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[Was kostet eigentlich?] Notfalltransport und Erstbehandlung

Gerade für Menschen die noch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und solche die nie krank sind/ waren und hoffentlich auch bleiben, für die ist es sehr schwer eine Vorstellung von Behandlungskosten zu bekommen. Immer wieder tauchen daher in der Beratung Fragen wie “was kostet eigentlich…?” auf, diese werde ich in loser Abfolge hier aufgreifen und einmal aufzeigen, welche Kosten in der PKV entstehen können.

Beginnen wir mit einem recht simplen Fall aus der eigenen Familie. Vor knapp 2 Wochen war mein kleiner Sohn bei Freunden zum spielen. Soweit nichts ungewöhnliches, passiert durchaus öfter gegenseitig und diesmal wurde- wie so oft, Fahrrad gefahren.

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Anders als sonst, aber nicht ganz unfallfrei und so rutschte einer dem anderen in Fahrrad, der Kleine (6) stützte und hatte eine Platzwunde am Kopf. Nun ist oftmals ja wenig schlimmes dabei, dennoch blutete es stark und die Erwachsenen daher musste ein Krankenwagen und ein Arzt her. Nach Anruf bei der 112 entschied die Leitstelle, der Rettungswagen reicht zunächst einmal aus, da ein Notarzt auch später nach”bestellt” werden kann. Im Krankenhaus wurde dann noch kontrolliert, geprüft und behandelt, die Wunde dann geklebt und verbunden und der Kleine konnte am Abend noch mit nach Hause.

Schauen wir uns dann einmal die Kosten an, welche bei so einem- doch recht harmlosen- Sturz entstehen können. Dabei sind diese identisch, ob es einem Erwachsenen mit einem verstauchten Fuß, oder einem Kind nach Fahrradunfall passiert. Zunächst einmal der Rettungswagen (wäre ein Notarzt erforderlich gewesen, so entstehen nochmals Kosten in etwa gleicher Höhe)

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Gut zu erkennen, es handelt sich um eine Pauschale. Diese ist also nicht davon abhängig, ob es 1 oder 20km waren und auch nicht davon, ob eine Abholung am Wochenende erfolgte. Die Höhe richtet sich nach den Kostensatzungen der jeweiligen Anbieter oder der Landkreise.

Neben dem Transport (welcher im Sinne der Versicherungsbedingungen der PKV Transportkosten zu einer ambulanten Behandlung darstellt), fallen noch weitere Kosten an. Wäre der Patient hier stationär aufgenommen worden, so sind es Transportkosten zu einer stationären Behandlung. Je nach Versicherer und Tarif kann es sich hierbei um unterschiedliche Erstattungen handeln, oder aber eine Selbstbeteiligung greifen. Hat ein Tarif zum Beispiel eine ambulante Selbstbeteiligung (hier Deutscher Ring Esprit von 225 EUR p.a.) so fällt diese hier an. Bei einem stationären Aufenthalt wäre dem nicht so.

Was auf der Rechnung auch gut zu erkennen ist, es gilt ein ZAHLUNGSZIEL von 30 Tagen. Wer also die Rechnung erst zur Erstattung bei seinem Versicherer einreicht und dann überweist, der ist hier völlig im zeitlichen Rahmen.

Behandlungskosten im Krankenhaus

Nun wurde der kleine Patient nicht nur dahin gefahren (was nach seiner Auffassung ja “cool war, mit Blaulicht” 🙂 ) sondern auch behandelt. Diese Behandlung beginnt, wie fast jede Arzt- oder Krankenhausrechnung  mit der Position 1 der Gebührenordnung. “Behandlung, auch telefonisch”. Dazu kommen weitere Positionen, welche hier alle mit dem so genannten Regelhöchstsatz, also dem 2,3fachen Satz abgerechnet worden sind.

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Die Kosten halten sich hier, mit knappen 80 EUR durchaus in Grenzen. Damit sind alle Kosten der Behandlung abgegolten. Wäre man also selbst ins Krankenhaus gefahren, so wären nur diese angefallen.

Das Zahlungsziel hier liegt bei 14 Tagen, also selbst dabei bleibt genug Zeit diese zu begleichen, bevor eine Überweisung an das Krankenhaus notwenig wäre.

In Summe hat der kleine Fahrradunfall nun knapp 600 EUR Kosten verursacht.

Mehr Leistungsbeispiele folgen in den nächsten Tagen und Wochen hier im Blog. Einfach immer den Hashtag #WasKostetEigentlich anklicken.

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