Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Krankenversicherung » Private KV » Beitragsanpassung Pflegeversicherung 2022: Coronazuschlag und Befristung

Beitragsanpassung Pflegeversicherung 2022: Coronazuschlag und Befristung

Vor einiger Zeit schon, schrieb ich zu dem Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung bei gesetzlich versicherten, kinderlosen Kunden. Wer nun aber privat versichert ist, der bekam in den letzten Tagen Post zur Beitragsanpassung für die Pflegeversicherung 2022, mit einem so genannten Coronazuschlag.

Die Nachfragen häufen sich, daher greife ich hier einmal einige der oft auftretenden Fragen auf.

Durch klicken auf die einzelnen Fragen kommen Sie direkt zur passenden Antwort. Doch nun los.

Beitragsanpassung Pflegeversicherung 2022 Coronazuschlag

Warum wird in der Pflegeversicherung ein Coronazuschlag erhoben?

Durch die Pandemie sind auch und gerade in der Pflege und bei Pflegediensten und Heimen immense Mehrkosten aufgetreten. Um diese zu kompensieren und die Mittel dafür bereit zu stellen, hat der Gesetzgeber mit dem $110a SGB XI einen befristeten Corona Zuschlag erhoben. Genauer heißt es im Gesetz:

§ 110a Befristeter Zuschlag zu privaten Pflege-Pflichtversicherungsverträgen zur Finanzierung pandemiebedingter Mehrausgaben

(1) Für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2022 können private Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, für bestehende Vertragsverhältnisse über die Prämie hinaus einen monatlichen Zuschlag erheben.

§ 110a SGB XI

Da diese Mehrkosten nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend und ungeplant eintraten, konnten diese in der normalen Beitragskalkulation nicht enthalten sein. Daher ist der Zuschlag hier “on top” einzuführen und wird befristet.

Der nach Pandemiebeginn eingeführte Rettungsschirm Pflege und die gestiegenen Kosten für Schutzausrüstung und häufige Tests in Heimen, wird hier mit dem Zuschlag ausgeglichen. Auch ein Ausgleich für Minderbelegung und damit die Vermeidung von Insolvenzen in der Pflegebranche sollen hier mitfinanziert werden.

Müssen alle Versicherten einen Corona-Zuschlag zahlen?

Generell ist der Zuschlag von allen Versicherten zu zahlen. Dennoch gibt es Personen und Personengruppen, die explizit befreit wurden. Wer Arbeitslosengeld bezieht, in der Grundsicherung ist oder nach den Vorgaben des Gesetzes hilfebedürftig ist, der ist von der Zahlung des Zuschlages befreit.

Auch Kinder, welche zwar in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind, aber keinen Beitrag zahlen, zahlen keinen Zuschlag. Haben die Kinder hingegen eigene Einkünfte und sind daher nicht beitragsfrei, dann fällt auch hier der Zuschlag befristet an. Zusammengefasst zahlen also keinen Zuschlag:

  • beitragsfrei versicherte Kinder
  • Versicherte in Anwartschaften (ohne Altersrückstellungen, also kleine Anwartschaft)
  • Hilfsbedürftige nach SGB II oder XII, auch Grundsicherung
  • Versorgungsempfänger nach §27 BVG (Kriegsgeschädigte)

Welche Beitragsanpassung haben Studenten in der Pflegeversicherung 2022 zu erwarten?

Studenten, Schüler und Praktikanten zahlen – es sei denn diese sind noch beitragsfrei mitversichert – den Zuschlag wie alle anderen Versicherten auch. Hier fallen also 3,10 € oder 7,30 € (PVB) an.

Wie hoch ist der Coronazuschlag 2022?

Der Zuschlag ist für alle Versicherten gleich, wird aber unterschieden in den Normaltarifen (PVN) und den Tarifen für Beihilfeberechtigte (PVB).

