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PKV Tarifoptimierung Finanzcheck – Mehmet Göker nach MEG wieder da

Zuerst eines vorab. Menschen machen Fehler, Menschen verdienen eine zweite Chance, solange es fair und rechtlich sauber ist. Wer den Namen Göker schon mal gehört hat, dem fällt sofort das Thema PKV – private Krankenversicherung ein. Einer der größten Finanzvertriebe, welche mit fragwürdigen Methoden die Private Krankenversicherung verkauft hat, hat nun ein neues Geschäftsmodell entdeckt. Die “PKV Tarifoptimierung Finanzcheck Rhein Main”, also einen Tarifwechsel nach § 204 VVG.

PKV Tarifoptimierung Finanzcheck – wer ist die Zielgruppe?

Generell sind all die Personen Zielgruppe, welche bisher schon in der privaten Krankenversicherung versichert sind. Auch in der Privaten Krankenversicherung finden Beitragsanpassungen statt, was auch völlig normal und nachvollziehbar ist. Mehr dazu habe ich im letzten Jahr ausführlich in einem anderen Blogbeitrag beschrieben.

Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung – wieso, weshalb, warum?

Beitragsanpassungen in der PKV – was Sie tun können (und sollten)

Was nun die Damen und Herren der Finanzcheck Rhein Main GmbH machen, ist recht einfach erklärt und generell erst einmal auch durchaus legitim. Diese wollen einen so genannten Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen und damit eine Reduzierung der Prämie bei der privaten Krankenversicherung erreichen. Die Grundlage dazu bietet der Gesetzgeber schon direkt im Versicherungsvertragsgesetz und zwingt die Versicherer auch hier zu handeln.

Aber: Einen solchen Tarifwechsel für den Endkunden allein zu überblicken und vor allem die Tarife für den Wechsel zu vergleichen ist nicht ganz einfach. Um nicht auf vermeintlich großartige “Optimierungen” mit Verlust von Leistungen oder hohen Selbstbeteiligungen hereinzufallen, benötigen viele einfach den Rat von Experten.

Auch dagegen ist nichts einzuwenden und gerade der Tarifwechsel wird durchaus von einigen sehr seriösen Anbietern am Markt angeboten und begleitet. Diese erstellen Vorschläge, erklären und beraten und nach einem erfolgreichen Wechsel zahlen Sie dem Berater ein Honorar. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden, schließlich muss die Dienstleistung auch bezahlt werden.

PKV Tarifoptimierung – dürfen die mich anrufen?

Am Telefon wird oft und schnell erklärt, Sie haben sich eingetragen und werden deshalb angerufen. Wo genau weiß man oft nicht mehr und Angerufene fühlen sich überrumpelt und unter Druck gesetzt. Schließlich ist jeder froh, wenn am Ende die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung sinken, wer will das nicht. Das ist auch genau die Masche, mit der am Telefon beraten wird. In wenigen Minuten (so das Training von Mehmet Göker) soll am Telefon verkauft werden. Wobei, verkaufen tun die Berater ja nichts, sagen Sie.

“Wir verkaufen nichts, wir reparieren”

Eine teure Private Krankenversicherung soll von der Finanzcheck Rhein Main GmbH optimiert, oder repariert werden. Diese bieten Kunden am Telefon eine PKV Tarifoptimierung Finanzcheck an. In dem unten verlinkten Film wird auch nochmals das Konzept besprochen, das neue “Göker Konzept”. Nachdem also vor Jahren, fast Jahrzehnten Kunden in die Private Krankenversicherung gelockt wurde, welche da nichts zu suchen haben, will man diesen nun helfen.

Am Telefon ist also keineswegs der, der den Tarif optimieren will, sondern der Verkäufer der Dienstleistung. Dieser muss Ihnen sein Honorar verkaufen und dazu hat er richtig etwas gelernt, im Verkaufstraining bei Hr. Göker. (Quelle: Video siehe Link unten)

drei Std. Coaching
6 Wochen Einarbeitung / 1 Std. netto am Tag
3.500 € Gebühr für das Konzept
10 € pro Datensatz/ Lead (also Name, Tel. Nr. und ggf. Daten zur PKV)

Natürlich verkauft man Ihnen also etwas. Man überredet Sie zu einer Honorarvereinbarung, einem Vertrag zu einem Tarifwechsel Ihrer Privaten Krankenversicherung.

Ob Sie sich tatsächlich irgendwo eingetragen haben oder die Adresse aus alten Beständen der MEG oder anderen Listen stammt, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht es Ihnen ja frei, eine entsprechende Auskunft an die Firma zu senden und um Auskunft zur Herkunft Ihrer Daten und dem Umfang der Speicherung zu bitten. Auch eine Löschung oder Sperrung kann verlangt werden.

