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Deutscher Ring Krankenversicherung ändert Staffelungen zur Beitragsrückerstattung

Der Markt der Krankenversicherungen hat sich, nicht zuletzt durch die steuerliche Anrechnungsfähigkeit aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes, in den letzten Jahren verändert. Früher galten gerade die Tarife und Gesellschaften mit hohen Rückerstattungen bei Leistungsfreiheit als “tolle Tarife” im Rahmen der Privaten Krankenversicherung.

Doch seit Einführung dieser Änderungen durch den Gesetzgeber ist die Attraktivität solcher Rückerstattungen gesunken. Tarife wie der GS1Plus der Continentalen, CVP oder die Vario Tarife mit Pauschalleistungen der Central oder gar der (für mein Verständnis unsinnige) Tarif Pro Fit ASZG der Hanse Merkur haben mit fehlenden Neukunden zu kämpfen. Dieses mag an dem Modell, aber auch an den Leistungsanspüchen der Kunden liegen, die sich stetig erweitert haben. Galt es früher als “toll” viel zurück zu bekommen, so steigt das Bewusstsein für Leistung in der eigenen Gesundheitsvorsorge und der Wunsch nach Beitragsstabilität deutlich an.

In meinem Beitrag “Beitragsrückerstattung- oder wozu will ich meine Krankenversicherung haben?

Anders als vor der Gesetzesänderung ist nun eine Rückerstattung (auch wenn diese nicht mit dem Arbeitgeber geteilt werden muss) nicht unbedingt von Vorteil. So mindert diese Rückerstattung den steuerlich wirksamen Aufwand für die Krankenversicherung am Jahresende. Gerade bei höheren Steuersätzen, Ledigen gut verdienenden Angestellten, Berufseinsteigern oder gut bezahlten Tätigkeiten macht sich dieses bemerkbar. So kann es sinnvoll sein, Rechnungen auch dann einzureichen wenn die Erstattung kleiner als eine eventuelle Rückerstattung ist.

Bereits im Januar diesen Jahres, hat der Deutsche Ring Krankenversicherung daher eine Änderung der Beitragsrückerstattungen vorgenommen. Seither bekommen die Kunden bei einem leitstungsfreien Jahr einen Monatsbeitrag zurück, 2 Jahre führen zu 3 Monatsbeiträgen, 3 Jahren zu 4 MOB und 5 Jahre oder mehr 5 Monatsbeiträge. Die Bemessungsgrundlage bezieht sich immer auf 0,75% eines Monatsbeitrages (ohne gesetzlichen Zuschlag, Pflegeversicherung, Krankentagegeld etc). Um die Erstattung zu erhalten, ist es erforderlich im zahnärztlichen und ambulanten Bereich keine Rechnungen eingereicht zu haben. Stationäre Behandlungen sind bewusst ausgenommen, da diese erfahrungsgemäß höher ausfallen und nicht allein getragen werden (können).

Effektiv (bedingt durch die 75% Bemessung) ergeben sich daher folgende (DERZEIT) gültige Staffeln:

1 Jahr = 0,75 Monatsbeiträge

2 Jahre = 2,25 Monatsbeiträge

3 Jahre = 3 Monatsbeiträge

4 Jahre und mehr = 3,75 Monatsbeiträge

Ab dem 01. 01. 2012 werden sich die Staffeln für die Kunden des Deutschen Rings ändern. Neben den oben genannten (steuerlich bedingten) Gründen hat es noch einen anderen Grund.

Dadurch werden nicht nur die Kunden unterstützt, die leistungsfrei sind, sondern allen Kunden mehr Stabilität geboten. Bereits in der Vergangenheit hat sich der Deutsche Ring durch stabile Beiträge am Markt abgehoben. Dabei spielen so genannte Limitierungen bei steigenden Kosten und Anpassungsbedarf eine große Rolle.

Mit so genannten Limitierungen werden die Beitragsanpassungen für bestehende Kunden begrenzt, egal ob diese gesund oder krank sind, einen Anspruch auf eine Rückerstattung haben oder nicht. So werden auch zum 01. 01. 2012 solche Limitierungen wirksam. Kein Versicherter in den Esprit Tarifen wird mehr als 50 EUR Anpassung erfahren, im Comfort und Comfort+ liegt diese Grenze gar bei 40 EUR. Auch in den Tarifen Esprit X (60 EUR), den stationären Bausteinen (S 13 z. Bsp. 28,63 EUR) oder dem Classic (knapp 39 EUR) werden diese Limitierungen die erforderlichen Anpassungen aufgrund von Ausgabensteigerungen auffangen.

