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Arbeitgeberzuschuss PKV 2020 für privat Krankenversicherte steigt 2020 deutlich

Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 2020 ist gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Arbeitnehmer bekommen somit mehr vom Arbeitgeber und sollten Ihre Krankenversicherung zwecks Optimierung überprüfen.

Der Arbeitgeberzuschuss PKV 2020 ist eine zugesicherte und gesetzlich geregelte Entlastung der Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind gemäß §257 des Sozialgesetzbuches V verpflichtet, einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu zahlen.

Warum verändert sich der Zuschuss in 2020?

Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung wird durch zwei wesentliche Faktoren direkt beeinflusst. Dabei spielen:

  • die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und
  • der durchschnittliche Zusatzbeitrag

eine entscheidende Rolle. Beide Werte verändern sich im Rahmen der jährlichen Änderungen der Sozialversicherungswerte, so gelten ab dem 01. Januar 2020 die neuen Zahlen.

Arbeitgeberzuschuss PKV 2020 – wie berechnet sich der AG Zuschuss?

Unterschieden wird hier in zwei Teilzuschüsse, dem Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung und dem Arbeitgeberzuschuss zur Pflegepflichtversicherung.

Beide haben eines gemeinsam. Diese sind auf maximal 50% des tatsächlich gezahlten Zuschuss begrenzt und dürfen maximal bis zum Höchstzuschuss gezahlt werden. Diese Höchstzuschüsse berechnen sich wie folgt:

Arbeitgeberzuschuss PKV 2020 – Höchstzuschuss richtig berechnen

Zur Berechnung benötigen wir zunächst die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Diese beträgt ab dem Januar 2020 jährlich 56.250 €, somit monatlich 4.687,50 € .

Der Zuschuss setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der allgemeine Teil, also die Hälfte des GKV Beitragssatzes von 14,6% und dann dem zweiten Teil. Dieser berechnet sich aus der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages. Nach der Änderung ab Januar 2029 wird auch dieser seither wieder paritätisch finanziert. Daher gilt folgende Berechnung:

  • 7,3% * 4.687,50 € = 342,19 € (TEIL I)
  • 0,55% * 4.687,50 € = 25,78 € (TEIL II)

In der Summe ergibt sich somit ein maximaler Arbeitgeberzuschuss 2020 in Höhe von:

342,19 € + 25,78 € = 367,97 € = AG Zuschuss KV 2020

Weiterhin gilt jedoch die Obergrenze von 50% des tatsächlich gezahlten Beitrages. Im Vergleich zum Vorjahr (2019) bekommen Arbeitnehmer nun 16,31 € mehr Zuschuss durch den Arbeitnehmer und können somit 32,62 € Mehrbeitrag hälftig finanzieren und somit zum Beispiel die Beitragsentlastungskomponente aufstocken.

Höchstzuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung 2020 richtig berechnen

Auch in der Pflegepflichtversicherung gelten gleiche Regeln. Hier ist jedoch zusätzlich zu beachten, dass der Zuschuss nur für den Pflichtteil gilt und nicht auf Zusatzversicherungen wie Pflegekosten oder Pflegetagegelder ausgedehnt werden kann. Auch der Zuschlag für Kinderlose ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen und wirkt sich bei der Berechnung des Höchstzuschusses nicht aus. Da der Beitragssatz in der Pflegepflichtversicherung bei 3,05 % (plus 0,25% für Kinderlose) liegt, ergibt sich dafür folgende Rechnung.

  • 1,525 % * 4.687,50 € = 74,48 € (TEIL I) = Zuschuss PV 2020

Hier gilt ebenfalls die Begrenzung auf max. 50% der tatsächlich gezahlten Beiträge. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der Zuschuss um 2,28 €.

Alle Zahlen können Sie auch in der Übersicht der Sozialversicherungswerte 2020 nachlesen, welche ich Ihnen hier kostenfrei als pdf Download zur Verfügung stelle.

Sozialversicherungswerte 2020 in der kompletten pdf Übersicht.

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