PKV Tarifoptimierung Finanzcheck

Registriert ist der Berater oder die Firma, in dessen Impressum Mehmet Göker selbst nicht auftaucht, als Versicherungsmakler. Im zentralen Vermittlerregister ist das nachzulesen.

Für diese Optimierung, werden einige tausend Euro in Rechnung gestellt. Was diese aber wirklich kostet und wie Sie seriöse Anbieter finden, dazu mehr weiter unten im Beitrag.

PKV Tarifoptimierung Finanzcheck – das Video

In einer aufwändigen Recherche hat das Team von “Strg-F” hier zu dem Modell, dem Vertrieb und den Methoden recherchiert und dazu heute ein Video veröffentlicht. Wenn Sie also Zeit und Lust haben… sehr spannend.

Nachdem Sie nun wissen, wie es nicht geht, schauen wir uns dennoch die Frage an, woran Sie einen seriösen Anbieter für die Tarifwechselberatung in der Privaten Krankenversicherung erkennen. Mit einer kleinen Checkliste lässt sich gut erkennen, ob der Anbieter zumindest in die weiteren Überlegungen mit einbezogen werden sollte.

PKV Tarifoptimierung – Fragen rund um den Tarifwechsel?

Tarifwechsel wird von verschiedenen Berufsgruppen beraten. Dazu gehören Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Rechtsanwälte und einige Verbraucherschutzverbände. Jeder der Gruppen hat Ihre Berechtigung und mal passt der eine, mal der andere besser.

Alle gemein haben eines. Ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft ist kein Thema, es geht ausschließlich um einen Wechseln INNERHALB der bisherigen Gesellschaft, denn dort sind Sie bereits versichert. Wenn der Berater Ihnen “tausende und abertausende Euro Ersparnis” verspricht, sollten Sie schon das erste Mal vorsichtig sein. Richtig ist, dass mir einem Tarifwechsel der Beitrag deutlich sinken kann. Das ist aber auch von vielen Faktoren abhängig. Dazu gehören Fragen wie:

  • – wie lange sind Sie bereits bei der Gesellschaft versichert?
  • – sind Sie zufrieden mit dem Leistungsumfang?
  • – haben Sie Ihren Tarif schon einmal gewechselt?

Wichtig bei der Tarifoptimierung und ein immer wieder gern genommenes Argument: “Das geht auch, wenn Sie schon krank sind, wir brauchen keine Gesundheitsprüfung”. Das stimmt so auch, denn ein Tarifwechsel benötigt erstmal keine neue Risikoprüfung. Enthält der Tarif, in den Sie wechseln möchten, jedoch Mehrleistungen gegenüber dem Schutz bisher, so kann eine solche Prüfung und auch ein Zuschlag für eben diese Mehrleistungen in Frage kommen und sinnvoll sein.

Als Alternative kommt aber auch ein so genannter Mehrleistungsverzicht in Frage. Das bedeutet nichts anderes, als das Sie in den Tarif wechseln und die besseren Leistungen nicht für Sie gelten, wohl aber die geringere Prämie. Solche Vereinbarungen sind legitim, sollten aber sehr sorgfältig betrachtet werden, sonst kann ein Tarifwechsel auch schnell wieder nach hinten losgehen.

Auch ist es wichtig Gleiches mit Gleichem zu vergleichen und Tarife sind nun einmal nicht 100% identisch. Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung und damit eine Reduzierung der Prämie ist allein für sich genommen nicht unbedingt ein sinnvoller Wechsel. Ganz sicher ist es keiner, den Sie mit tausenden Euro Honorar bezahlen sollten.

PKV Tarifoptimierung – was kostet eine solche Beratung?

Die Beratung zum Tarifwechsel ist arbeitsreich. Braucht es doch einigen Schriftverkehr mit Versicherern, die Aufbereitung der Tarife und Beratung. Daher fällt für eine solche Dienstleistung auch ein Honorar an. Je nach Berater und dessen Berufsgruppe kann dieses ein fixes Honorar sein, ein Honorar welches an den Aufwand (Stunden) geknüpft ist und auch eines, welches sich an der Ersparnis orientiert.

Auch abhängig vom Beruf (Anwalt, Makler, Berater) ist die Frage, ob das Honorar abhängig vom Erfolg ist oder die Beratungsleistung selbst honoriert wird, das geht nur bei wenigen Berufsgruppen. Daher sollten Sie sich immer erst informieren und das Kleingedruckte nicht nur bei der Versicherung lesen, sondern auch bei dem Berater.

