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Kopie der Krankenakte nach Schließung der Praxis

Ist Ihr Arzt in Rente, die Praxis geschlossen und hat keinen Nachfolger und Sie brauchen dennoch Ihre Krankenakte? Dann habe ich hier alle Informationen und Musterschreiben zusammengestellt. So bekommen Sie schnell und einfach die Krankenunterlagen.

So kommen Sie an Ihre Patientenunterlagen

Ärztliche Unterlagen sind wichtig und können auch nach Jahren in der Verlaufskontrolle oder bei der Diagnose und Anamnese sehr wichtig werden. Die eigene Krankenakte anfordern ist daher eine wichtige Tätigkeit. Nicht nur Versicherungen benötigen ggf. zur Prüfung von Leistungsansprüchen eine Auskunft zu Behandlungen vor Antragstellung oder eine Information zu einem Krankheitsverlauf, auch Patienten und neue Behandler benötigen diese.

Zuerst einmal ist es wichtig zu wissen, wie Sie überhaupt an eine Krankenakte kommen. Dazu habe ich Ihnen in zwei Beiträgen MUSTERFORMULARE zur Anforderung der Krankenakte und auch detaillierte Informationen zusammengestellt.

So kommen Sie an eine Kopie Ihrer Krankenakte/ der Patientenunterlagen

Anforderung der Krankenakte in Kopie für Sie oder den neuen Arzt

Grundlage ist hier §10 Berufsordnung der Ärzte und §630g BGB

Anforderung der Krankenakte als kostenlose Kopie

Grundlage ist hier die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Musterformulare und Anschreiben zur Anforderung der Kopie der Patientenunterlagen
Was Sie tun können, wenn der Arzt die Herausgabe verweigert oder Sie zum persönlichen Vorbeikommen auffordert

Doch nachdem das alles ganz wunderbar bei Ärzten und Krankenhäusern funktioniert und auch meist nicht zu großen Problemen führt, erwartet uns in Zukunft immer Häufiger ein anderes Problem. Die Ärzte werden immer älter und finden immer weniger Nachfolger. Praxen bleiben leer oder werden durch neue Kollegen übernommen und diese erhalten nicht immer alle Akten. Daher ist es wichtig zu wissen, wo denn nun die Krankenakten gelagert sind und wie Sie an diese kommen.

Praxis geschlossen – Krankenakte verloren?

Zunächst einmal legt der Gesetzgeber dem Arzt zahlreiche Dokumentations- und Informationspflichten auf und viele Ärzte kommen diese gewissenhaft und problemlos nach. Doch auch Ärzte sind nur Menschen und werden einmal schwer krank, haben Unfälle oder schließen Praxen aus Altersgründen. Daher ist es hier wichtig und gut zu wissen, wie Sie dann immer noch an eine Akte kommen und welche gesetzlichen Grundlagen hier gelten.

Auch sind die Zuständigkeiten nicht klar. Wenn eine Arztpraxis plötzlich nicht mehr existiert und nicht gerade im Wohnhaus des Arztes untergebracht war und somit der Arzt noch erreichbar ist, dann wird es schnell zu einem Problem. Neben den Kassenärztlichen Vereinigungen oder den Ärztekammern gilt es hier einen Kontakt zu finden. Daher schauen wir uns zwei Fälle getrennt an. Einmal den der regulären Schließung und einmal den der Übergabe der Praxis.

Ein Bundesland, nämlich Rheinland-Pfalz hat hier eine Regelung in sein Heilberufsgesetz geschrieben, welches hier helfen soll. Dort heulst es in Paragraph 22:

(2) Die Kammermitglieder haben beim Ausscheiden aus einer eigenen Niederlassungg oder bei deren Schließung dafür zu sorgen, dass die in Ausübung ihres Berufs gefertigten medizinischen und pflegerischen Aufzeichnungen und sonstigen dort vorhandenen Patientenunterlagen nach den Vorschriften der Schweigepflicht und des Datenschutzes untergebracht und nur für Berechtigte zugänglich gemacht werden. Kommt ein Kammermitglied dieser Pflicht nicht nach, ist die Kammer verpflichtet, die Unterlagen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung zu verwahren und zu verwalten. Die Kammern können auch gemeinsame Einrichtungen zur Aufbewahrung und Verwaltung errichten oder nutzen; das Nähere regelt die Satzung.

