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Bitte, Bitte nicht vergessen! Der eigene Versicherungsschutz sichert den des (ungeborenen) Kindes

Es ist ja nicht das erste Mal, dass ich zu diesem Thema schreibe, aber anscheinend haben es einige immer noch nicht verstanden oder ihnen ist der Ernst der Lage nicht bewusst.

Tun Sie sich und Ihrem Kind etwas Gutes

Versicherungsschutz für Neugeborene

Es geht um den Versicherungsschutz des neugeborenen Kindes, welcher entscheidend davon abhängt wie die Eltern versichert sind. Schlechter Schutz der Eltern = schlechte Absicherung des Kindes!

Vor einigen Wochen kontaktierte mich eine bereits privat versicherte Dame mit der Information, dass in den nächsten Wochen ihr Kind geboren wird.

„Es sieht alles gut aus, keine Probleme oder Komplikationen, aber ich wollte mich jetzt schon einmal gern darum kümmern um mein Kind versichert wird.“

Der Ansatz ist mehr als glücklich, denn wenn man sich schon vor Geburt darum kümmert wie das Kind zu versichern ist, ist die Entscheidung nach der Geburt recht einfach und es kann auch vorher schon alles Nötige vorbereitet werden. Nach der Analyse der Auswahlkriterien und besprechen der Wünsche zum Versicherungsschutz wählten wir einen passenden Tarif und bereiteten auch die Antragstellung so weit vor. Der Versicherungsschutz der Mutter, ein alter Tarif in der BisexWelt, war er eingeschränkt und bot nur Leistungen nach dem Hausarztprinzip, eingeschränkte Leistungen bei den Heil-und Hilfsmitteln, begrenzte Versicherungsschutz für eine Reihe anderer Leistungsbereiche. Nach Geburt des Kindes stellte sich jedoch heraus, dass dieses bei der U2 Untersuchung nicht mehr gesund war, sondern es ernst zunehmende Krankheit Befunde gab. IVH Grad III stand unter anderem als Diagnose um Raum.

Hände_Baby_ Durch eine Blutung im Gehirn stand zudem eine weitere Operation an, eine andere Alternative als die Anmeldung bei dem Krankenversicherer der Mutter stand daher nicht zur Verfügung. Natürlich kann das Kind noch gegen einen eigenen Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse des Vaters versichert werden, das ist dann die zweite Option. Das was für das Kind jedoch im Moment und wohl auch auf die nächsten Jahre völlig unmöglich sein wird, es ist der Abschluss von höhenwertigem Versicherungsschutz, die Absicherung von privatärztlichen Leistungen, höhere Leistungen bei Heil- und Hilfsmitteln aber auch, und das ist jetzt entscheidend, eine Pflegezusatzversicherung. Aufgrund der Diagnose ist es nicht mehr möglich im Rahmen von normalen Gesundheitsfragen eine entsprechende Annahme zu bekommen.

Wie lässt sich das verhindern?

Nun, die Lösung ist sogar relativ einfach. Allerspätestens drei Monate vor der Geburt (dabei bitte unbedingt beachten dass auch eine Frühgeburt möglich sein kann) können sich die Eltern für sich selbst für einen umfangreichen Versicherungsschutz entscheiden. (Wichtig: Bei Geburt muss der Schutz drei Monate ununterbrochen bestanden haben) Dazu gehört bei gesetzlich Versicherten eine ergänzende Absicherung für den stationären Bereich, je nach Wunsch auch eine Absicherung alternativer Behandlungsmethoden, ergänzende Heilmittelversorgung (was auch Logopädie, Ergotherapie etc. bedeutet) und vieles mehr. Hätte der Vater hier eine solche Absicherung, wäre über die Nachversicherung das Neugeborene unter Umständen heute mit einem deutlich besseren Versicherungsschutz versorgt worden und wir müssen nicht überlegen,wie die Leistungslücken ausgeglichen werden können. Dann wäre unter Umständen die gesetzliche Krankenkasse des Mannes eine Option, welche sogar beitragsfrei wäre, wenn er zukünftig derjenige ist, der mehr verdient. (Wo ist mein Kind zu versichern?)

In der jetzigen Situation werden die Eltern wohl auf einer Reihe von Kosten sitzen bleiben.

Ergänzende Pflegeversicherung vor Geburt ist ein MUSS!

