Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Berufsunfähigkeitsversicherung » Erhöhung der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung – teilweise möglich- hier lesen wie

Erhöhung der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung – teilweise möglich- hier lesen wie

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt mit Abstand zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt, denn ohne Einkommen sind auch andere Absicherungen und auch eine Altersvorsorge meist nicht machbar. Dennoch gibt es eine Reihe von Menschen die eine solche Absicherung nicht oder nur zu sehr erschwerten Bedingungen bekommen. Daher empfehle ich, wie auch viele andere Experten aus diesem Bereich, eine frühzeitige Absicherung. Doch es gibt eine Menge an Menschen, welche sich seinerzeit für einen zu geringen Schutz entschieden haben und daher heute nicht ausreichend abgesichert sind. Jedoch haben viele Verträge eine Lösung, zumindest eine für einen kleinen Schub. So lassen sich durch oftmals vorhandene Nachversicherungsgarantien die zu kleinen Renten anpassen und auch ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen.

Diese so genannten Nachversicherungsgarantie funktionieren natürlich nicht unbegrenzt und auch nicht ganz ohne Ereignis. Eine solche Erhöhung der versicherten Rente ohne eine neue Gesundheitsprüfung ist nur in einem bestimmten Rahmen (meist sind das maximal 500 € Monatsrente pro Ereignis) und auch nur bis zu einer Gesamthöchstrente möglich. Bei vielen Gesellschaften liegt dieser Höchstrente bei 30.000 € Jahresrente, was abhängig vom Einkommen für viele Menschen durchaus ausreichend ist.

Eines haben jedoch all diese Lösungen gemeinsam, sie sind an bestimmte, vorher klar definierte Kriterien geknüpft und nur wer sich daran hält bekommt eine entsprechende Anpassung ohne neue Gesundheitsprüfung. Daher sollten Sie sich unbedingt mit dem bestehenden Vertrag auseinandersetzen, sich genauestens die Regelungen bei der Nachversicherung ansehen und genau überlegen welche Ereignisse aktuell oder vielleicht in der Zukunft auf Sie zutreffen können. Beispielhaft seien hier die Geburt eines Kindes, die Hochzeit oder auch eine Scheidung, der Wechsel in dieser Beständigkeit oder eine neue berufliche Tätigkeit genannt. Der Versicherer definiert hier ganz klar und eindeutig was, wann und wie eine Erhöhung stattzufinden hat. Schauen wir uns hierzu ein Beispiel an, die aktuellen Bedingungen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU01.2015) des Volkswohlbundes, dort heisst es:

Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie

(2) Sie haben das Recht, die Anwartschaft auf Berufsunfähigkeitsrente während der Beitragszahlungsdauer zu bestimmten Zeitpunkten unter den nachfolgend genannten Bedingungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Diese Erhöhung kann vorgenommen werden bei

a) Heirat der versicherten Person,
b) Geburt eines Kindes der versicherten Person,
c) Adoption eines Kindes durch die versicherte Person,
d) Scheidung der versicherten Person,
e) Tod des Ehegatten der versicherten Person,
f) Wechsel der versicherten Person in die volle berufliche Selbstständigkeit,
g) Ausscheiden aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Handwerker bei Erfüllung der Mindestpflichtversicherungszeit),
h) erstmaliger Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung,
i) Reduzierung oder Wegfall der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit der versicherten Person aus einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung oder einem berufsständischen Versorgungswerk, in dem die versicherte Person aufgrund einer Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist,
j) Erwerb und Finanzierung einer selbstbewohnten Immobilie mit einem Finanzierungsbetrag von mindestens 100.000 Euro,
k) Erhöhung des regelmäßigen jährlichen Bruttoeinkommens der versicherten Person von mindestens 10 % (Karrieresprung z. B. Beförderung, Gehaltserhöhung durch Wechsel des Arbeitgebers),
l) Abschluss einer Berufsausbildung (einschließlich Studium) oder
m) Abschluss einer beruflichen Qualifikation (z. B. Meisterbrief, Promotion).

(4) Für die Erhöhungen gelten folgende Grenzen:
– Die neue Berufsunfähigkeitsrente muss mindestens um 50 Euro monatlich höher als die vor der Erhöhung vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente sein.
– Für jedes Ereignis im Rahmen der Ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie gemäß Absatz 2 darf die Erhöhung für alle bei uns bestehenden Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen in der Summe 500 Euro Monatsrente nicht überschreiten.
– Durch Erhöhungen im Rahmen der Ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie gemäß Absatz 2 darf die insgesamt bei uns vereinbarte Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrente 2.500 Euro monatlich nicht übersteigen.
– Durch Erhöhungen im Rahmen der Versorgungsgarantie gemäß Absatz 3 darf die insgesamt bei uns vereinbarte Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrente 4.000 Euro monatlich nicht übersteigen.
– Die gesamte Anwartschaft auf Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrente einschließlich anderweitig bestehender privater und betrieblicher Anwartschaften darf nach der Erhöhung im Rahmen der Individuellen Nachversicherungsgarantie gemäß Absatz 1 und der Ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie gemäß Absatz 2 nicht mehr als 85 % (für Beamte nicht mehr als 25 %) bzw. im Rahmen der Versorgungsgarantie gemäß Absatz 3 nicht mehr als 80 % des regelmäßigen jährlichen Nettoeinkommens betragen.

