Kündigung unwirksam, da keine Folgeversicherungsbestätigung eingereicht? Nein, meint das LG Karlsruhe mit Urteil Az. 1S 176/10
Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung ist seit Einführung der Versicherungspflicht nur noch möglich, wenn eine entsprechende Folgeversicherung nachgewiesen wird. Zuletzt hatte die Central Krankenversicherung für Aufruhe unter Kunden und Vermittlern gesorgt, da diese eine solche angeblich nur im Original akzeptierten,…