Studentische Krankenversicherung- ewig geht nicht, so das Bundessozialgericht mit Urteil B 12 KR 1/13 R
Die studentische Krankenversicherung ist eine kostengünstige Möglichkeit, während seines Studiums einen Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. mit einem monatlichen Beitrag von unter 70 € können sich Studenten in der gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung versichern. Mitversicherte Kinder genießen dann beitragsfreien Versicherungsschutz in der GKV. Doch studieren kann man nicht ewig… meint das Bundessozialgericht und stellt in seiner Entscheidung unter dem Aktenzeichen B 12 KR 1/13 R klar, dass Studenten nur unter besonderen Umständen ihre studentische Krankenversicherung verlängern können, wenn dieser das 30. Lebensjahr bereits überschritten haben.…