Praxis an neuen Arzt übergeben

Sollte der neue Arzt eine bestehende Praxis übernommen haben, so können hier meist auch die Patientenakten weiter eingesehen werden. Jedoch ist es datenschutzrechtlich nicht einfach möglich, dass hier der alte Arzt es einfach an den neuen übergibt. Es könnte ja sein, dass Sie als Patient oder Patientin gerade diesem Arzt keine Einsicht geben möchten. Daher sind hier Lösungen wie geschützte Datenräume (physisch wie virtuell) denkbar und werden teilweise auch so praktiziert. Dabei werden die Akten unter Verschluss gehalten, bis Sie dem neuen Arzt die Verwendung gestatten.

Bei einer geplanten Übergabe informieren die Ärzte meist vorab Ihre Patienten, wenn denn dort aktuelle Kontaktdaten und Anschriften vorhanden sind. Hier kann der Patient oft selbst entscheiden was mit seinen Akten passieren soll.

  • Abholung der Patientenakte vor Schließung/ Übergabe der Praxis
  • Versand an den neuen (vom Patienten zu benennenden Arzt)
  • Fertigung von Kopien für den Patienten (Anforderung mit den Musterformularen siehe oben)

Sollten Sie sich daher gegen die Weiterbehandlung in der Praxis entscheiden, so haben Sie ausreichend Zeit diese Akte abzuholen oder versenden zu lassen. Selbst wenn dem nicht so ist und Sie vielleicht von der Schließung nichts wussten, so ist hier auch im Anschluss noch eine Lösung möglich, wenn Sie die neue Praxis kontaktieren.

Praxis geschlossen, keiner mehr erreichbar/ keine Kontakte des Arztes bekannt

Wird eine Praxis geschlossen, warum auch immer, so ändert dieses nichts an den Verpflichtungen zur Aufbewahrung. Es macht es aber komplizierter. Denn bevor Sie nun eine Akte bekommen und/ oder Ihren Anspruch auf Auskunft geltend machen können, müssen Sie erst einmal wissen wo der Arzt denn nun erreichbar ist und wo Ihre Akte gelagert wird.

Nachsendeauftrag und Postanforderung

Einige Praxen sind postalisch über Nachsendungen dennoch erreichbar. Probieren Sie also immer die schriftliche Anforderung der Akte an die alte Arztanschrift und hoffen, dass es einen Nachsendeauftrag gibt. Dabei gilt als praktischer Tipp. Nutzen Sie die Deutsche Post und nicht private Briefdienste, da die Trefferquote dort höher ist.

Hier können Sie ebenfalls wieder meine Musterformulare verwenden und diese ggf. etwas anpassen.

Anfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung

Hatte Ihr Arzt bisher eine Kassenzulassung, so können Sie auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung nach einer Anschrift des Arztes fragen und dort um Auskunft bitten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben meist auch nach Schließung der Praxis noch Kontaktdaten und ggf. weitere Informationen wo und wie Sie den Arzt erreichen können.

Einige Ärzte nutzen auch spezielle Dienstleister, um die Akten innerhalb der gesetzlichen Frist von 10 Jahren abrufbar zu halten.

Eine Übersicht über alle Kassenärztlichen Vereinigungen, deren Anschrift und Kontaktdaten wie Telefon, Fax, Email habe ich Ihnen in einer Übersicht zusammengestellt. Diese können Sie im Downloadbereich oder hier als direkten Link herunterladen.

Übersicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen nebst Kontaktdaten, Anschrift und Internetauftritt

Anfrage bei der zuständigen Ärztekammer

Alternativ und auch bei Ärzten ohne Kassenzulassung können Sie auch die Ärztekammer kontaktieren. Diese haben auch nach Ende einer Praxis meist Kontaktdaten oder können mit einer Postanschrift oder Lagerungsstätte helfen.

Zunächst einmal müssen Sie die passende Ärztekammer finden. Dazu hat die Landesärztekammer in Bayern ein Tool zur Bundesweiten Suche veröffentlicht. Mit dem Link auf die folgende Seite finden Sie die jeweilige Kammer. Dabei geht es um die Anschrift des Arztes, nicht Ihre.

In den meisten Fällen lassen sich über diese Wege die Daten bekommen. Gelingt das aber auch alles nicht, so bleibt nur noch eine Anfrage beim letztbekanntem Einwohnermeldeamt am Wohnsitz des Arztes. Auch hier lässt sich (auch als Privatperson) bei berechtigtem Interesse eine Anschrift herausfinden. Dazu ist ein ANTRAG AUF EINFACHE MELDEREGISTERAUSKUNFT zu stellen. Einige Städte haben hier online entsprechende Vordrucke, welche sich bundesweit verwenden lassen. Auch ist dieses einfach formlos möglich.