Sehr gut zu erkennen sind die unterschiedlichen Voraussetzungen. So darf eine solche Erhöhungs-Rente nur maximal 500 € monatlich betragen und es sind unterschiedlichste Höchstgrenzen zu beachten. Das durchaus positive an der Formulierung ist jedoch, dass hier nur die Verträge berücksichtigt werden, welche bei dem Versicherer selbst bestehen. Lediglich die Angemessenheitsgrenze im letzten Absatz bezieht sich auch auf andere Verträge die nicht bei dem Versicherer selbst bestehen. Das bedeutet also, wer einen solchen Versicherungsschutz hiermit zum Beispiel 1.500 € monatlich abschließt und einen anderweitigen Versicherer mit der gleichen Rente betraut, hat durchaus eine Chance auf höhere Nachversicherungsgarantie (immer unter der Voraussetzung die Rente passt zum Einkommen).

Doch wer jetzt glaubt er bleibt mit einer geringen Rente versichert und in höherem Alter und mit steigendem Risiko wird die Rente dann schnell erhöht, der wird enttäuscht. Das geht natürlich nicht, den der Versicherer hat eine weitere Regelung in seine Bedingungen geschrieben.

(6) Die Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie gemäß Absatz 2 und die Versorgungsgarantie gemäß Absatz 3 erlöschen 20 Jahre vor dem vereinbarten Ablauf der Rentenleistungsdauer, jedoch nicht bevor die versicherte Person das 45. Lebensjahr vollendet hat und nicht innerhalb von fünf Jahren nach Versicherungsbeginn.

Bei einer abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente bis zum 67. Lebensjahr ist also auch mit 45 bei diesem Unternehmen Schluss. Risikoeinschränkungen (–> Zuschlag oder ein Ausschluss) gelten für die Erhöhung gleichermaßen, identisch mit dem Ursprungsvertrag.

Eine Verbesserung dieser sonst durchaus üblichen Höchstgrenzen finden wir in den aktuellen Bedingungen der –> Canada Life SBU, welche im letzten Jahr ihr neues Produkt vorgestellt haben. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass dieser Versicherer bisher nicht durch umfangreiche Erfahrung in der Berufsunfähigkeitsversicherung bekannt war und hier natürlich auch andere Kriterien weiterhin zu berücksichtigen sind. In den Bedingungen heißt es hier:

2 Die zusätzliche monatliche Rente darf pro Ereignis maximal 1.000 Euro, jedoch nicht mehr als 50 % der bislang versicherten monatlichen Rente betragen. Zudem darf der Gesamtbetrag der monatlichen Rente nach erfolgter Anpassung den Betrag von 10.000 Euro nicht übersteigen. Darüber hinaus darf die Summe aller versicherten Renten aus sämtlichen für die versicherte Person bei Canada Life bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht mehr als 60 % des jährlichen Bruttoeinkommens der versicherten Person betragen.

3 Sie können die Option innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses ausüben. Den Eintritt des jeweiligen Ereignisses und die Einkommensverhältnisse der letzten 3 Kalenderjahre müssen Sie in geeigneter Form nachweisen (beglaubigte Kopie). Wir können außerdem weitere notwendige Auskünfte und Nachweise verlangen.

Es gelten also zum einen weitaus höhere Renten in der Anpassung, auf der anderen Seite stellt die Begrenzung auf 50 % der bisher Versichertenrente ebenfalls eine nicht zu unterschätzende Grenze dar.

Eine andere Form, die Ausbaugarantie

Einige Unternehmen haben zusätzlich zur Nachversicherungsgarantie noch eine andere Form der Anpassung ohne Gesundheitsfragen vereinbart. Auch wir schauen wir uns dazu ein konkretes Beispiel an und betrachten die aktuellen Bedingungen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung der Alten Leipziger. In dem Bedingungswerk (Stand 2015) gibt es die so genannte Ausbaugarantie. Dazu heißt es in den Versicherungsbedingungen:

Ausbaugarantie

Innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsbeginn kann die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung durch den Abschluss einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erweitert werden. Ist das Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn unter 15 Jahren, besteht die Ausbaugarantie bis zum Alter 20. Haben Sie eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gewählt, ist eine erneute Risikoprüfung nur erforderlich, sofern der jährliche Hauptversicherungsbeitrag für die innerhalb der letzten fünf Jahre im Rahmen der Nachversicherungs- und Ausbaugarantie abgeschlossenen Verträge die Summe von 12.000 EUR übersteigt.

