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Private Krankenversicherung – Beitragsrückerstattung als Kundenbindungsprogramm

Es könnte alles so schön sein. Top versichert, geringe Beiträge und klasse Bedingungsaussagen- und dann natürlich eine hohe Beitragsrückerstattung. Schließlich nutze man die Leistungen des Versicherers gar nicht, denn man ist ja gesund. So oder so ähnlich wird vielfach bei der Auswahl der Privaten Krankenversicherung argumentiert. Da beginnt schnell das Rechnen nach dem Motto “was wäre wenn” oder “wie krank muss ich sein das es sich dennoch lohnt”.

Dazu sollten erst einmal die Grundlagen und Voraussetzungen zur Beitragsrückerstattung klar sein. Die Beitragsrückerstattung in der Privaten Krankenversicherung ist ein Modell um kostenbewusstes Verhalten zu honorieren. Dieses gliedert sich in zwei Modelle- die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung und die garantierte Beitragsrückerstattung (auch Pauschalleistung) genannt.

Weiterhin sollte klar sein das die erfolgsabhängige Variante nur dann gezahlt wird, “wenn der Versicherer sich dieses leisten kann”. Diese wird Jahr für Jahr neu festgelegt und dem Kunden mitgeteilt. Am Markt findet man ganz unterschiedliche Größenordnungen. Von null bis zu 3 Monatsbeiträgen nach nur einem leistungsfreien Kalenderjahr ist alles drin. Weiterhin steigen diese Rückerstattungen mit den Jahren an. Ist der Versicherte also 3 Jahre leistungsfrei sind bei den Spitzenreitern (Dt. Ring) schon bis zu 5 Monatsbeiträge Rückerstattung möglich. Bei der garantierten Beitragsrückerstattung ist es hingegen etwas anders. In der Regel wird diese betragsmäßig festgelegt und garantiert. So sind es bei dem M4-BR4 Tarif der DKV 1.200 EUR pro Jahr, im Central CVP Tarif jedoch 5 Monatsbeiträge. Jedoch sollte sich der Interessent nicht täuschen lassen, denn allein eine garantierte Rückerstattung ist kein Kriterium zur Auswahl. Dazu sind die Leistungsunterschiede zu groß und die Kriterien zu vielfältig. (LINK: Auswahlkriterien)

Auch die meist angestellten Hilfsrechnungen nach der Methode “was rechnet sich denn besser wenn ich so und so krank bin” hinken etwas. Die Selbstbeteiligung erstreckt sich, ganz unterschiedlich, über die Bereiche ambulanter oder aber auch zahnärztlicher und stationärer Behandlungen. Das kann schnell ins Geld gehen. So kann heute eine hohe Selbstbeteiligung bei Freiberuflern und Selbstständigen durchaus attraktiv erscheinen, aber diese muss auch im Alter bezahlt werden. Daher sollte mindestens die zweifache Jahres-SB als liquide Mittel zur Verfügung stehen, besser die dreifache um weitere Eventualitäten abzudecken. Ein Wechsel in geringere SB Stufen stellt auch hier eine Verbesserung der Leistung dar und ist- so nicht besondere Optionen vereinbart- nur mit neuer Risikoprüfung möglich oder wird ganz verwehrt.

Auch sollte beachtet werden in welchen Bereichen die Rückerstattung überhaupt erbracht wird. Bei den Bausteintarifen muss dieses nicht zwingend in allen Bereichen erfolgen, in den Kompakttarifen (Erklärung im Leitfaden) erfolgt dieses entweder auf den kompletten Beitrag oder auf eine fiktive Summe, zum Beispiel 75% des Zahlbeitrages. Alle gemeinsam haben ein- auf gesetzlichen Zuschlag und Krankentagegeld wird keine Rückerstattung gezahlt.

Achten Sie also bei der Auswahl der Privaten Krankenversicherung zunächst auf Leistungsaussagen, erst im zweiten Schritt auf die Beitragsrückerstattung, denn: Leistung ist das “A und O” in der Krankenversicherung, denn dafür sichern Sie sich ab.

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