Urteil zur Haftung von Ausschließlichkeitsvertretern
Ein für mich erstaunliches Urteil fällte das Oberlandesgericht Celle am 07. 02. 2008 (Az: 8 U 189/07). Dort hatte ein Versicherter gegen den Vertreter, der die Private Krankenversicherung vermittelt hatte, wie auch gegen den entsprechenden Versicherer geklagt und verlor. Zu dem Hintergrund: Der Versicherte hatte sich von dem beklagten Vermittler zum Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse in die Private Versicherung beraten lassen. Dort wurden jedoch einige – aus meiner Sicht sehr elementare – Punkte nicht berücksichtigt und dieses wurde dem…