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Hallesche Krankenversicherung mit Verbesserungen und neuen Heilmittelleistungen

Einer der durchaus kostenintensiven Punkte in der privaten Krankenversicherung sind die Heilmittel. Damit sind- im Gegensatz zu den Hilfsmitteln- Behandlungen durch Physiotherapeuten, Logopäden und andere anerkannte Heilberufe gemeint. Diese Behandlungen sind zwar oft als einzelne Leistungen gar nicht so teuer, summieren sich aber durch oftmals lange Behandlungsdauern.

Aber auch die allgemeine Preisentwicklung macht vor den Heilmitteln nicht Halt und Behandler sollten hier auch angemessen bezahlt werden. Daher hat die HALLESCHE Krankenversicherung zum 01. 01. 2019 Anpassungen, genauer Verbesserungen, an deren Heilmittelverzeichnis vorgenommen und die erstattungsfähigen Kosten teilweise deutlich gesteigert. Patienten bekommen somit höhere Erstattungssätze und die Behandler mehr Geld. Für wen das gilt und wer wie und wann davon profitiert, das lesen Sie hier im Beitrag. Am Ende dieses Artikels habe ich Ihnen zudem einige Unterlagen verlinkt, auch eine Gegenüberstellung der alten und neuen Preise.

Hallesche Heilmitteländerungen – für wen gelten diese?

Die Verbesserungen und damit die höhere Erstattungsleistungen für die Krankenversicherungstarife der HALLESCHE gelten

– für Neukunden in 2019 (neue Druckstücke ab März)

– für bereits versicherte Bestandskunden (Infos an die Kunden am 26.2.2019)

Damit profitieren nicht nur neue Versicherte von den Änderungen, auch all diejenigen welche bereits in den Vollkostentarifen versichert sind haben etwas davon.

Hallesche Heilmitteländerungen – was ändert sich

Zwei grundlegende Änderungen werden im Zuge dieser Anpassung vollzogen. Dabei muss zwischen neuen Leistungen und höheren Sätzen unterschieden werden. Zunächst einmal ändern sich in nahezu allen versicherten Leistungen die Höchstsätze der Erstattungen. Einige Beispiele zur Erklärung:

Krankengymnastische Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage (Bobath, Vojta) bei angeborenen oder frühkindlich erworbenen zentralen Bewegungsstörungen als Einzelbehandlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Richtwert: 45 Minuten

bisher wurden hierfür maximal 39,50 EUR erstattet, neu sind es nun 52,10 EUR (ein Plus von über 30%)

oder

Unterwasserdruckstrahlmassage, einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert: 20 Minuten

bisher wurden hierfür maximal 26,60 EUR erstattet, neu sind es nun 35,10 EUR (ein Plus von über 30%)

oder auch

Logopädie, Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen Richtwert: 30 Minuten

bisher wurden hierfür maximal 36,50 EUR erstattet, neu sind es nun 48,10 EUR (ein Plus von über 30%)

Im Downloadbereich finden Sie die neue Heilmittelliste und eine handschriftliche Ergänzung der alten Beträge. So lassen sich die Änderungen auf einen Blick schnell ablesen. (gilt nicht für den PRIMO oder den Standardtarif, deren Verzeichnisse weiter unten)

HALLESCHE Hilmittelverzeichnis 2019 mit Gegenüberstellung alter Preise

Neben den deutlich erhöhten Sätzen sind auch Behandlungen oder andere Zeitstufen hinzu gekommen und sind nun im neuen Heilmittelverzeichnis enthalten.

Hallesche Heilmitteländerungen – neue Leistungen

Neu sind zum Beispiel psychotherapeutische Erstbefundungen und die Erstellung eines Behandlungsplans für maximal 19 EUR, aber auch Logopädie mit nun bis zu 90 Min (119,00 EUR), Hydroelektrische Teilbäder (bis 17,20 EUR), aber auch neue podologische Leistungen wie zum Beispiel:

Erstversorgung mit einer Federstahldraht-Orthonyxiespange nach Ross-Fraser, einteilig, einschließlich Abdruck und Anfertigung der Passiv-Nagelkorrektur-Spange nach Modell, Applikation sowie Spangenkontrolle nach 1 bis 2 Wochen

erstattungsfähig bis 223,80 EUR

Ernährungstherapie und physiotherapeutische Palliativversorgung

Die Hallesche erweitert ohne Mehrpämie für alle Versicherten die Leistungen in den beiden Bereichen. Wird eine solche Ernährungstherapie von Diätassistenten, Oecotrophologen sowie Ernährungswissenschaftlern erbracht, so ist diese ab sofort ebenfalls versichert und erstattungsfähig. Dabei gelten Preise (je nach Art und Umfang) von 12,70 EUR bis 75,90 EUR pro Behandlung als erstattungsfähige Höchstsätze. Mehr dazu auf der letzten Seite des Hilfsmittelverzeichnisses.

Auch die physiotherapeutische Palliativversorgung bekommt einen höheren Stellenwert. Um schwerstkranken die letzte Zeit des Lebens zu erleichtern, werden physiotherapeutische Leistungen dort erstattet, wenn diese nicht bereits durch die spezialisierte Palliativversorgung erfasst sind.

Erweiterungen bei der Podologie, Geburtsvorbereitung und Rehasport

Bei Podologie (medizinische Fußpflege) entfällt die Begrenzung auf das diabetische Fußsyndrom. Podologie hat sich inzwischen auch in anderen Bereichen als medizinisch not- wendige Heilbehandlung etabliert.
Bei Geburtsvorbereitung / Schwangerschaftsgymnastik / Rückbildungsgymnastik durch Heilmittelerbringer aktualisieren wir das Verzeichnis entsprechend der Entwicklung der Vergütung von Hebammen.
Im Bereich Rehabilitationssport haben wir unsere Positionen an Vergütungsvereinbarungen der GKV ausgerichtet. Diese haben sich deutlich verändert und werden nun angepasst.

All diese Änderungen gelten, wie bereits geschrieben, nicht nur für Neukunden sondern auch im Bestand. Die neuen Heilmittelverzeichnisse finden Sie hier auf der Seite unter “Downloads” und Versicherungsbedingungen oder hier:

HALLESCHE, Heilmittelliste 2019 (Tarife außer Primo)

HALLESCHE, Heilmittelliste 2019 Tarif Primo

HALLESCHE, Heilmittelliste 2019 Standardtarif

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