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Neue Rechengrößen zur Sozialversicherung 2018 und neuer Arbeitgeberzuschuss 2018 – Sozialversicherungswerte im Überblick

Und jährlich grüßt das… Wie in den letzten Jahren auch, sind uns ab Anfang September die ersten Zahlen für die Sozialversicherungswerte für das nächste Jahr, also die Rechengrößen zur Sozialversicherung 2018 bekannt. Wie immer auch dieses Jahr der Hinweis, die Werte sind auf dem Papier noch vorläufige Zahlen, jedoch haben diese sich auch in den letzten Jahren gegenüber den finalen zahlen nicht verändert.

Sozialversicherungswerte 2018, Rechengrößen zur Sozialversicherung 2018

Für Arbeitnehmer und GKV Versicherte folgen daraus höhere Beiträge, für PKV Versicherte aber auch ein höherer Arbeitgeberzuschuss. Haufe veröffentlichte wie immer die neuen, noch vorläufigen Grenzen für die Sozialversicherung 2018. Später im Jahr, meist Ende November, folgt dann die finale Bestätigung durch die Bundesregierung. Daher finden Sie hier die neuen Zahlen, gültig ab 2018 und ebenfalls die neue Berechnung des Arbeitgeberzuschusses, des maximalen Beitrages zur Kranken- und Pflegeversicherung und mehr.

Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung 2018

Die bisherige Grenze betrug in 2017 monatlich 4.350 € oder richtigerweise jährlich 52.200 €. Ab dem 01. 01. 2018 sind in der Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge bis zur neuen Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4.425 €/ jährlich 53.100 € zu zahlen.

Beitragsbemessungsgrenze KV 2018:

53.100 € (2017: 52.200€), monatlich 4.425 €

Damit verändern sich zwangsläufig weitere Werte. Der Arbeitgeberzuschuss 2017 errechnet sich demnach wie folgt:

Für das Jahr 2018 ergibt sich somit folgende Berechnung:

14,6% GKV Beitrragssatz, davon trägt der Arbeitgeber 7,3%

+ ggf. einkommensabhängiger Zusatzbeitrag in der GKV (Infos hier)

7,3% x 4.425€ = 323,03 € = AG Zuschuss zur Krankenversicherung 2018 (bisher 317,55 €, + 5,48 €)

Damit bekommen Arbeitnehmer die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, zukünftig monatlich 5,48 € mehr Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung, maximal jedoch 50% des Beitrages.

Der Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung berechnet sich wie folgt:

2,55% Pflegevers. Beitragssatz, davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 1,275% (außer in Sachsen)

1,275% x 4.425 € = 56,42 € = AG Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung 2018 (bisher 55,46 €, +0,96 €)

Auch für die private Pflegepflichtversicherung erhöht sich der Beitragszuschuss um 0,96 €.

Durch die veränderten Werte steigt zudem auch der Höchstbeitrag welcher für die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen ist. Der bisherige Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung in der GKV 2017 lag bei maximal 756,90 € + Zusatzbeitrag der Krankenkasse und verändert sich nun wie folgt:

Krankenversicherung: 4.425 € * 14,6% = 646,05 € (bisher 635,10 €, + 10,95 € + Zusatzbeitrag für AN allein)

Pflegepflichtversicherung: 4.425 €* (2,55% + 0,25% (Kinderlose)) =  123,90 € (bisher 121,80 €, +2,10 €)

GESAMT sind in der Krankenversicherung dann 769,95 € (bisher 756,90 €, +13,05 €) pro Monat von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten, + Zusatzbeitrag den die Kasse prozentual (vom eigenen Einkommen) erhebt.

Davon zahlt der (kinderlose) Arbeitnehmer allein:

KV: 4.425 € * (7,3%) = 323,03 € (bisher 317,55 €, +5,48 €)

Pflege: 4.425 € * (1,275% + 0,25%)= 67,48 € (bisher 66,34 €, +1,14 €)

GESAMTANTEIL Arbeitnehmer in 2018: 390,51 €

(bisher 383,89 € + 6,62 €) zuzüglich des Zusatzbeitrag der GKV, einkommensabhängig wenn erhoben, Eine Übersicht der Zusatzbeiträge finden Sie hier)

Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze haben ab dem 1.1.2018 somit eine monatliche Mehrbelastung von mindestens 6,62 € zu zahlen, zuzüglich dem Zusatzbeitrag welchen die gesetzliche Kasse einkommensabhängig erheben kann.

Natürlich verändert sich auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) und steigt um 1.800 € und damit von bisher 57.600 € (in 2017) auf 59.400 € in 2018.

allgemeine Versicherungspflichtgrenze 2018: 59.400 € p.a. oder 4.950 € mtl. (brutto)

besondere Versicherungspflichtgrenze 2018: 53.100 € p.a. oder 4.425 €

Beitragsbemessungsgrenze KV 2018 ebenfalls bei 53.100 € p.a. oder 4.425 €

Liegt Ihr Jahreseinkommen zwischen 57.600 € p.a. und 59.400 €, so werden Sie dadurch voraussichtlich ab dem 1. Januar 2018 versicherungspflichtig in der GKV und müssen sich auf Antrag befreien lassen. Diese Befreiung gilt nur für den einen Grund (steigende Beitragsbemessungsgrenze) unwiderruflich, mehr Informationen in meinem Beitrag “Wie kann ich in der PKV bleiben

Rechengrößen zur Sozialversicherung 2018 Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt in 2018

West: 78.000 € oder 6.500 € monatlich (in 2017 76.200 € €, ein Plus von 1.800 €)

Ost: 69.600 € oder 5.800€ monatlich (in 2017 68.400 €, ein Plus von 1.200 €)

Vollständige Werte finden sich in meiner neuen Übersicht. Diese steht zur freien Verwendung (unverändert) jedermann zur Verfügung. Download als pdf und als Grafik 

Sozialversicherungswerte 2018

3 Kommentare

  1. Moin,
    habe Sie schon einen Überblick der
    Beitragserhöhungen bei den Ärzte-
    tarifen (ausser AXA- wie bekannt)
    zum 1.1.2018.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre
    Antwort.

    MfG G. Gartner

  2. Hallo Herr Hennig,
    ich wollte auf einen kleinen Fehler in der Übersicht “Wichtige Zahlen und Sozialversicherungsgrößen 2018” aufmerksam machen: Der Höchstbeitrag in der Rentenversicherung beträgt ab 01.01.2018 richtigerweise 1.209,- EUR (West) und 1.078,80 EUR (Ost). Hier wurde noch der alte Beitragssatz von 18,7% zugrunde gelegt.

    Ansonsten großes Lob für die informative Webseite!

    Beste Grüße,
    Dietmar Repgen

  3. Wir haben gerade telefoniert.
    Es geht darum meine kinder zu versichern
    4 und 6 jahre alt die bisher bei der Continentalen versichert (Vormals Mannheimer)sind der Beitrag dort steigt auf 197 Euro pro Monat das ist viel zu viel.
    ich habe derzeit ein Angebot für 128 Euro ohne SB vorliegen Die Kinder sollten zum 1. Juli wechseln.
    Übertragungswerte liegen mir schon vor.
    mfG

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