Verweildauer im Basistarif
Liebe Leser, die Entscheidung ist gefallen. Der Gesetzgeber hat beschlossen wie lange die Bestandskunden im Basistarif verbleiben müssen. Unter folgenden Voraussetzungen ist das Mitnehmen der teilweisen Alterungsrückstellungen möglich: Wechsel für Bestandskunden in den ersten 6 Monaten des Jahres 2009 Wechsel in den Basistarif der neuen Gesellschaft und Verbleib dort für mindestens 18 Monate Damit ist entschieden das ein schneller Wechsel zwischen den Alttarifen nicht gewünscht ist. Bitte beachten Sie auch die Risiken die sich ergeben wenn Sie in dem Basistarif…