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Bundeskabinett legt durchschnittlichen Zusatzbeitrag der GKV für 2019 fest

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 23. Oktober 2018 den neuen, durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlcihen Krankenkasse für das Beitragsjahr 2019 festgelegt.

Im Bundesanzeiger wurde dieses am 26. 10. 2018 bekanntgegeben.

Wie ändert sich der Zusatzbeitrag?

Ab dem 01. Januar 2019 sinkt somit der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,1 Prozentpunkte auf damit 0,9%. Wichtig ist der durchschnittliche Zusatzbeitrah für die Bezieher von Arbeitslosengeld II und für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur PKV ab 2019.

Wie ich hier bereits erklärte, kehren wir ab 2019 wieder zu der paritätischen Versorgung zurück. Während Arbeitnehmer bisher die Beiträge für den Zusatzbeitrag allein tragen mussten, beteiligt sich der Arbeit

Was bedeutet dieses für Versicherte in der PKV?

Der Arbeitgeberzuschuss wird, aufgrund der Änderung der Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) jährlich neu festgelegt. Durch die Rückkehr zur paritätischen Versorgung bekommen Versicherte in der privaten Krankenversicherung mehr Zuschuss. Der neue Höchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung berechnet sich dann ab 2019 wie folgt:

neue Beitragsbemessungsgrenze (BBG): 54.450 EUR pro Jahr, 4.537,50 EUR pro Monat

Der Arbeitgeberzuschuss 2019 errechnet sich demnach wie folgt:

Zuschuss zur Krankenversicherung (Grundbeitrag)

14,6% GKV Beitragssatz, davon trägt der Arbeitgeber 7,3%

7,3% x 4.537,50 € = 331,24 € = AG Zuschuss zur Krankenversicherung 2019

Zuschuss zur Krankenversicherung (auf ZUSATZbeitrag)

DAZU kommt ab 2019 auch der kassenindividuelle ZUSATZbeitrag (dieser liegt zwischen null und 1,7 Prozent, der durchschnittliche ZUSATZbeitrag bei 0,9%)

ZUSCHUSS berechnet sich also in 2019 wie folgt: (legt man den durchschnittlichen Beitrag zu Grunde)

0,45% x 4.537,50 € = 20,42 € = AG Zuschuss zur Krankenversicherung TEIL II 2019

Somit bekommt der privat Versicherte Abrbeitnehmer, neben dem Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung immer 50% des Beitrages der zur PKV gezahlt wird, maximal aber die Höchstbeiträge.

Dabei kann auch ein Zuschuss für Kinder und Familie gezahlt werden.

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