Kein Krankentagegeld aus privater Krankenversicherung bei Wiedereingliederung nach Hamburger Modell, Urteil des Bundesgerichtshofes IV ZR 54/14
Krankentaggeld, das ist die Leistung welche eine private Versicherung ihrem dort versicherten Kunden zahlt, wenn nach Ablauf der Karenzzeit weiterhin eine vollständige Arbeitsunfähigkeit besteht. Die Krankentagegeldversicherung also insbesondere dazu, ein durch Krankheit wegfallen des Arbeitseinkommen auszugleichen und somit die finanzielle…