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Die Krankenversicherungsbeiträge werden steuerlich absetzbar – ab 2010

Egal ob Neukunde in der Privaten Krankenversicherung (PKV) oder bereits langjährig Versicherter in der gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung, diese Änderung betrifft alle. Die Beiträge können zukünftig von der Steuer abgesetzt werden.

Die Beiträge zur (privaten) Krankenversicherung werden aber nicht zu 100% abzugsfähig, sondern nur bis zur Höhe des so genannten Baissschutzes. Nur was ist das?

Hierbei wird in den Tarifen zunächst geprüft welche “zusätzlichen” Leistungen enthalten sind. Dabei handelt es sich um Leistungen die nicht dem Basisniveau entsprechen, also Leistungen für Heilpraktiker, Privat-/ Chefarztbehandlung, Mehrleistungen beim Zahnersatz und Kieferorthopädie oder ähnliches.

Der “Gesetzliche Zuschlag” und eventuelle Risikozuschläge sind aber zum gleichen Prozentsatz absetzbar wie die Krankenversicherung zu der diese gehören.

Weiterhin ist aber zu beachten: Beitragsrückerstattungen, Erstattungen durch den Arbeitgeber oder sonstige Abzüge (zum Beispiel für kostenbewusstes Verhalten, Boni oder sonstige Rückzahlungen) mindern den steuerlich abzugsfähigen Betrag.

Der Betrag wird dann durch den Versicherer bestätigt und kann auf zwei Arten “abgesetzt werden”. (Die Krankenversicherungsausgaben sind somit ab 2010 zum Teil Sonderausgaben)

1.) Durch Nutzung der Bescheinigung am Jahresende (also mit der Einkommensteuererklärung) welches dann ggf. zu einer Steuererstattung führt.

2.) Durch Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte oder Verminderung der Vorauszahlungen bei Selbstständigen (Sprechen Sie hierzu auf jeden Fall mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater)

Einige Versicherer bieten an, die Arbeit etwas zu erleichtern. Dazu teilt man dem Unternehmen die Steueridentifikationsnummer mit und dieses meldet die relevanten Beiträge an die ELSTAM Datenbank.

Was passiert mit meinem bisherigen Tarif? Muss ich etwas ändern?

Nein, Sie müssen nicht, sollten es aber einmal berechnen lassen und ggf. überdenken.

Bisher galt eine Selbstbeteiligung als Instrument zur Beitragssenkung als förderlich. Insbesondere bei Arbeitnehmern sollten Sie sich genau anschauen wie hoch der Krankenversicherungsbeitrag ist und ob der Arbeitgeberzuschuss ausgenutzt wird.

Danach muss überlegt werden, ob eine Variante mit kleinerer Selbstbeteiligung in der Gesamtbetrachtung nicht sogar günstiger ist, auch wenn dieses zunächst zu einem höheren Zahlbeitrag führt. Eine Verringerung der Selbstbeteiligung führt aber (bis auf wenige Ausnahmen) zu einer neuen Risikoprüfung.

Auch Tarife mit so genannten garantierten Beitragsrückerstattungen (Central CVP, Vario, Continentale GS1 Plus) oder pauschaler Abgeltung (Hanse Merkur ASZG) sind lange nicht mehr so günstig wie diese mal waren. Sollten Sie in solchen Tarifen versichert sein, bietet sich eine genaue Betrachtung und ggf. Tarifumstellung an.

Übereilen sollten Sie jedoch nichts. Machen Sie sich Gedanken und sprechen Ihren Berater an. Dazu sollten Sie auch Einkommensdaten (zu versteuerndes Einkommen, Jahreseinkommen, Steuersatz etc.) bereit haben um eine individuelle Berechnung durchführen zu können.

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