Ein Beispielformular finden Sie auf den Seiten der Stadt Herne:

MUSTER: Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft [Quelle: Stadt Herne]

Was Sie vorbeugend tun können

Doch eigentlich braucht es in den meisten Fällen gar nicht erst soweit kommen. Warum? Weil es einige Regeln gibt, an die Sie sich bei Arztbesuchen einfach halten sollten und somit niemals Ihren Unterlagen hinterher laufen müssen. Dazu nehmen wir einmal einige Beispiele (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) aber damit verstehen Sie einfach und schnell was ich meine.

Viele von Ihnen nutzen ein Smartphone und genau da liegt der Schlüssel. Alles was Sie einmal in der Hand haben und weitergeben, scannen oder fotografieren Sie. Es gibt unzählige Scannerapps und zur Not tut es auch ein Foto. Richten Sie sich einen Ordner auf Ihrem Handy oder bei einem beliebigen Dienstleister ein und speichern dort alle medizinischen Unterlagen (ggf. Passwortschutz und Datenspeicherort beachten) Dabei ist Datensicherheit und Backup natürlich wichtig, denn alles sichern nützt nix, wenn die Platte kaputt und dann alles weg ist.

Befunde von Fachärzten

Bekommen Sie den Befund direkt beim Besuch des Facharztes mit und sollen den bei Ihrem Hausarzt abgeben, dann bitte sehr. Einfach fotografieren oder besser scannen, vernünftig benennen “Befund Dr. Müller, Rücken, 28.08.2019” oder so ähnlich und Sie finden es auch wieder.

Bilder und Befunde von Radiologen (CT, MRT, Röntgen)

Hier wird das mit dem Fotografieren etwas schwieriger, denn Bilder lassen sich schlecht so nutzen. Den Befundbericht, also die Auswertung der Bilder jedoch, die können Sie problemlos fotografieren/ scannen und damit archivieren.

Für die Bilder selbst lassen Sie sich eine CD aushändigen oder noch besser, nehmen Sie IHREN EIGENEN USB Stick mit in die Praxis. Zumindest bei meinen Behandlern war das, auch wenn diese erst verwundert waren, kein Problem. Sonst eben die CD. Das löst gleich zwei Probleme. 1.) Sie haben alle Unterlagen für sich und 2.) Sie können es auch zu jedem anderen Arzt für eine Zweite Meinung oder eine Verlaufskontrolle mitnehmen.

Verordnungen von Leistungen und Medikamenten

Bekommen Sie eine Verordnung von Massagen, Fango, Hilfsmitteln oder anderen Heilmitteln? Auch hier gilt (wie auch bei Rezepten), ein Foto ist schnell gemacht und ersetzt spätere Nachfragen. Auch hier helfen FOTO oder SCANNER APPS weiter und bieten eine entsprechende Speicherung der Informationen in dem eigenen Ordner an.

Entlassungsberichte von Krankenhäusern/ Arztbriefe

Auch hier gilt. Sie bekommen den Bericht bei der Entlassung in die Hand und nehmen den oft zum Hausarzt mit. Auch hier ist es dann einfach diesen vorab zu sichern.

Sollten Sie einmal einen Befund nicht direkt bekommen oder der Arzt, das Krankenhaus schickt dieses direkt zum Hausarzt, dann machen sie sich beim nächsten Besuch dort einfach eine Kopie. Und ja, auch darauf haben Sie einen Anspruch. Freundlich fragen und die Sprechstundenhilfe oder der Arzt wird Ihnen das gern zusenden/ ausdrucken/ mitgeben.

Behandlungen des laufenden Jahres / Krankenakten

Das Jahr neigt sich dem Ende und sie sind noch einmal bei Ihrem Hausarzt? Dann nehmen Sie doch die Kopie der Krankenakte gleich mit und sichern sich somit den Zugriff auf alle Informationen und Daten des laufenden Jahres.

Machen Sie das jedes Jahr, so sammeln Sie von allen Ärzten Ihre eigene Krankenakte bei sich selbst und müssen diese nie wieder anfordern. Ganz einfach und wenn man das einmal angefangen hat und konsequent macht, dann fragt auch keiner mehr. Einige meiner Behandler kennen das und drucken die schon fast automatisch am Ende des Jahres aus, wenn ich einen Termin dort habe.