Eine identische Situation haben wir in der Pflegezusatzversicherung. Auch wenn die Notwendigkeit erst langsam von den Menschen erkannt wird, ist doch die Pflegebedürftigkeit eine der größten Herausforderungen in der Zukunft. Doch dabei geht es keinesfalls nur um die Pflegebedürftigkeit der eigenen Eltern, oder im Alter von einem selbst, sondern auch solche Fälle wie den oben geschilderten. Wir wollen es nicht hoffen, aber bleibt das Kind beeinträchtigt, und bekommt eine Pflegestufe, so muss jemand für die Pflegeleistungen aufkommen, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag. Und der Einwand „kleine Kinder brauchen sowieso viel Zeit“, stimmt natürlich nur so bedingt. In unserem Fall hat die Mutter nicht nur bisher in Vollzeit gearbeitet, sondern auch geplant das relativ schnell wieder zu tun. Sie trägt damit zu mehr als der Hälfte des Familieneinkommens bei, doch was ist wenn das Kind jetzt dauernde Betreuung benötigt? Solche Kosten lassen sich, bei einer festgestellten Pflegestufe, über die Pflegetagegeld Versicherung teilweise erstatten.

Ob die Mutter sich dann entscheidet zuhause zu bleiben und die Betreuung ihres Kindes selbst zu übernehmen, oder ob dafür stunden- oder tageweise ein Pflegedienst beauftragt wird, spielt in der finanziellen Betrachtung keine Rolle. Geht die Mutter/der Vater nicht arbeiten, so erzielte er/sie auch kein Einkommen. Das führt wiederum dazu das ein solches Einkommen woanders herkommen muss, gerade wenn die Kosten eher noch höher sind als bei einem gesunden Kind.

Unbedingt rechtzeitig!

Bevor jedoch auch ein erkranktes Kind versichert werden kann, sind wichtige Voraussetzungen zu prüfen. Es muss Versicherungsschutz für einen Elternteil bestehen, dieser muss auch länger als drei Monate bestanden haben, um überhaupt die Möglichkeit der Nachversicherung zu haben. Der Leistungsumfang des Schutzes von Mutter und/oder Vater stellt die Obergrenze dar, bis zu der eine Nachversicherung möglich ist. Daher ist insbesondere darauf zu achten, dass der eigene Schutz sinnvoll und umfänglich ist.

Allerspätestens sechs Monate vor dem errechneten Geburtstermin sollten Sie sich also Gedanken zu dem nötige Versicherungsschutz machen, den eigenen Versicherungsschutz anpassen oder aufstocken (das geht bei der Mutter nur VOR DER SCHWANGERSCHAFT) und damit die nötigen Voraussetzungen schaffen, dem Kind einen umfangreichen Schutz zu ermöglichen. Es ist aus meiner Sicht unverantwortlich und ein grober Fehler der Eltern, dieses Thema zu verdrängen oder sich nicht damit beschäftigen zu wollen weil „es schon gut gehen wird“.

Daher bitte unbedingt die Gesamtsituation beachten. Dazu gehört immer auch die Frage nach einer Zusatzversicherung für den gesetzlich versicherten Elternteil, eine vernünftige Absicherung für die Pflege und gegebenenfalls sogar eine Option für eine schwere Krankheiten Absicherung.

Lesen Sie auch: Das Kind ist unterwegs- richtige Absicherung für Neugeborene

Ein Kommentar

  1. Hallo,

    interessanter Beitrag!

    Vor Unisex hab ich noch schnell ein Pflegetagegeld abgeschlossen bei der Axa (Flex).
    1: 1870 €
    2: 2040 €
    3: 3250 €

    Macht zusammen einen Beitrag von 50,85 €, da die erste planmäßige Erhöhung nach 3 Jahren ansteht. Gerade ist der Beitrag bei 45,73 €, nachdem eine Erhöhung kam (Start bei 33,06 €).

    Bin ich überversichert? Ist das Tagegeld zu hoch? Hab mir bei 33 Euro und unter 30 Jahren keine großen Gedanken gemacht aber über die Jahre kommt was zusammen und ich überlege der Erhöhung zu widersprechen.

    Im Hinblick auf Ihren Beitrag natürlich auch ein interessanter Aspekt, wobei Kind noch nicht direkt geplant.

    Danke und Gruß

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