Sparen Sie zum Beispiel durch einen Tarifwechsel 100 € im Monat, also 1.200 € im Jahr, so ist ein Honorar von einigen Monatsersparnissen sinnvoll und angemessen. Nur weil ein Berater das 8-, der andere das 5- und der dritte das 9-fache der Ersparnis als Honorar ansetzt, ist nicht einer gut oder schlecht. Je nach Aufwand und auch je nach Qualifikation und Erfahrung des Beraters können auch höhere Honorare durchaus berechtigt sein.

ABER: Wer Ihnen erst ein Honorar von tausenden Euro abnehmen will, da sollten Sie vorsichtig sein.

PKV Tarifoptimierung – wie kommen Sie zu einer seriösen Beratung zur Tarifoptimierung?

Ein seriöser Berater

  • – ruft Sie nicht ungefragt an, niemals!

  • – belästigt Sie nicht nochmals, wenn Sie NEIN gesagt haben!

  • – will keinen Vorschuss auf das Honorar!

  • – bietet Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch!

  • – sendet Ihnen alle nötigen Unterlagen und lässt Ihnen Zeit!

Im Video ist noch von einer anderen Masche die Rede. Ob das immer so ist kann ich nicht beurteilen. Aber die Tatsache den Interessenten (oder hier die Interessentin) ein zweites Mal anzurufen und vorzugeben man wäre die Versicherung selbst, die finde ich schon sehr mies.

Zweiter Anruf – angeblich durch die eigene Private Krankenversicherung?

Die Private Krankenversicherung wird Sie niemals anrufen und Sie drängen, das Mandat an einen Tarifoptimierer zu unterschrieben. Sollte Ihnen das so passieren, dann legen Sie auf und rufen am besten zur Sicherheit selbst bei Ihrer Versicherung an. Dabei ist es egal, welche Nummer auf dem Display erschienen ist.

Fragen können Sie auch jederzeit dem Versicherer selbst stellen und sich auch dort informieren.

PKV Tarifoptimierung – kann ich das nicht allein oder direkt bei der Gesellschaft?

Klar. Das Wechselrecht steht Ihnen selbst und allein zu. Natürlich können Sie die Gesellschaften direkt anrufen und sich Angebote und Vorschläge zur Tarifoptimierung und einem solchen Wechsel schicken lassen. Das geht kostenfrei und ganz ohne Berater. Auch eine PKV oder Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie ganz ohne Beratung direkt im Netz abschließen oder bei der Gesellschaft direkt.

Den Berater braucht es nicht zum Tarifwechsel, aber zur Bewertung der Tarife, der Erklärung und Beurteilung der Folgen oder weiterer Hilfestellung schon. Auch ist es bei einigen Gesellschaften nicht ganz so einfach die “richtigen” Tarife angeboten zu bekommen. Wissen Sie aber wovon Sie reden, oder Ihr Berater, macht es vieles einfacher.

Einen Steuerberater oder Rechtsanwalt brauchen Sie oft auch nicht. Sie können auch selbst die Steuer erklären oder den sich selbst verteidigen. Warum nutzen wir Experten? Richtig, weil diese – wie Sie in Ihrem Beruf – eben Experten sind und mehr Wissen haben.

Haben Sie einen guten Kontakt zu Ihrem Berater, mit dem Sie damals die Private Krankenversicherung abgeschlossen haben? Dann hilft auch der Ihnen gern weiter. Kann er das nicht selbst, so wird er Ihnen hoffentlich auch das sagen und zu einem Spezialisten raten.

PKV Tarifoptimierung – Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen haben, vielleicht übereilt eine Honorarvereinbarung unterschrieben haben oder Anrufe bekommen, dann gibt es durchaus Hilfe und Möglichkeiten. Generell stehen Ihnen gesetzliche Rechte wie ein Widerruf (auch einer Honorarvereinbarung) oder dergleichen zu. Dazu lassen Sie sich aber bitte von Personen beraten, welche das dürfen. Rechtsanwälte oder auch die Verbraucherzentralen.

Fragen zur PKV, zu einem Tarif oder Tarifwechsel oder vielleicht einfach nur generelle Fragen?

Dumme Fragen gibt es auch hier nicht! Fragen Sie also gern nach.

DIE ANTWORT von M. Göker

Wie bei jedem anderen auch, hat auch Hr. Göker die Change dazu Stellung zu nehmen. Im Sinne von Transparenz, hier auch der Beitrag dazu:

Rhetorik kann er, definitiv. Und jede Aussage ist (juristisch) sehr genau überlegt, das hört man durchaus, bei der Wortwahl.