31 Kommentare

  1. Hallo,
    nach Anforderung einer Krankenakte hat Arzt 50 cent pro Kopie in Rechnung gestellt plus Porto, 3,75 Euro. Ich wollte Einsicht und nur bestimmte Seiten in Kopie haben. Bin nicht gewillt die vollständige Rechng. zu begleichen. Und pro Seite Kopie scheint mir 50 cent überteuert. Bitte um Antwort.
    Freundl. Grüße

  2. Guten Tag,
    Ich habe meine Krankenakte bei meinem Zahnarzt angefordert.Bekommen habe ich sie .Doch unter einer Krankenakte hatte ich mir etwas anderes vorgestellt. Es stehen nur nur der Tag an dem ich dort war ,die Dauer der Behandlung Behandlungsart und behandelder Arzt .Das über 23 Seiten von keine Röntgenbilder oder Befunde.Ist das richtig so.Bit helfen sie mir
    Mit freundlichen Grüßen
    Annette Asmus

  3. Guten Tag Herr Hennig,

    wenn man vor 7 Jahren bei einem Facharzt war (danach nicht mehr), der Facharzt ging dann vor 3 Jahren in Rente und die Praxis wurde anschließend von einem anderen Facharzt übernommen: Was passiert mit meinen Behandlungsdaten, wenn ich nicht zu dem neuen Arzt gehen werde? Darf der neue Arzt einfach so auf meine Behandlungsdaten zugreifen, ohne dass ich zustimmen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Felix R.

      • Guten Tag Herr Hennig,

        würde das bedeuten, dass bei dem Praxisnachfolger / neuen Arzt nach Abholung meinerseits keine personenbezogenen Daten von mir (weder analog noch digital) verbleiben würden?

        Was ist, wenn der neue Arzt die Patientenakte digitalisiert hat, ausdruckt, mir mitgibt und anschließend einfach nicht löscht. Ich wurde z. B. nicht in Kenntnis gesetzt, dass es diesen Praxisnachfolger / neuen Arzt gibt und habe dies nur zufällig erfahren. Bei einer anderen Praxisübergabe meines ehemaligen Hausarztes lief das anders: Da hat der Nachfolger per Post nachgefragt, ob meine Patientenakte in seinen Bestand übergehen dürfe.

        Mit freundlichen Grüßen
        Felix R.

      • Hallo,

        das ist eine Frage für den Datenschutzbeauftragten. generell ist es Ihre Akte. also Abholen = keine Unterlagen bei dem neuen Arzt mehr.

        Digitalisieren der alten Akten des alten Arztes sollte ohne Zustimmung nicht gehen, wenn dann ggf. Löschungsanspruch.

  4. Hallo Herr Hennig,

    wenn man in der Schulzeit über die Eltern in der Privaten KV versichert war, im Studium dann in der Gesetzlichen KV und nachdem man genug Geld verdient oder sich selbstständig macht, in eine andere Private KV wechselt: Was passiert dann mit den Gesundheitsdaten, die in der alten Privaten KV oder der Gesetzlichen KV gespeichert waren oder sind? Wie lange werden die dort jeweils gespeichert? 10 Jahre?

    MfG Felix R.

    • Die Speicherung der Gesundheitsdaten erfolgt so, wie gesetzlich vorgeschrieben.

      Also bei bestehenden Verträgen bleiben diese, zumindest mal 10 Jahre nach Leistungsabrechnung.
      GKV speichert ebenso auch nach Ende der Mitgliedschaft nach den Vorgaben SGB V und DSGVO.

  5. Hallo Herr Henning,
    mein Hausarzt schickt dem medizinischen Dienst der KK auf Anforderung die gesamte Krankenakte IM ORIGINAL mit dem Vermerk, diese bitte nach Einsicht zurück zu senden.
    Der medizinische Dienst liest die Akte ein und schreddert das Original. Auf Nachfrage kann der Hausarzt nur via eMail die Unterlagen digital anfordern – weigert sich aber, da “er dafür keine Zeit hat.”
    Diese Unterlagen sind weiterhin wichtig, denn ich habe eine Frühverrentung auf Basis meiner Long-COVID Erkrankung beantragt.
    Muss ich hier schon einen Anwalt einschalten? Was kann ich tun, um wieder an meine Daten für die Rentenversicherung zu gelangen?

