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Jetzt darf ich in die PKV – was Sie bedenken sollten, wenn Sie zum Januar nicht mehr versicherungspflichtig sind

Alle Jahre wieder könnte man fast meinen und in manchen Berufen und Branchen werden es auch in diesem Jahr wieder eine Menge gesetzlich Versicherter sein. Sie erhalten Post von Ihrer Krankenkasse, denn nun sind Sie kein Pflichtmitglied mehr und können sich selbst ihre Gesundheitsvorsorge aussuchen.

Wie läuft das ab?

Wie Sie auf der Grafik erkennen können, sind zunächst einmal einige Voraussetzungen zu erfüllen. Die wichtigste ist dabei, dass Sie in 2012 durch ihr Einkommen als Arbeitnehmer die JAEG (Jahresarbeitentgeltgrenze) überschritten haben. Dazu müssen Sie mehr als 50.850 EUR verdient haben. Andere Voraussetzungen gelten in bestimmten Konstellationen, wenn Sie kein volles Jahr beschäftigt waren oder eine Gehaltserhöhung im Jahr 2012 bekommen haben.

Bei der Beurteilung der Versicherungsfreiheit ist wieder die vorausschauende Betrachtung anzuwenden. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das Einkommen eines Kalenderjahres tatsächlich war. Bei jeder Änderung des Einkommens wird zu diesem Zeitpunkt vorausschauend für die nächsten 12 Monate (zuzüglich Sonderzahlungen, wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) das fiktive Jahresarbeitsentgelt berechnet. Die Grenze steigt etwas an und liegt im Jahr 2013 dann bei einem Betrag von 52.200 EUR. Dabei ist es immer der Betrag entscheidend, welcher sich bei der Betrachtung der JAHRESwerte ergibt. Bekommen Sie also mit dem normalen Gehalt dieses nicht hin, erhalten aber ein garantiertes 13. und/ oder 14. Gehalt, so ist dieses dazu zu rechnen.

Wer muss handeln?

Der Arbeitgeber ist generell für die Meldung dieser Werte an die Krankenkasse verantwortlich. Durch die monatliche Lohnabrechnung geschieht dieses weitestgehend automatisch. Die Krankenkasse bekommt also nun eine Information am Jahresende, das Herr oder Frau X die Grenze überschritten hat und auch in 2013 eine solche Überschreitung anzunehmen ist.

Also Folge daraus, erhalten Sie (meist aber erst im Januar) Post von der GKV. Diese informiert Sie über die Änderung Ihres Versichertenstatus. Während Sie also bisher keine Wahl hatten und ein so genanntes Pflichtmitglied in der GKV waren, so können Sie sich nun als freiwilliges Mitglied selbst entscheiden, ob es weiter die gesetzliche oder zukünftig die private Krankenversicherung sein soll.

Für diese Entscheidung sollten Sie sich generell Zeit nehmen und genau überlegen wie Ihre private (Familien-) aber auch berufliche -planung aussieht, soweit dieses vorhersehbar ist. Auch müssen Sie sich zwangsläufig mit dem Aufbau und der Wirkweise beider Systeme auseinandersetzen. Eine erste Hilfe bietet hier mein Leitfaden.

Sollten Sie sich für eine Fortsetzung in dem bisherigen System entschieden haben oder nichts weiter tun, so setzt sich die Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied fort und ihr Arbeitgeber überweist nun monatlich die Beiträge weiter wie bisher. Für den anderen Fall müssen Sie sich entscheiden ob Sie rückwirkend austreten wollen, oder die reguläre Kündigungsfrist einhalten.

Wann muss ich wie reagieren?

Bei einem Austritt oder besser der „Erklärung über eine nicht gewünschte Weiterversicherung“ haben Sie 14 Tage Zeit. Die Frist beginnt mit der Information der GKV. Erklären Sie nun Ihren Wunsch, so ist der Austritt aber auch noch nicht abgeschlossen. Voraussetzung für das Wirksamwerden ist noch die Tatsache, dass Sie eine Bescheinigung einer PKV einreichen, die so genannte Folgeversicherungsbescheinigung. Erst hierdurch wird bestätigt, dass Sie der in Deutschland geltenden Versicherungspflicht genüge getan haben.

Nun sind 14 Tage nicht sehr viel und falls Sie es nicht wussten oder geahnt haben und sich daher schon eingehen mit dem Thema PKV und den Tarifen beschäftigt haben, dann werden diese eher zu kurz sein. Daher bleibt Ihnen noch eine andere Möglichkeit, die reguläre Kündigung zum „Ende des übernächsten Monats“. Wer also im Januar kündigt, der wäre zum 01. April in der PKV.

Doch dieser Weg geht nur bei einer normalen Mitgliedschaft. Haben Sie einen so genannten Wahltarif abgeschlossen und bekommen von Ihrer Krankenkasse eine Rückerstattung oder haben eine Selbstbeteiligung vereinbart, dann gelten besondere Fristen die Sie zum Teil über Jahre binden. Diese Bindung gilt aber nicht bei Erklärung in den ersten 14 Tagen, die oben beschrieben wurde.

Welche Private ist denn für mich geeignet?

Zunächst stellt sich die Frage, ob das private System überhaupt für Sie geeignet ist. Eine weitere Erklärung und Hilfestellung bei der Frage finden Sie in meinem Blogbeitrag

Eine private Krankenversicherung muss man sich leisten wollen und können- eine langfristige Beziehung mit nötiger Planung

Aber auch wenn Sie in der GKV verbleiben, so lässt sich der Versicherungsschutz aufbessern. Durch eine ergänzende Zusatzversicherung bieten sich in verschiedenen Bereichen Möglichkeiten, den bisherigen Schutz der GKV zu verbessern. Ob eine GKV mit Zusatzversicherung besser auf Sie passt, das lesen Sie im Beitrag

Gesetzliche Krankenkassen plus Zusatzversicherung oder Private Krankenversicherung? Eine nicht ganz einfache Frage

Was muss ich nun noch tun?

Arbeiten, lesen, ausfüllen und wieder lesen, lesen, lesen. Denn der Wechsel in die PKV macht Arbeit und ist nicht „mal so eben schnell getan“. Auch ein Berater der Ihnen „schnell mal die beste“ oder eine „kulante“ PKV empfiehlt, der wird Ihnen nicht weiter helfen, denn eine Private Versicherung ist wie ein Maßanzug und muss zu Ihnen passen. Daher sind Fragen nach den gewünschten Auswahlkriterien, der eigenen Planung und den Wünschen zu berücksichtigen.

Weitere Informationen: 

Auswahlkriterien zur PKV

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Kriterienfragebogen zur Priv. Krankenvers. (ausfüllbar)

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