5 Kommentare

  1. In Bezug auf die DSGVO möchte ich gerne etwas ergänzen: Gemäß Artikel 14 DSGVO muss der Verantwortliche bei personenbezogenen Daten, die er von einem Dritten erhalten hat, binnen eines Monats den Betroffenen über Verarbeitungszwecke, Speicherdauer, Rechte des Betroffenen (also wie bei den Informationen gem. Art. 13 DSGVO) etc. informieren. Zusätzlich hat der Verantwortliche den Betroffenen darüber zu informieren, woher er die personenbezogenen Daten erhalten hat.
    Davon unberührt ist natürlich das schon erwähnte Auskunftsrecht der Betroffenen.
    Ach ja: Das Ignorieren der Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO durch den Verantwortlichen stellt für sich genommen schon ein Verstoß dar…

  2. Ein sehr umfassender und ordentlicher
    Bericht, der den Tatsachen entspricht.
    Habe dies von einigen Kunden in meinem Freundeskreises gehört.

    Einfach Top!!!!!!!

  3. Hallo Eva, Respekt für Ihre Arbeit.. ich habe das alles selbst damals miterlebt, da ich auch in der PKV Branche arbeit.Von den Vorständen einiger Gesellschaften wurde er als Held gefeiert und am Ende hinterlies er Schäden in Höhe von vielen Millionen. Leider kann dem Herrn Göker das Handwerk nicht gelegt werden und er kommt immer wieder auf neue fiese Ideen.

  4. Herr Hennig, sie sollten eigentlich wenn man schon solche Beiträge verfasst der deutschen Sprache mächtig sein
    Punkt 1. Chance wird so geschrieben und nicht so Change
    Punkt 2 Ihre ganzen Behauptungen und Verbreitung sowie Falschaussagen Grenzen schon an Rufmord
    Punkt 3 Was stimmt mit Ihnen nicht? Was ist Ihre Mission? Wenn Sie Stil und Klasse besäßen, würden Sie solche Äußerungen und Behauptungen die in Keinsterweise der Wahrheit entsprechen veröffentlichen.
    Punkt 4 Da ihnen scheinbar die Sonne und der Erfolg nicht aus dem Arsch scheint und es schwer zu ertragen ist für einen Looser der immer ein Looser bleiben wird und da wird sich auch in der Zukunft nichts verändern
    Punkt 5 Jetzt mal Ehrlich Herr henning, was würden sie dafür geben um in der gleichen Liga zu spielen wie Herr Göker? Gucken Sie sich an, gucken Sie Herrn Göker an ganz anders Level. Bei ihnen entsteht der Eindruck als wenn Sie an einer Lichterloh brennende Hampfplantage vorbeigelaufen sind

    • Guten Tag Frau Vandini, (wenn das denn wirklich Ihr Name ist)

      es ist schon spannend, was sich manchmal anonym im Internet an Trollen tummelt.

      Danke für den Hinweis auf den Tippfehler im Wort “Chance”. Das freut mich sehr, dass Sie zumindest etwas substantielles und anscheinend den Grund für Ihren Kommentar ausfindig machen konnten.

      Punkt 2: Sie sollten sich dringend mit der Juristerei beschäftigen und auch mit Punkten wie Tatsachenbehauptungen und Pressefreiheit. “Rufmord” gibt es übrigens so im Strafrecht gar nicht, das aber nur am Rande.

      Punkt 3: Weil Ihnen die Tatsachen leider nicht passen, darf niemand darüber schreiben? Wo sehen Sie denn Behauptungen? Außer Tatsachen, die sogar mit Screenshots belegt sind, sehe ich keine Behauptungen. Und zur Frage der “Mission”, ich möchte nicht, das Menschen abgezockt werden. Reicht das als Motivation?

      Punkt 4: Oh, Sie scheinen Infos zu haben, die andere (mich eingeschlossen) nicht haben. Oder wie kommen Sie darauf mich als Looser zu betiteln, was übrigens strafrechtlich, wenn Sie nicht unter Pseudonym unterwegs sein müssten, relevant ist.

      Punkt 5: Weil Sie sich so schön an meinem Tippfehler aufgerieben haben am Anfang, wie wäre es, zumindest den Namen richtig zu schreiben und die Groß- und Kleinschreibung zu beherrschen, bevor man andere belehren will?

      Aber Sie haben Recht. Auf das Level, auf dem der hier angesprochene Protagonist ist, möchte ich nicht sein. Nicht heute, nicht in 20 Jahren, generell einfach nicht.

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