  6. hallo 🙂
    wie oder wo kann ich meine krankenakte anfordern wenn mein hausartz für mich plötzlich nicht mehr auffindbar ist..

  7. Hallo an alle Patientenaktensuchende, (Stand Mai 2022)
    mein letzter Arzt in unserem Dorf, hat Insolvent gemeldet und ist spurlos untergetaucht. Somit hatte ich Probleme, meine Patientenakte zu kommen.
    Ich habe hier die zutreffende Internetseite der Landesärztekammer BW gefunden. Ich bin auf diese Seite gegangen, habe eine dort auffindbare email mit meinem Problem geschrieben, was am 4. April 2022 war. Nach wenigen Tagen bekam ich eine Antwort, daß die email an die Bezirksärztekammer Nord-W. zur Verarbeitung weitergeleitet wurde, mit dem Betreff “Patientenakte gesucht”.
    Heute, den 13. Mai 2022 mußte ich zur Post gehen, weil am Vortag ein Brief per Einschreiben von mir nicht empfangen werden konnte. Dieser Brief stammt von der Bezirksärztekammer Nord-W. mit einem Schreiben und einem USB-Stick. Das Schreiben besagt, daß nach Praxisaufgabe von Dr. XXX, die digitalen Patientenunterlagen in Verwahrung genommen wurde und mir auf dem USB-Stick sämtliche Dokumente, die in der digitalen Patientenakte gespeichert waren, in PDF-Form vorliegt. Darüber hinausgehende Berichte/Befunde usw, liegen denen nicht vor. Aus technischen Gründen, so weiter im Brief, kann eine Patientenakte grundsätzlich nur in elektronischer Form (PDF-Format) zur Verfügung gestellt werden.
    Somit hat die Anforderung meiner Patientenakte ohne Probleme und umständlichen Umwege geklappt und kann diese an meinen neuen Arzt weitergeben. Man braucht dafür etwas Geduld, was auch hier und da nachgelesen werden kann, daß solche Aktionen lange dauern können bis es abgeschlossen werden kann. Ich habe nur eine email an dieses Institut mit meinem Problem geschrieben und alles lief dann automatisch, ohne mehr dazu tun zu müssen. Vielleicht hilft dieser Kommentar anderen betroffenen.

    MfG
    Werner Hörz

  8. Hallo Herr Hennig,
    bin dabei einen Arztwechsel vorzunehmen.
    Meine zukünftige Ärztin hat mit Überweisungsschein meine Patientenakte aus meiner alten Praxis angefordert.
    Bekommen hat sie “nur” einen zweiseitigen Impfstatus.
    Nach anschließender nochmaliger Rücksprache mit der alten Praxis, wo denn meine Akte wäre, sage man mir, das sei alles, was sie von meiner Akte noch hätten. Alles andere sei vernichtet worden.
    Meine Frage ist, was kann ich tun, um an meine Akte zu gelangen. Und wo kann ich mich beschweren,
    dass die Arztpraxis einfach meine Akte vernichtet. Ich dachte, die Akte muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden?

    MfG Heidi

    • Guten Tag,

      wie im Artikel beschrieben stehen Ihnen die Ärztekammern und auch der Datenschutzbeauftragte hier zur Verfügung.
      Zudem die Kassenärztlichen Vereinigungen.

      Die Adressen finden Sie in der Übersicht im Artikel

  9. Hallo Herr Hennig,
    Bei mir wurde nach jahrelangem Leiden ( 13 Jahre immer wieder Blutdruckentgleisungen mit Herzrhythmusstörungen, Tremor, hoher Blutdruck) zufällig beim Ultraschall ein Nebennierentumor festgestellt und operativ entfernt. Dieser hätte durch ein MRT Abdomen schon viel eher festgestellt werden können. Aber ich wurde vorher nie von den 3 Ärzten in der Gemeinschaftspraxis mal tiefgründiger untersucht, bis man einen Befund gehabt hätte, immer nur Schema „F“, mit der Aussage es wäre ja alles in Ordnung. Ich wurde dann sozusagen in die Psychschublade gesteckt!
    Nachdem die Tumordiagnose fest stand, hatte ich in der Gemeinschaftspraxis Praxis nach einer Kopie meiner kompletten Patientenakte für meine Unterlagen nachgefragt. Mir wurde daraufhin von der MTA gesagt, ich soll dies erstmal mit dem Arzt besprechen, wären ja ganz schön viele Befunde bei mir. Ich hatte den Arzt bei einer Behandlung darauf angesprochen, er meinte ich bräuchte ja nicht alle vorliegenden Befunde. Ich meinte ich hätte gerne eine Kopie meiner „kompletten“ Patientenakte für meine Unterlagen. Ich bekam daraufhin nur Kopien der Befunde von diesem Jahr. Was soll ich jetzt tun?
    Ich habe hier wirklich die Vermutung, das ich die Kopie nicht bekomme, weil sie Angst haben, das ich nach dieser Diagnose und meinem langen Leidensweg ( der laut des operierenden Professors nicht hätte sein gemusst! ) rechtliche Schritte einleiten werde. Ich habe doch ein Recht auf meine Patientenakte, auch wenn ich in der Praxis noch weiterhin behandelt werde weil es leider auf Grund von Ärztemangel bei uns nur diese weit und breit gibt.
    Müssen bei Anforderung einer Kopie der kompletten Patientenakte, auch alle Einträge der Ärzte bezüglich der genannten Beschwerden etc., die im Praxissystem notiert werden, ausgedruckt werden?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Alex

  10. Hallo,
    meine Frau erhielt die Krankenakte von ihrem behandelten Arzt und verlegte sie. Ich habe die ganze Wohnung durchsucht – sie aber nicht gefunden.
    Was können wir machen, um an eine Kopie heranzukommen?

    Alter Arzt ist in Rente gegangen.

    • Hallo,

      nun, wenn Sie das Original schon haben, dann wird es vermutlich keine Kopie geben, die Sie auch noch bekommen können.
      Sie können nur in der alten Praxis fragen, eher aber nicht

  11. Wow, das geht ja dann super schnell und einfach. Genau nach so einem Beitrag habe ich gesucht. Gilt das dann nur für den Arzt der Allgemeinmedizin?

  12. Wie ist das wenn man den Namen des Arztes nicht kennt? Ich bin als Kind behandelt worden und ich kann leider meine Eltern nicht mehr fragen. Ich kenne lediglich die Adresse des Arztes da wir damals direkt in der Nachbarschaft gewohnt haben.

  13. Guten Tag,
    mein Hausarzt geht demnächst in Rente. Nun habe ich mir einen anderen Hausarzt gesucht und wollte meine Patientenakte abholen um sie meinem jetzigen Hausarzt zu übergeben. Leider habe ich erst zu Hause festgestellt das sich in dem Umschlag lediglich Arztbriefe anderer Ärzte befanden die ihre Befunde an meinen Hausarzt sendeten (z.B. Radiologen, OP-Berichte). Alle anderen Behandlungen, über etliche Jahre bei der Praxis selbst, habe ich nicht erhalten. Soweit ich verstanden habe steht mir aber mein kompletter Akt mit allen je erhaltenen Behandlungen/Befunden etc. zu. Sehe ich das richtig? Darf ich die Originalakte einfordern oder lediglich eine Kopie?
    Besten Dank!

  14. Mein Mann war 2020 bei einem Hals Nasen Ohrenarzt in einer nahegelegenen Stadt. Nun gibt es seit 2023 auch in unserem Ort einen HNO Arzt und er möchte die Altbefunde haben. Auf Anfrage werden uns diese nur gegen Überweisung vom Hausarzt und Vorlage der Chipkarte ausgehändigt. Ist das korrekt? Mein Mann wird medizinisch von dem neuen Arzt versorgt und wäre “Problemlos” vorstellig

  15. Als Patient, der schon einmal Schwierigkeiten hatte, seine medizinischen Unterlagen zu erhalten, finde ich diesen Artikel sehr hilfreich. Die Information, dass ich das Recht habe, meine medizinischen Unterlagen anzufordern und dass ich mich an die Kassenärztliche Vereinigung oder die zuständige Ärztekammer wenden kann, ist sehr wertvoll. Die praktischen Ratschläge zur systematischen Sicherung meiner medizinischen Unterlagen sind ebenfalls sehr nützlich. Ein sehr informativer und hilfreicher Artikel!

  16. guten Tag..

    ich wollte die komplette Patientenakte meiner Tochter von der KÄ inkl. Blutuntersuchung usw.. habe nur die Daten erhalten was im System für die Krankenkasse eingegeben wurde.. wie komme ich an die Akte meiner Tochter inkl Blutbefunde? meine Tochter ist 6 jahre

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