Die Ausbaugarantie für den Berufsunfähigkeitsschutz besteht nur, wenn

– das Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Ausübung der Ausbaugarantie nicht höher als 35 Jahre ist,
– eine ggf. eingeschlossene neue Jahresrente mindestens 600 EUR bzw. bei Abschluss einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens 1.800 EUR beträgt,
– die gesamte Jahresrente aus allen bei uns bestehenden Versicherungen (einschl. der neu abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente) nicht mehr als 30.000 EUR beträgt,
– eine angemessene Relation zum Einkommen nicht überschritten wird (d.h. die gesamte Jahresrente einschließlich der neu abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente und einschließlich anderweitig bestehender Berufsunfähigkeitsanwartschaften darf 70 % des letzten jährlichen Bruttoeinkommens des Versicherten bzw. bei Selbständigen 70% des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre nicht übersteigen),
– keine Berufsunfähigkeit des Versicherten nach § 2 vorliegt und
– keine Arbeitsunfähigkeit des Versicherten nach § 3 vorliegt, sofern Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit vereinbart sind.

Diese Möglichkeit ist vor allem für diejenigen interessant, die bei Beginn des ursprünglichen Vertrages ein geringeres Einkommen hatten oder aus finanziellen Gründen eine zu geringe Rente versichert haben. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung für sein Kind (möglich bei der Alten Leipziger ab dem zehnten Lebensjahr) versichert hat, der kann diese Möglichkeit der Erhöhung sogar bis zum 20. Lebensjahr nutzen und damit zum Ende der Ausbildung oder während des Studiums eine entsprechende Anpassung vornehmen lassen. Aber auch wer vor dem 30. Lebensjahr eine Absicherung abgeschlossen hat, profitiert von der maximal möglichen Dauer von fünf Jahren und kann bis zu seinem 35. Lebensjahr auf einen maximalen Betrag von 2.500 € Monatsrente erhöhen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang noch eine andere Formulierung welche sich im folgenden Absatz der Versicherungsbedingungen widerspiegelt.

Im Rahmen der für unsere Tarife geltenden Regelungen kann für den neu abgeschlossenen Vertrag eine Dynamik vereinbart werden und – sofern bisher ein Schlussalter von mindestens 60 Jahren vereinbart wurde – ein neues Schlussalter von bis zu 67 Jahren.

Somit lässt sich selbst ein zu niedrig gewähltes Endalter im Rahmen der Ausbaugarantie oder auch der Nachversicherung bis auf maximal 67 erhöhen und eine vergessene –> Dynamik einschließen.

So überprüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag

Zunächst einmal benötigen Sie die aktuelle Police und zudem die zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen. Weiterhin sollten Sie sich erst einmal Gedanken dazu machen, welche Rente überhaupt im Optimalfall erforderlich ist. Eine Hilfestellung bietet Ihnen der folgende Artikel:

–> Ermittlung der richtigen und passenden Absicherung Schüler bei Berufsunfähigkeit

Danach prüfen Sie bitte weiterhin, ob wichtige Komponenten wie zum Beispiel die –> garantierte Rentensteigerung (auch Leistungsdynamik genannt) oder eine Klausel für Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit enthalten ist/sein soll.

Jetzt sollten Sie überlegen, ob der bisherige Versicherungsschutz den gewünschten –> Auswahlkriterien für die Berufsunfähigkeit entspricht und es daher „lohnenswert ist“ den Schutz zu erweitern. Ist dem nicht so, so wäre jetzt zu prüfen ob überhaupt ein anderweitiger Versicherungsschutz noch möglich ist. Nicht jede Vorerkrankung die abgabepflichtig ist führt auch zu einem beschränkten Versicherungsschutz oder einer höheren Prämie. Zu der Frage „–> Klausel oder Zuschlag in der Berufsunfähigkeitsversicherung?“ Habe ich Ihnen ebenfalls viele wichtige Informationen zusammengetragen.

Wichtig: –> Kündigen Sie niemals eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung bevor nicht ein neuer, besser passender Versicherungsschutz abgeschlossen ist und Ihnen die Versicherungspolice vorliegt.

So nutzen Sie die Nachversicherungsgarantien optimal aus

Sobald Sie die Überprüfung ihres bestehenden Vertrages abgeschlossen haben (in vielen Fällen ist es besser sich –> hierzu an einen Spezialisten zuwenden, der Ihnen wichtige Kriterien zur Überprüfung nennen kann), notieren Sie sich alle möglichen Ereignisse und die maximale Rente, welche Ihnen zur Erhöhung noch verbleibt.

Überlegen Sie dann ebenfalls, wie wahrscheinlich es ist das eines dieser Ereignisse in naher Zukunft eintritt und ob die maximale Rente auf welche erhöht werden kann überhaupt ausreicht.

BU Überprüfung SiegelNur wenn Sie sicher sind, dass

1.) der Vertrag passt,

2.) die Rente mit der Erhöhung ausreicht,

3.) die Bedingungen zeitgemäß sind und sie heute keinen besseren Vertrag bekommen, erst dann können sie verbindlich über eine solche Erhöhung entscheiden. Natürlich verbleibt hier immer die Gefahr, dass eine Erhöhung wegen eingetretener Berufsunfähigkeit (durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit) nicht durchgeführt werden kann.

Daher sollten Sie solche Entscheidungen niemals übereilt treffen aber auch niemals auf die lange Bank schieben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner