gibt weit aus bessere Versicherer die absolut stabil sind und das seit Jharen auch unter Beweis setzten.

    mit freundlichen Grüßen
    Arcuria

    (Edit SH, Links)

    • Guten Tag zusammen,

      diese Aussage

      “DIes bedeutet das viel weniger Menschen in dies Tarife einfliessen und somit die Beitragsstäbilität nicht mehr gesichert ist. Wenn wenig gesunde Menschen sich dort versichern( nur gesunde Menschen bringen viel Geld und fordern wenig Leistung an) dann werden die Kosten mit steigenden Alter dort ebenfalls steigen.”

      ist leider vollkommener Unsinn. Die Subvention von jungen Kunden an ältere findet so, wie diese hier suggeriert wird, nicht statt. Auch wenn diese Meinung 10 Mal falsch wiederholt wird, wird der Wahrheitsgehalt nicht höher.

  3. Baps sind nicht ungewöhnliches nur die Central ist eben ein Sonderfall und wird wahrscheinlich nicht der einzigste bleiben. Zu schnelles Wachstum in der Vergangenheit mit nicht klassischen PKV-Klientel entfaltet jetzt die volle Wirkung.
    Allerdings wird jetzt erst oftmals bei der Central ein vernüftiges risikogerechtes Marktniveau erreicht.

  4. Sehr geehrter Herr Hennig,
    Sie haben sicher recht, dass keine direkte Subvention Älterer durch Jüngere stattfindet. Aber ein fürs Neugeschäft zu teurer Tarif bewirkt, daß die gesunden dort Versicherten sich nach einem anderen Tarif beim selben Versicherer umsehen oder gleich zu einem anderen Versicherer wechseln. Im Alttarif bleiben nur die Alten und Kranken, da die VR keine Werbung für den möglichen Tarif-Wechsel nach § 204 VVG machen und bei Anfragen von Kunden nach meinen Erfahrungen möglichst unattraktive Wechseltarife anbeiten, nie das beste Pferd im Stall. Der Effekt ist wie von Herrn Arcuria beschrieben, die Central wird deshalb noch massivere Probleme bekommen. Hoffen wir auf die Bundestagswahl 2013 und die von der SPD angestrebte Bürgerversicherung, dann wird die private VollKV eh obsolet. Grüße aus BaWü.

  5. Danke für die übersichtliche Aufstellung, sie zeigt sehr deutlich die großen Schwierigkeiten, mit denen die Central zu kämpfen hat. Vermutlich verprellt man mit den starken Erhöhungen über mehrere Jahre aber mehr Kunden, als man mit einer einmaligen Erhöhung verprellt hätte (getreu dem Motto “cut once, cut deep”). Mal sehen wie es weitergeht, eine Aufstellung der Kundenbewegungen zwischen den einzelnen Gesellschaften wäre interessant.

  6. Leider schlecht informiert Herr Hennig,
    die Anpassungen sind die maximalen Anpassungshöhen in den Tarifen und nicht die festen Anpassungsgrößenordnungen!!!

    Bitte also das nächste Mal besser recherchieren

    • Hallo Hr. Strigl,

      sorry aber ich verstehe ihren Kommentar nicht. Wenn dort steht “bis 9%”, dann meint das eben auch 9% und weniger. Von festen Anpassungen steht da nichts, daher auch das Wort “bis”.

      Also einfach erst zu Ende lesen, dann meckern. 🙂

  7. Man liest bzw. hört gar nichts von den Osttarifen der Central (BSS / BSSN). Wie sieht es denn da mit der BAP 2013 aus?

  8. Ich habe mir den CVP500 eingehandelt, kann man sich gegen diese massiven Änderungen bei Beitrag, Selbstbeteiligung und auch bei der Rückerstattung von 6 auf 5 MBE nicht über einen Ombudsmann oder sogar Anwalt wehren?

    • Hallo,

      theoretisch steht Ihnen das Recht zur Überprüfung der BAP zu. Dazu brauchen Sie einen Gutachter/ Versicherungsmathematiker. Ggf. kann Ihnen Hr. Schramm (www.pkv-gutachter.de) weiter helfen.

      Gruß
      SH

    • Hallo,

      theoretisch schon, praktisch nicht. Da die Kündigung erst wirksam wird, wenn der Nachversicherungsnachweis bei dem neuen Versicherer liegt.

      Weiterhin ist erst NACH Zugang der Erhöhungsmitteilung ein außerordentliches Kündigungsrecht gegeben. Jetzt würde man eine Kündigung ablehnen. ABER: Bis zu, 30.9. besteht noch das ordentliche Kündigungsrecht.

      Gruß
      SH

  9. Angenommen ich kündige nun fristgerecht zum Jahresende den Vertrag bei der Central ohne mit einem neuem Versicherer einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Wenn nun tatsächlich kein neuer Vertrag zustande kommt, wäre die Kündigung ja unwirksam. Entstünden denn weitere Nachteile daraus?

    Beste Grüße

    Peter

    • Hallo,

      die Frage ist rechtlich nicht geklärt. Die DKV hat mal argumentiert, man würde die Kündigung annehmen und der Kunde käme dann nur noch in den Basistarif, wenn er krank wäre und kein neuer Versicherer vorhanden. Andererseits ist die Kündigung solange UNWIRKSAM, bis die Bestätigung da ist. In jedem Fall wäre das Krankengeld beendet, das kann ja ohne Nachweis gekündigt werden.

  10. Hallo ACHTUNG – AUFPASSEN BEIM WECHSELN!

    Ich hatte den CVP500 wegen der hohen Rückvergütung und habe letztes Jahr nach 3 Versicherungsjahren Central in die BBK gewechselt.

    Wer zum Ende des Jahres kündigen möchte, sollte noch schnell alle teuren Behandlungen durchführen lassen und abrechnen – in den Genuss der Rückvergütung kommt man sowieso nicht.

    Dafür müsste man bis Juni nächsten Jahres krankenversichert bleiben – nur dann kann man erst wieder zum Ende 2013 wechseln…..

    Bin darauf reingefallen, nicht einmal mein Versicherungsvertreter von der Generali wusste das und hat bei der Central angerufen. Steht auchim Prospekt (aber wer liest sich den schon so genau durch)

    Meine Frau ist seit Jahren bei der BBV (Beamtin) und sehr zufrieden. Solche Beitragssprünge gibt es da nicht! Solide Beitragszahlerbasis (Beamte) und werben nicht mit Billigtarifen um möglichst viele auf Dauer unrentable Vertragsabschlüsse zu erhaschen.

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