Die Träger der Beihilfe, also der Bund, Länder und Kommunen sind an den Kosten des Rettungsschrims nicht beteiligt. Der Gesetzgeber schreibt aber die Kostenverteilung nach Anzahl der Empfänger von Pflegeleistungen vor. Die Anzahl dieser ist in der Tarifstufe PVB (Beamte, Restkostenversicherte) höher, im Vergleich zur Tarifstufe PVN. Etwa 3/4 der Pflegeempfänger kommen hier aus der Gruppe der Beamten, was auch an Alter und Durchschnittsalter liegt. Das bedeutet am Ende einen höheren Zuschlag für die Beamten.

Zuschlag für Versicherte in dem Tarif PVN: 3,40 € / Monat

Zuschlag für Versicherte in dem Tarif PVB: 7,30 € / Monat

Wie lange muss der Zuschlag für Coronakosten gezahlt werden?

Der Zuschlag ist, gemäß gesetzlicher Regelung, auf das Jahr 2022 befristet. Daher läuft die Zahlung auch nur im Jahr 2022 und endet danach wieder.

Beteiligt sich der Arbeitgeber an Corona-Zuschlägen der Pflegeversicherung?

Ja. Der Zuschuss in Höhe von 3,40 € ist zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen. Eine Begrenzung auf den Höchstzuschuss gibt es zudem nicht. Beamte die keinen Arbeitgeber haben, zahlen den Zuschuss selbst.

Arbeitnehmer werden somit nur mit 1,70 € pro Monat, oder 20,40 € auf das Jahr 2022 gerechnet belastet. Aus diesem Grund haben Sie, mit den Unterlagen zur Beitragsanpassung Pflegeversicherung 2022 auch eine neue Arbeitgeberbescheinigung bekommen. Diese reichen Sie bitte dort ein.

Warum ist der Pflegezuschlag bei Beamten und Beamtinnen höher?

Wie bereits oben bei der Frage “Wie hoch ist der Zuschlag” erklärt, entfallen hier auf die Gruppe der Beamten und Beamtinnen mehr Pflegebedürftige und diese Personengruppe trägt somit die größere Last. Da es aber heruntergebrochen auf die Versicherten dann mehr Kosten sind, ist der Anteil pro Person auch höher.

Muss ich wegen der Beitragsanpassung zum Jahresende etwas tun?

Nein. Der befristete Zuschlag endet automatisch und ohne Ihr Zutun. Sie bekommen rechtzeitig zum Jahresende 2022 die neuen Bescheinigungen für den Arbeitgeber. Wenn Sie die Beträge überweisen, denken Sie bitte an die jetzt notwendige Anpassung der Daueraufträge. Diese müssen dann natürlich auch Ende 2022 wieder angepasst werden.

Wer per Lastschrift zahlt, der muss nichts weiter unternehmen.

Was passiert, wenn ich meine Beiträge für die Pflegeversicherung im Voraus oder jährlich gezahlt habe?

Die Vorauszahlung in der PKV ist für viele ein sehr interessantes Modell um Steuern zu sparen. Sollten Sie dieses genutzt haben und die Beiträge für das Jahr 2022 auch in der Pflegepflichtversicherung bereits bezahlt sein, so ist hier der Restbetrag nachträglich zu zahlen.

In den meisten Fällen meldet sich der Versicherer hier direkt mit einer Zahlungsaufforderung von 20,40 € (PVN) oder 87,60 € (PVB) bei Ihnen. Sollte dem nicht so sein, so sprechen Sie Ihren Versicherer dazu direkt an und überweisen die Beträge dann.


Die Kosten für die Pflege und die Versorgung von Pflegebedürftigen werden in der Zukunft eher steigen. Gründe liegen hier sicher in angemessener Bezahlung der Pflegekräfte, aber auch in immer höherer Lebenserwartung.

Da die Pflegepflichtversicherung diese Kosten als Grundversorgung nicht alle decken kann, ist eine Absicherung über private Pflegezusatzprodukte sinnvoll. Mehr Informationen und einen Onlinerechner finden Sie unter folgenden Menüpunkten:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner