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Neue Auslandsreiseversicherung der Allianz Krankenversicherung nicht mehr nur für Allianz Kunden und mit Leistungsverbesserungen

Die Allianz Private Krankenversicherung führt aktuell ein neues Produkt in der Auslandsreisekrankenversicherung ein. Gegenüber den derzeitigen Produkten gibt es in verschiedenen Bereichen Leistungsverbesserungen. In Kürze sind die Verbesserungen und “Highlights” der neuen Produkte wie folgt auszugsweise zusammen gefasst.

Kein Eintrittshöchstalter mehr (=altersunabhängige Versicherbarkeit).

Reisedauer nun maximal 8 Wochen (56 Tage).

In Produkten der Mitbewerber gilt hier meist eine Grenze von 42 Tagen, was den meisten Versicherten auch ausreichen sollte. Dennoch kann es bei bestimmten Aufenthalten sinnvoll sein, diese Frist zu verlängern. Ist eine Behandlung im Ausland erforderlich und die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich, so verlängert sich der Schutz. In den AVB heisst es dazu:

(2) Verlängerte Leistungspfl icht bei Behandlungen im Ausland

Wenn eine im Ausland begonnene Behandlung im Zeitpunkt des Ablaufs des Versicherungsschutzes fortgesetzt werden muss, leisten wir für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über die nach Absatz 1 vereinbarten 8 Wochen hinaus, solange die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Auch eine Versorgung mit Hilfsmitteln (Ausnahme sind Sehhilfen und Hörgeräte) ist in den Bedingungen enthalten. Genau heisst es dazu in den Unterlagen:

(5) Aufwendungen für Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte)

Wir ersetzen 100 Prozent der Aufwendungen für Hilfsmittel – mit Ausnahme von Sehhilfen und von Hörgeräten –, wenn das Hilfsmittel ärztlich verordnet worden ist. Der Aufwendungsersatz setzt außerdem voraus, dass das Hilfsmittel während der versicherten Dauer der Auslandsreise der versicherten Person erstmals erforderlich wird.

Weitere Leistungen in den Verträgen

100%ige Erstattung für provisorischen Zahnersatz.

Erstattung der Kosten eines Rücktransports, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Kostenübernahme für eine Begleitperson beim Rücktransport, wenn die Begleitperson ebenfalls mit der Leistung “Rücktransport aus dem Ausland” bei uns versichert ist.

Dazu auch hier die Aussage aus den Bedingungen:

1.2.6 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Rücktransporte?

Wir ersetzen 100 Prozent aller Aufwendungen für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person (auch im Ambulanzflugzeug

– an den ständigen, vor Beginn der Auslandsreise vorhandenen Wohnsitz oder

– in das von dort nächsterreichbare und aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus, einschließlich der Aufwendungen für die Begleitung beim Rücktransport durch eine andere Person, wenn für die Begleitperson als versicherte Person bei uns zum Zeitpunkt des Rücktransports Versicherungsschutz für Rücktransporte aus dem Ausland besteht.

Für den Rücktransport muss das jeweils kostengünstigste Transportmittel gewählt werden, wenn medizinische Gründe nicht entgegenstehen. Wir ersetzen die Aufwendungen ohne Abzug von Kosten, die durch die ursprünglich geplante Rückreise entstanden wären.

Eine Regelung wie z.Bsp. bei dem ADAC, wo der Arzt des ADAC einen solchen Transport anordnen muss, findet sich in den Bedingungen der Allianz hier nicht.

Rooming-Inn: Bei stationärer Behandlung einer noch nicht 18-jährigen Person werden die Kosten der Mitaufnahme einer Begleitperson erstattet.

Erstattung der Kosten für die Behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden, Früh- und Fehlgeburten und medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbrüchen.

Kostenloser 24-Stunden-Notruf aus dem Ausland bis max. 20,– €

Laut Allianz wird in den Produkten eine leichte Beitragserhöhung notwendig, Grund sind hier die verbesserten Leistungen gegenüber dem Vorgängertarif. Die neuen Beiträge für die Policen lauten:

Für den Einzeltarif R32 beträgt die Prämie für Personen unter 70 Jahren pro Jahr 9,80 EUR, Personen ab dem 70 Lebensjahr (egal ob dann neu beantragt oder laufender Vertrag) beträgt derzeit 26,50 EUR

Der Tarif für die Familie (R33) hat einen Jahresbeitrag von 19,60 EUR bzw. 53,00 EUR wenn eines der versicherten Mitglieder 70 Jahre oder älter ist. Hier sind die folgenden Personen versichert:

Versicherungsschutz erhalten Sie als Versicherungsnehmer und versicherte Person sowie Ihre versicherten Familienangehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Familienangehörige im vertraglichen Sinne sind:

– Ehegatten, Lebensgefährten sowie unverheiratete Kinder (auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder) bis zu ihrem 18. Geburtstag.

Welches sind die entscheidenden Verbesserungen gegenüber den alten Tarifen (R30, R31)?

Die Reisedauer wurde von 6 auf 8 Wochen verlängert. Ein Abschluss ist nun auch für Personen mit einem Alter von mehr als 70 Jahren möglich. Anders als im bisherigen Tarif gilt der Schutz auch bei Hilfsmitteln (siehe oben), es wird ein Ersatzkrankenhaustagegeld gezahlt und auch für provisorischen Zahnersatz geleistet. Transportleistungen zur Versorgung im Ausland sind nun ebenfalls versichert, wie auch der “medizinisch vertretbare” Rücktransport und nicht nur der medizinisch notwenige Transport. (keine abschließende Aufzählung)

Kann ich meinen bestehenden Vertrag (R30/ 31) umstellen?

Dazu schreibt die Allianz: “Für die Umstellung aus einem Alttarif (z.B. R30 oder R31) kann dieser zum Ablauf gekündigt und der neue Tarif R32 oder R33 neu abgeschlossen werden.

Die Entscheidung für eine Umstellung vor Ablauf des Alttarifs liegt bei der Fachabteilung. Bitte beantragen Sie hierfür den neu gewünschten Tarif ausschließlich über die neuen Anträge R32/R33 (keine PDF- oder Faxanträge). Teilen Sie anschließend gesondert (per Brief, Mail oder Fax) mit, dass der Vorvertrag im Gegenzug beendet werden soll. Der Vorvertrag wird dann pro rata beendet.”

Mit der Einführung der neuen Tarifen entfällt die Einschränkung “Abschluss nur für Allianz Kunden” ersatzlos, das heisst ab sofort ist jeder Antragsteller versicherbar. Auch bei bereits bestehenden Verträgen ist somit eine Überprüfung und ein Vergleich der Leistungen sinnvoll. Wer bereits PKV versichert ist, auch der sollte sich diese Leistungen durchaus einmal ansehen, denn Auslandsreisekrankenversicherung trotz PKV kann durchaus sinnvoll sein.

Bedingungen zum Nachlesen

Allianz Bedingungen zum Tarif R32

Allianz Bedingingen zum Tarif R32 (Familie)

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