So profitieren auch langjährige und aufgrund von Alter und Gesundheitszustand nicht mehr leistungsfreie Kunden von den erwirtschafteten Kapital. Anders als andere Unternehmen werden damit keine Neukunden mit hohen Rückerstattungen gelockt, denn dieses sollte kein Kriterium in der PKV Auswahl sein.

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2012 ändern sich daher die Beitragsrückerstattungen wie folgt:

1 leistungsfreies Jahr = 1 Monatsbeitrag * 0,75 Bemessungsgrundlage = 0,75 MOB

2 leistungsfreie Jahre = 2 MB * 0,75 = 1,5 MOB

3 leistungsfreie Jahre = 3 MB * 0.75 = 2,25 MOB

4 leistungsfreie Jahre = 4 MB * 0,75 = 3 MOB

5 leistungsfreie Jahre = 5 MB = 3,75 MOB

Der Berechnung liegt immer, für Arbeitnehmer wichtig, der gesamte Beitrag zu Grunde. So bedeuten die maximalen 3,75 MOB für einen Arbeitnehmer eine Rückerstattung von 7,5 Monatsbeiträgen, gemessen an dem durch ihn gezahlten Beitragsanteil.

An der pauschalen Abgeltung (einer weiteren Rückzahlung für Kunden im Tarif Comfort+) von 390 EUR als fester Betrag ändert sich jedoch nichts. Diese wird wie gewohnt gezahlt und ist nicht an den eigentlichen Beitrag geknüpft. Auch die Vorsorgeuntersuchungen im Esprit Tarif (gem. Liste) sind nicht schädlich für eine Rückerstattung.

Eine Änderung gibt es jedoch noch:

Ist der Vertrag im Jahr 2012 aufgrund von nicht gezahlten Beiträgen auf “ruhende Leistung” gestellt worden, der Kunde somit mit seinen Beitragszahlungen im Rückstand, so entfällt der Anspruch auf die Beitragsrückerstattung.

Wie bisher muss der Vertrag zum Juli des Folgejahres noch bestehen, es sei denn dieser hat in den ersten 6 Monaten wegen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse oder aufgrund von Tod des Versicherten geendet. Auch für Neukunden, die noch kein ganzes Jahr versichert sind, besteht wie bisher der Anspruch auf eine anteilige Beitragsrückerstattung.

Schaut man sich die Veränderungen am Markt an, so stellen einige Unternehmen ihre erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattungen ganz ein oder reduzierten diese bereits. Im Überblick über den Markt der privaten Krankenversicherer finden wir unterschiedlichste Modelle. So finden sich pauschale Erstattungen (wie zum Beispiel 200 EUR bei der Hanse Merkur KVG nach einem Jahr, steigend bis 500 EUR nach 4 Jahren) oder ansteigende Modelle wie bei der LKH (1 – 4 Monatsbeiträge nach 5 Jahren, wobei nur der ambulante Teil der Bausteintarife gewertet wird. Andere Unternehmen setzen auch bei Kompakttarifen eine Leistungsfreiheit in allen Bereichen voraus (Bsp. RuV, 2 Monatsbeiträge wenn komplett Leistungsfrei, ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen, HUK Select 0 mit 3 Monatsbeiträgen nach einem Jahr, keine Staffelung).

Für eine Auswahl des passenden, geeigneten Krankenversicherungstarifs sollte de (mögliche und änderbare) Beitragsrückerstattung keine Rolle spielen. Klar bekommt der Kunde Geld wieder, wer freut sich nicht darüber, aber wozu habe ich eine Krankenversicherung?

Genau, wenn ich krank bin und Leistungen brauche sollen diese vom Versicherer erstattet werden. Zum Geld anlegen und sparen eignen sich andere Modelle deutlich besser.

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2 Kommentare

  1. “Kein Versicherter in den Esprit Tarifen wird mehr als 50 EUR Anpassung erfahren”

    Wie? Für Esprit MX wird eine Erhöhung im Bestand für 2012 geplant? Keine 50EUR heißt ggf. 25-40+?

  2. Guten Tag, denke Sie haben nicht was dagegen, falls
    ich meinerseits Ihren Weblog ueber meine Twitter Liste teile.
    Weiterhin so, Danke sehr.

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