oder: Was Garantien eigentlich wert sind.
Im meinem Blogbeitrag vom 28. August 2009 (Direktlink) berichtete ich über eine erfreuliche Neuerung, das Gothaer Hilfsmittelmanagement. Hier schrieb man dem Vermittler, man könne seine “Beraterhaftung optimieren“, denn man leiste ja viel mehr als die in den Bedingungen genannten Hilfsmittel. Den entsprechenden Anhang an diese Mail finden Sie hier. Das sieht ja gut aus, dachte ich mir und erzählte dieses einer bei der Gothaer versicherten Kundin.
Diese bat mich, damit es rechtssicher dokumentiert wird, die Gothaer zu informieren es solle doch in die Police oder zumindest rechtsverbindlich dokumentiert werden. Soweit so gut. Das Schreiben mit der Bitte finden Sie hier.
Daraufhin hatte ich ein interessantes Gespräch mit einem sehr netten und kompetenten Mitarbeiter der Hauptverwaltung über dieses Thema und bat diesen um weitere Informationen. Das Ergebnis war leider weniger amüsant.
Mir wurde telefonisch mitgeteilt das diese “zusätzlichen” Hilfsmittel ja so gar nicht kalkuliert seien, man diese nicht leisten könne und es somit nicht sein kann, das entsprechende Informationen in die Police kämen oder rechtsverbindlich gegenüber dem Versicherten dokumentiert werden. Was???
Da schreibt ein Versicherer “seinem” Vermittler wie toll er doch ist und gibt eine Hilfsmittelgarantie ab um die Beraterhaftung zu “optimieren” und dann so was? Was kann denn ein Kunde oder Vermittler noch glauben?
Nach einem Gespräch mit meiner Kundin, welche sehr überrascht war, bat ich den Versicherer nochmals um eine schriftliche Klarstellung zum Verständnis. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben mit folgendem Wortlaut.
Aus meiner Sicht disqualifiziert sich ein Unternehmen mit solchen Geschäftsgebaren selbst. Natürlich könnte man hingehen und im Leistungsfall sich über eine Prospekthaftungsklage ein Hilfsmittel zu erstreiten, aber mal im Ernst. Unterstellt ich brauchte ein Hilfsmittel mit einem höheren, fünfstelligen Eurobetrag von dem ich dachte es würde bezahlt, laut Garantie. Wie wahrscheinlich ist es denn dann, das ich finanziell und überhaupt in der Lage bin solch einen Klageweg zu bestreiten und wenn ja, wann bekomme ich es denn dann???
Nun kommen wieder die, die behaupten der Versicherer leistet das bestimmt. Nun hat aber der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 29/03) bereits am 19. 05. 2004 entschieden, das eine solche Aufzählung von Hilfsmitteln abschließend ist. (Link zum Urteil)
Fassen wir zusammen:
1.) Eine Privater Krankenversicherer erklärt gegenüber dem Vermittler mit einem Prospekt er ist ja toll und leistet über die Hilfsmittelgarantie mehr als in den Bedingungen steht.
2.) Dann möchte der Kunde das verbindlich erklärt haben und der Versicherer sagt “Nö, machen wir nicht, ist ja nicht kalkuliert”
3.) … und bestätigt schriftlich das die im Bedingungswerk genannten Hilfmittel abschließend sind- kein Wort von der Garantie mehr
Tun Sie sich und Ihrem Versicherungsschutz einen Gefallen. Glauben Sie nur das, was in den Bedingungen des Versicherungsschutzes geregelt ist. Alles was Sie vom Prospekt oder tollen Geschichten glauben gemacht bekommen – vergessen Sie es!
Weiterführende Informationen:
Auswahlkriterien zur PKV (LINK)
Schreiben an die Gothaer (LINK)
Prospekt (LINK)
Antwort der Gothaer (LINK)
Ergänzung: Derzeit gibt es noch weiteren Schriftverkehr mit der Gothaer und dem BaFin. Ich halte Sie auf dem Laufenden.
Und anscheinend wieder nix gelernt: Am 1. März können Sie hier die Fortsetzung der “unendlichen Geschichte lesen”